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    Ärger mit Comdirect Bank AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.11 12:44:08 von
    neuester Beitrag 12.03.13 20:45:35 von
    Beiträge: 41
    ID: 1.166.676
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      schrieb am 04.06.11 12:44:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe ein Problem mit der Comdirect Bank und erhoffe, durch Informationen aus dem Forum, mir einen besseren Überblick über meine Möglichkeiten zu verschaffen.
      Vielleicht hatte der eine oder andere einen ähnlich gelagerten Fall.


      Vorgeschichte:

      02.2007:
      Nach einem Beratungsgespräch bei der Volksbank kaufe ich ein Alpha Strategie Zertifikat.
      Das kann 1 bis max. 4 Jahre laufen (Verzinsung 7%). Es ist nachweislich mit „Steuerfrei“ beworben.

      Ca. 2007:
      Bitte die Volksbank die Papiere auf mein Depot bei der Comdirect Bank zu übertragen.
      Das wird auch umgehend gemacht. Die Krux: Es werden keine Halterdaten mit übertragen. Die Comdirect frägt auch keine Halterdaten nach. (Erst nach 01.01.2009 sind die Banken scheinbar dazu verpflichtet.)

      03.2011:
      Die max. Laufzeit des Papieres endet ohne Gewinn oder Verlust.
      Die Comdirectbank führt jedoch Abgeltungssteuer ab und rechnet meinen vollen Freibetrag darauf an. Ich weise die Bank darauf hin, dass das Papier mit steuerfrei beworben ist und deshalb keine abzuführen wären. Die Comdirect argumentiert mit Randziffer 188 des Bundes Finanzministeriums. Sie, die Comdirect, hätte keine Halterdaten gehabt und war somit im Unklaren über die Anschaffung der Papiere.
      Auf Vorlage aller notwendigen Daten, die beweisen, dass ich über die ganze Zeit die Papiere gehalten habe, ist die Comdirect nicht eingegangen.

      Mein Berater bei der Volksbank und die beim Finanzamt meinten, die Abführende Bank kann die Fälligkeitsabrechnung berichtigen.
      Die Volksbank meinte weiterhin, in Ausnahmefällen, würden sie dies auch für Ihre Kundne tun. (Es gibt also Möglichkeiten.)
      Die Comdirekt kommt allerdings nicht in die Puschen.
      Sie weigert sich die Abgeltungssteuer zurückzuerstatten.
      Mein Anliegen habe ich bereits der BaFin geschildert, dass läuft und der Ausgang ist ungewiss. Kann sich zeitlich noch hinziehen.

      Welche Lösungsmöglichkeiten seht ihr, kennt ihr. Gibt es da Zauberwörter, bei denen die Bank wach wird.
      (Die Krux an sich, ist der Papiertransfer. Wäre dass nach 01.01.2009 geschehen und somit die Anschaffungsdaten übergeben worden, wären keine Abgeltungssteuer abgerechnet worden.)

      Ist man als Kunde / Verbraucher hier der geleimte? Die Banken müssen das doch gewusst haben. Sind die nicht verpflichtet ersichtlichen Schaden vom Kunden fern zu halten?
      (Klebe mir ja auch kein Schild auf den Rücken wo draufsteht „Gesprächssekunde mit mir kostet 10Eur“ und gehe damit in ein Beratungsgespräch zur Bank. Hätten es ja lesen können.)

      Kann der Verbraucherschutz was bewegen?
      Die Comdirect zeigt sich in keiner Weise kooperativ.
      :cry:
      Gruß
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 13:00:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.602.761 von DagobertDuckausEntenhausen am 04.06.11 12:44:08Wenn die Comdirect nicht einlenkt und die Abrechnung berichtigt wozu sie meines Erachtens nicht verpflichtet ist aufgrund der fehlenden Daten beim Depotübertrag geht das Ganze nur mit der Steuererklärung 2011.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 14:04:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.602.801 von 1erhart am 04.06.11 13:00:34Geht das denn in der Steuererklärung 2011.
      Die Comdirekt verweist mich auf Sterererklärung 2012.

      Der angerechnete Freibetrag geht mir doch verloren?
      Der Freibetrag wurde mir auf die abzuführende Steuer angesetzt.
      Dadurch wurde diese Steuer geschmälert. Dieser Freibetrag fehlt mir nun in anderen
      Dividendeneinkünften in dem Depot. Die 801Eur schöpfe ich aus.

