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    Soli ist verfasungsgemäß - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.08 18:56:04 von
    neuester Beitrag 09.09.08 14:50:50 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.139.928
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      Avatar
      schrieb am 28.03.08 18:56:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Bundesverfassungsgericht hat kurzen Prozess gemacht und die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1708/06 zum Solidaritätszuschlag anhängig gewesene Verfassungsbeschwerde durch unanfechtbaren Beschluss vom 11.2.2008 nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung enthält keine Begründung, so dass von der Veröffentlichung auf der Homepage des Gerichts abgesehen wurde.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 21:06:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      War klar, ohne solli währ Deutschland noch mehr pleite!
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 22:34:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Irgendwie muß doch die vom Finanzmusterschüler Sachsen verzockte Landeskasse wieder aufgefüllt werden.
      Wer die Gefahr erkannt hat und es böswillig unterlassen hat, die Zocker zu warnen, muß eben zahlen. Solidarität nennt man das. Ist doch gerecht, oder?
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 11:07:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.753.857 von pegru am 28.03.08 18:56:04woher weist du das, telefonisch?

      finde nix darüber.
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 12:27:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.755.277 von Geldsucher1 am 28.03.08 21:06:04War klar, ohne solli währ Deutschland noch mehr pleite!

      Was heisst noch mehr pleite?
      Pleite ist doch schon die Maximale!!!!:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 29.03.08 14:21:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.757.111 von xytrader am 29.03.08 11:07:45Habe beim BVerfG per Email (bverfg@bundesverfassungsgericht.de) angefragt.
      pegru
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 14:24:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.757.905 von pegru am 29.03.08 14:21:14senk ju

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 14:50:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Solidaritätszuschlag - Neue Klage anhängig!

      Der Bund der Steuerzahler unterstützt erneut eine Klage gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags.

      Das neue Verfahren ist vor dem Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und betrifft das Streitjahr 2007.

      s. steuerzahler.de


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