Studenten und Speku-Steuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.00 14:27:38 von
neuester Beitrag 09.08.00 03:08:54 von
neuester Beitrag 09.08.00 03:08:54 von
Beiträge: 8
ID: 199.895
ID: 199.895
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 327
Gesamt: 327
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 18:44 | 836 | |
01.05.24, 18:36 | 234 | |
08.02.11, 16:09 | 122 | |
heute 00:19 | 115 | |
gestern 22:58 | 86 | |
gestern 14:25 | 72 | |
heute 00:32 | 68 | |
gestern 23:14 | 53 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.936,50 | +0,21 | 210 | |||
2. | 2. | 180,01 | +0,01 | 106 | |||
3. | 3. | 8,6400 | +4,22 | 85 | |||
4. | 4. | 0,0164 | +0,61 | 75 | |||
5. | 7. | 1,0000 | +3,63 | 42 | |||
6. | 6. | 2.302,07 | -0,07 | 42 | |||
7. | 8. | 6,7280 | +0,81 | 38 | |||
8. | 5. | 3,8775 | +5,01 | 34 |
Liebe Leut´,
mal etwas total anderes: wenn man Student ist und keine Steuern zahlt (also auch keinen persönlichen Steuersatz hat), noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, von einem Stipendium lebt, aber trotzdem Aktiengewinne hat: was macht der dann??
Vielen Dank für Antworten
& beste Grüße
mal etwas total anderes: wenn man Student ist und keine Steuern zahlt (also auch keinen persönlichen Steuersatz hat), noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, von einem Stipendium lebt, aber trotzdem Aktiengewinne hat: was macht der dann??
Vielen Dank für Antworten
& beste Grüße
auch ein Student zahlt für Spekulationsgewinne Steuern, hängt davon ab wie hoch die Gewinne sind.
Gruß
Eppendorfer
Gruß
Eppendorfer
Na ja gut; aber wie hoch dürfen die Gewinne denn sein? 999? 6000? x?
Grüße
Grüße
...ich glaube das hängt immer mit dem Jahreseinkommen
zusammen, denn danach richtet sich Dein Steuersatz. Ich meine
gehört zu haben, der liegt bei Studenten in der Regel bei
22 Prozent. Aber genau weiß ich das auch nicht. Empfehle Dir
Spekulationssteuer mal als Such-Stichwort einzugegen. Zumindet
darfst Du als Student auch einen gewissen Eimkommensatz nicht
übersteigen, denn dann kommen weitere Sozialleistungen als
Kosten hinzu.
Gruß :O
zusammen, denn danach richtet sich Dein Steuersatz. Ich meine
gehört zu haben, der liegt bei Studenten in der Regel bei
22 Prozent. Aber genau weiß ich das auch nicht. Empfehle Dir
Spekulationssteuer mal als Such-Stichwort einzugegen. Zumindet
darfst Du als Student auch einen gewissen Eimkommensatz nicht
übersteigen, denn dann kommen weitere Sozialleistungen als
Kosten hinzu.
Gruß :O
@schabdoo
stelle immer wieder eine totale Verunsicherung auf dem Steuergebiet fest. Natürlich müssen auch Studenten Steuern bezahlen. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, soweit er auf sein Einkommen Steuern zahlen muß (Steuererklärungspflicht). Somit ist man wieder bei der Eingangsfrage angelangt.
Das steuerliche Existenzminimum beträgt zur Zeit rd. 13.000 DM. Bis zu diesem (zu versteuernden Einkommen) ist die ESt 0,00 DM (bei Verheirateten x 2). Vom Einkommen (z.B. Veräußerungserlöse minus Einkaufspreise minus {Werbungs-}Kosten bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, auch Spekulationseinkünfte genannt) werden dann noch sog. Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenversicherungsbeiträge) und andere Sonderausgaben (Spenden), sowie sonstige Freibeträge (Behinderte) abgezogen.
StRa
stelle immer wieder eine totale Verunsicherung auf dem Steuergebiet fest. Natürlich müssen auch Studenten Steuern bezahlen. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, soweit er auf sein Einkommen Steuern zahlen muß (Steuererklärungspflicht). Somit ist man wieder bei der Eingangsfrage angelangt.
Das steuerliche Existenzminimum beträgt zur Zeit rd. 13.000 DM. Bis zu diesem (zu versteuernden Einkommen) ist die ESt 0,00 DM (bei Verheirateten x 2). Vom Einkommen (z.B. Veräußerungserlöse minus Einkaufspreise minus {Werbungs-}Kosten bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, auch Spekulationseinkünfte genannt) werden dann noch sog. Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenversicherungsbeiträge) und andere Sonderausgaben (Spenden), sowie sonstige Freibeträge (Behinderte) abgezogen.
StRa
Hallo,
zu dem posting von postfunk ist folgendes zu sagen:
1. Für die Höhe des Steuersatzes ist allein die Höhe des Einkommens entscheidend und nicht die Tatsache, ob jemand Student ist oder Angestellter oder sonstiges.
2. Sozialabgaben sind für Studenten nur zu entrichten, sofern sie abhängig beschäftigt sind. Für studentische Aktienspekulanten also keine Sozialabgaben.