      Auch wenn ich die abgeführte Abgeltungssteuer in Summe X als Belastung in Anhang Kapital aufführe, ist doch nicht gesagt, dass ich die Summe X zurückerhalte. Zudem scheint mir das mit dem angerechneten Freibetrag (den ich anderweitig hätte nutzen können) nicht so einfach. Seit 2009 wird von Bankseite auf z.B. Zins-, Dividendeneinkünfte oder Aktiengewinnen die 25% Abgeltungssteuer abgeführt, sofern diese Einnahmen in Summe nicht kleiner des Freibetrages von 801Eur sind.
      (Hier würde mich auch interessieren, ob man auch seine Verluste reinbringen darf und ob die berücksichtigt werden. Durch die Abgeltungssteuer sollte da doch alles vom Staat abgefangen sein.)

      Wie muss ich das in Anlage KAP reinbringen, damit ich die Summe X zurückerhalte, plus der somit freigewordene Freibetrag beachtet wird. Hier muss ich dem Finanzamt alle Zins- Dividenden- Aktienveräusserungs Gewinn - Verluste darlegen, damit die sehen, dass der Freibetrag hier hätte wirken können.

      Ist denn gesagt, dass diese Belastung anerkannt wird?

      Bin mir hier nicht sicher. Wenn Die Bank das berichtigen würde, dann wäre das aus meiner Sicht eine glasklare Sache. Warum tun die sich da so schwer. Das die Bank das kann ist ja oben genannt worden.

      In der Regel kennt man sich als "0815" Bürger in den Feinheiten des Bankwesens und des Finanzwesens nicht wirklich gut aus.

      Das Finanzamt meinte dazu, dass die Bank das geradestellen sollte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 14:25:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.602.935 von DagobertDuckausEntenhausen am 04.06.11 14:04:45Warum soll es nicht mit der 2011er Erklärung gehen wenn du in 2011 verkauft hast bzw fällig war.

      Wobei ich dein Verhältnis zu deinem FA nicht kenne. Ich würde mit den Unterlagen direkt einen Termin ausmachen um das da zu klären. Wobei natürlich es besser wäre wenn die Bank das sofort machen würde. Vielleicht könntest du auch vom Finanzamt ein Schreiben bei der Bank vorlegen. Die Banken sind in der Sache einfach stur und schwerfälig das weiß ich.

      Ob es ein Zauberwort gibt um die Comdirect zu bewegen weiß ich nicht. Das einzige Druckmittel wäre ja nur ein weiterer Depotwechsel und damit Kundenverlust für die Comdirect aber das ist denen egal.

      In einem Wort: Service und Dienstleistung in Deutschland = Wüste
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 14:38:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.602.761 von DagobertDuckausEntenhausen am 04.06.11 12:44:08Das ist also binnen weniger Wochen Dein zweiter Thread zu diesem Thema.

      Wie wäre es gewesen, wenn Du Dich vorab mit der Thematik befasst hättest?

      Auch ein kurzer Anruf bei einem Steuerberater Deiner Wahl würde die Sache abschließend klären. Aber dafür hat DagobertDuckausEntenhausen weder Zeit noch Geld.

      Dann wird es nicht so wichtig sein.
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 04.06.11 14:43:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.603.004 von Bon_Esprit am 04.06.11 14:38:32Ist nicht sein zweiter Thread zu diesem Thema, sondern er hat in einem anderen Thread nur das gleiche Posting abgesetzt aber keinerlei Antwort erhalten.

      Es gibt meiner Meinung nach nur 3 Möglichkeiten

      Einigung mit der Bank und richtige Abwicklung

      Direkt bei der Steuererklärung zum Finanzamt mit allen Unterlagen

      Steuerberater einschalten und Klärung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 15:04:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.603.012 von 1erhart am 04.06.11 14:43:44Welche Einigung mit welcher Bank?

      Das Kind ist in den Brunnen gefallen und der einzige Ansprechpartner ist das FA.

      Dafür braucht er die Bestätigung der Volksbank. Fertig, einfach. Alles wird gut.
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 15:26:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Werde das Finanzamt da nochmal darauf ansprechen.
      Wenn die mir da was bescheinigen können, das wäre schon ok.

      Und jetzt will ich noch meinem Ärger über die Comerzbank freien Lauf lassen.
      Das ist in meinen Augen der letzte Laden. Von denen kamen Null aber auch Null Konstruktive Argumente oder Lösungsansätze. Es hies, ich solle das über die Steuererklärung für 2011 machen und haben sich noch auf ihre Randziffer 188 bezogen und damit gut. Alle weiteren Mails haben die total geblockt. Auf konkrete Fragen meinerseits sind die überhaupt nicht eingegangen. Da liegt die Vermutung nahe, dass die Fachlich nicht mehr beitragen konnten oder wollten.
      Die 1h in dem Forum hier hat mir mehr Lösungswege aufgezeigt als das ganze Rumgegurke mit der Comdirect. Denen habe ich schon mit Bankwechsel und rechtlichen Schritten gewunken. Hat die nicht beeindruckt. Ist mir schan klar, dass das Privatkundengeschäft wohl eher lästig ist.

