Cashlife: Bilanzänderung erforderlich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.06.21 12:45:06 von
neuester Beitrag 05.08.21 22:35:55 von
neuester Beitrag 05.08.21 22:35:55 von
Beiträge: 6
ID: 1.348.973
ID: 1.348.973
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 429
Gesamt: 429
Aktive User: 0
ISIN: DE0005009104 · WKN: 500910
0,1500
EUR
-14,77 %
-0,0260 EUR
Letzter Kurs 24.06.16 Lang & Schwarz
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
27,20 | +99.999,00 | |
0,9000 | +20,00 | |
0,5300 | +17,78 | |
4,5000 | +15,38 | |
6,3000 | +14,55 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
30,80 | -7,81 | |
6,0800 | -9,25 | |
1,3500 | -10,60 | |
1,0500 | -23,36 | |
1,5000 | -40,00 |
Cashlife gibt an, dass gegen das Finanzamt München gewonnen wurde und Anwaltskosten ersetzt wurden. Es ging um 280Mio €, mir erscheint die Kostenerstattung zu niedrig.
Außerdem wurden ab Finanzamtsforderung ca 2015? Rückstellungen in den Bilanzen vorgenommen und Bestandslebensversicherungen, also Kapital verkauft. Diese "Kosten" bzw. Verluste wurden in den Bilanzen als Minus geführt und müssen berichtigt werden.
Alle noch verbliebenen Aktionäre, ich auch, haben starke Verluste hinnehmen müssen, die sich im Nachhinein als rechtswidrige Steuerforderung herausgestellt haben. Statt Dividende oder Kurssteigerung nur Verlust. Wie stellt sich cash.life die Entschaedigung dieser Verluste vor? Der Aktienwert gibt das nicht her, er lag vor Absturz fast bei 40€, heute 1,80€.
Zudem konnte cash.life in den letzten Jahren nicht aktiv sein, also zusätzlicher Verlust für die Aktionäre.
Selbst jetzt ist von einer Kurssteigerung oder Dividende nichts zu lesen.
Bevor hier ein weiterer BaFin Fall gemeldet werden muss, fordere ich Beantwortung meiner Fragen. Im direkten Kontakt ist cash.life ausgewichen.
Außerdem wurden ab Finanzamtsforderung ca 2015? Rückstellungen in den Bilanzen vorgenommen und Bestandslebensversicherungen, also Kapital verkauft. Diese "Kosten" bzw. Verluste wurden in den Bilanzen als Minus geführt und müssen berichtigt werden.
Alle noch verbliebenen Aktionäre, ich auch, haben starke Verluste hinnehmen müssen, die sich im Nachhinein als rechtswidrige Steuerforderung herausgestellt haben. Statt Dividende oder Kurssteigerung nur Verlust. Wie stellt sich cash.life die Entschaedigung dieser Verluste vor? Der Aktienwert gibt das nicht her, er lag vor Absturz fast bei 40€, heute 1,80€.
Zudem konnte cash.life in den letzten Jahren nicht aktiv sein, also zusätzlicher Verlust für die Aktionäre.
Selbst jetzt ist von einer Kurssteigerung oder Dividende nichts zu lesen.
Bevor hier ein weiterer BaFin Fall gemeldet werden muss, fordere ich Beantwortung meiner Fragen. Im direkten Kontakt ist cash.life ausgewichen.
Wenn der Kurs einer Aktie fällt, gibt es von der AG keine Entschädigung. Das ist nun mal das Risiko, wenn man Aktien kauft.
Seien Sie froh, daß der Kurs der Aktie von 0,007€ auf 1,85€ gestiegen ist und vielleicht noch weiter steigen wird, da nun wieder Kapital vorhanden ist, mit dem gearbeitet werden kann. Stören Sie die Leute dort nicht bei der Arbeit, wenn Sie wollen, daß der Kurs steigt.
Seien Sie froh, daß der Kurs der Aktie von 0,007€ auf 1,85€ gestiegen ist und vielleicht noch weiter steigen wird, da nun wieder Kapital vorhanden ist, mit dem gearbeitet werden kann. Stören Sie die Leute dort nicht bei der Arbeit, wenn Sie wollen, daß der Kurs steigt.
Naja, fragen kann man ja mal, aber der Absturz von 40 begann ja schon 2005, hat also vielleicht auch mit der Finanzkrise zu tun?
