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    Depotübertrag und Abgeltungsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.10 17:28:10 von
    neuester Beitrag 11.10.10 10:45:47 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 09.10.10 17:28:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo W:O Gemeinde,
      2007 kaufte ich Wertpapiere, deren Wert sich leider halbierte. Jetzt löste ich mein Depot auf und ließ die WPs in ein Depot bei einer andren Bank übertragen. Als ich die genannten Papiere verkaufte, wurden, da inzwischen der Kurs wieder um 30 % gestiegen war z.T. Spekugewinne und auch ein Teil mit dem Freivstellungsauftrag verrechnet.

      Klar: seit Jahresanfang bis jetzt sind die Kurse gestiegen, insgesamt aber liegt immer noch ein Verlus vor, wobei die jetztige Bank von einem Gewinn ausgeht, da sie ja keine Kaufdaten hat (Depotübertrag).

      Weiß jemand, wie und wo man beim Finanzamt die zu Unrecht abgeführten Steuern anrechnen lassen kann? Weder in KAP noch in SO habe ich entsprechende Spalten gefunden.

      Vielen Danl für euere Ratschläge.
      5 Antworten
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      schrieb am 09.10.10 20:44:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.294.207 von pista am 09.10.10 17:28:10Eigentlich hätten die Daten von der abgebenden Bank korrekt übertragen werden sollen, so dass keine pauschale Ermittlung notwendig wäre. Sind es Fonds, bei denen ausschüttungsgleiche Erträge besteuert wurden? Liegen evtl. FI vor?

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S. Wenn tatsächliche Kursgewinne gem. AbgSt besteuert wurden, muss angekreuzt werden "Überprüfung des Steuereinbehaltes" und die Steuerbescheinigung muss mit einer Anlage beigefügt werden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 11:07:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.294.523 von Taxadvisor am 09.10.10 20:44:33Vielen Dank Taxadvisor,

      die Comdirect hat die Daten offenbar nicht übertragen.
      Wenn ich deinen Beitrag also richtig verstanden habe, muss ich am besten Kauf-, Verkauf- und Übertragungsbescheid abgeben, Häckchen bei Übertragung machen (bei KAP ?)
      und so die einbehaltenen Steuern zurückerstatten lassen.

      Danke nochmals
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 13:06:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.295.134 von pista am 10.10.10 11:07:22Hallo pista,
      mal eine Nachfrage: Wann war der Übertrag? Schon in 2009 oder noch in 2010?

      Falls es 2010 war, kannst Du die Abgeltungssteuer je eh erst nächstes Jahr mit der ESt-Erklärung für 2010 zurückholen.
      Dann solltest Du mit der comdirect sprechen, damit die ggf. die Daten noch richtig nachübertragen und Deine neue Bank dann evtl. die Verkaufsabrechnung nochmal berichtigen kann!

      Rene

      Ach ja: Und nochmal die Nachfrage, die Taxadvisor auch schon gestellt hat: Waren es Aktien, Fonds oder Zertifikate (falls letztere war der Kauf nach dem 14.03.2007)?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 14:59:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.295.402 von ReneBanker am 10.10.10 13:06:00Hallo ReneBanker,

      es waren je ein Fonds und Aktie. Der Kauf erfolgte 2007 und2008, dann im Januar 2010 erfolgte der Übertrag, der Verkauf so im März 2010.
      Das Zertifikat wred 2006 gekauft und ebenfalls dann 2010, nach dem Übertrag, verkauft.

      Es hätte also in allen drei Fällen kein Abzug erfolgen können. Die beiden beteiligten Banken habe ich bereits angeschrieben, die Comdirekt meinte, ich müsse es über die Steuererklärung machen.

      Soweit ist es schon klar, wenn auch nicht ganz nachvollziehbar. Jedenfalls wüsste ich nicht, wo die betreffenden Beträge einzutragen sind, oder ob man selbst eine Aufstellung zusammen mit den Belegen einreichen kann.

      Pista
      1 Antwort

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      schrieb am 10.10.10 16:30:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.295.558 von pista am 10.10.10 14:59:58Es hätte also in allen drei Fällen kein Abzug erfolgen können. Die beiden beteiligten Banken habe ich bereits angeschrieben, die comdirect meinte, ich müsse es über die Steuererklärung machen.

      Jedenfalls wüsste ich nicht, wo die betreffenden Beträge einzutragen sind, oder ob man selbst eine Aufstellung zusammen mit den Belegen einreichen kann.


      Hallo Pista,

      Beim Übertrag haben die Banken Fehler gemacht, leider hast Du auch nicht darauf geachtet, dass das Kaufdatum übernommen wird. Das Finanzamt hat nicht für alles das richtige Formular und Felder.

      An Deiner Stelle würde ich eben das tun, was Du schon erwähnt hast (selbst eine Aufstellung zusammen mit den Belegen einreichen): ein formloses Schreiben aufsetzen, die Unterlagen anheften und zum Finanzamt gehen, um es persönlich zu erklären und zu regeln.

      Unter Unterlagen meine ich die Belege, wann Du die Papiere gekauft hast und wann die Übertragung erfolgt ist.

      Soll es dafür ein Formular und ein Felder geben, kann Dir der Finanzbeamte sagen.

      Ich wünsche Dir dabei viel Glück, auf einen netten Finanzbeamten zu stoßen und von ihm Hilfe zu bekommen. Die sind ja auch nur Menschen. :look:

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 10.10.10 23:35:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Pista,

      wie schon geschrieben wurde, betrifft es erst die Steuererklärung für 2010, also ist noch Zeit bis nächstes Jahr.

      Und es gibt natürlich Felder dafür in der Anlage KAP.
      Du musst sie ganz normal gem. der Steuerbescheinigung ausfüllen und dann die entsprechenden Zeilen korrigieren (Zeile 7 und 8, bei den Aktien auch Zeile 9, dabei gilt es zu beachten, dass die Zeilen aufsteigend ineinander enthalten sind). Es gibt unter jeder Zeile extra eine Eingabemöglichkeit für solche Korrekturen.

      Das ganze musst du natürlich auch begründen und belegen, dürfte hier aber wohl kein Problem sein.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 10:45:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.296.628 von reckoner am 10.10.10 23:35:39Hallo Stefan
      Vielen Dank für die Infos. Jetzt weiß ich wenigstens, wie das mit der Steuererklärung geht, also wo was reingehört.
      Werde mich dann mal an die Arbeit machen, die Belege zusammenzusuchen.


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