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    Steuerausländer bei deutschem Broker - US-Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.21 18:40:54 von
    neuester Beitrag 08.03.21 17:47:44 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.344.077
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      schrieb am 07.03.21 18:40:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      wie verhält es sich mit der US-Quellensteuer, wenn man irgendwann mal auswandern sollte und bei seinem deutschen Broker bleiben möchte (gibt ja einige, wenige dt. Broker, die Steuerausländer akzeptieren)? Hat da vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht, die er hier teilen möchte? :)

      Viele deutsche Broker sind ja berechtigt, im Falle von US-Dividenden den ermäßigten Quellensteuersatz von 15% zu erheben. Wenn jetzt aber ein Anleger dem Broker mitteilt, dass er in einem anderen Staat (steuer)ansässig wird, nehme ich mal an, dass der Broker dann die "regulären" 30% Quellensteuer auf US-Dividenden erheben wird. Liege ich da richtig?

      Der Broker wird sich ja vermutlich nicht die Mühe machen, für jeden einzelnen Anleger, der in einem anderen Staat steuerpflichtig ist, zu prüfen, ob dieser Staat ebenfalls (durch ein DBA o.Ä.) für den ermäßigten Quellensteuersatz berechtigt ist.

      Mich würde mal interessieren, wie jene Auswanderer damit umgehen. Wenn für den Staat, in dem man dann ansässig ist, ebenfalls die US-Quellensteuer von 15% gilt:

      - Gibt es deutsche Broker, die das dann entsprechend berücksichtigen, wenn man ihnen einen Nachweis darüber schickt?
      - Wenn dem nicht so ist: Kann man sich die "zu viel" entrichtete US-Quellensteuer dann in den USA zurückholen? Und wenn ja, macht das vom Aufwand und von ggf. Gebühren überhaupt Sinn?
      2 Antworten
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      schrieb am 08.03.21 12:12:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.349.942 von tobden am 07.03.21 18:40:54Doch, diese Mühe macht sich jeder Broker bzw. muss sie sich machen, um den US-Anforderungen zu genügen.

      Wenn du als Deutscher nicht mehr in Deutschland wohnst, musst du bei deiner Bank ein Formular W8-BEN einreichen. Dort sagst du, unter welches Steuerrecht du fällst (z.B. Schweiz). Und entsprechend des Abkommens dieses Landes mit den USA zahlst du dann weiterhin deine 15 % oder eben einen anderen Satz, wenn es kein Abkommen gibt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.21 17:47:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.357.526 von JuliaPapa am 08.03.21 12:12:28
      Zitat von JuliaPapa: Doch, diese Mühe macht sich jeder Broker bzw. muss sie sich machen, um den US-Anforderungen zu genügen.

      Wenn du als Deutscher nicht mehr in Deutschland wohnst, musst du bei deiner Bank ein Formular W8-BEN einreichen. Dort sagst du, unter welches Steuerrecht du fällst (z.B. Schweiz). Und entsprechend des Abkommens dieses Landes mit den USA zahlst du dann weiterhin deine 15 % oder eben einen anderen Satz, wenn es kein Abkommen gibt.


      Ah ok, vielen Dank für die Info!


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