Wenn der Vorstand keine Fehler gemacht hat, haben die Aktionäre natürlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gehört zum Geschäftsrisiko, dass Finanzamt oder Kunden unberechtigte Forderungen erheben, die abgewehrt werden müssen. (Glyphosat, Atomausstieg, Umsatzsteuer)
Und das Finanzamt auf Schadensersatz zu verklagen, wird vermutlich auch nichts werden. Erfolgsaussicht wäre ungefähr null, also kann man dem Vorstand keinen Vorwurf machen, dass er diesen Weg nicht beschreitet. Da würde er wohl nur als Michael Kohlhaas enden. 😢
Aber der eigentliche Prozess wurde ja gewonnen, also geht das Leben für cash.life noch weiter. Was aber auch im cash.life Thread hier besprochen werden sollte:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1312169-1-10/cas…
Wenn der Vorstand keine Fehler gemacht hat, haben die Aktionäre natürlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gehört zum Geschäftsrisiko, dass Finanzamt oder Kunden unberechtigte Forderungen erheben, die abgewehrt werden müssen. (Glyphosat, Atomausstieg, Umsatzsteuer)
Und das Finanzamt auf Schadensersatz zu verklagen, wird vermutlich auch nichts werden. Erfolgsaussicht wäre ungefähr null, also kann man dem Vorstand keinen Vorwurf machen, dass er diesen Weg nicht beschreitet. Da würde er wohl nur als Michael Kohlhaas enden. 😢
Aber der eigentliche Prozess wurde ja gewonnen, also geht das Leben für cash.life noch weiter. Was aber auch im cash.life Thread hier besprochen werden sollte:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1312169-1-10/cas…
Beide Kommentare gehen an der Rechtslage vorbei, das Problem würde nicht verstanden.
Die Bilanzen ab spätestens 2014 sind falsch = Bilanzbetrug, wenn man das weiss. Und spätestens nach dem Endurteil wusste das cashlife und musste handeln durch Bilanzberichtigungen. Das ist bis heute überfällig. Die Aktionäre haben einen Anspruch darauf .
Dazu kommt noch einzufordernde Schadensersatz: die für eine nicht bestehende Steuerschuld gemachten Rücklagen bestanden nicht nur aus Gesellschaftsvermögen, sondern auch aus Verkauf angekaufter Lebensversicherungen weit unter Preis - so weit ich weiss an Augur! Die Tochtergesellschaft Maxs wurde später gegründet. Das ist ein vom Land Bayern zu tragender Schaden, sofern nicht Augur als damalige Muttergesellschaft zum Ausgleich verpflichtet ist. Dazu kommen noch erhebliche Beraterkosten, deren Höhe zur Zeit unbekannt ist
Ich als geschädigte Aktionären habe Anspruch auf Bilanzberichtigung und Gewinnbeteiligung. Dieser wird zur Zeit von Augur und vielleicht auch max.s abgeschöpft und die eigentlichen Geldgeber gucken in die Röhre. Damit bin ich nicht zufrieden.
Die Bilanzen ab spätestens 2014 sind falsch = Bilanzbetrug, wenn man das weiss. Und spätestens nach dem Endurteil wusste das cashlife und musste handeln durch Bilanzberichtigungen. Das ist bis heute überfällig. Die Aktionäre haben einen Anspruch darauf .
Dazu kommt noch einzufordernde Schadensersatz: die für eine nicht bestehende Steuerschuld gemachten Rücklagen bestanden nicht nur aus Gesellschaftsvermögen, sondern auch aus Verkauf angekaufter Lebensversicherungen weit unter Preis - so weit ich weiss an Augur! Die Tochtergesellschaft Maxs wurde später gegründet. Das ist ein vom Land Bayern zu tragender Schaden, sofern nicht Augur als damalige Muttergesellschaft zum Ausgleich verpflichtet ist. Dazu kommen noch erhebliche Beraterkosten, deren Höhe zur Zeit unbekannt ist
Ich als geschädigte Aktionären habe Anspruch auf Bilanzberichtigung und Gewinnbeteiligung. Dieser wird zur Zeit von Augur und vielleicht auch max.s abgeschöpft und die eigentlichen Geldgeber gucken in die Röhre. Damit bin ich nicht zufrieden.
Welche Rechtslage soll das denn sein, die die Bilanzen der Jahre anb 2013 in Frage stellt?
Gebildet wurden für die Steuerschuld Rückstellungen und nicht Rücklagen und dazu war man nach der Betriebsprüfung damals gezwungen. Die Bilanz wird aufgrund der Situation am Bilanzstichtag aufgestellt, es kann ja nicht de Rede davon sein, dass man damals schon gewusst hätte, dass man Jahre später vor dem BGH den Prozess gewinnt.
