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    BDAG: Skandalträchtige Wirtschaftsverbrechen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.01 11:36:15 von
    neuester Beitrag 14.09.02 22:48:16 von
    Beiträge: 53
    ID: 377.693
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      schrieb am 09.04.01 11:36:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zumindest grenzt es fast an Wirtschaftsverbrechen, in welcher Weise die freien Aktionäre der Balcke-Dürr AG wieder einmal abgezockt werden sollen. Bereits auf der letzten außerordentlichen HV am 02.10.00 sollten im Zuge einer Sachkapitalerhöhung rd. 35 Mio. neue Aktien im Stückwert von 14 Euro an den Mehrheitsaktionär Babcock-Borsig AG ausgegeben werden. Dieses konnte durch mehrere erfolgreiche Klagen von Aktionären verhindert werden. Nachdem die gerichtliche Niederlage der Babcockbande öffentlich bekannt wurde erlebte der Aktienkurs von BDAG endlich eine faire Bewertung und stieg sukzessive von 14 auf über 27 Euro an. Doch die Freude fand ihr jähes Ende. Nachdem die BDAG ihre Tochter Nordex erfolgreich an die Börse gebracht hatte und nun auf einem millionenschweren Geldberg sitzt, bewies die skrupellose Babcockbande wieder einmal, daß alle aktionärsfreundlichen Äußerungen ("...die Aktionäre werden in Zukunft besser gestellt ...") auf der letzten ordentlichen HV am 15.03.01 nur Bestandteil einer ausgeklügelten Strategie war, um die freien Aktionäre noch brutaler abzuzocken.

      Der neue Plan sieht jetzt vor die BDAG mit der Babcock Borsig AG zu fusionieren. Nachdem am 2.04.01 das Umtauschverhältnis bekanntgegeben wurde stürzte der Aktienkurs der BDAG auf unter 12 Euro. Mittels "Wirtschaftsgutachten" wurde ein Umtauschverhältnis der Aktien Babcock zu BDAG von 1:3 vorgeschlagen. Diese unglaubliche Sauerei soll am 25.05.01 auf einer außerordentlichen HV von der Babcockbande durchgedrückt werden. 75% des abstimmungsberechtigten Kapitals sind auf der HV hierfür notwendig, das dürfte zunächst kein Problem sein ...

      Nachdem jetzt das Umtauschverhältnis im Aktienkurs von BDAG eingepreist ist, wird BDAG mit nur rd. 200 Mio. Euro bewertet. Allein hieran macht sich deutlich, daß die "Wirtschaftsgutachten" nicht einmal das Papier wert sind auf dem sie geschrieben stehen.

      Wieviel BDAG wirklich wert ist, möchte ich hier einmal überschlagsmäßig verdeutlichen.

      Lt. Konzernbilanz ergibt sich folgende Substanz:

      Gezeichnetes Kapital 43 Mio. Euro
      Kapitalrücklage 136 Mio. Euro
      Konzerngewinn 11 Mio. Euro
      Ausgleichsposten 2 Mio. Euro
      Risikorückstellungen 171 Mio. Euro
      Emissonsgewinn 63 Mio. Euro

      Summe = 426 Mio. Euro, dieses entspricht einem Aktienkurs von rd. 25 Euro.

      Wenn man BDAG über die Beteiligungen bewertet, gelangt man zu Werten von über 700 Mio. Euro, da sich stille Reserven aufdecken. Die rd. 13 Mio. Nordexaktien, die sich noch im Besitz befinden, haben bei einem Nordexkurs von 8 Euro einen Wert von 104 Mio., in den Büchern stehen diese aber nur mit 1,1 Euro je Aktie. Der stark wachsende Turbinenaufsteller TUMA (Umsatz in 2000 +72%) ist bei einem KUV von 0,8 mindestens 200 Mio. Euro wert. Die amerikanische Beteiligung BDT macht aufgrund der Energiekrise in den USA zur Zeit glänzende Geschäfte. Wert mindestens 50 Mio. Euro. Die ebensfalls sehr erfolgreiche Tochter TKT (Umsatz in 2000 +62%) wird bei einem Vorsteuer-KGV von 6 mit mind. 270 Mio Euro bewertet. Weitere wertvolle Beteiligungen sind PipeTec GmbH & Co. KG, Omnical GmbH, Borsig GmbH, MDE Gasturbinen GmbH, Babcock Prozeßautomation GmbH, usw. usw. Desweiteren gibt es unter dem Dach von Borsig Energy Tätigkeiten im Bereich von Brennstoffzellen und Solartechnologien, zu denen eine Nachrichtensperre vorliegt. Würden für die Beteiligungen mit Marktpreisen bewertet, würde dieses rechnerisch zu einem Wert für die BDAG von weit über 1000 Mio. Euro führen.

      Babcock wird zur Zeit an der Börse mit 380 Mio. Euro bewertet. Hält man BDAG mit einem Wert von 700 Mio. Euro dagegen, ergibt sich ein faires Umtauschverhältnis der Aktien beider Unternehemen von etwas 1:1. Die unglaubliche Sauerei, die hier abgezogen werden soll, wird offensichtlich.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 12:13:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schon der Termin für die Fusions-HV lässt wieder nichts Gutes vermuten. Es ist, genauso wie am 2.10.2000, ein so genannter Brückentag; nämlich der Freitag nach Himmelfahrt. Die Kritiker wird das jedoch nicht ruhen lassen. Sie werden, wie schon im vergangenen Jahr praktiziert, heftigen Widerstand leisten.

      Es gibt gesetzliche Einspruchsmöglichkeiten gegen das Umtauschverhältnis. Deshalb ist noch nicht alles zu spät.

      Martin Beier, Chefredakteur wallstreet:online.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 18:00:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist da schon jemand aktiv.
      Wie können wir Kleinaktionäre ein Vorgehen gg. das Umtauschverhältnis unterstützen ?

      An Syrtakihans:
      Wie abgesichert sind die von Dir eingebrachten Zahlen
      Wirtschafts- und Wertgutachten können auch immer durch Gegengutachten
      widerlegt werden

      Über eine Antwort wäre ich dankbar

      Gruß von Synergion
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 18:08:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versteht Ihr das - ich dachte der Tausch wäre äußerst ungünstig für BDAG Aktionäre - aus aktiencheck.de

      09.04.2001
      BDAG Balcke Dürr
      Finanzwoche


      Nach Ansicht der Experten von der Finanzwoche handelt es sich bei BDAG Balcke Dürr (WKN 556500) um einen Kauf.

      Die fundamental positive Einstellung gegenüber dem Wert würde auch durch das jüngste Verschmelzungsgutachten mit Babcock-Borsig bestätigt. Demnach würde jede Balcke-Dürr-Aktie mit umgerechnet 30 Euro bewertet. Damit erscheine der Titel wieder steigerungsfähig. Anleger sollten auf dem jetzigen Niveau auf jeden Fall keine Stücke mehr abgeben.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:46:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Syrtakihans:
      Bitte nicht vergessen, dass 75% der BDAG bereits Babcock gehören!
      Entsprechend Deiner BDAG-Bewertung gehören davon dann 525 Mio. in die BBX-Bewertung!
      Oder sehe ich das falsch?

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      Avatar
      schrieb am 09.04.01 22:13:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      derzeit erscheint mir ein einstieg in bdag als lukrativer als in babcock .... die kurse haben sich auf das umtauschverhältnis eingependelt aber ich vermute das es sich sukzessive zugunsten bdag verschiebt allein aufgrund der spekulation einer angebotsverbesserung ...

      diese halte ich für sehr wahrscheinlich aber in der zwischenzeit kann ja babcock noch seinen bdag bestand billig aufstocken....

      theoretisch wäre ja auch eine barabfindung über die testierten 30 euro denkbar,wenn auch sehr unwarscheinlich

      der ungewöhnlich schnelle fall der babcock familie erscheint mir sowieso extrem fragwürdig ...

      laut bernecker hat wohl eine investorengruppe kasse gemacht ... und der fall war bei mini umsätzen und auch jetzt bleiben sie klein... es scheint keinen grossen verkaufsdruck zu geben ...

      der nordex börsengang war zwar relativ ernüchternt aber irgendwas scheint hier nicht zu stimmen

      die unterbewertung ist so extrem ... sie schreit regelrecht nach einer übernahme des gesmtkonzerns, vielleicht ja durch wcm, der konzern könnte dann in einzelteile zerlegt und diese gewinnbringend verkauft werden

      man könnte z.B. einen kredit aufnehmen und diesen mit den babcock-barmitteln sehr schnell tilgen

      preussag wird da sicher nicht im wege stehen, schliesslich wirkt babcock wie ein fremdkörper in in europas größtem tourismuskonzern

      donald
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 22:43:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Syrtakihans

      Oh Syrtakihans Du machst mir Angst. Wenn Du nur unter Einbeziehung 171 Mio auf 25 € kommst. Die Rückstellungen bildet ds Unternehmen doch nicht aus langer Weile sondern mit Grund.

