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    Alleinerziehende müssen nicht vollzeit arbeiten ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.08 16:23:22 von
    neuester Beitrag 25.07.08 11:57:38 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.142.963
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      Avatar
      schrieb am 18.07.08 16:23:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/alleinerzie…


      Auch wenn ich die grundsätzliche Aussage dieses BGH-Urteils selbst als betroffener Unterhaltspflichtiger nachvollziehen kann, sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Auf welcher Basis soll jetzt der Unterhalt berechnet werden? Muss jetzt in jedem Fall gerichtlich geklärt werden, ob eine Vollzeitstelle zumutbar ist, wenn keine außergerichtliche Einigung machbar ist? Und was passiert mit den ganzen Urteilen, wenn das zuständige OLG wieder feste Altersgrenzen einführt.

      Gibt es hier einen interpretationsfreudigen Familienrechtler im Board?
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 19:40:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      mal ganz ehrlich, wenn deine Ex nun partout nicht vollzeit arbeiten will und halbwegs clever ist, dann findet die doch sofort Mittel und Wege, das zu verhindern.
      Da brauch es nicht mal ein Gesetz dafür.
      Vor allem wenn sie weiss, dass sie die Kohle von dir ganz easy bekommt, du also nicht mittellos bist.

      Bei den Möglichkeiten der medizinischen Diagnostik ist es heute fast unmöglich, bei einem grossen check up nicht irgendeine körperliche Fehlfunktion zu attestieren, die eine Vollzeitbeschäftigung ausschließen könnte.
      Und selbst wenn sie physisch in topform ist, kann sie nach einer psychischen Fehlfunktion fahnden.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 19:54:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.029 von Cashlover am 18.07.08 19:40:30"Ihr Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner verlängere sich umso mehr, je eher ihre Beziehung einer Ehe geglichen habe."

      Nur kommich das der Vater in so einem fall nicht das von Gott gegebene Sorgerecht wieder zugesprochen bekommt:mad::O:keks::rolleyes::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 20:36:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.141 von AndiWulfi am 18.07.08 19:54:55es geht nicht ums sorgerecht, sondern darum, bei wem sich die kinder aufhalten.....und das ist nunmal in der regel die mutter...
      kann man aber auch versuchen, zu ändern, dann wird sie unterhaltspflichtig...aber das ist ein komplexes thema..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:10:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      das ist ein thema für sich,der mann zieht eh immer den kürzeren.
      habe eins von meinen drei kindern bei mir,arbeite vollzeit und drücke voll ab ( 135% nach der düsseldorfer tabelle ) für meinen sohn der bei mir lebt bekomme ich aber einen unterhaltsvorschuß da meine liebe ex ja nicht arbeiten ( will ) kann ;)

      lg speku

      ps überlege ob ich nicht halbtags arbeiten soll,hätte ich persöhnlich mehr von :D

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      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:34:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.622 von spekulativ am 18.07.08 21:10:49du hast eine erhöhte erwerbsobliegenheitsverpflichtung..also kannst du das mit weniger arbeiten vergessen....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:47:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      muß aber mal sagen, dass die neue regel vor einem halben jahr, dass der frau nach beendigung des dritten lebensjahres des kindes eine vollzeitarbeit zuzumuten ist, auch nicht gerade fair war.
      den ganzen tag arbeiten und dann noch auf einen vierjährigen aufpassen? stell ich mir ziemlich stressig vor. da bezahl ich doch lieber und hab nach der arbeit dafür richtig freizeit. (z.b sport oder w:o :D:D)
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:53:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      das ganze system geht eh immer nur von idealfällen aus..in der praxis sind die meisten eh arm dran...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:44:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.840 von steven_trader am 18.07.08 21:47:36und auch nicht nur auf einen Vierjährigen, sondern wenn es dumm gelaufen ist noch zusätzlich auf weitere ältere Geschwister (z.B. einen 5- und einen 6-jährigen)- viel spaß dabei!
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 00:31:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.933 von TylersSchatten am 18.07.08 16:23:22AndiWulfi bravo!

      Viele Mütter wollen sich bei der Aufzucht des Nachwuchses nicht helfen lassen. Es ist Fakt, dass die Hälfte der Scheidungskinder über kurz oder lang den zweiten Elternteil nicht mehr sehen dürfen.
      Aus dieser Umgangsverweigerung und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung durch die Kindererziehung soll frau Kapital schlagen ? Nie und nimmer ! Wer hier nicht kooperativ ist, soll nicht noch finanziell belohnt werden !!
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 12:21:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.590 von Wisser2 am 19.07.08 00:31:50Von dieser Scheisse kann ich Dir ein Liedchen trällern.....:mad:

      Das beste find ich eigentlich das selbst wenn die Frau später heiratet und wessentlich besser gestellt ist als der Expartner denoch vollen anspruch hat auf Unterhalt für das Kind.

