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    Verjährung von Versicherungsbeiträgen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.08 21:13:33 von
    neuester Beitrag 19.03.08 09:27:05 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.139.642
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      Avatar
      schrieb am 18.03.08 21:13:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann bestätigt werden, dass nach § 12 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der bis 31.12.2007 geltenden Fassung die Verjährungsfrist für Versicherungsbeiträge 2 Jahre betrug?
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 08:00:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.678.409 von NATALY am 18.03.08 21:13:33ja dies kann so bestätigt werden, wobei die verjährung mit dem schluss des kalenderjahres beginnt, in welchem die leistung verlangt werden kann...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 09:01:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es geht um Beiträge zur privaten Krankenversicherung aus Januar bis März 2002. Diese sind dann mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt?
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 09:25:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.680.599 von NATALY am 19.03.08 09:01:10wenn keine verjährungsunterbrechenden oder verjährungshemmende massnahmen durchgeführt wurden, dann sind diese forderungen zum 31.12.2004 verjährt...zu hemmenden mannsnahmen gehören zb verhandunglungen...die verjährung ist aber eine einrede.d. h. man muss ich auf den eintritt der verjährung berufen....

      macht denn die versicherungsgesellschaft diese forderungen immer noch geltendoder ist bereits ein rechtstreit deswegen anhängig...wenn ja seit wann???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 09:27:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.680.869 von invest2002 am 19.03.08 09:25:37nicht zum sondern mit ablauf des 31.12.2004...ausserdem muss es massnahmen heissen...

      invest2002


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