      Also was soll der Quatsch, nach meiner (ungenauen) Prognose liegt der faire BBX Wert bei 80 € und der faire BDAG Wert bei 30 €.

      @all

      Trotzdem würde ich bei einem Marktkursverh. von 3 : 1 BDAG bevorzugen, vielleicht besser ja Lederer doch noch nach.

      Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber gering so daß ich am Markt nicht wesentlich tiefer als 3 : 1 gehen würde.


      P.S.

      Ich tausche immer mal wieder aktuell halte ich aussschließlich BDAG.
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 10:22:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Fehler steckt im System !

      Mit diesen "Wertgutachten bewaffnet, kann man mit einer angeblich unterbewerteten Aktie alles billig eintauschen.

      Wie wäre es, wenn Babcock die Nordex wieder in den Konzern eingliedern will.

      Ein Gutachter bestätigt: Fairer Wert Nordex: 10 Euro, fairer Wert Babcock Borsig: 80 Euro.

      Also: Für eine Nordex gibt es 1/8 Babcock Aktie.


      Etwa das gleiche findet hier mit BDAG statt.
      Da die Babcock Borsig an der Börse mit nur 36 Euro gehandelt wird MÜSSTE DIE OBERE GRENZE DES WERTANSATZES IM UMTAUSCHVERHÄLTNIS VON GESETZES WEGEN BEI 36 Euro gesetzt werden !!!



      Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 15:25:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Herr Beier,

      Sie sollten der community nicht verschweigen, dass man über die Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten alt werden kann.
      Ist die Verschmelzung beschlossen, kann sie nicht mehr durch Gerichte rückgängig gemacht werden.
      Ich habe bisher an zwei Verschmelzungen teilgenommen, Siemens mit Nixdorf und MG mit GEA. Die Verschmelzung SNi ist bestimmt 10 Jahre her, ein klagender Aktionär hat gerade vor den OLG Düsseldorf (glaube ich) mit seiner Klage gegen das Umtauschverhältnis Recht bekommen. Siemens hat angekündigt in die nächste Instanz zu gehen.
      Bei Gea gegen MG wird auch geklagt, aber man hört nicht viel von dieser Sache. Hier ist die Lage ähnlich der bei BDAG-BBX, eine Perle wurde geschluckt.

      @all
      Die Gesellschaft hat zwar das Umtauschverhältnis bekannt gegeben, hat es aber versäumt die zu Grunde liegenden Unternehmenswerte, die die WP`s ermittelt haben, bekannt zu geben.
      Offenbar weiss die Finanzwoche von Jens Ehrhardt hier mehr. BDAG ist also mit 500 Mio Euro bewertet worden bei rd. 16 Mio Aktien. 10,5 Mio BBX Aktien werden gedrittelt in 31,5 Mio und dann mit BDAG verschmolzen. Das bedeutet doch, dass Babcock mit rd 1 Mrd Euro bewertet wird, oder? Nicht zu viel, finde ich.
      MfG ztrewq
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 18:37:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      @hako und alle anderen

      Die Tatsache, daß Babcock rd. 67% der Anteile an der BDAG hält macht die Ermittlung des Umtauschverhältnisses etwas aufwendiger. Sehr übersichtlich ist es, dieses mathematisch auszudrücken. Unter Vernachlässigung einer zusätzlichen Barabfindung für Aktionäre der BDAG kann man das Umtauschverhältnis der Aktien BDAG zu Babcock ausdrücken in ((0,67BDAG)+X)/0,625BDAG. Unter BDAG wäre hier der zu befindende Wert der BDAG zu verwenden, und unter X der Restwert der Babcock Borsig AG, also ohne den Wert der BDAG-Anteile. Wenn für die BDAG der Wert von 700 Mio. Euro veranschlagt wird, so gelten als Beispiele folgende Relationen:
      Umtauschverhältnis = 1 -> Rest BBX = -31 Mio. Euro wert
      Umtauschverhältnis = 2 -> Rest BBX = 407 Mio. Euro wert
      Umtauschverhältnis = 3 -> Rest BBX = 845 Mio. Euro wert

      Vor der Veröffentlichung des Tauschverhältnisses wurde BBX (inklusive der BDAG-Anteile) an der Börse mit rd. 600 Mio. Euro bewertet, BDAG dagegen mit rd. 450 Mio. Euro. Dieses kommt der Wahrheit nahe. Der Restwert von BBX kann also ruhigen Gewissens mit rd. 150 Mio. Euro veranschlagt werden. Diesem Wert würde das Umtauschverhältnis 1,4 gerecht werden. Den fairen Restwert von BBX halte ich persönlich für geringer. Man schaue bitte einmal auf den Buchwert. Sehr schnell ist man also wieder bei einem Umtauschverhältnis von 1 ...

      @42 und allen anderen

      Ich habe überhaupt kein schlechtes Gewissen den Teil der Rückstellungen zum Eigenkapital zu addieren, der nur der Verschleierung des wahren Unternehmenswertes dient. Die Rückstellungen für Pensionen und Steuern habe ich außen vor gelassen. Die von mir genannten 171 Mio. Euro dienen laut Bilanz überwiegend zur Absicherung von Risiken in Beteiligungen. Und genau das können nur die akzeptieren, die die BDAG-Aktionäre abzocken wollen. 171 Mio. Euro steht in keinem Verhältnis zu den soliden Industriebeteiligungen der BDAG. Verdächtig ist auch, daß zum letzten Abschluß dieser Posten stark erhöht wurde, obwohl verlustträchtige Beteiligungen verkauft wurden.
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 22:30:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Der Buchwert den BO für BBX angibt ist völlig daneben. BO nimmt die Zahlen des Konzerns und berücksichtigt nicht, daß die AG Ausleihungen in Höhe von 575 Mio. DM an Konzerngesellschaften hat die dort als Fremdkap. ausgeweisen sind. Desweiteren ziehen sie die Firmenwerte voll und nicht anteilig ab. Näher kommt man mit der folgenden Formel (in Mio DM):

      Eigenkapital der AG 1070
      abzügl. 50 % der Firmenwerte -750
      Ausleihungen an den Konzern 575

      Summe 895

      Daraus ergibt sich ein Buchwert von 40 € je Aktie.
      Eine Betrachtung der Buchwerte ist zwar verführerisch in der Regel aber völlig sinnlos.

      Wie begündet sich die Aussage "der Rest von BBX ist ca. 150 Mio € wert"
      Dieser Rest hat anteilig (Hochrechnung = Anteil der AG´an den Konzernzahlen, ganz grob ca. 2/3 BBX excl. BDAG) einen Umsatz von ca. 6 Mrd. DM gemacht. Gegenüber 0,8 Mrd. DM bei BDAG (Anteil exl. BBX). Ähnlich sieht es beim Gewinn aus. Der Anteilige Betriebsgewinn beträgt für BBX 150 Mio DM und für BDAG 27 Mio DM (1/3 von 80 Mio DM) (Danke für den Hinweis mit den Beteidigungsabschreibungen 40 Mio DM -> Das war mir noch gar nicht aufgefallen !)

      Alles in allem ist 3:1 wirklich etwas unfair, da darin Nordex unberücksichtigt bleibt. Fairer wäre die von mir oft propagierten 2,5 : 1. Mal sehen, vielleicht gibts ja noch eine Nachbesserung und dann hoffe ich das die Verschmelzung endlich durchgezogen wird´.Der Buchwert den BO für BBX angibt ist völlig daneben. BO nimmt die Zahlen des Konzerns und berücksichtigt nicht, daß die AG Ausleihungen in Höhe von 575 Mio. DM an Konzerngesellschaften hat die dort als Fremdkap. ausgeweisen sind. Desweiteren ziehen sie die Firmenwerte voll und nicht anteilig ab. Näher kommt man mit der folgenden Formel (in Mio DM):

      Eigenkapital der AG 1070
      abzügl. 50 % der Firmenwerte -750
      Ausleihungen an den Konzern 575

      Summe 895

      Daraus ergibt sich ein Buchwert von 40 € je Aktie.
      Eine Betrachtung der Buchwerte ist zwar verfühererisch in der Regel aber völlig sinnlos. Wie begündet sich die Aussage "der Rest von BBX ist ca. 150 Mio € wert"

      Dieser Rest hat anteilig (Hochrechnung = Anteil der AG´an den Konzernzahlen, ganz grob ca. 2/3 BBX excl. BDAG) einen Umsatz von ca. 6 Mrd. DM gemacht. Gegenüber 2,5 Mrd. DM bei BDAG. Daraus ergibt sich ein ein Aktientauschverh. von ca. 4 : 1. Ähnlich sieht es beim Gewinn aus. Der Anteilige Betriebsgewinn beträgt für BBX 150 Mio DM und für BDAG 80 Mio DM (Danke für den Hinweis mit den Beteidigungsabschreibungen 40 Mio DM -> Das war mir noch gar nicht aufgefallen !)

