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    Spekulationssteuer nach Aktiensplit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.99 19:46:30 von
    neuester Beitrag 09.07.99 11:17:43 von
    Beiträge: 12
    ID: 33.414
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      schrieb am 08.07.99 19:46:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo boardler

      Eine Frage an die Steuerexperten unter euch.
      Wie verhält es sich mit der Spekulationssteuer nach einem durchgeführten Aktiensplit?
      Konkretes Fallbeispiel:

      Am 01.06.1998 erwirbt ein Anleger eine Aktie, und möchte diese nach 12 Monaten, natürlich mit Gewinn, steuerfrei verkaufen. Nach 10 Monaten ist er bereits mit über 100% im Plus, und freut sich, in 8 Wochen den Gewinn einstreichen zu können. In diesem Zeitraum hat er weder Aktien ge- noch verkauft.
      Nach 11 Monaten wird ein Split durchgefürt.
      Nun die alles entscheidende Frage: Darf er trotzdem am 02.06.1999 seinen Gewinn steuerfrei realisieren oder nicht?
      Meines Erachtens darf er das nicht, denn nach einem Split bekommt der Anleger neue Aktien in sein Depot eingebucht, und somit erneuert sich die Spekulationfrist auf die vollen 12 Monate.

      Aber vielleicht können wir hier von den Steuerexperten Gewissheit bekommen.
      Ist mit Sicherheit auch für die Anfänger und Neubörsianer von Interesse.

      Gruß
      Pulpman
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 19:51:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meiner Meinung nach darf er die Aktien steuerfrei verkaufen. Denn für die Einbuchung neuer Aktien nach dem Split kann er ja nichts.
      Anders verhält es sich bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage: Hier muß er ja etwas bezahlen, wenn er die jungen Aktien kaufen möchte, hat also ein Wahlrecht. Daher fällt hier für die neuen Aktien die Spekusteuer wieder von neuem an zu laufen.
      Bei einem Split fällt allerdings keine Spekusteuer an und in deinem konkreten Beispiel kann er die Aktien nach einem Monat steuerfrei verkaufen.

      Gruß, Goesy
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 19:53:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Definitiv ist der Gewinn steuerfrei.
      Aktien wurden nur geteilt .Am Einstiegzeitpunkt ändert sich dadurch nicht. Die Spekufrist gilt vom Kauf bis zum Verkauf, ein Split stellt weder einen Verkauf noch einen Kauf dar.
      Fredz
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 21:19:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Fredz,

      besser hätte man es nicht ausdrücken können! ;)

      Du hast vollkommen Recht, wäre ja auch noch schöner, oder? :D

      Grüße SERich
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 21:23:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Boarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! VorsichtBoarduser granate ist vorbestraft! Vorsicht

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      Avatar
      schrieb am 08.07.99 22:17:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mann, Mann immer diese Bekloppten.

      Zur Spekusteuer kann ich hinzufügen, daß ich nach meinem Posting einen Steuerberater angerufen habe, und dieser mir meine Meinung bestätigt hat.
      Zu meinem größten Bedauern. Ich hoffe immer noch daß ich mich, und der Steuerberater, uns irren.

      Gruß
      Pulpman
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 22:38:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo pulpman,

      Ich kann dazu nur sagen:

      Freianteile (Gratisaktien) und unentgeltlich erworbene (originaere) Bezugsrechte haben im Rahmen des §23 EStG nur Bedeutung, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist der Altanteile veraeussert werden.

      Erlaeuterung:
      Freianteile und unentgeltlich erworbene Bezugsrechte werden wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben (Abspaltung). Also ist fuer die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft ist, somit nur die Spekulationsfrist nach Anschaffung der Altanteile heranzuziehen.
      mfG
      s2b3
      ps: Evtl. braucht Dein Experte einen Lehrgang, oder hier steht nicht alles relevantes, aber so wie Du es oben schilderst ist der Gewinn steuerfrei...
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 23:02:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dein Steuerberater will dich nur als Mandant und dann abzocken. Empfiehl ihm mal, die auch für Finanzbeamte als Biebel geltende, Schmidtkommentierung.
      Avatar
      schrieb am 08.07.99 23:53:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hey Pulpman,

      ich hoffe sehr, dieser "Steuerberater" war eine Ausnahme, sonst sehe ich leider sehr, sehr schwarz für Deine Zukunft! ;)

      Gruß SERich
      Avatar
      schrieb am 09.07.99 00:17:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hey SERich, des war zum Glück nicht mein Steuerberater, mit dem ich da gesprochen haben.
      Aber morgen werde ich bei meinem mal anrufen, der war bis jetzt ganz fähig.

      Gruß
      Pulpman
      Avatar
      schrieb am 09.07.99 02:11:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Pulpman: Eine kleine Denkaufgabe zu später Stunde:
      Steuerberater werden nach der Gebührenordnung bezahlt und die richtet sich .... richtig nach den erzielten Einkünften des Mandanten.
      -> Zahltst Du wie dieser `Steuerverräter`empfiehlt brav Deine Spekusteuer nach dem Split , wer verdient neben dem Staat da noch mit.
      Richtig!
      Es war mir eine Ehre Dir ein bißchen auf die Sprünge zu helfen.
      MfG Fredz
      Schick diesen Berater in die Wüste!
      Avatar
      schrieb am 09.07.99 11:17:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Pulpman,
      ein Split ist kein wirtschaftlicher Erwerbsvorgang, mithin nicht steuerbar. Anders ist das bei Kapitalerhöhungen oder Übernahmen durch Aktientausch.


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