      Ich werde auf jeden Fall den Direktbankanbieter wechseln.
      Kurz, wegen knappen 400Euronen haben die es nun geschafft, dass ich sicher die Bank wechsel. Unterm Strich habe ich 2 Graue Haare mehr und die einen Kunden weniger + äusserst schlechte publicity.

      Die 400Eur machen mich nicht wirklich ärmer oder reicher.
      Aber das da wirklich Nix und Garnix an Unterstützung von denen kommt, Null Einsatz für den Kunden. Kein kleinstes Bemühen ala, füllen Sie das aus und gehen sie damit an die und die Finanzstelle. Oder wir versuchen das mit ihrer Volksbank im Gespräch zu erörtern und eine Lösung auszuarbeiten. Die könnten sowas für den Kunden scheinbar tun.
      Nix.
      Na ja, wo's nix kostet, da nix Unterstützung.

      Also, für mich steht fest, dass ich denen mein Geld nicht länger anvertrauen will und darf.

      Somit suche ich nach einer alternativen Direktbank. Vielleicht prüfe ich nochmal die Konditionen der Volksbank.
      Welche guten Banken, Directbanken gibt es noch?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 16:13:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.603.065 von DagobertDuckausEntenhausen am 04.06.11 15:26:08Wo ist eigentlich das Problem? Die Volksbank soll gefälligst die Daten (manuell) zur Comdirect übertragen. Wenn sie das nicht schafft, oder die Daten nicht mehr hat, ist die Comdirect nicht verpflichtet. Die Nachweise reichen nicht aus, wenn trotzdem geändert will, wäre das Risiko der Bank. Wenn die Comdirect dann nicht ändern will, muss sie bescheinigen, dass sie keine Änderung vornimmt. In der Steuerbescheinigung erfolgt ein Sonderausweis, der deutlich macht, dass es sich nicht um die richtigen Werte handelt.

      Über die Steuererklärung geht das allemal, wenn man es richtig erklärt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 16:16:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von 1erhart: Ist nicht sein zweiter Thread zu diesem Thema, sondern er hat in einem anderen Thread nur das gleiche Posting abgesetzt aber keinerlei Antwort erhalten.

      Es gibt meiner Meinung nach nur 3 Möglichkeiten

      Einigung mit der Bank und richtige Abwicklung

      Direkt bei der Steuererklärung zum Finanzamt mit allen Unterlagen

      Steuerberater einschalten und Klärung


      So viele Foren gibt es hier doch nicht, dass man nicht das richtige findet, oder?

      Wenn es ein steuerliches Problem gibt, kann man das doch nicht unter der Aktie der Bank posten....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 22:31:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.603.065 von DagobertDuckausEntenhausen am 04.06.11 15:26:08du erwartest unterstützung - du bist zu einer DIREKTbank gewechselt...für umme handeln aber doch den service einer filialbank erwarten funktioniert halt leider nicht.

      die lösung ist hier schon genannt worden. du bekommst die kohle über die steuererklärung 2011 zurück. dafür musst du ne anlage KAP ausfüllen, dann geht dir auch kein freibetrag verloren.
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 19:56:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      Habe mich mittlerweile an das Finanzamt gewandt und die meinten, ich würde nicht die volle Abgeltungssumme zurückerhalten, da ich über dem Sparer Freibetrag läge.
      --> Der Freibetrag, ist hier nebenbei, für andere Kapitaleinkünfte bei denen er hätte angesetzt werden können, auch flöten gegangen.

      Nochmal kurz zusammengefasst:

      Die Banken sehen keine Schuld bei sich.
      Sie argumentieren, damals (vor 2009) wären sie nicht verpflichtet gewesen, Anschaffungsdaten zu übertragen oder nachzufragen.

      --> Somit hatte die Comdirect Abgeltungssteuer in 2011 abgeführt.

      Das Finanzamt sagt, ich kriege hier nicht alles zurück und soll mich an die Bank wenden.
      Die sollen das korrigieren.

      Die Bank sagt, nö, macht sie nicht oder kann sie nicht machen.

      Und ich verweise darauf, dass ich ein Papier gekauft habe, auf das ich defakto keine Steuern zu zahlen habe und ich habe mich für die Schnittstellen der Banken nicht zu interessieren. Diese Transfers sind für den Kunden nicht einsehbar und ich kann somit nicht wissen, was die Banken an Daten austauschen. (Papier erbrachte keinen Gewinn oder Verlust)

      Langsam wird mir das mit der Comdirectbank zu blöd und überlege, rechtlich gegen die vorzugehen.