      Alles in allem ist 3:1 wirklich etwas unfair, da darin Nordex unberücksichtigt bleibt. Fairer wäre die von mir oft propagierten 2,5 : 1. Mal sehen, vielleicht gibts ja noch eine Nachbesserung und dann hoffe ich das die Verschmelzung endlich durchgezogen wird´.
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 15:41:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was bedeutet das jetzt???:

      Babcock Borsig: Verschmelzung soll rückwirkend gelten



      Die Verschmelzung der Babcock Borsig AG und der BDAG Balcke-Dürr AG soll rückwirkend zum 1. Oktober 2000 erfolgen. Dies sehe der Verschmelzungsvertrag vor, hieß es in einer vwd-Meldung.
      Die Babcock-Aktionäre sollen für 1 Aktie 3 Anteile des neuen Konzerns erhalten, während das Umtauschverhältnis der BDAG-Anteile bei 1:1 liege. Zusätzlich sollen die BDAG-Aktionäre noch eine Zahlung von 0,18 Euro je Aktie erhalten.

      Allerdings müsse die Verschmelzung noch auf den Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften genehmigt werden, hieß es weiter.
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 21:33:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Für den Aktionär heißt das gar nichts weiter, außer daß es auch keine verschiedenen Dividenden mehr gibt.

      Na ja, BBX muß wohl noch begründen ob und wie sie Nordex in der Verschmelzung verrechnet haben. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Nachbesserung. Auf aktuellem Niveau (37,5 zu 12,5) ist jedenfalls ein Investment in BDAG die bessere Wahl !
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 17:35:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es liegen hier vermutlich Informationen im Markt, die ich noch nicht kenne. Seit gestern Mittag hochlaufender Kurs bei stärkeren Umsätzen. Wer weiß etwas?
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 19:29:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo zusammen,

      die Entwicklung ist abhängig vom Kurs der Babcock Borsig.
      Die Übertreibung nach unten war ohne Beschreibung.
      Zum Glück habe ich mich bei Kursen um 12,70 vollgesaugt,
      nach dem ich zwischenzeitlich 2/3 meines Bestands bei Kursen
      über 22 Euro hergab.

      Nordex wurde komplett plaziert einschließlich Greenshoe.
      Die Emmission war sogar 30% überzeichnet. Die Börse
      behandelte BDAG (Babcock) so, als ob ein Abspaltung stattgefunden
      hätte. Ich vermute mal, es handelte sich um einen Investor,
      der auf eine Babcock-Übernahme spekulierte (WCM ??) und jetzt
      Dampf abläßt, weil nichts daraus wird.

      Auf jeden Fall ist der Wert (BDAG(BB) immer noch billig!

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 22:20:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi Agio,

      schön Dich mal wieder zu "sehen".

      12,7 - so teuer ?

      ICh habe mich für 10,85 erbarmt als Käufer aufzutreten.
      Mein Abstauberlimit von 10,4 kam leider nicht zum Zuge.
      Aber ich habe auch so genug.

      Wie lange sollen wir denn dabei bleiben ?

      20 € sind doch wohl das Mindeste ?

      ICh bin froh wenn die Verschmelzung über die Bühne gegangen ist und freue mich schon auf die ersten gemeinsamen Zahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 23:10:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Agio,
      das sehe ich auch so, BBX hat BDAG einfach mitgezogen.
      An die Sache mit dem Investor glaube ich jedoch nicht, dafür waren die Umsätze beim Absturz viel zu gering. Meine Vermutung ist, dass sich Mitarbeiter von der Aktie getrennt haben. Auf der letzten HV wurde bekannt gegeben, dass die Mitarbeiter auf Prämien o.ä. in 99 oder früher verzichtet haben und dafür Aktien versprochen bekamen. Eine geringfügige Kapitalerhöhung wurde auf jener HV jedenfalls beschlossen.
      Das Damoklesschwert für BBX ist natürlich die 30%ige Beteiligung von Preussag, die ja keine Gelegenheit auslassen mitzuteilen, dass sie an Babcock mal gar kein Interesse haben.
      Vielleicht hilft dem Kurs eine Dividende...
      Kann es eigentlich am 25.5. eine Art Sonderdividende bei BDAG geben? Oder geht die Nordexkohle durch die Verschmelzung direkt an Babcock?

      MfG HG
      Avatar
      schrieb am 30.04.01 18:54:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Im Verschmelzungsbericht, den die Babcockbande durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat anfertigen lassen hat, wird unverblümt erwähnt, daß die gesellschaftsrechtliche Form der Fusion aus der Motivation heraus gewählt wurde, den Aktionären keine Möglichkeit einer Anfechtung zu geben. Eine gemeine Sauerei.
      Das als Form nicht die Fusion durch Verschmelzung von BBX auf BDAG gewählt wurde, wird folgendermaßen begründet (Orginalzitat): " ... Es bestünde insbesondere das deutlich höhere Risiko einer Verzögerung der Verschmelzung aufgrund von Anfechtungsklagen. Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, die eine gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses erreichen wollen, ... müssen eine gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gerichtete Anfechtungsklage erheben. ... Die auf eine Bewertungsrüge eines Aktionärs der übernehmenden Gesellschaft gestützte Anfechtungsklage könnte dagegen den Vollzug der Verschmelzung blockieren (Registersperre) und dadurch den gesamten Zusammenschluß gefährden."
      Die gewählte Form der Fusion durch Neugründung hat dagegen für uns freie Aktionäre den entscheidenden Nachteil, daß es nach Zustimmung der beiden Hauptversammlungen keine rechtliche Möglichkeit mehr gibt den Zusammenschluß durch eine Handelsregistersperre zu verzögern. Übrigens werden die steuerlichen Nachteile die Fusionsform von der Babcockbande offenbar in Kauf genommen. Die Einmalkosten der Fusion sollen übrigens über 10 Mio DM liegen!
      Die einzige realistische Chance dem völlig unangemessenen Umtauschverhältnis zu entgehen liegt für uns freie Aktionäre in einem möglichen so genannten Spruchverfahren. Die Einleitung eines solchen Spruchverfahrens steht dem Vollzug der Fusion nicht entgegen. Sollte ein Gericht in diesem Verfahren die Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses bestätigen, so erfolgt ein Ausgleich durch eine verzinsliche bare Zuzahlung an alle ehemaligen Aktionäre der BDAG (stichtagsbezogen). Nachteil: Der Ausgleich unterliegt der Kapitalertragssteuer. Selbst wenn es zu einem fairen Schiedsspruch kommen sollte, haben die Aktionäre mit hohem Steuersatz das Nachsehen.
      Es zeigt sich also wieder einmal die verbrecherische Moral der ganze Sache .... Die freien Aktionäre sollen um jeden Preis abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 13:28:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Heute, am 25.05.01, wird sich wieder einmal zeigen wie freie Aktionäre nach deutschen Recht gnadenlos abgezockt werden. Und wo? Natürlich auf der HV von Balcke-Dürr in Ratingen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 17:44:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Fusion ist nun rückwirkend zum 01.10.2000 beschlossen und kann nicht mehr aufgehalten werden. Wie auch bereits bekannt wurde werden die SdK und DSW ein Spruchstellenverfahren einleiten...


      Düsseldorf (vwd) - Drei Tage nach den Aktionären der Ratinger BDAG Balcke-Dürr AG haben am Montag auch die Anteilseigner der Oberhausener Babcock Borsig AG eine Verschmelzung der beiden Unternehmen gebilligt. 99,98 Prozent der anwesenden Aktionäre stimmten auf der ordentlichen Hauptversammlung des Konzerns in Düsseldorf der entsprechenden Vorlage der Verwaltung zu. Die Präsenz betrug 48,2 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 29.05.01 09:13:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich habe 2 wichtige Fragen:

      1) Wann werden die BDAG-Aktien umgetauscht?

      2) Welches ist der Stichtag für das Schiedsverfahren, an dem man die BDAG Aktien haben muß, um evt. eine Nachzahlung zu bekommen? Ist das der Tag der Hauptversammlung am 25.5.01 oder der Umtauscchtag?
      Avatar
      schrieb am 30.05.01 12:31:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Dabbeljuh

      1) In den nächsten Tagen wird die Umtauschfrist verkündet. Die Fusion ist bereits notariel beurkundet und ins Handelsregister Oberhausen eingetragen worden.