Viele Grüße, radün.
zu dem posting von postfunk ist folgendes zu sagen:
1. Für die Höhe des Steuersatzes ist allein die Höhe des Einkommens entscheidend und nicht die Tatsache, ob jemand Student ist oder Angestellter oder sonstiges.
2. Sozialabgaben sind für Studenten nur zu entrichten, sofern sie abhängig beschäftigt sind. Für studentische Aktienspekulanten also keine Sozialabgaben.
Viele Grüße, radün.
@schabdoo
Was studierst du denn? Betriebswirtschaft?
Was studierst du denn? Betriebswirtschaft?
Kein Lohnsteuerkarte zu besitzen ist in Deutschland kein Freibrief Sepkugewinne zu hinterziehen.
Soweit ich weiss hat jeder Bürger dieses Landes seine Pflicht zu erfüllen und alle seine Einkünfte anzugeben.
Dabei ist das Quellenabzugsverfahren beim Arbeitgeber eine steuerliche Vereinfachung, die nicht dazu berechtigt, andere Einkunftsarten unter den Tisch fallen zu lassen.
So gesehen muss jeder Bürger, egal aus welchen Einkunftsarten er Umsätze erzielt dies angeben. Und zwar von sich aus, ansonsten ist es Steuerhinterziehung !
Das ist nun mal Fakt.
Wer nicht so denkt, soll das von mir aus weiter so machen, die Rechnung kann auf jeden Fall folgen.
Nun zu den Studenten, ich weiss auch nicht genau, wie es bei Stipendien gehandhabt wird.
Ich weiss nur, dass man bei Zusatzeinnahmen und Bafög, dieses dann wieder in gewisser Relation zurückbezahlen muss.
Sind Stipendien steuerfrei ? Sind diese als Einnahmen zu veranlagen ?
Für Dich als Student gilt, dass Du momentan einen Grundfreibetrag von 13,499,-- DM hast, diesen Betrag kannst Du mit den Steuerrechtlichen 7 Einkunftsarten, also auch mit Aktiengewinnen < 1 Jahr erzielen.
Danach besteht erst einmal ein Eingangststeuersatz von 22,9 % EKst.
darauf sind noch Kirchensteuer (falls vorhanden) und Soli zu zahlen.
Also generell gilt, wenn Deine Einkünft 13,499,-- DM nicht überschreiten, so zahlst Du keine Steuern!
Ab 2001 gilt ein Grundfreibetrag von 13,999,-- DM bei einem Eingangssteuersatz von 19%.
Für weitere Fragen und wie Dein Stipendium zu hndhaben ist, ziehe doch mal einen Steuerberater zu frage.
Ruf einfach an, frag dumm nach, Studenten haben ja eh kein Geld, die Auskunft dürfte bestimmt nicht teuer werden,
M.f.G.
Soweit ich weiss hat jeder Bürger dieses Landes seine Pflicht zu erfüllen und alle seine Einkünfte anzugeben.
Dabei ist das Quellenabzugsverfahren beim Arbeitgeber eine steuerliche Vereinfachung, die nicht dazu berechtigt, andere Einkunftsarten unter den Tisch fallen zu lassen.
So gesehen muss jeder Bürger, egal aus welchen Einkunftsarten er Umsätze erzielt dies angeben. Und zwar von sich aus, ansonsten ist es Steuerhinterziehung !
Das ist nun mal Fakt.
Wer nicht so denkt, soll das von mir aus weiter so machen, die Rechnung kann auf jeden Fall folgen.
Nun zu den Studenten, ich weiss auch nicht genau, wie es bei Stipendien gehandhabt wird.
Ich weiss nur, dass man bei Zusatzeinnahmen und Bafög, dieses dann wieder in gewisser Relation zurückbezahlen muss.
Sind Stipendien steuerfrei ? Sind diese als Einnahmen zu veranlagen ?
Für Dich als Student gilt, dass Du momentan einen Grundfreibetrag von 13,499,-- DM hast, diesen Betrag kannst Du mit den Steuerrechtlichen 7 Einkunftsarten, also auch mit Aktiengewinnen < 1 Jahr erzielen.
Danach besteht erst einmal ein Eingangststeuersatz von 22,9 % EKst.
darauf sind noch Kirchensteuer (falls vorhanden) und Soli zu zahlen.
Also generell gilt, wenn Deine Einkünft 13,499,-- DM nicht überschreiten, so zahlst Du keine Steuern!
Ab 2001 gilt ein Grundfreibetrag von 13,999,-- DM bei einem Eingangssteuersatz von 19%.
Für weitere Fragen und wie Dein Stipendium zu hndhaben ist, ziehe doch mal einen Steuerberater zu frage.
Ruf einfach an, frag dumm nach, Studenten haben ja eh kein Geld, die Auskunft dürfte bestimmt nicht teuer werden,
M.f.G.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
210 | ||
106 | ||
85 | ||
75 | ||
43 | ||
42 | ||
38 | ||
34 | ||
33 | ||
30 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
29 | ||
27 | ||
24 | ||
23 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
16 | ||
16 | ||
15 |