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    Frühmutterschutz und Progressionsvorbehalt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.09 18:15:24 von
    neuester Beitrag 26.11.09 21:09:28 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 26.11.09 18:15:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Das Einkommen in der Zeit vom Frühmutterschutz ist ein normaler Lohn, den der Arbeitgeber zahlt, und ihn dann halt wieder von der Krankenkasse erstattet bekommt, oder?
      Dieser Lohn wird besteuert und auch die sozialabgaben gehen dann weg?

      Erst das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

      Sehe ich das so richtig?
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 21:09:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.463.196 von Choco2 am 26.11.09 18:15:24Was ist Frühmutterschutz? Liegt das vor, wenn schon vor dem absoluten Beschäftigungsverbot nach §§ 3 Abs. 2, 6 MuSchG (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) nach ärztlichem Zeugnis "Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist" (§ 3 Abs. 1 MuSchG)? Solange der AG Entgelt zahlt, liegt Arbeitslohn vor, sobald staatliche Kassen Zahlungen leisten, sind diese steuerfrei nach § 3 EStG, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.


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