      2) Der Stichzeitpunkt ist der Beginn der Umtauschfrist, zudem Umtauschansprüche in die Depots gebucht werden und der Börsenhandel der "alten" Aktien eingestellt wird. Ansprüche auf den Barausgleich beziehen sich auf die Umtauschansprüche.
      Avatar
      schrieb am 30.05.01 18:16:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was haltet Ihr von der Empfehlung der Finanzwoche per heute?
      BDAG Balcke-Dürr kaufen
      Finanzwoche


      Die Börsenprofis der Finanzwoche empfehlen den Anlegern die Aktie von Balcke-Dürr (WKN 556500) zu kaufen.

      Das Unternehmen, dass mit Babcock verschmolzen werden solle, habe laut Verschmelzungsgutachten einen Wert von 30,30 Euro je Aktie. Wenn das Verschmelzungsangebot angenommen werde, müsse der Anleger eine BDAG-Aktie und 0,18 Euro zahlen. Dies sei durchaus gerechtfertigt.

      Es könne durch ein Spruchstellenverfahren zu einer Nachbesserung kommen. Ausserdem werde der verschmolzene Konzern mit weniger als zehn Prozent vom Umsatz attraktiv bewertet sein.

      Aufgrund dessen empfehlen die Anlageexperten der Finanzwoche den Anlegern die Aktie von BDAG Balcke Dürr zum Kauf.

      Jens Ehrhardt gilt doch allgemein als ein seriöser Börsenbriefschreiber, der ziemlich oft richtig lag. Weiss er mehr als andere? Wo und wann besteht Hoffnung auf Nachbesserung? Was meint Ihr dazu?
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 18:55:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo zusammen

      der GSC Bericht ist fertig ich stelle ihn mal ein:

      HV-Bericht Balcke Dürr AG

      Am 25 Mai 2001 fand im CCD Düsseldorf die außerordentliche Hauptversammlung
      der Balcke Dürr AG statt, die wohl die letzte des Unternehmens gewesen sein
      dürfte, bevor die Verschmelzung auf die Babcock Borsig AG stattfinden wird.

      Die Balcke Dürr AG, die aus der Fusion der sich einst in schwieriger Lage
      befindlichen Unternehmen Balcke und Dürr hervorgegangen ist, wird nunmehr
      verschwinden. Frühestens im Juli 2001 wird die Notierung der Aktie von Balcke
      Dürr eingestellt werden. Zur Entwicklung des Unternehmens und zu den
      Geschehnissen auf den letzten Hauptversammlungen hat GSC Research an dieser
      Stelle bereits ausführlich berichtet, worauf hier nochmals hingewiesen wird.

      Angesichts der Länge der Veranstaltung bis ca. 21:00 Uhr sei hier ferner erwähnt,
      dass die wiedergegebenen Redebeiträge auf das Wesentliche gekürzt sind.


      Bericht des Vorstands

      Nach Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn
      Worieschek gab der Vorstand Herr Dr. Fechner eingangs seines Berichtes
      zunächst Erläuterungen zum Halbjahresergebnis 2000/2001 ab, das stark durch
      den Börsengang der Nordex geprägt war. Die Emission war 30-fach überzeichnet,
      ein Teil des Greenshoes wurde bereits ausgeübt.

      Dr. Fechner begründete den Zeitpunkt des IPO, wie auch schon auf der letzten HV,
      mit der Tatsache, dass Nordex ein Wachstumswert ist, kurzfristiger Kapitalbedarf
      bestand und die Kapitalerhöhung dem Unternehmen weitere Wachstumschancen
      eröffnet. Zudem hatte auf Basis von IAS das KGV für Nordex zur Emission bei 73
      gelegen, und bei einem solchen Wert wäre eine Abgabe an einen institutionellen
      Investor nicht möglich gewesen. Daher habe man das IPO zu diesem Zeitpunkt
      richtig getimet. Der erzielte Preis von 9 Euro sei angemessen. Im Übrigen finde die
      Bewertung der Nordex auch bei der Bewertung zur Verschmelzung
      Berücksichtigung.

      Im ersten Quartal 2001 entwickelte sich die Balcke Dürr AG weiter gut. Die
      Auftragseingänge konnten um 22 Prozent auf 545 Mio. Euro zulegen, der Umsatz
      lag bei 378 Mio. Euro. Besonders erfreulich verliefen die Auftragseingänge bei der
      Prozessautomation mit einem Volumen von 76 Mio. Euro. Der Periodenüberschuss
      lag bei 43,6 Mio. Euro, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bei 64
      Mio. Euro. Der Cash Flow schließlich betrug betrug 53 Mio. Euro.

      Der Vertrag zur Verschmelzung sei am 2. April 2001 beim Handelsregister
      eingereicht worden. Da die Balcke Dürr AG nur noch eine nicht mehr benötigte
      "rechtliche Klammer" ist, sei die Verschmelzung auf die Mutter sinnvoll und auch
      im Interesse der Aktionäre. Sonst hänge der Erfolg auch zu stark von den
      Teilgesellschaften ab, meinte Dr. Fechner.

      Die großen Kunden fragten immer stärker dezentrale Energietechnik-Anlagen nach,
      und zwar aller Art und Größe. Hier stehe man in hartem Wettbewerb, und es
      zeichne sich ganz klar ab, dass Service nach der Systemlieferung immer mehr an
      Bedeutung gewinnt.

      Die Zusammenführung von zersplitterten Aktivitäten vor allem zum Zweck der
      Kostensenkung sei somit unbedingt erforderlich und sinnvoll. Ziel sei es daher, das
      Segment Energietechnik genauso zu arrondieren, wie dies bei Babcock mit der
      Kraftwerkstechnik geschah. Angesichts starker Konkurrenz, wie sie z.B. in
      Alsthom zu sehen ist, erfordern daher bei Babcock und Balcke Dürr verkürzte
      Entscheidungswege. Hinzu komme, dass Babcock auf dem US-Energiemarkt
      vertreten ist, Balcke Dürr aber nicht. Die NEM B.V. aus den Niederlanden hingegen
      agiere dort bereits erfolgreich.

      Da die Bedeutung des US-Energiemarkts steigt, habe die BBP auch bereits eine
      Kooperation mit Duke Energy aus dem Gas-Bereich geschlossen. Insgesamt also
      könne der US-Markt deutlich besser bedient werden. Auch das
      Repowering-Geschäft biete sehr gute Chancen. Da jede Fehlorganisation sofort
      spürbare Kostennachteile bedeutet, müsse ein starker Fokus auf hohe
      Integrationskoordination gelegt werden. Auch unterschiedliche Aktionärskreise
      seien hier für die Entwicklung hinderlich. Die Verschmelzung erhöhe die Flexibiliät
      und die Reaktionsfähigkeit deutlich, so Dr. Fechner.

      In einer hierdurch auch verstärkten Einkaufsmacht liege schließlich ein weiterer
      Grund für künftig verbesserte Ertragsaussichten, zumal die Produkte der
      Energietechnik in ein weltweites Absatznetzwerk integriert werden können. Am
      Ende erreiche man durch die Zusammenführung der Holdings eine deutlich
      schlankere Unternehmensstruktur. Nicht zu vergessen seien die
      Kosteneinsparungen durch nicht mehr erforderliche doppelte Berichterstattung,
      HV-Organisation und dergleichen mehr. Die zentralisierte Aufgabenerledigung bei
      der Babcock Borsig AG lasse Einsparungen von mehr als 3 Mio. Euro erwarten.

      Alle Varianten, wie etwa auch die Verschmelzung zur Aufnahme, seien in alle
      Richtungen geprüft worden. Diese Variante wäre neben anderen steuerlichen
      Aspekten z.B. auch mit dem Risiko einer Anfechtung behaftet gewesen. Die
      schlussendlich gewählte Variante der Verschmelzung zur Neugründung sei unter
      allen Aspekten die beste gewesen.

      Das Umtauschverhältnis wurde von der PwC und der BDO geprüft. Als Grundlage
      für den Unternehmenswert wurde schließlich für die Balcke Dürr AG ein Wert von
      509,1 Mio. Euro, für die Babcock ein solcher von 957,2 Mio. Euro ermittelt.
      Verschmelzungsprüfer war Fasselt & Partner. Die Eintragung der Verschmelzung,
      die nach Beschluss so schnell wie möglich erfolgt, hat den Untergang des Namens
      Balcke Dürr zur Folge, die Aktien werden sodann nicht länger notiert. Das neue
      Unternehmen Babcock Borsig AG agiert in einem Markt mit einem
      Umsatzpotenzial von 11 Mrd. Euro.