      Wie seht ihr meine Position. Welche Möglichkeit hätte die Bank, mir die Abgeltungssteuer zurückzuerstatten und mir den freigewordenen Freibetrag mit bereits gelaufenen Kapitaleinkünften rückwirkend zu verrechnen.

      Warum sperrt sich die Bank hier so.
      Ihr liegt alles notwendige von meiner Seite vor. Kaufabwicklung und und.
      Sie sieht also, dass hier nur durch die fehlenden Anschaffungsdaten Steuer gezahlt wurden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 22:36:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.638.318 von DagobertDuckausEntenhausen am 12.06.11 19:56:19Siehe mein Posting Nr. 9.

      Es wurde die Ersatzbemessungsgrundlage angewandt. Entweder korrigiert die Comdirect ODER sie bescheinigt Dir, dass keine Änderung vorgenommen wurde und auch nicht wird.
      Im zweiten Fall erhälst Du dann die volle AbgSt auf das Papier zurück, da nach Deinen Angaben kein Gewinn/Verlust angefallen ist.

      Wenn die Comdirect keine der beiden Möglichkeiten geht, hättest Du evtl. eine Möglichkeit. Allerdings dürfte in jedem Fall in derStB 20111 ein Sonderausweis erfolgen, so dass das Finanzamt sieht, dass nach Ersatzbemessungsgrundlage abgerechnet wurde. Damit dürfte auch eine Korrektur erfolgen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 23:29:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es wäre das Beste, wenn die Bank das korrigieren würde.
      Warum sträuben die sich so dagegen?

      Was geschieht mit dem gebundenen Freibetrag.
      Ich muss hier dem Finanzamt darlegen, dass ich andere Kapitalerträge in 2011 hatte und der Freibetrag bereits für oben genanntes (steuerfreie Papier) verbraucht wurde.

      Das Finanzamt hat mich ja an die Bank verwiesen.
      Das Papier ist nachweislich nicht zu besteuern.
      Hätte die Bank die Anschaffungsdaten gehabt, (die ich ihr von der Volksbank nun beschafft habe), so wären keine Steuern gezahlt worden.

      Es ist alles eindeutig und nachvollziehbar.
      Die Volksbank und das Finanzamt verweisen mich an die Comdirect mit dem Hinweis, das die das berichtigen sollen.

      Was ist für die so schwer an dem Prozes?

      Ich sehe in keiner Weise ein, warum ich hier auf mein Geld ein Jahr verzichten sollte.
      Irgendwo hat die Fasenacht der Banken auch ein Ende.

      Was ist für die am berichtigen so schwer.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 23:38:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.638.513 von DagobertDuckausEntenhausen am 12.06.11 23:29:22Warum die Comdirect nicht berichtigt, kann ich Dir nicht sagen. Wir hatten ähnliche Fälle, da hat der Nachweis funktioniert. Eine Verpflichtung besteht hier aber nicht. Und an wenn das Finanzamt verweist: Die sollen sich an das Gesetz halten.

      Wenn die Comdirect nicht korrigiert, solltest Du ggfs. mit einem spezialisierten StB die 2011er Erklärung machen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 09:02:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Spezialisten kosten Geld und den, der sich in diesem Punkt auskennt, den muss ich erst finden. Warum sollte ich hier noch mehr Arbeit mit ungewissem Ausgang reinstecken.

      Wer zahlt mir die entgangenen Zinseinkünfte aus dem Abgeführten Geld?

      Aus Deiner Antwort entnehme ich, dass Du für eine Bank arbeitest.

      Scheinbar können Banken solche Berichtigungen durchführen.

      Wieso machen andere wie die Comdirect das aber nur höchst ungern?

      Das Beste ist nach wie vor, dass die verursachende Bank das berichtigt.
      Über das Finanzamt, würde sich das nur verschleppen und Arbeit bei Steuerspezialist und mir bedeuten.

      Die Sache ist auch schon bei der BaFin.
      Sollte das in Kürze nicht berichtigt werden,
      werde ich klagen.

      Ich sehe bei mir keine Schuld und erwarte von den Banken Einsatz für ihre Kunden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 14:27:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.638.711 von DagobertDuckausEntenhausen am 13.06.11 09:02:15Aus Deiner Antwort entnehme ich, dass Du für eine Bank arbeitest.

      Um Gottes willen, ich wäre der Spezialist, der sich damit auskennt, daher auch der Nick...

