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    Probleme mit Kreissparkasse. Hat jemand Rat ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.01 11:01:11 von
    neuester Beitrag 07.04.01 11:18:43 von
    Beiträge: 13
    ID: 348.371
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      schrieb am 27.02.01 11:01:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit der Kreissparkasse.
      Folgende Vorgeschichte :

      Ich hatte bei der KSK ein Darlehen für mein Haus aufgenommen.
      Im Sommer letzten Jahres lief die Zinsbindung aus. Anstatt das Darlehen um weitere 10 Jahre zu verlängern,(dann wäre es auf Null) habe ich der KSK den restlichen Betrag "auf den Tisch geschmissen" und es kommplett zurückbezahlt.

      Und nun das eigentliche Problem :

      Ich bin selbstständig und habe bei der KSK zwei Konten.
      Das eine ist mein Geschäftskonto, das andere liegt mehr oder weniger brach.

      Auf dem Geschäftskonto hatte ich einen Disporahmen von DM 10000.- . Dieser wurde mir ein paar Wochen nachdem ich das Hausdarlehen abgelöst hatte, gestrichen ! Sobald das Konto nur DM 5.- im Soll ist bzw. durch eine Abbuchung ins Soll zu rutschen droht, gibt die KSK die Lastschrift zurück und berechnet 5.- Gebühr !

      Und nun fängt dieses Spelchen auch bei dem anderen Konto an. Mir wurde vor ca 10 Jahren auf dieses Konto ein Dispo von DM 4.500.- zugebilligt. Seit ca 5 Jahren ist dieses Konto ständig mit ca 2000.- bis aktuell 3500.- im Soll.
      Von diesem Konto gehen nur noch Abbuchungen wie GEZ, Müllabfuhr usw. runter. In gleichem Maße kommen jedoch Einzahlungen darauf. Allerdings immer nur dann und immer nur soviel soviel, daß es für die Abbuchungen reicht.

      Nun habe ich von der KSK einen Brief bekommen, sie haben mir diesen Dispo auch gestrichen. Grund : es seien zuwenig Umsätze auf diesem Konto. Ich solle doch das Soll auf dem Konto binnen 14 Tagen ausgleichen.

      Ich bin stinke sauer. Offensichtlich will die KSK mir ans Bein pinkeln, weil ich das Hausdarlehen abgelöst hat, und die KSK nun keine Zinsen mehr dafür bekommt.

      Ich hätte ansich schon längst die Bank gewechselt, jedoch finde ich keine Zeit bzw. hatte bisher auch keine Lust, jeden der bei mir abbucht anzuschreiben, daß sich meine Bankverbindung geändert hat.

      Weiß jemand von Euch einen Rat, ob :
      1) die KSK von heute auf morgen zugebilligte Dispos einfach kündigen kann, obwohl man sich in dem Dispo-Rahmen aufhält ?
      2.) Ich meinte mal irgendwo gehört zu haben, daß eine Bank keine Gebühren für eine Lastschriftsrückgabe verlangen darf ?
      3.) Mit Sicherheit werde ich nun die Bank wechseln, jedoch möchte ich dieses auch nicht tun, ohne der KSK ordentlich die Meinung zu sagen. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, oder ist das von der KSK alles so in Ordnung ?

      Vielen Dank im vorraus für Eure Antworten.
      Maffin
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:06:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      hab leider jetzt wenig zeit,

      schreibe mir mal kurz unter

      captainam@gmx.de

      deine emailadresse und ich melde mich heut abend bei dir mit vielen infos !

      Ciao woster
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:11:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo maffin!

      ich selbst ärgere mich auch gerade mit einer KSK herum. Ich will auf Deine Einzelheiten gar nicht eingehen, sondern kann Dir nur raten, Dir eine neue Bank zu suchen! Da Du das Haus "abgelöst" hast, kannst Du das ja auch ohne größere Schwierigkeiten tun. Vielleicht fragst Du die neuen Banken einmal, ob sie Dich dabei unterstützen können, die ganzen Abbuchungsermächtigungen usw. umzupolen. ich glaube, das machen die schonmal, um neue Kunden zu bekommen (wenn die interessant sind).