      In meinem Fall ist es so das ich ca. 1400 Netto verdiene zzgl nebeneinkommen wovon niemand etwas weiss und auch nicht wissen soll sonst darf ich ja noch mehr zahlen:rolleyes:

      Aber wenn man nur von den 1400,- Euro ausgeht

      - 247,- Unterhalt
      - 470,- Miete
      - 151,- Strom / Gas
      - 60,- Telefon/Handy
      - 100,- Mietwagen damit ich meinen Sohn einmal im Monat holen kann
      da er knapp 200 Kilometer weit weg wohnt (eine Strecke)
      - 120,- Sprit

      sind 1148,- Euro Fixe kosten monatlich Da hab ich noch nicht eine Zigarette Lebensmittel oder Getränke einkalkuliert und wenn Mann dan noch ne neue Freundinn hat und noch ein Kind interessiert es auch keinen wovon man diese Neue Familie ernährt.....:mad:

      Und die werte Expartnerin Lebt wie die Made im Speck schön im eigenem Haus dickes Auto mal abgesehen von den schikanen die man sich als Leiblicher Vater antun lassen muss.

      Was ich damit sagen will ist das es mir einfach unbegreiflich ist warum sicher dieser scheiss Staat einen dreck um Väter kümmert
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 20:00:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.543.349 von AndiWulfi am 19.07.08 12:21:26dito

      meine ex will nun auch noch mehr für meine tochter,sie möchte damit den unterhaltsvorschuß zurück zahlen den ich für unseren sohn bekomme der bei mir lebt.

      für die beiden großen zahle ich schon 512€

      für meinen sohn bekomme ich 168€

      zahle für den hort nach der schule knapp 200€

      wer wird denn nun verarscht ?

      denke der vater ;)

      lg speku

      ps immer positiv denken,da müßen wir alle durch

      pps man darf den kopf nicht in den sand stecken
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 21:52:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.543.349 von AndiWulfi am 19.07.08 12:21:26Hallo AndiWulfi,

      das ist schon eine bittere Rechnung, die du da aufmachst. Aber: Von den 247,-- Euro Unterhalt wird sie auch nicht reich geworden sein... Kinder zu haben ist einfach ein teures Vergnügen, und das Geld wird sie fürs Kind schon brauchen. Die Arbeit, die sie mit der Erziehung hat, wird ihr ja nicht vergütet und berufliche Nachteile auch nicht von irgendjemandem "erstattet". Im Grunde genommen kannst du noch froh sein, dass du ihr keinen Unterhalt zahlen musst.

      Außerdem werden Frauen durch Erziehungsarbeit in der Karriere behindert, es sei denn, sie geben einen Großteil ihres Gehaltes wieder für Betreuung und Haushaltshilfe aus, dann bleiben sie zwar am Ball, aber unterm Strich kommt auch praktisch nicht mehr raus, als wenn sie zu Hause bleiben würden. Jedenfalls gilt dies meiner/unserer Erfahrung nach ab zwei Kindern.

      Erziehungs-, Haus- und Pflegearbeit geht am Wochenende weiter und auch im Urlaub, ob man/frau berufstätig ist oder nicht. Du hast vielleicht um fünfe Feierabend und kannst am Wochenende die Beine hochlegen, während sie vermutlich einen 16-Stunden-Tag hat und am Wochenende putzt und organisiert, wenn sie nebenher einer Arbeit nachgehen muss, weil sie ja von dir keinen Ehegattenunterhalt bekommt.

      So sieht es im Normalfall aus. Was anderes ist es natürlich, wenn sie jetzt mit einem vermögenden Typen zusammenlebt, der beide gut über Wasser hält - tja, dann hat sie Glück gehabt.

      An deinen Stromkosten könntest du übrigens bestimmt noch was einsparen (diese Summe zahlen wir zu viert inkl. Heizung), und für die Wochenenden mit dem Sohnemann lohnt sich bei den Spritpreisen evtl. eine Bahncard?

      Was ich viel schlimmer finde, ist, dass die Tussen ohne Kinder, die nicht arbeiten wollen, nach vielleicht nur kurzer Ehe vom Ex vollen Ehegattenunterhalt beziehen können. Ohne irgendwas zu tun, außer für sich selbst zu sorgen. Dass sich in dem Punkt das Unterhaltsrecht seit Januar dieses Jahres geändert hat zugunsten der Männer, das finde ich absolut richtig. Aber das war ja nicht das Thema.

      An den Kindern sollte man nicht sparen. Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der Elternteil, der weniger Arbeit mit ihrer Erziehung hat??

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 22:53:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      In #1 geht es übrigens nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den Betreuungsunterhalt für den Erziehenden.
      Den scheint hier aber sowieso keiner der Alleinerziehenden zu bekommen... ich jedenfalls auch nicht trotz dreier Kinder, die ich neben der Arbeit betreue (mal Vollzeit, mal Teilzeit).