      Ich bin als Steuerberater tätig und arbeite eng mit einem Family Office zusammen. Da hat man einen guten Überblick was an Steuerreporting so vorkommt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 19:41:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      also die CD hat in der depotübersicht einen reiter "steuersimulation" .. in diesem reiter hätte man in deinem fall seit nunmehr 3 jahren erkennen können , wie die papiere steuerlich behandelt werden ... ich hatte einen ähnlichen fall, indem ich einen alten VL Vertrag von der DWS auf die CD übertragen habe ... die steuerfreien anteile wurden nach übertragung natürlich bei der CD als steuerpflichtig eingebucht, was auch jeder kunde wie oben beschrieben erkennen kann ... nach einem gespräch mit CD sagte man mir , dass das abgebende institut !!! die anschhaffungsadten aufliefern muss .. kurzum habe ich einen brief an die DWS gesandt , mit der bitte die entsprechenden anschhafungsdaten der CD aufzuliefern .. innerhalb von 4 wochen war das problem geklärt und die anteile wurden als nicht steuerpflichtig geführt und später ohne Abgeltungssteuer verkauft ... ich denke einen bisserl eigeninitiative schadet nie :-)
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 22:21:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,

      die Bank weigert sich das zu berichtigen.
      Kann sie das nicht oder sind die nur unfähig.

      Neben der abgeführten Steuer ist mir auch der Freibetrag verschwendet worden.
      In anderen Kapitaleinkünften konnte der somit nicht wirken.

      Ich müsste also vom Finanzamt
      die Abgeltungssteuer + Freibetrag*0,25 + (Freibetrag*0,25)*0,055
      zurückerhalten.

      Das Finanzamt meinte in einer ersten Stellungnahme, ich würde das nicht/nicht voll zurückerhalten, da ich den Freibetrag voll nutze.

      Mir ist das nu langsam zu blöd mit der Comdirectbank.
      Das Finanzamt und die bei der Volksbank meinten, die Comdirekt solle das berichtigen.
      Die sind da aber scheinbar zu unfähig dafür.

      Ich werde das also in die Öffentlichkeit tragen über z.B. Monitor oder Marktcheck oder sonst und gegen die klagen.

      Was ist aus eurer Sicht möglich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 23:17:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.713.252 von DagobertDuckausEntenhausen am 28.06.11 22:21:23Ich will Dich nicht entmutigen. Aber für die Öffentlichkeit ist das viel zu kompliziert. Und ob Du gegen die Comdirect gewinnst, halte ich für fraglich, schon alleine weil rechtlich der Schaden nicht durch die Comdirect entsteht (außer dem Zinsschaden, aber die Bank wäre ohnehin nicht zur unterjährigen Korrektur verpflichtet), sondern erst durch die Weigerung des FA.

      Mein Tipp: Comdirect soll eine Bescheinigung ausstellen, dass keine Korrektur vorgenommen wird, und dann einen kompetenten Steuerberater suchen (z.B. DVVS.de) oder gerne auch per BM (wir sitzen zwar in Norddeutschland, sind aber bundesweit tätig). Das dürfte schneller und stressfreier gehen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.06.11 12:54:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das bedeutet, wenn ich ein Schreiben vom Finanzamt hätte, aus dem hervorgeht, das das Amt sich weigert, das bei mir zu berücksichtigen, dann müsste die CB das berichtigen?

      Dies wäre, wenn möglich, der einfachste und sauberste weg.
      l
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.11 20:08:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.716.133 von DagobertDuckausEntenhausen am 29.06.11 12:54:51Umgekehrt: Wenn die Comdirect bestätigt, dass sie nicht ändern, muss das FA das berücksichtigen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 30.06.11 20:34:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was sollte das Schreiben genau beinhalten.

      Meiner Auffassung nach eine Aufsumierung wie folgt:

      x (Abgeführte Steuer)
      + y*0,25 (Eingerechneter Freibetrag *0,25)
      + y*0,25*0,055 (Soli.)

      Würde ich nur die Steuer x zurückerhalten, wäre ich der ange....e

      Das Finanzamt meinte allerdings schon zu mir, ich würde, da ich den Freibetrag von 801 Eur ausschöpfe, hier nicht alles zurückerstattet bekommen.

      Die Bank hatte ich bereits um so ein Schreiben gebeten.
      Habe das nicht bekommen .
      Von denen habe ich nur die Bescheinigung das Steuern abgeführt wurden.

      Ich muss also dem Finanzamt erklären, das ich da keine Steuern hätte zahlen dürfen.

      Das beste wäre, die Bank würde das Berichtigen.
      Wie kann ich die dazu bewegen.

      Leider kann ich nicht bei denen vorbeigehen, auf den Tisch klopfen und einen am Hals heben. Sowas wirkt manchmal Wunder.

      Die bewegen sich nicht und ich fürchte, ich werde über die nächste Steuer nicht alles zurückerhalten.