      Allgemeine Aussprache

      Als Erster erklärte Herr Dr. Pluta von der Deutschen Schutzvereinigung für
      Wertpapierbesitz (DSW), der jetzige Schritt sei "wichtig und richtig". Sicherlich sei
      der Versuch von Prof. Lederer, die Aktionäre über den Tisch zu ziehen, unrühmlich
      gewesen, der Tonfall einiger Aktionäre auf der letzten Hauptversammlung aber sei
      es auch gewesen (Näheres hierzu siehe im HV-Bericht von GSC Research).

      Aus 33 Prozent Aktionären des Streubesitzes bei der BDAG werden nun 25
      Prozent bei der neuen Babcock entstehen. In diesem Zusammenhang
      interessierten Dr. Pluta die steuerlichen Belastungsunterschiede in den einzelnen
      Planungsszenarien. Nach einer neuerlichen gerichtlichen Entscheidung mahnte er
      an, dass bei der Verschmelzung auch die Zeitspanne von 3 Monaten vor
      Bekanntgabe der Verschmelzungsabsichten einzuhalten ist.

      Ferner vermisste Dr. Pluta Planzahlen zu künftigen Erträgen, und er fragte, warum
      ein Risikozuschlag von 6 Prozent gewählt wurde, was seines Erachtens eindeutig
      ein zu hoher Ansatz sei. Außerdem bat er um eine Angabe zur Höhe der
      einkommensteuer- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie der
      Verwertungsrisiken bei Grundstücken.

      Des Weiteren fragte er nach der genauen Höhe des Streubesitzes. Insgesamt
      seien also noch eine Menge Fragen offen, die in einem Spruchstellenverfahren
      geregelt werden müssten. Die DSW werde zwar der Verschmelzung zustimmen,
      rate aber dazu, sich einem Spruchstellenverfahren anzuschließen.

      Danach zeigte sich Frau Cebulla von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
      (SdK) von den Plänen der Verwaltung im Hinblick auf das Vorgehen bei der
      Verschmelzung wenig begeistert. Konnte die Einbringung der BBP noch verhindert
      werden, sollen nun erneut unter Benachteiligung von Aktionären Fakten geschaffen
      werden. Ein Spruchstellenverfahren sei daher unumgänglich.

      Die Bewertung der Babcock Borsig sei nicht nachzuvollziehen. Diese liege an der
      Börse bei 380 Mio. Euro, die der BDAG bei 500 Mio. Euro, von nahezu 1 Mrd. Euro
      könne also keine Rede sein. Auch andere Aspekte seien fast als skandalös zu
      bezeichnen. Ein IPO der Nordex war nach Ansicht der SdK ebenfalls nicht richtig,
      da die Ziele damit nicht erreicht wurden. Frau Cebulla schloss sich der Ansicht der
      DSW an, dass der Risikozuschlag zu hoch angesetzt worden ist.

      Nach all den Vorkommnissen der letzten Hauptversammlungen liege schlicht die
      Tatsache vor, dass Aktionäre der BDAG zur Sanierung der Babcock und
      zugunsten der Großaktionäre wie auch der WestLB geopfert werden sollen.

      Als nächster Redner bemängelte Herr Vogel, seit 2001 Aktionär der BDAG, dass
      er angeforderte Unterlagen nicht rechtzeitig zugesandt bekam. Er befürchtete auch
      Formfehler im Verschmelzungsbericht und erklärte, die ganze Transaktion sei eine
      "vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung" der BDAG-Aktionäre insbesondere durch
      Herrn Prof. Dr. Lederer. Sollten Formfehler vorliegen, so seine weitere Vermutung,
      könne wohl heute gar nicht abgestimmt werden. Zudem könnte § 160 AktG verletzt
      sein.

      Wie ihm sein Anwalt erklärt habe, müssen die Aktionäre ebenfalls die Möglichkeit
      erhalten, sich in denselben Kenntnisstand zu versetzen, wie ihn der Vorstand hat.
      Dies sei schon aus zeitlichen Gründen den Aktionären gar nicht möglich gewesen.
      Hätte er eine Mehrheit zusammenbekommen, so wäre eine Vertagung der
      Hauptversammlung angezeigt gewesen und von ihm zur Abstimmung beantragt
      worden.

      Nachdem er meinte, dass auch einmal die "nebulösen Verkäufe" bei der Babcock
      angesprochen werden müssten, wie z.B. auch die Veräußerung der Germania-Epe,
      vertrat Herr Vogel weiter die Ansicht, dass sich "§ 2 und § 3 des
      Verschmelzungsvertrags im Zusammenhang mit § 25 der Satzung widersprechen".
      Auch § 5 Abs. 4 der neuen Satzung sei mit Abs. 6 nicht vereinbar, da das
      Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann.

      Des Weiteren meinte Herr Vogel, Abs. 6 sei offenbar nur dazu da, "der Preussag
      den Eintritt in das neue Unternehmen zu ermöglichen". Die Bedingungen für die
      Aktienausgabe im Hinblick auf § 5 der neuen Satzung müssten vollständig offen
      gelegt werden. Jedenfalls sei es "sittenwidrig", in § 5 Abs. 4 und 6 die Rechte der
      Aktionär derart zu missachten.

      Danach monierte Aktionär Wendt, dass er sich ebenfalls schlecht behandelt fühlt,
      wie schon zur letzten HV. Nach der Verschmelzung sei zudem nicht sicher, ob
      und wann die neue Babcock dividendenfähig wird. An Dr. Pluta gewandt meinte er
      ebenfalls, das es "keinen Sinn macht, die Dinge schön zu reden".

      Im Hinblick auf § 3 Abs. 2 des Vertrags fragte er weiter, wie die Aktienzahl ermittelt
      wurde, und er schloss an, die Zusammensetzung des neuen Aufsichtsrats sei
      schlichtweg abzulehnen. Fast unverschämt ist es nach Meinung von Herrn Wendt,
      dass die Aktionäre zu den vorgelegten Halbjahreszahlen keine Vergleichszahlen
      vorgelegt bekommen. Zudem wurde keine konsolidierte Gewinn- und
      Verlustrechnung erstellt, und auch die Pro-Forma-Bilanz auf S. 84 des
      Vertragsentwurfberichts sei nicht plausibel.

      Hinsichtlich der Auflösung von Rückstellungen fragte er weiter, wie hoch die
      Restrukturierungsaufwendungen ausfallen werden (S. 88, 117). Bei der Nordex sei
      die Finanz- und Ertragsanalyse eher als unseriös zu bezeichnen, und die
      Basiszinssätze und Risikozuschläge seien angesichts der Verschuldung der
      Babcock nicht korrekt gewählt worden.

      Frau Steeg vom Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie, (VFA) gab zu
      Anfang ihrer Erläuterungen zwei Widersprüche ab, da bei zwei Aktionären die
      Eintrittskarten nicht rechtzeitig zugestellt worden waren. Dann meinte sie, die
      strategische Planung an sich gut sei gut, hinsichtlich der Bewertung schloss sie
      sich aber den Äußerungen ihrer Vorredner an und war ebenfalls der Ansicht, dass
      ein Spruchstellenverfahren angezeigt ist.

      Da die Kostenvorteile der Verschmelzung nicht nachzuvollziehen sind, die
      Gründungskosten mit 15 Mio. DM "happig" ausfallen, dieselben Gutachter bestellt
      wurden wie beim letzten HV-Termin ("erneut Dummheit ins Haus holen") und die
      BDAG nun bei 30 Euro angesetzt wird, wo doch beim letzten Mal noch 14 Euro als
      angemessen galten, müssen nach Meinung von Frau Steeb doch einige weitere
      Fragen geklärt werden. So sei es doch einmal interessant zu erfahren, in welcher
      Höhe seit 1997 eigentlich Rückstellungen aufgelöst wurden.

      Auch sei es von Interesse, den Barwert der Steuerersparnis durch die
      Verlustvorträge zu kennen, zudem erhebe sich die Frage, warum für die BDAG
      nicht ein Risikozuschlag von 4 Prozent gewählt worden ist, während bei Babcock
      wohl eher ein Wert zwischen 7 und 9 Prozent angemessen gewesen wäre. Vor
      allem aber änderten sich bei nur 4 Prozent die Unternehmenswerte, und dies sollte
      sich doch auf das Umtauschverhältnis auswirken. Beim Kapitalisierungszinsfuß 35
      Prozent anzusetzen, sei angesichts des Halbeinkünfteverfahrens ebenfalls nicht
      richtig.

      Auf S. 142 des Berichts habe Dr. Fechner zudem zweimal unterschrieben. Hier
      interessierte es sie auch, ob dieser eigentlich von § 181 BGB befreit ist und ob die
      verbleibenden Unterschriften ausreichen würden, wenn die seinen fehlten.

