was heißt "Im November" bei der Autorechnung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.07 23:51:34 von
neuester Beitrag 28.12.07 13:11:28 von
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Hallo zusammen.
Ich habe hier eine Autorechnung von einem Kunden.
Der Kunde weiß leider nicht mehr genau, wann er sie bekommen hat. Briefumschlag hat er auch nicht.
Auf dem Brief steht als "Datumsangabe" "Im November 2007".
Was bedeutet das jetzt für sein Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung. Kann man jetzt auch den 30.11 als Termin der Zustellung heranziehen und ab da dann 4 Wochen?
Ich habe hier eine Autorechnung von einem Kunden.
Der Kunde weiß leider nicht mehr genau, wann er sie bekommen hat. Briefumschlag hat er auch nicht.
Auf dem Brief steht als "Datumsangabe" "Im November 2007".
Was bedeutet das jetzt für sein Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung. Kann man jetzt auch den 30.11 als Termin der Zustellung heranziehen und ab da dann 4 Wochen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.760.600 von Choco2 am 13.12.07 23:51:34Wer sagt denn, dass er sie überhaupt schon bekommen hat ?
Anrufen und um Zusendung der Rechnung bitte mit dem verweis noch keine bekommen zu haben.
Die Frist beginnt aber normalerweise auch erst mit der Kenntnisnahme. Hat er diese nicht erlangt, weil er z.B die Rechung nicht zugestellt bekommen hat, müsste der Absender nachweisen, dass der Empfänger sie doch erhalten hat. Und das ist so gut wie unmöglich, es sei denn, die Rechung kam per Einschreiben/Rückschein.
Anrufen und um Zusendung der Rechnung bitte mit dem verweis noch keine bekommen zu haben.
Die Frist beginnt aber normalerweise auch erst mit der Kenntnisnahme. Hat er diese nicht erlangt, weil er z.B die Rechung nicht zugestellt bekommen hat, müsste der Absender nachweisen, dass der Empfänger sie doch erhalten hat. Und das ist so gut wie unmöglich, es sei denn, die Rechung kam per Einschreiben/Rückschein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.760.690 von StockFactory am 14.12.07 00:06:39Meiner Meinung ist das gar keine Rechnung. Glaube dass es nur der Beitrag für das Jahr 2008 ist. Da schreiben Versicherungen schon mal im November 2007 in diesem Fall.
Das Kündigungsrecht besteht immer zum 30.11. oder bei einer Erhöhung der Beiträge dann auch im Dezember
Das Kündigungsrecht besteht immer zum 30.11. oder bei einer Erhöhung der Beiträge dann auch im Dezember
Doch, das war die Rechnung und mit einer Typklasserhöhung.
Was zählt jetzt also Datum?
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