      Nach der letzten neuen Rechtsprechung zum Thema Unterhalt im Januar hatte ich die Titelstory im "Focus" so verstanden, dass momentan nur die Anwälte verdienen, weil jeder Einzelfall eigenständig geklärt werden muss.
      :O
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 14:55:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.933 von TylersSchatten am 18.07.08 16:23:22um mal auf die ursprünglich gestellten fragen zurückzukommen:

      wenn es zu keiner außergerichtlichen regelung über den unterhalt kommt, muß die frage gerichtlich geklärt werden. aber das ist ja nicht erst seit dem neuesten BGH-Urteil zu dem thema so.

      seit der unterhaltsreform, die seit januar in kraft ist, gilt weiterhin, dass mütter (oder väter)in den ersten drei lebensjahren des kindes keine arbeit annehmen müssen, sondern der ex-partner für den unterhalt aufzukommen hat. danach verlängert sich der unterhaltsanspruch "solange und soweit dies der billigkeit entspricht". und da keiner so genau weiss, was billigkeit ist, bzw. jeder dies anders definiert, gibt es bisher keine einheitliche rechtsprechung, sondern jeder richter urteilt, wie er es für richtig hält. das nennt man dann richterliche unabhängigkeit.
      seit januar hat es einige klagen, vor allem von vätern gegeben, die keinen unterhalt für ihre ex-frauen mehr zahlen wollten (unterhaltsabänderungsklagen). einige richter haben dann auch entschieden, dass kein unterhalt für die frauen mehr gezahlt werden muss, wenn die kinder älter als 3 jahre sind. andere richter haben quasi durch die hintertür wieder die alte 0-08-15-regelung ( bis 8 jahre keine arbeit, dann teilzeit, ab 15 vollzeit) eingeführt, weil ihnen dies der "billigkeit" zu entsprechen schien.

      auch das neue BGH-urteil hilft nicht wirklich viel weiter. zwar wurde entschieden, dass selbst wenn eine ganztagsbetreuungsmöglichkeit für die kinder besteht, dem betreuuenden elternteil in der regel keine ganztagstätigkeit zuzumuten sei. aber wieviele stunden arbeit zuzumuten ist und vor allem ab welchem alter des kindes, wurde nicht beantwortet. dies entscheiden dann wieder die einzelnen familiengerichte.

      was die urteile angeht, die bisher ergangen sind: die sind in aller regel rechtskräftig . selbst wenn richtlinien mit altersgrenzen von den OLGs eingeführt werden (was ich aber nicht für wahrscheinlich halte, und wenn eine solche eingeführt würde, würde dies mit ziemlicher sicherheit wieder vor dem BGH landen) bleiben die urteile rechtskräfig.

      fazit der ganzen sache: es ist sehr erstaunlich, was aus dem vorhaben des gesetzgebers geworden ist: geplant war ja das grundsätzlich nach dem 3. lebensjahr des kindes kein unterhalt mehr an den ex zu zahlen ist. sinn sollte sein, die eigenverantwortlichkeit der ex-partner zu betonen und vor allem dem unterhaltspflichten ex-partner ggf zu ermöglich noch mal eine zweite familie zu gründen ohne sich finanziell zu ruinieren. wenn man die rechtsprechung verfolgt, läuft aber alles darauf hinaus, das es der regelfall bleibt, auch nach dem 3.lebenjahr unterhalt zu zahlen bzw. zu erhalten, fraglich ist eben nur, wielange und in welcher höhe.

      ich bin übrigens kein familienrechtler, deswegen bitte alle meine ausführungen mit vorsicht geniessen: alles ohne gewähr

      gruss wiwi
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 16:40:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.045 von wiwi0815 am 20.07.08 14:55:31dennoch beschreibst du das wirklich gut...mein kompliment..und eines noch:

      dieses ewige rumgehacke auf anwälte geht mir ziemlich auf den s..k...schliesslich machen sie auch nur ihre arbeit und wollen dafür bezahlt werden...dass es wie überall in diesem beruf auch solche und solche gibt, ist vollkommen normal...

      allerdings muss man auch eines sagen: wie bei ärzten arbeiten heute viele unter den sätzen, die notwendig sind...und das sind bei einem anwalt normalerweise mindestens ca 150 euro/std...umsatz wohlgemerkt nicht gewinn...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 11:57:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      So, ich habe mal ein bißchen gestöbert.

      Tatsächlich ist es so, dass das BGH-Urteil erstmal wenig Auswirkungen hat. Die bisherige Rechtsprechung der OLG´s hatten dies schon vorweg genommen. Den Betroffenen empfehle ich mal, die Leitlinien ihres zuständigen OLG zu durchforsten. Vielleicht findet sich etwas. Für den Bereich des OLG Hamms wurde bereits durch die Hintertür wieder eine Altersstufenregelung eingeführt.

      Nach Beendigung des 2. Schuljahres des betreuten Kindes wird den AG empfohlen, auf Halbtagsarbeit zu urteilen. Nach Beendigung des 1. Schuljahres auf der weitergehenden Schule wird die Annahme einer Vollzeitstelle gefordert. Vorausgesetzt natürlich, die ganztägige Betreuung des Kindes ist gewährleistet. Allerdings sind diese Leitlinien für die Amtsgerichte nicht bindend.


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