      Daher, kann mir das Finanzamt ein Schreiben erstellen, das die Bank verpflichptet das zu berichtigen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.11 21:50:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.725.750 von DagobertDuckausEntenhausen am 30.06.11 20:34:06Das Finanzamt kann die Bank zu nichts verpflichten. Die Bank MUSS bestätigen, dass sie keine Änderung mehr vornimmt, das ist so in das JStG 2010 aufgenommen worden, ich gehe davon aus, dass das bereits für 2011 gilt. Sofern Deine Zinserträge ohne Ersatzbemessungsgrundlage EUR 801 nicht übersteigen, gibt es alle Steuern zurück.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.07.11 19:04:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Meine Kapitalerträge aus Dividende haben die 801Eur um das ca. 4 Fache überschritten.

      Wie das Finanzamt und Du bereits sagten, ich kriege in dem Fall nicht alle hier durch fehlende Anschaffungsdaten gezahlte Steuern zurück.
      Vom verschwendeten Freibetrag wohl ganz zu schweigen.

      Was also tun?
      Da breichert sich der Staat ja fast schon auf verbrecherischer Weise.

      Die Banken sagen, dass sie zu dem Übertragungszeitpunkt keine Verpflichtung hatten Anschaffungsdaten zu übergeben.
      Ich sage und die Banken bestätigen das auch, laut Broschüre muss ich keine Steuer zahlen. Es ist auch kein Gewinn erwirtschaftet worden.

      Wäre das Zertifikat nicht vor 2009 übertragen worden, respektive bei der anschaffenden Bamk verblieben, wären keine Seuern fällig geworden. Auch nicht bei einem Gewinn.
      Deswegen habe ich den Schrott mir anschwatzen lassen.

      Wäre das Paoier nach 01.01.2009 übertragen worden, wären die Banken verpflichtet die Anschaffungsdaten zu übertragen. Hier hätte ich auch keine Steuer gezahlt.

      Fazit:
      Aktuell weigert sich die Comdirect zu berichtigen.
      Ich liege um einiges über dem Freibetrag und kriege über die Steuer nicht alles zurück.

      Das Beste wäre also, die Comdirect berichtigt. Die sind dafür zu doof oder zu faul.

      Was also tun.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.07.11 19:08:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Tippe über Smartphone.
      Avatar
      schrieb am 01.07.11 23:53:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.731.452 von DagobertDuckausEntenhausen am 01.07.11 19:04:42Du bekommst über die StErkl. grds. alle Steuern wieder, die bei Verkauf/Einlösung des Zertifikats einbehalten wurden, wenn Du so vorgehst wie beschrieben. Dann wird auch der Freibetrag auf die Dividenden gewährt.

      Wenn das FA etwas anderes behauptet, dann weil die Sachbearbeiter keine Ahnung haben. Wenn Du aus meinen Aussagen etwas anderes heraus gelesen hast, war das von mir entweder mißverständlich formuliert oder Du hast es falsch verstanden.

      Aber auch bei "korrekter" Übertragung wären doch Steuern angefallen, deshalb bekommst Du nicht die gesamten auf alle Kapitalerträge gezahlten Steuern zurück. Beispiel:
      Dividenden 4.801 EUR, Ersatzbemessungsgrundlage 2.000 EUR: => Es wurden 1.500 EUR einbehalten. Über die Steuererklärung wird die Ersatzbemessungsgrundlage auf Null gestellt und es werden 500 EUR erstattet.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.07.11 06:34:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      Dieses Papier hat weder Dividende noch Zins oder sonst was erwirtschaftet.
      Auch am Lebensende keinen Veräusserungsgewinn.

      Es ist wie gesagt steuerfrei.
      Meinen Freibetrag überschreite ich durch andere Dividenden.

      Was hat die Comdirect gemacht:

      Da keine Anschaffungsdaten vorlagen, 30% vom Veräußerungserlös angesetz.

      Beispiel:

      2700 = 9000 * 0,30 (Bemessungsgrundlage)
      - 800 (Freibetrag)
      -----------------------------------------
      = 1900

      475 = 1900 * 0,25 (Abgeltungssteuer)
      + ~25 = 475 * 0,055(Soli)
      -----------------------------------------
      = 500Eur abgeführte Steuer

      Was müsste ich zurückerhalten:

      500 (abgeführte Steuer)
      + 200 = 800 * 0,25 (Abgeltungss. aus Freibetrag)
      + ~10 = 200 * 0,055 (Soli aus Freibetrag)
      --------------------------------
      = 710 Eur

      Der Freibetrag hätte bei den ca. 2400 andersweitig erhaltenen Dividenden wirken können, was er aber nicht hat. Daher meine Berücksichtigung.