      Im Anschluss lobte Herr Fiebich, Aktionär der BDAG seit der Fusion der
      Unternehmen Balcke und Dürr, zunächst die sachkundigen Fragen von Frau Steeb,
      meinte aber auch, er sei trotz allem für die Verschmelzung. Die Äußerungen von
      Prof. Lederer seien allerdings "sehr unangebracht" gewesen. Außerdem war er der
      Ansicht, die Rede von Dr. Fechner sei schlüssig, ebenso die Bewertung, nur hätte
      man alles "früher und geschickter machen müssen".

      Zudem verstehe er die Kritik an der WestLB nicht. Ohne Herrn Neuber würde es
      Babcock schon gar nicht mehr geben, worauf Zwischenrufe kamen wie "Ja, das
      wäre auch besser so". Unter Hinweis auf S. 120 des Berichts fragte Herr Fiebich
      schließlich, warum man sich von der Nordex nun komplett trennen will.


      1. Antwortenblock

      Vorstand Dr. Fechner gab zunächst zur Anwort, dass die Unterstellung von 35
      Prozent beim Kapitalisierungszinsfuß typisiert sei, die auch angesichts der neuen
      Steuerprämissen so gewählt wurde. Im Übrigen habe die BDAG bisher von der
      Organschaft mit Babcock profitiert. Die Beziehungen im Cash Management seien
      berücksichtigt worden.

      Hinsichtlich des Tauschverhältnisses, so Dr. Fechner, haben die Kurse drei
      Monate vor dem IPO der Nordex bei Babcock einen Durchschnitt von 51,13 und bei
      der BDAG von 15,26 Euro aufgewiesen, die aber, ihre Anwendung unterstellt, zu
      einem schlechteren Tauschverhältnis geführt hätten.

      Was das IPO der Nordex angeht, so werde angesichts der Ausübung des Green
      Shoes von aktuell 1,3 Mio. weiteren Aktien der angestrebte Ertrag trotz des
      niedrigen IPO-Kurses von 9 Euro erzielt werden. Die Vorteile der Verlustvorträge
      seien in der Bewertung ebenfalls berücksichtigt worden, sie betragen bei Babcock
      90 Mio. Euro, bei der BDAG 43 Mio. Euro.

      Im Übrigen sei die ganze Bewertung auf Basis des Ertragswertverfahrens
      vorgenommen worden. Hinsichtlich der §§ 2 und 3 des Vertrags könne er keine
      Formfehler erkennen. Der Verkauf der Germania-Epe erfolgte ohne
      Berücksichtigung der stillen Reserven zum Verkehrswert, aber unter
      Berücksichtigung der Verbindlichkeiten von 21 Mio. DM.

      Herrn Wendt wurde geantwortet, man erwarte bei der Babcock sehr wohl die
      Dividendenfähigkeit, ferner ergebe sich die Stückzahl der Aktien aus dem Anteil
      des Streubesitzes der Minderheitsaktionäre der BDAG von ca. 32 Prozent. In den
      zu 9 Euro veräußerten Aktien der Nordex seien die stillen Reserven enthalten, an
      denen die Aktionäre folglich auch partizipierten.

      Eine ebenfalls gestellte Frage betraf die Kurspflege und den Anstieg des Kurses
      der Babcock, worauf Dr. Fechner erklärte, es seien vor allem englische
      Pensionsfonds gewesen, die vor dem IPO der Nordex stark in Babcock investiert
      hatten. Weder bei Babcock Borsig noch bei BDAG hat es Aktienkäufe gegeben.
      Bezüglich der erfragten Barwerte erwiderte Dr. Fechner, die Abzinsung ergebe
      Einsparungen von 15 Prozent. Die von Herrn Wendt geforderten
      Pro-Forma-Quartalsberichte seien hingegen noch nicht möglich, da Babcock
      Borsig erst ab Oktober 2000 entsprechend berichtet.

      Die Unterschriften von zwei Vorständen würden, so Dr. Fechner weiter, ausreichen,
      ohne dass es seiner Unterschrift bedürfte. Die Frage, ob er von § 181 BGB befreit
      ist, stelle sich daher gar nicht, zumal der vorliegende Bericht auch kein
      Rechtsgeschäft ist. Die Frage, welche Unternehmenswerte bzw. welche Bewertung
      bei einem Kapitalisierungszinsfuß von 4 Prozent vorliegen würden, könne der
      Vorstand nicht beantworten, da solcherlei Vergleichsrechnungen nicht angestellt
      worden sind.

      Die Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen beliefen sich in der
      Kraftwerkstechnik im Jahre 1998/1999 auf 40,8 Mio. Euro, im Jahr darauf auf 15
      Mio. Euro, erklärte Dr. Fechner weiter, in den anderen Bereichen waren es für die
      selben Zeiträume einmal 16 Mio. Euro und danach 8,5 Mio. Euro.


      Weitere Fragen

      Im Verlauf der weiteren Aussprache lobte Herr Schneider, Vorstand der
      Allerthal-Werke, eingangs seines Redebeitrags, dass "sich der Einmarsch der
      Kellner nicht wiederholt" hat, wobei er auf die bei der letzten Versammlung sehr
      spät und nur unter Protest der Aktionäre in Gang gekommene Verpflegung
      anspielte. Heute sei ja alles schon in einer aufwändigen Weise hergerichtet, so
      dass er zunächst für die bewiesene "Lernfähigkeit" in dieser Hinsicht dankte.

      Dann meinte Herr Schneider, das IPO der Nordex sei zum falschen Zeitpunkt beim
      Tiefstand des Neuen Markts erfolgt. Hier sei Vermögen verschenkt worden, zudem
      seien "verbrauchte Verlustvorträge nun mal weg". Was allerdings das KGV von 73
      zum IPO der Nordex anbelangt, wollte er wissen, auf welcher Basis dies denn so
      zu berechnen gewesen ist, hier scheine doch ein Fall für eine Prospekthaftung
      vorzuliegen.

      Vor dem IPO sei die Bewertung der bei der BDAG liegenden Nordex-Aktien mit 218
      Mio. Euro anzusetzen gewesen. Die danach einsetzende Kurs-Baisse bei der
      BDAG sei eindeutig auf die Verlautbarung des Tauschverhältnisses auf der letzten
      Hauptversammlung zurückzuführen, womit sich im Kurs nicht nur der Abschlag auf
      das bevorrechtigte Tauschrecht widerspiegle. Insgesamt finde nun offenbar
      wiederum eine "Enteignung bei den BDAG-Aktionären" statt.

      Angesichts des wohl unausweichlichen Spruchstellenverfahrens und dessen
      ungewisser Länge seien die Aktionäre gut beraten, ihre Unterlagen sorgfältig
      aufzubewahren, um sie gegebenenfalls "auch einmal den Kindern zugänglich"
      machen zu können, fuhr Herr Schneider fort. Man müsse sich nur fragen, ob in
      vielleicht 10 Jahren die Babcock noch existiert.

      Auch Herr Schneider meinte, er könne die ermittelten Unternehmenswerte von über
      900 Mio. Euro zu 500 Mio. Euro nicht nachvollziehen. Außerdem wollte er wissen,
      warum bei einem Scheitern der Verschmelzung nach § 8 des Vertragsentwurfs die
      Kosten hälftig geteilt werden sollen. Merkwürdig sei es auch, dass die sonstigen
      Aufsichtsratsmandate der Mitglieder des neuen Aufsichtsrats ebenso wenig im
      Bundesanzeiger abgedruckt wurden wie auch der Bericht des Vorstands. An
      Druckkosten zu sparen, sei wohl eher der falsche Weg.

      Unter Hinweis auf S. 68 (letzter Satz Punkt 3.3) des Verschmelzungsberichts
      meinte Herr Schneider, bei einer ordentlichen Dividendenzahlung hätte die
      Verrechnung der Verlustvorträge vorgenommen werden können. Dann fragte er
      weiter, wie hoch der Grunderwerbsteueranteil bei der BDAG eigentlich ist und, was
      einiges Schmunzeln im Saal hervorrief, wie "Grundstücksübertragungen eigentlich
      dazu geeignet" sein können, "eine Verschmelzung vorzubereiten". Hier wollte er
      wissen, wie sich die Kosten der Verschmelzung aufteilen und was dabei an die
      Bank fließt. Man müsse sich immer wieder klar darüber werden, auf wessen
      Rücken dies hier alles ausgetragen wird.

      Wie Herr Schneider weiter ausführte, hat er sich am Lehrstuhl für Revision in Köln
      zudem erkundigt, wie es mit der Behandlung eines hier unterstellten
      Kapitalisierungszinssatzes von 35 Prozent aussieht. Eine solche Typisierung sei in
      der Literatur überhaupt noch nicht beantwortet worden, und es gehe wohl kaum an,
      sich hier ständig auf die idealtypische Rendite einer Anleihe zu beziehen.
      Außerdem könne kein Aktionär ersehen, wie Dr. Fechner zu dem Aufschlag von 1
      Prozent bei der Babcock kommt.