      Grundsätzlichist es derzeit so, daß die Banken die Kreditnehmer gerne vergraulen (weil sie an denen nix verdienen) und die Investoren und Aktienkäufer umgarnen. Das sollte man sich nicht gefallen lassen.

      Gruß

      ge4teilter
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:13:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kannst du vergessen, Sparkassen sind i.d.R. sture Ochsen,
      kündige den Mist und geh zu einer richtigen Bank, nicht
      zur Geldversorgungsstelle des Seniorenheims.
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:17:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      zu 1)Dispos orientieren sich an den durchschnittlichen Eingängen auf dem Konto und diese werden dann mulipliziert (einfacher Dispo, zweifacher oder dreifacher) Wenn also nichts mehr kommt ist die aufhebung (rechtlich) o.k. Moralisch und aus "Marketinggesichtspunkten" natürlich zweifelhaft.

      zu 2) Gebühren (5DM) sind auch o.k.

      zu 3) Briefe,due an den Vorstand mit der Androhung an die öffetlichkeit (Presse,..) zu gehen, bewirken Wunder.

      Ich würde dir erstmal raten das Konto auszugleichen und es nicht auf einen direkten Machtkampf anzulegen - den verlierst du! Versuchs lieber mit der Beschwerde beim Vorstand (Einschreiben eigenhändig!!) Normalerweise sollte das, unter der Voraussetzung dass du bisher ein Kunde warst, der immer innerhalb seiner Kreditlimits war (und daanch hört es sich ja an)bewirken, dass Besserung einsetzt. Wenn nicht wechsel wirklich!! Tut nicht weh!! einfach die konten einige Zeit mit genug Cash stehen lassen und schauen welche Lastschriften noch kommen und langsam alles auf die neuen Konten umstellen

      Marc

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      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:20:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die jeweils 5,- DM für die Rückgabe der Lastschrift solltest Du auf alle Fälle zurückfordern. Das gehört zur Kontoführung und wurde erst kürzlich wieder von einem Gericht entschieden.

      Gegen die Kürzung des Dispos kann man wahrscheinlich wenig machen. Auch wenn es eine Sauerei ist.
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 11:23:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo du Armer,

      bin bei einer KSK beschäftigt, und ich denke ich kenne mich e
      ein wenig aus.

      1. zu deinem Dispo: Die KSK kann dir jederzeit aufgrund
      "mangelder" Umsätze deinen Dispo kündigen. Bei uns
      darf der Dispo doppelt so hoch wie das mtl. Einkommen
      bzw. die Einzahlungn sein. D.H. mtl. Einzahlungen z.B.
      2000 dann ist ein Dispo von 4000 gerechtfertigt.

      2. Gebühren bei Lastschriftrückgabe: Darf die KSK leider
      auch belasten, nur wir sind so doof und sagen dem
      Kunden auch noch wieviel die Gebühren sind. Übrigens
      andere Banken verlangen das auch. (aber versteckt)

      3. ich glaube nicht das die KSK wegen deiner Ablösung
      sauer ist außer es gibt noch andere Probleme wg.
      deiner Kontoführung.

      Bei Geschäftskunden ist es wichtig große Umsätze auf den
      Girokonten zuhaben, damit ein Dispo gerechtfertigt ist.
      Ist alles ziemlich theoretisch aber ist nun mal Bürokratie

      Gruß
      Lucksy
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 14:37:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich meine, daß vor ein oder zwei Wochen ein Grundsatzurteil
      durch die Presse ging, daß die Gebühren für Lastschriftrück-
      gaben verboten hat. Ich habe auch Negativ-Erfahrungen mit
      den Sparkassen und habe jetzt Bankverbindungen, die Spaß
      bringen. Mehr auf Wunsch über Mail
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 14:58:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo zusammen.

      Vielen Dank für die Tipps.

      Hat zufällig jemand den Gesetzestext oder die Web-Adresse wegen dem Urteil der Lastschriftsrückgabe-Gebühr ?