      Ich müsste also 710Eur zurückerhalten.
      Denn die Steuer wäre normal nicht angefallen und der Freibetrag hätte wo anders gewirkt.

      Nun bleibe ich aber immer noch auf ca.
      ~21 = 700 @ 3% Zins sitzen.

      Sehe ich das so richtig?

      Wenn also die Bank berichtigen täte, hätte ich am wenigsten Schaden.
      Wieso machen die das nicht? Können die nicht oder wollen die nicht? Ich weiß das nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.11 15:24:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.732.698 von DagobertDuckausEntenhausen am 02.07.11 06:34:02Das dürfte jetzt korrekt sein. Der Zinsschaden ist persönliches Pech, die Bank wäre ohnehin nicht verpflichtet, den Steuerausgleich sofort vorzunehmen. Nach Deinen Angaben lagen die Angaben im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht in korrekter Form vor (nicht Deine Schuld - aber auch nicht die der Comdirect -, da mangelnde gesetzliche Grundlage). Damit war die Abrechnung formal korrekt.

      Eine Korrektur wäre grds. möglich. Wir haben das selbst bei einer Bank im Ruhrgebiet so hinbekommen. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn keine Korrektur erfolgt, muss die Comdirect die - auch zukünftig nicht erfolgende Korrektur - aber m.E. bescheinigen. Dann geht es übver die Steuererklärung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.07.11 18:21:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Anscheinend ist hier niemend in der Lage Dir zu helfen. Ich helf Die gerne auf die Sprünge.
      Gleich vorweg. Deine Bank hat richtig gehandelt und der Steuerabzug wird auf Bankenebene auch nicht mehr korrigiert.
      Wie du schon erkannt hast, wurden keine steuerlichen Anschaffungsdaten bei dem Übertrag übertragen, da diese zu jener Zeit nicht notwendig
      waren, da die Verrechnung von Spekugewinnen auf Bankenebene nicht erfolgte.
      Im Zuge der Agst wurde schon damals darauf hingeweisen, dass Kunden bei Depotüberträgen bitte vor einem Verkauf oder Einlösung eines WP die abgebende Bank um Nachlieferung der Anschaffungsdaten bitten.

      Banken haben Ihre Kunden auch nicht über fehelden Steuerangelegenheiten informiert, denn deine bank setzt lediglich das um, was in Berlin beschlossen wird, und Steuerfragen sind sehr heikel für eine Bank.

      Wie schon hier beschrieben hattest du viel zeit, bei cd eine Steuersimmulation zu machen.

      Nun das Wichtige: Erfolgte der Depotübertrag VOR 2009 und die Einlösung oder Veräußerung des WP ist erfolgt und es wurde wie bei dir eine Ersatzbemessungsgrundlage ermittelt, dann darf die Bank nachträglich keine steuerlichen Anschaffungsdaten akzeptieren.

      Das ganze kannst du im Rundschreiben vom 22.12.2009 des Bundesministerium für Finanzen nachlesen. Kann man googlen, ist ein schönes Werk zur Abgeltungssteuer.
      Dort bitte unter Ranziffer 188 schauen und deine Fragen sind hoffentlich beantwortet. Deine Bank wird und darf die steuerliche Behandlung deiner Einlösung nicht mehr ändern. Es ist alles korrekt.

      Dir bleibt nur die möglichkeit, bei deiner EST für 2011 in die Veranlagung zu gehen. Hängt stark ab, wieviel dein Finanzbeamter taugt.
      Avatar
      schrieb am 22.07.11 19:48:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zitat von Johnwayne1981: Anscheinend ist hier niemend in der Lage Dir zu helfen. Ich helf Die gerne auf die Sprünge....
      Das ganze kannst du im Rundschreiben vom 22.12.2009 des Bundesministerium für Finanzen nachlesen. Kann man googlen, ist ein schönes Werk zur Abgeltungssteuer.
      Dort bitte unter Ranziffer 188 schauen und deine Fragen sind hoffentlich beantwortet. Deine Bank wird und darf die steuerliche Behandlung deiner Einlösung nicht mehr ändern. Es ist alles korrekt...

      Dir bleibt nur die möglichkeit, bei deiner EST für 2011 in die Veranlagung zu gehen. Hängt stark ab, wieviel dein Finanzbeamter taugt.


      Vielen Dank für Deine Erläuterungen... Aber das Problem war doch bereits gelöst, oder?