Im Mai 2021 wurde gemeldet:
"Aufgrund des Obsiegens vor dem Bundesfinanzhof wurden der cash.life AG in 2020 Gerichts- und Beratungskosten von zirka 1,7 Millionen Euro erstattet."
Diese Erträge sind natürlich im Geschäftsjahr 2020 in der Bilanz berücksichtigt.
Also offensichtlichen Bilanzbetrug, wie Du das darstellst, hat es da sicher nicht gegeben.
Wenn es Transaktionen mit dem Hauptaktionär gab, kannst Du das ja hier erläutern, solche Transaktionen müssten natürlich im Abhängigkeitsbericht damals ausführlich thematisiert worden sein. Aber wenn da eine Umsatzsteuerpflicht aus dem Verkauf der Verträge im Raum stand, hat man doch danach bestimmt keine Transaktion mehr vorgenommen.
Der Bilanzposten Forderungen aus Versicherungsverträgen hatte bereits 2012 deutlich auf 28 Mio und 2013 auf 16 Mio abgenommen, und die steuerlichen Risiken wurden doch erst mit der Betriebsprüfung für 2006 - 2010 im Jahr 2013 erkannt.
Gebildet wurden für die Steuerschuld Rückstellungen und nicht Rücklagen und dazu war man nach der Betriebsprüfung damals gezwungen. Die Bilanz wird aufgrund der Situation am Bilanzstichtag aufgestellt, es kann ja nicht de Rede davon sein, dass man damals schon gewusst hätte, dass man Jahre später vor dem BGH den Prozess gewinnt.
Im Mai 2021 wurde gemeldet:
"Aufgrund des Obsiegens vor dem Bundesfinanzhof wurden der cash.life AG in 2020 Gerichts- und Beratungskosten von zirka 1,7 Millionen Euro erstattet."
Diese Erträge sind natürlich im Geschäftsjahr 2020 in der Bilanz berücksichtigt.
Also offensichtlichen Bilanzbetrug, wie Du das darstellst, hat es da sicher nicht gegeben.
Wenn es Transaktionen mit dem Hauptaktionär gab, kannst Du das ja hier erläutern, solche Transaktionen müssten natürlich im Abhängigkeitsbericht damals ausführlich thematisiert worden sein. Aber wenn da eine Umsatzsteuerpflicht aus dem Verkauf der Verträge im Raum stand, hat man doch danach bestimmt keine Transaktion mehr vorgenommen.
Der Bilanzposten Forderungen aus Versicherungsverträgen hatte bereits 2012 deutlich auf 28 Mio und 2013 auf 16 Mio abgenommen, und die steuerlichen Risiken wurden doch erst mit der Betriebsprüfung für 2006 - 2010 im Jahr 2013 erkannt.
Oh Honigbaer,
trotzdem muss die Bilanz durch Auflösung der Rückstellungen geändert werden. Was ist denn das für eine Rechtsauffassung einen Schaden unkorrigiert zu belassen, Kleinanleger schädigen zu lassen und Gesellschaftswerte an eine Muttergesellschaft zu übertragen. Der Wert ist vorhanden und muss an die Anleger als Gewinn ausgezahlt werden. Da wäre es besser, dies über Jahre zu tun und nicht in einer Summe 2021. Macht Steuerschaden. Die erstatteten Gerichtskosten decken eher nicht die Beraterkosten.
trotzdem muss die Bilanz durch Auflösung der Rückstellungen geändert werden. Was ist denn das für eine Rechtsauffassung einen Schaden unkorrigiert zu belassen, Kleinanleger schädigen zu lassen und Gesellschaftswerte an eine Muttergesellschaft zu übertragen. Der Wert ist vorhanden und muss an die Anleger als Gewinn ausgezahlt werden. Da wäre es besser, dies über Jahre zu tun und nicht in einer Summe 2021. Macht Steuerschaden. Die erstatteten Gerichtskosten decken eher nicht die Beraterkosten.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-0,44 | |
-0,05 | |
-0,06 | |
0,00 | |
0,00 | |
-0,05 | |
+1,99 | |
0,00 | |
0,00 | |
-0,05 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
63 | ||
56 | ||
46 | ||
39 | ||
22 | ||
14 | ||
12 | ||
12 | ||
11 | ||
11 |