      Allgemeine Belustigung brach dann aus, als Herr Schneider über das (vermeintlich
      noch vorhandene) nicht betriebsnotwendige Vermögen bei der Babcock sprach. Eer
      meinte in dieser Hinsicht, dass "es wohl kaum eine Gießkanne bei Babcock gibt,
      die nicht schon längst verkauft" worden ist. In der Bewertung könnten daher wohl
      "kaum noch 100 Mio. Euro in Grundstücken gebunden" sein. Hier konnte sich
      selbst Dr. Fechner ein breites Grinsen nicht verkneifen.

      Die Auswirkungen auf das Ergebnis seien ferner auch in der deutlich von 10 auf 19
      Prozent hochgeschnellten Rückstellungsquote zu sehen. Zudem seien 54 Mio.
      Euro an Ergebnisbelastungen ausgewiesen worden. Herr Schneider wollte daher
      genau wissen, was eigentlich seit 1997 an Rückstellungen wieder ausgebucht
      worden ist, welche Beträge an Rückstellungen also überhaupt nicht verbraucht
      wurden.

      Schließlich wollte Herr Schneider auch nicht vergessen, einen Widerspruch
      abzugeben im Hinblick auf die Tatsache, dass 1.000 Stimmen, die auf ihn
      ausgestellt sind, von der Bank gesperrt wurden, und er freute sich, was er "doch für
      ein Glück hat", mehrere Eintrittskarten zu besitzen, sonst hätte er vorhin vor der
      Tür gestanden.

      Schließlich fragte noch Herr Schupp, der Aktien im Fremdbesitz vertrat, nach den
      Durchschnittskursen bei Babcock und bei BDAG in den letzten 3 Monaten, die
      zugrunde zu legen waren. Zudem verstehe er nicht, warum die Nordex eigentlich
      als betriebsnotwendig ausgewiesen wurde und in welcher Bilanzposition bei der
      BDAG der Anteil an der Nordex aufgenommen wurde. Zudem sah auch er einen
      Widerspruch in §§ 2 und 3 des Verschmelzungsvertrags.


      2. Antwortenblock

      Die weitere Beantwortung der Fragen übernahm Dr. Fechner und erklärte, der Wert
      von 30 Euro für die BDAG im Gutachten komme durch das angewendete
      Ertragswertverfahren zu Stande, bevor er auf die Verlustvorträge und deren
      monetären Sparwirkungen einging. Die Ersparnisse summierten sich auf 37 Mio.
      Euro bei der Gewerbesteuer, auf 13 Mio. Euro bei der Körperschaftssteuer und auf
      40 Mio. Euro im Ausland; bei der BDAG seien dies 39 Mio. Euro bei der
      Gewerbesteuer und 4 Mio. Euro bei der Körperschaftssteuer im Zuge der
      Organkreisvorteile für die BDAG.

      Das KGV beim IPO der Nordex habe sich aus dem erzielten Überschuss von 6,43
      Mio. Euro errechnet, also 0,1235 Euro je Aktie (9: 0,1235) und somit ergab sich ein
      KGV von 73, allerdings nach der Kapitalerhöhung. Die Kosten der Verschmelzung
      trage die Babcock bei deren Eintragung in voller Höhe (15 Mio. DM!), die hälftige
      Teilung komme nur bei Nichteintragung zur Anwendung.

      Die größten Positionen seien dabei mit 1,25 Mio. Euro die Grunderwerbskosten,
      350.000 Euro Beratungskosten, ca. 550.000 Euro weitere Kosten für die
      Vorbereitung der Hauptversammlung, für Fasselt&Partner und dergleichen mehr
      und schließlich 1,6 Mio. Euro für PwC und BDO nebst 3,8 Mio. Euro
      Börseneinführungskosten.

      Zu Herrn Schneider gewandt fuhr Dr. Fechner fort, es seien Grundstücke im Wert
      von 40 bis 50 Mio. Euro übertragen worden, und zwar zu Verkehrswerten. Was die
      Frage nach der Notierung angeht, so sei eine Einstellung der Notiz der BDAG
      frühestens Anfang Juli 2001 zu erwarten, je nach Fortgang des gesamten
      Verfahrens.

      Es sei auch richtig, dass man sich von den Restaktivitäten in der Norde
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 19:01:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Teil 2 des GSC Berichts (wurde gekappt)

      Es sei auch richtig, dass man sich von den Restaktivitäten in der Nordex trennen
      möchte. Diese Restabgabe sei mit 107 Mio. Euro bei der BDAG erfasst, nachdem
      schon das IPO über 100 Mio. Euro eingebracht hat. Hier gebe es eine 12-monatige
      Lock-up-Frist, die eingehalten wird, so Dr. Fechner. Die Kosten des IPO der
      Nordex betrugen insgesamt 4,5 Mio. Euro.

      Die vorab getätigten Immobilienübertragungen dienten dem Zweck, eine Bündelung
      in einer Gesellschaft vorzunehmen und damit auch Grunderwerbsteuer zu sparen.
      Das erwähnte eine Prozent Unterschied beim Kapitalisierungszinssatz spiegle
      auch die ermittelten Werte bei anderen Verschmelzungen wieder, sozusagen in
      Anlehnung an andere Referenzwerte, wie bei Thyssen/Krupp. Hinsichtlich dieser
      Frage sei in der Literatur sehr wohl darüber diskutiert worden, als man den
      IDW-Standard 51 zur Anwendung brachte.

      Schließlich wurden diverse Verkehrswerte sowie Buchwerte (in dieser Reihenfolge
      sind die folgenden Zahlen zu lesen, Anm. des Berichterstatters) des nicht
      betriebsnotwendigen Vermögens genannt (in Mio. Euro), so z.B. für LCS
      Gummersbach 7,209 versus 1,42, für LCS Süd 2,8 versus 1,08, für BSM 6,13
      versus 4,72, für Schumag 0,866 versus 0,778, für BIM 48,92 versus 29,42, für
      Debis Rostok 1,43 versus 1,56, für BIP 0,552 versus 0,511, für BMP 16,25 versus
      15,4, für POR Wien 1,52 versus 0,297, für Wasso 2,08 versus 1,86 sowie einen
      Verkehrswert Dt. Babcock von 1,532 Mio. Euro (ohne Anspruch auf Vollständigkeit,
      Anm. des Berichterstatters).

      Nach Abzug eines 20-prozentigen Sicherheitsabschlags verblieben stille Reserven
      von 122,17 Mio. Euro verbleiben. Ferner sei die Nutzung von
      körperschaftssteuerlichen Verlustvorträgen im neuen Steuerrecht eingeschränkt, so
      dass hier entsprechende Veränderungen bei der BDAG eintreten. Zudem sei klar,
      dass die Anteile an der Nordex im Anlagevermögen der BDAG bilanziert werden.
      Eine Verschiebung des IPO der Nordex sei nicht möglich gewesen, da die
      Finanzierung sonst nicht hätte gesichert werden können, betonte Dr. Fechner.

      Die Ankündigung des Umtauschverhältnisses hinsichtlich des Vertrags sei am
      2.4.2001 mit der Hinterlegung erfolgt, die 3-Monats-Durschnittskurse (jeweils vor
      und nach der Ankündigung) seien wie folgt ermittelt worden: vor der Ankündigung
      56,61 Euro für Babcock, im Mittel 51,49 Euro, für BDAG 21,85 Euro sowie im
      Mittel 20,88 Euro, nach der Ankündigung für Babcock 40,26 Euro, im Mittel 39,25
      Euro, sowie für BDAG 14,03 Euro und ein Mittel von 15,15 Euro.

      Die möglichen und geplanten Einsparungen durch die Verschmelzung, nach denen
      Frau Steeb gefragt hatte, wurden mit einem Anstieg von 2,4 auf 3,0 Mio. Euro im
      Jahr bis 2005 beziffert, ab 2006 sollen sie dann bei 2,1 Mio. Euro liegen und sind
      bisher im Ertragswertgutachten nicht enthalten. Bei einem niedrigeren
      Kapitalisierungszinssatz schließlich von 4 Prozent würde sich Ergebnis je Aktie
      auf 7,26 Euro erhöhen.

      Schließlich die Frage nach aufgelösten bzw. nicht in Anspruch genommenen
      Rückstellungen beantwortet. So wurden im Jahr 1997/1998 von 199 Mio. Euro 91
      Mio. nicht in Anspruch genommen, in 1998/1999 von 150 Mio. Euro 83 Mio. Euro,
      in 1999/2000 schließlich waren dies von 229 Mio. Euro dann 103 Mio. Euro.