      Eine Korrektur kann nicht erzwungen werden, wird aber in der Praxis abweichend vom BMF-Schreiben in Einzelfällen durchgeführt (das BMF-Schreiben bindet nur die Finanzverwaltung), die Veranlagung muss zur Erstattung durchgeführt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 09:54:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      Das ganze ist leider kein Einzelfall, da viele vor 2009 Zertifikate und Finanzinnos übertragen haben, die ja gegenfalls differenzbesteuert werden. Daher immer vor einem Verkauf oder Einlösung schauen, ob man die Anschaffungsdaten hat, bzw. die damsls abgebende Bank bitten die Daten nochmal zu übermitteln.
      Avatar
      schrieb am 30.07.11 16:57:13
      Beitrag Nr. 33 ()
      comdirect hat die Tagesgeld-Zinsen über alle Laufzeiten erhöht. Auf dem Tagesgeld PLUS-Konto erhalten Anleger bei einer Anlagesumme bis zu 10.000 Euro einen Zinssatz von 2,0 Prozent p. a. Zwischen 10.000 und 50.000 Euro Anlagesumme erhöht sich der Zins um einen Viertelprozentpunkt auf nunmehr 1,25 Prozent p. a. Diese Zinssätze gelten für Bestands- und Neukunden gleichermaßen.


      Und wer der Bank mehr als 10 Mille leiht, der bekommt weniger Zins als der Kleinsparer.

      Warum bekommen die Kleinen mehr? Hat codi soziale Auflagen erhalten? Oder der Vorstand nur eine soziale Ader? So verärgert man die besseren Kunden und die Aktionäre, die meistens ja zu diesen gehören.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.11 17:07:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.868.986 von Erdman am 30.07.11 16:57:13Das mit den Zinsen ist bei Comdirect eine Mischung aus Kundenwerbung und wie platt die Commerzbank gerade ist. Trauen würde ich Einlagen bei Comdirect nicht wirklich, beim nächsten Finanzmarkthusten wird die Anlage bei der Commerzbank falsch sein und Zinsbetrachtungen haben Kaupthingqualität.
      Avatar
      schrieb am 30.07.11 17:20:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      Zitat von Erdman: Und wer der Bank mehr als 10 Mille leiht, der bekommt weniger Zins als der Kleinsparer.
      Richtig, das müssen die so machen, denn sonst parken andere Banken ihr Zentralbankgeld dort und greifen die hohen Zinsen ab.
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 20:34:58
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich wollte eben einen OS auf den DAX verkaufen. In der Livetrading-Info auf Comdirect steht, dass OS auf den DAX über Macquarie täglich von 8-22h gehandelt werden können. Jetzt sagt mir der Herr von Comdirect dass der Handel nur bis 20h möglich ist. Was soll denn das???

      Was ist nun wenn der OS in den Keller rauscht? Ich werde auf jeden Fall versuchen, dass Comdirect bei eine Verlust die Summe übernimmt bzw die Differnez zum Kurs von 20h wo ich verkaufen wollte.

      Hat jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Manmanman.... :mad: :mad: :mad:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 21:57:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.821.309 von interferon808 am 28.02.12 20:34:58Ich verstehe Deinen Ärger gar nicht? Die Handelszeiten von MacOpp werden doch auf deren Homepage http://www.macquarie-derivate.de/Home?DisclaimerAccepted=per… deutliche kommuniziert? :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.12 11:39:19
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.829.621 von trend_investor am 29.02.12 21:57:55Wenn die auf Comdirect, unter Livetradingzeiten genannten Handelszeiten nicht korrekt sind, man dadurch nicht mehr handeln kann und ausgeknockt wird, ist das sehr wohl ärgerlich. Ich prüfe doch nicht nochmal die Handelszeiten jedes Emittenten auf deren eigenen Websites.
      Comdirect hat jdenfalls den kompletten Verlust übernommen.

      Die Handelszeiten sind nun auch korrigiert:
      http://www.comdirect.de/cms/livetrading-handelspartner.html#…
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 14:59:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi Interferon,

      handelst du denn ausschließlich deine OS, KO über comdirect?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.03.12 08:51:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ja, passt doch alles bei comdirect.
      Avatar
      schrieb am 12.03.13 20:45:35
      Beitrag Nr. 41 ()
      Habe ebenfalls Probleme mit der Comdirekt.

      Hab 2011 für ca. 5.000 € Sino Forest gekauft und jetzt außerbörslich privat veräußert und auf ein anderes Depot bei der Comdirect übertragen.
      Verkaufserlös -> 10 €.

      Jetzt hat mir die Comdirect 30% vom Anschaffungswert als Verkaufserlös angesetzt -> ca. 1.600 € und verlangt von diesem fiktiven Verkaufserlöse 25% Abgeltungssteuer!!!

      Das kann doch nicht sein oder? Die haben ja die Anschaffskosten null berücksichtigt, obwohl damals in dieses Depot gekauft und nicht von einer anderen Bank übertragen.

      Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Was kann ich tun?


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