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    Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35 a EStG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.07 22:59:51 von
    neuester Beitrag 15.12.07 22:07:32 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.136.383
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      schrieb am 14.12.07 22:59:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das BMF hat zu dieser Theamatik ein Schreiben veröffentlicht:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/DE/Aktuel…
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 23:26:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 10:10:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich brauche da kein Finanzamt, wenn ich z.B. für eine Bekannte
      handwerkliche Arbeiten verrichte oder auch Einkaufen für eine Pflegeperson gehe. Das mach ich alles aus reiner Nächstenliebe.
      Ist mir auch schon sehr gedankt worden. Habe nämlich ein kleines
      Häuschen und ein Auto geerbt.
      Finanzämter mischen sich in alles - man sollte sie besser umgehen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 14:57:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.772.901 von Red_Eileen am 15.12.07 10:10:05Wenn du von einer Bekannten ein Häuschen geerbt hast, wirst du das Finanzamt vielleicht doch noch brauchen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 20:45:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.773.856 von TokioBill am 15.12.07 14:57:16Das Nachlassgericht informiert das Finanzamt automatisch.

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      schrieb am 15.12.07 21:45:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      In dem Fall komme ich am Finanzamt natürlich nicht vorbei, weil ich
      schon Mieter habe.
      Avatar
      schrieb am 15.12.07 22:07:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.777.619 von Red_Eileen am 15.12.07 21:45:00Müssen die bei dir auch die Tapeten abschaben? ;)


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