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    Dürfen die das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.08 16:03:27 von
    neuester Beitrag 28.07.08 10:20:11 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.143.036
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      schrieb am 22.07.08 16:03:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Wollte mal auf folgendes Gesetz aufmerksam machen:

      Schlussvorschriften: § 98

      Einschränkung von Grundrechten:
      Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
      werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

      Quelle:
      http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

      wünsche trotzdem einen schönen Tag.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:15:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer so fragt, hat irgendwas durchschaut.
      Höchste Zeit, seine Grundrechte einzuschränken (z.B. den Schutz vor Auslieferung) und ihn zu den anderen mutmaßlichen Terroristen nach Guantanamo zu deportieren.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 16:48:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.561.359 von Borealis am 22.07.08 16:15:06dürfen sie das etwa nicht, elementare Grundrechte einschränken?
      Ich meine, das geschieht doch alles zu unserem Besten?
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 20:22:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.561.729 von godik am 22.07.08 16:48:47Die Frage ist doch eher, warum schreiben sie das auch noch ins Gesetz rein. Interessiert doch keinen, oder? Die Antwort steht im Grundgesetz: Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG. (Zitiergebot) Wenn du der Meinung bist, dass dich das Gesetz in deinen Grundrecht selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt, steht dir das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde offen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 21:32:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.563.805 von DerStrohmann am 22.07.08 20:22:19wenn man an einen fremden Staat übergeben wurde, ist das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde kaum möglich und auch nutzlos. Wer hat das nötige Kleingeld vorher gegen das Gesetz zu klagen?
      Herr Gauweiler z.B. hat da schon eine andere Baustelle.

      oder sehe ich da was falsch?

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      Avatar
      schrieb am 22.07.08 22:04:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.564.478 von godik am 22.07.08 21:32:52Die Verfassungsbeschwerde verursacht keine Kosten, und es besteht auch kein Anwaltszwang. Eine Missbrauchsgebühr wird hier auch nicht entstehen. Wieso also "nötiges Kleingeld"?
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 20:06:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      gerade ist eine deutsche, die in schweden einen mord begangen haben soll (zwei eigentlich) nach schweden ausgeliefert worden. bisher dachte ich immer, dass deutsche staatsbürger nirgendwohin ausgeliefert werden
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 20:14:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.572.632 von bragg am 23.07.08 20:06:31"bisher dachte ich immer, dass deutsche staatsbürger nirgendwohin ausgeliefert werden"

      Noch nichts von Outsourcing gehört?
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 14:44:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.572.632 von bragg am 23.07.08 20:06:31genau das wird mit diesem Gesetz möglich. Es ist eine Schande, daß sich solche Leute Volksvertreter nennen dürfen. Welches Volk meinen die eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 28.07.08 09:42:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.586.964 von godik am 25.07.08 14:44:36mich und alle mein fleißigen Nachbarn und Freunde,
      und wir sind ein ganz schön viele!
      Avatar
      schrieb am 28.07.08 10:07:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Deutschland darf in alle Länder ausliefern, vorausgesetzt es droht dort nicht Folter und Todesstrafe.
      Avatar
      schrieb am 28.07.08 10:20:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Auslieferung deutscher Staatsbürger ...
      am 06.03.2007 von blat.antville: Simons Blawg ... ins Ausland ist zwischenzeitlich tägliche Praxis, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, wie z.B. diese Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.11.2006 - 1 AK 46/06 …

      http://www.jurablogs.com/de/die-auslieferung-deutscher-staat…


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