      Besonders ärgerlich ist zudem, daß vom Geschäftskonto an bestimmten Tagen bis zu 50mal abgebucht wird. D.h., ich habe die ganzen nichteingelösten Lastschriften separat von einem anderen Konto überweisen müssen. Nicht nur der Zeitaufwand ist mehr als lästig, sondern die Peinlichkeit meinen Lieferanten gegenüber die anrufen und fragen, was denn da los sei.
      Die Spasskasse hätte ja zumindest mich im Vorfeld unterrichten können, daß sie den Dispo kündigt, und daß ich für entsprechende Deckung sorgen soll. Aber nein, da wird still und heimlich einfach nicht eingelöst und ein paar Tage später kommt dann der Brief. :mad:

      Mit Grüßen, Maffin
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 15:46:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Du die Reihenfolge nachweisen kannst, versuchs doch
      mal mit Rufschädigung in Verbindung mit Schadenersatzan-
      drohung wegen Lieferantenausfall. In Norddeutschland gibt
      es einige Anwälte, die Klagen gegen Sparkassen regelrecht
      sammeln.
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 23:33:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo maffin,
      wenn Kreditinstitute ihre Kunden über nicht eingelöste Schecks- und Lastschriften sowie über nicht ausgeführte Überweisungen und Daueraufträge informieren, dürfen sie dafür kein Entgelt einstreichen. Dies hat der BGH entschieden. Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärte der BGH entsprechende Klauseln einer Volksbank für unwirksam. Die Bank erfüllt nur ihre eigene vertragliche Pflicht, wenn sie ihren Kunden mitteile, dass bestimmte Aufträge mangels Kontodeckung nicht ausgeführt werden konnten. (AZ: XI ZR 197/00 vom 13. Februar 2001)
      Also hol dir alle zuviel bezahlten Gebühren mit Zins und Zinseszin wieder zurück. Und prüfe auch, ob die die KSK alle Rücklastschriften auch mit richtiger Wertstellung wieder gutgeschrieben hat. (Valutatag der Belastung).

      Gruß
      von einem früheren Banker, der mit dem was diese Nieten in Nadelstreifen so anstellen, nicht einverstanden ist.

      P.S.: Besuch mal auch diese Seite: www. eibl-kontenpruefung.de
      Ich kann dem was dort gesagt wird eigentlich nur zustimmen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.01 13:12:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      €maffin,
      Das kenne ich alles nur zu gut.
      1. Rechne mal aus, was die ganzen Gebühren kosten.
      2. rechne mal dazu, was der zusätzliche Aufwand für die Überweisungen per Hand kosten.
      3. und jetzt rechne mal dazu, was der Streß bei deinen Lieferanten ausmacht. das wegen lächerlicher 2 oder 3 Braunen (ist auch für mich viel Geld)
      Vorschlag: besorg dir einen Überbrückungskredit (kreditweb.de, noris.de finansbank.de...) in Höhe des dreifachen Monatsumsatzes.
      Da zahlst du 6....8%, vielleicht auch 10% p.a., aber das ist allemal weit weniger, als die Rücklastschriftgebühren.
      1. Geld gespart
      2. Nerven gespart
      3. Reputation gerettet
      die Kreditzinsen kannst du in voller Höhe geltend machen, da Geschäftskonto.
      Schritt 2:
      Nun schauen wir uns die mittelfristige Seite an.
      wirf mir deine e-mail ins Postfach und ich zeige Dir, wie du selbst die KSK dazu bringst, dich in Zukunft richtig nett zu behandeln. Selbverständlich kannst du sie auch in den A...treten und dein Konto umstellen, ist aber bei Geschäftskonten immer etwas aufwendiger und sicher auch gar nicht nötig.
      Ciao
      Signore de Vito
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 11:18:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich bin bei einer kreissparkasse seit 20 jahren angestellt.
      ich MUSS dort ein girokonto haben, wegen gehalt etc.

      die baufinanzierung habe ich nicht bei der kreissparkasse gemacht. auch die "normalen" girokonten habe ich nicht dort. sobald das gehalt eingegangen ist, wird es von mir wegüberwiesen.

      NIEMALS würde ich freiwillig zu einer sparkasse gehen als kunde........

      mfg buegelbrett


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