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    SAMBCORPE LOGISTIC WKN 880212 - ist das der Turnaround? Gut möglich :-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.00 18:48:43 von
    neuester Beitrag 23.08.00 08:04:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 220.960
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      Avatar
      schrieb am 22.08.00 18:48:43
      Beitrag Nr. 1 ()


      Dann sind Kurse über 20 € möglich.

      Labas!
      Avatar
      schrieb am 22.08.00 18:56:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn ich mir den intraday-chart anschaue, dann gibt es wohl keinen abgabedruck auf dem nivau und es setzt ein kontinuierlicher anstieg ein, der sich diesmal in kleinen schritten vollzeiht, was wesentlich gesünder sein dürfte als der heutige anstieg.

      denke, das auf diese art und weise ein wesentlich ruhigerer kursverlauf stattfindet und der wert sich deinen zielen angemessen nähern kann.

      so bildet sich keine blase aus und du wirst wohl am wochenende dem ersten ziel von 12/13E die hand schütteln können.:yawn:

      wenn´s soweit ist gratulation (nicht vorher) bis dahin

      gruß

      bf
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 07:47:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einsteigen bevor der Wert von allen entdeckt wird!!
      Wie hat Singapur geschlossen?

      Labas!
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 08:00:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      NULLLLLLL!!!! UMSÄTZE!
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 08:02:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Siehe Thread:

      Warnung vor gezielter Push Aktion für umsatzschwachen Wert
      T.Leber [W: O]

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 08:04:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warnung vor gezielter Push Aktion für umsatzschwachen Wert
      von T.Leber [W:O] 22.08.00 18:17:11 1635822
      Liebe Communitymitlgieder,
      einige Nutzer haben offensichtlich im Laufe des Tages in diesem und anderen Foren eine Aktie die während der letzen Wochen 0 (NULL!!) Stücke Umsatz verzeichnete, massiv gepushed. Wir werden diesen Vorgang dem BAWE zur Überprüfung melden und weisen erneut darauf hin, dass das Verbreiten von Falschmeldungen im Internet strafbar ist und auch geahndet wird!

      Durch diese Postings wurden wohl einige Nutzer zu Käufen verleitet, was den Aktienkurs zur Explosion brachte. Wir warnen davor, Aktien ohne Überprüfung des Umsatzes, der Nachrichtenlage und des Kurses an der Heimatbörse unlimitiert zu ordern.

      Grüsse, Thomas...


      mfg
      PoP


      PS:

      Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer

      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
      Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      65 185 Wiesbaden
      http://www.boersenaufsicht.de


      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.





      ->@lith.KGB: da haben wir wohl einen vergessen...:D:D:D


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