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    Delisting - Kann ich Verluste verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.11 21:12:45 von
    neuester Beitrag 13.09.11 21:04:22 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.168.916
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      Avatar
      schrieb am 09.09.11 21:12:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      leider hab ich bei der Suche nicht viel entdeckt - falls es drin war shame über mein Haupt.

      Ich habe Aktie A über die Börse Toronto gekauft.

      Im Moment wurde der Handel ausgesetzt.

      Jetzt die Frage:

      Was passiert beim Delisting dieser Aktie.

      Ich habe gelesen, ich soll nach Börsenrecht ein Angebot bekommen. Das kann ich annehmen oder ablehnen.

      Da fängt die Frage schon an, vom wem bekomm ich so ein Angebot. Kommt das per Post? Ist das von der Handelsplattform abhängig? Oder bekomm ich gar nix.

      Jetzt 2 Fälle:

      a) bekomme Angebot und nehme es an. Kann ich es dann steuerlich verrechnen.
      b) Aktie delistet ohne das Angebot bekommen. Wert ist dann Null oder kann ich es dann auf irgendeinem grau Markt für einen Kurs verkaufen. Hoffe das ich es dann verrechnen kann.

      Ich wäre sehr dankbar für eurer Antworten ;O)

      Mfg,
      Ammonzeus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 21:43:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.068.160 von Ammonzeus am 09.09.11 21:12:45Verrechnung geht nur, wenn der Kauf nach 2008 erfolgt ist, da ansonsten die Jahresfrist abgelaufen ist. Voraussetzung ist eine Veräußerung, ein reines Delisting führt nicht zur Veräußerung, daher muss ggfs. über den Graumarkt verkauft werden (b). Bei einer Übernahme/Verschmelzung gelten u.U. (hier wohl eher nicht) andere Regelung: Fortführung der bisherigen Anschaffungskosten, andernfalls gilt die Annahme des Angebots als Veräußerung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 21:55:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      welche Aktie ist es ?
      Ich habe ein Delisting mitgemacht. Es gab ein Übernahmeangebot, welches man annehmen konnte. Es war von vornerein klar das es einen anschliessenden Squeeze out geben wird. Ich hatte mich dann für den Squeze Out entschieden. Falls es in Deinem Fall, kein Angebot, oder kein Squeeze Out gibt, dann bleibst Du halt Teilhaber. Wenn die Firma woanders ein neues IPO machen will kann das gut sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 22:06:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.068.363 von ibmisout am 09.09.11 21:55:07Sino-Forest TRE.TO
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 22:18:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat jemand einen Erfahrungswert - wo man - hier "als grau Markt bezeichnet" seine Aktien loswerden kann?

      Bin für alles offen - wenn dann wollt die Verluste erst nächste Jahr realisieren. Je nachdem wie gut sich das Jahr noch entwickelt dieses Jahr ;O)

      Hab kein Bock auf ne Steuerklärung ^^
      1 Antwort

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      schrieb am 09.09.11 22:32:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Achso - und Danke für die bisherigen Antworten ;O)
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 22:47:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da stellen sich die Banken manchmal ziemlich dumm an.
      Avatar
      schrieb am 10.09.11 10:13:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Ammonzeus: Achso - und Danke für die bisherigen Antworten ;O)


      Sollte es sich um Sino Forest handeln die handelt doch immer noch bei Lang und Schwarz. Lies dich am besten in den Thread von Sino ein.
      Avatar
      schrieb am 10.09.11 10:33:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wert ist dann Null oder kann ich es dann auf irgendeinem grau Markt für einen Kurs verkaufen. Hoffe das ich es dann verrechnen kann.


      du kannst die aktie einfach umschlüsseln lassen auf D und dann verkauft deine bank über L&S wenn dort handel ist


      die frage ist ja warum ist der handel eingestellt ,wenn es wegen betrug oder sonst was ist kann sich das jahre hinziehen bis da was passiert man muss immer wissen warum der handel eingestellt ist und dann kann man entscheiden was man tun soll
      Avatar
      schrieb am 12.09.11 15:24:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Ich habe gelesen, ich soll nach Börsenrecht ein Angebot bekommen. Das kann ich annehmen oder ablehnen."


      Das hat nichts miteinander zu tun. Ein Angebot bekommst du dann, wenn jemand die Firma, von der du Aktien hälts aufkaufern will. Das wäre dann die klassische Übernahme (siehe z. B. Medion).

      Bei einem Delisting wird nur der Handel an der Börse eingestellt, ansonsten ändern sich für den Aktionär nichts. Du bleibst also weiterhin an der Fa. beteiligt und erhälts evtl. Dividende etc. Wenn Deine Fa. allerdings Pleite ist, gehst Du bei einem Delisting leer aus.


      Wenn du speziell Sino-Forest meinst: Die werden m M. nach demnächst wieder gehandelt werden, dürften in Kanada aber mit einem großen Abschlag starten. Ein Delisting sehe ich hier aber vorerst nicht....
      Avatar
      schrieb am 13.09.11 20:38:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.068.480 von Ammonzeus am 09.09.11 22:18:21Hab kein Bock auf ne Steuerklärung ^^

      Wie Was Wo `??????
      Das gibts seit 2009 nicht mehr....dafür gibts ja die Abgeltungssteuer ( Topf 1 und 2 )...Steuerklärungen sind erledigt...schon längst
      Avatar
      schrieb am 13.09.11 21:04:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      >>>Das gibts seit 2009 nicht mehr....dafür gibts ja die Abgeltungssteuer ( Topf 1 und 2 )...Steuerklärungen sind erledigt...schon längst

      Aber natürlich gibt es noch eine Steuererklärung, und zwar auch für Kapitalerträge. Was soll nur immer diese Blödsinn?
      Ich kann dir spontan mehr als zehn Gründe aufzählen, warum weiterhin eine Steuererklärung sinnvoll oder sogar pflicht ist.

      Und da es hier wohl um kanadische Aktien geht, die in Toronto gekauft wurden, liegt es zumindest nahe, das es auch ein Depot im Ausland ist. Und dann wäre nichts erledigt, es müsste erklärt werden.

      MfG Stefan


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