      Nun wollte Herr Schupp noch wissen, in welchem Paragrafen geregelt ist, dass die
      Aktien von Balcke Dürr nicht untergehen bzw. ob es bis zum Ende der Transaktion
      ein Veräußerungsverbot für die Aktien gibt (vgl. hierzu § 20 I Nr. 3 UmwG). Letztere
      Frage wurde von Dr. Fechner verneint, ein solches Verbot gebe es nicht. Die Aktien
      der BDAG würden zudem kraft Gesetzes untergehen.

      Danach meinte Herr Schneider, es seien also stets doppelt so hohe
      Rückstellungen vorgenommen worden, wie sie dann in Anspruch genommen
      wurden, was schon "eine seltsame Gewinnrückführungspolitik" des Vorstands
      darstelle. Hier frage man sich, wie dies dann in Zukunft gehandhabt werden soll.

      Sichtlich ungehalten war Herr Schneider dann angesichts der Tatsache, dass im
      Verschmelzungsbericht offensichtlich getätigte Verkäufe unterstellt wurden im
      Hinblick auf die Beschlüsse, weitere Immobilien zu verkaufen. Allerdings frage sich
      der Aktionär, "wie unverkäufliche Industriebrachen in die Bewertung Eingang finden
      können, um daraus Zinsersparnisse abzuleiten".

      Wie Dr. Fechner angab, wirkt sich ein um 1 Prozentpunkt höherer Zins im
      Zinssaldo mit 0,8 Mio. Euro aus, außerdem werden die Gewinnrücklagen der
      BDAG nicht auf die Babcock übertragen, sondern diese erscheinen dort in der
      Kapitalrücklage. Ohne die nun geplante Verschmelzung würden Zahlungen an
      Körperschaftssteuer in Höhe von 24,7 Mio. Euro fällig, die man sich bei der nun
      gewählten Variante sparen kann. An Abschreibungen auf die Firmenwerte nannte
      er für 1999/2000 bei Babcock 37,9 Mio. Euro, bei BDAG 5,0 Mio. Euro und für
      2000/2001 bei Babcock 42,0 Mio. Euro und bei BDAG 5,0 Mio. Euro.

      Nachdem Aktionär Wendt nochmals fragte, was aus den Gewinnrücklagen der
      BDAG wird, wies der Vorstand darauf hin, dass § 2 Abs. 1 UmwG nicht bei einer
      rückwirkenden Verschmelzung gilt. Schließlich gab es Probleme, die Konkurrenz
      der §§ 73 und 69 zu klären, die auf § 186 AktG verweisen. Herr Worieschek wollte
      jedoch ohnehin "kein Kolloquium zu § 20 UmwG, 2. Alternative", abhalten.

      Nachdem man meinte, man habe einen handfesten Formfehler gefunden, nämlich
      den fehlenden Vorstandsbericht, erklärte Dr. Fechner, dieser sei auf den Seiten 94
      und 98 des Vertragsentwurfs zu finden.

      Anschließend erklärte Herr Wendt mit Bedauern, die Gewinnrücklagen seien
      offensichtlich weg, deren Behandlung sei aber ohnehin falsch gewesen, da laut
      IDW ein Firmenwert solange nicht abzuschreiben ist, wie noch Erträge erzielt
      werden angesichts fortdauernder Werthaltigkeit. Hierauf bestätigte Dr. Fechner,
      dass die Gewinnrücklage insofern untergeht, als sie auf die Babcock übergeht.

      Das Begehren von Herrn Schneider, Einsicht in die Gutachten zur Bewertung der
      Immobilien zu nehmen, wurde abgelehnt, da laut Dr. Fechner kein entsprechender
      Anspruch besteht. Schließlich wurde auch noch die Frage hinsichtlich der
      Germania Epe beantwortet. Es wurden 199.500 Aktien zu 3,4 Mio. DM an einen
      Käufer veräußert, wobei der Preis oberhalb anderer Angebote gelegen hat.


      Abstimmungen

      Einziger Abstimmungspunkt war die Zustimmung der Hauptversammlung zum
      Verschmelzungsvertrag zwischen der Babcock Borsig AG und der Balcke Dürr AG.
      Formaljuristisch geht es also um eine Verschmelzung zur Neugründung, nicht zur
      Aufnahme. Der entsprechende Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde am 2.
      April 2001 beim Amtsgericht Ratingen (HRB 50) eingereicht. Das neue
      Unternehmen soll "Babcock Borsig AG" heißen.

      Es wurde klargestellt, dass nach § 20 Abs. 3 UmwG der übernehmende
      Rechtsträger keine Aktien an der übernommenen Gesellschaft erhält. In der Zeit
      vom 15.1.2001 bis 31.3.2001 wurde die Bewertung vorgenommen und das
      Umtauschverhältnis festgelegt.

      Bei einer Präsenz von 81,81 Prozent vom Grundkapital (13.711.396 Aktien aus
      16,8 Mio. Aktien) wurde der Antrag der Verwaltung mit 12.839.566 Jastimmen
      gegen 829.617 Neinstimmen bei 14.910 Enthaltungen angenommen, also mit
      93,93 Prozent. Zuvor wurde ein Antrag auf Verschiebung der Hauptversammlung
      mit 94,56Prozent abgelehnt (746.399 Jastimmen bei 12.946.634 Neinstimmen).

      Mitglieder des ersten Aufsichtsrats werden die Herren Dr. Friedel Neuber, Peter
      Henle, Rainer Feuerhake, Dr. Helmut Stodiek, Thomas Geitner, Dr. Joachim
      Theye, Dr. Klaus Sturany, Dr. Claus-Michael Dill, Dr. Peter Klaus und Herr Bernd
      Sattig sein, also vor allem Vertreter der WestLB sowie der Unternehmen Preussag,
      Vodafone, RWE, AXA Colonia und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).


      Fazit und Schlusswort

      Gegen 21:00 Uhr endete die außerordentliche Hauptversammlung der Balcke Dürr
      AG, und die letzten verbliebenen Aktionäre, welche die Veranstaltung verließen,
      taten dies in dem Bewusstsein, "über die Löffel balbiert" worden zu sein, wie es in
      einem der Gegenanträge hieß. Ein Aktionär verstieg sich sogar zu der
      Formulierung der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" der Aktionäre des
      Unternehmens durch Prof. Lederer, der in der Süddeutschen Zeitung zugab, er
      habe versucht, diese über den Leisten zu ziehen.

      Als Berichterstatter der letzten drei Hauptversammlungen der Balcke Dürr AG
      empfindet dies auch der Autor als einen bislang wohl einmaligen "Anschlag auf die
      Aktienkultur", denn ihm ist derzeit nicht bekannt, dass andere Vorstände solche
      Eingeständnisse gemacht haben, geschweige denn, dass dies keine Folgen nach
      sich gezogen hätte. Aber hierzu wird der Autor in GSC Exklusiv demnächst noch
      einmal Stellung nehmen.

      Nun wird das Spruchstellenverfahren seinen Lauf nehmen, und keiner weiß, wann
      hierzu eine Entscheidung fallen wird. Jedenfalls wird das Umtauschverhältnis im
      Mittelpunkt stehen. Sah man im letzten Jahr vor dem Börsengang der Nordex die
      Balcke Dürr bei 14 bis 15 Euro als fair bewertet an, so haben die Wirtschaftsprüfer
      im Verschmelzungsgutachten einen solchen Wert bei 30 Euro angesetzt. Dies
      stellt nach Meinung einiger aber auch nur den Substanzwert des Unternehmens
      dar, kommt aber dennoch einer Verdoppelung gegenüber dem Wert gleich, der das
      Maß aller Berechnungen im letzten Jahr gewesen ist.

      Insofern ist die Vielzahl existierender Berechnungsverfahren einer Vergleichbarkeit
      sicherlich abträglich. Es bleibt also abzuwarten, wie das nun beschlossene
      Umtauschverhältnis von 1:3 dereinst seinen Ausgleich findet, und wie zu diesem
      Zeitpunkt die Lage bei Babcock sein wird im Vergleich zu heute.

      Wenn der Schritt einer Verschmelzung an sich auch richtig ist, so ist das
      Vorgehen doch mit einigen großen Fragezeichen behaftet, und es bleibt ferner zu
      hoffen, dass diese Szenen vom Vorabend einer besseren Zukunft für die neue
      Babcock Borsig AG das einzige fortgesetzte Menetekel eines Anschlags auf die
      Aktionäre und damit auch auf die Aktienkultur in dieser Form gewesen ist.

      So bleibt nach alle dem der fade Beigeschmack mit dem Tenor zurück: Durch
      "relativ willkürliche" Bewertungen wurde das Umtauschverhältnis zu Lasten der
      Aktionäre verzerrt, um den Großaktionären ein besseres Stück vom Kuchen der
      neuen Babcock zuzuteilen. Allein, dass es unbedingt Dr. Neuber sein muss, der in
      den Aufsichtsrat einzieht, spricht für sich. Man kann allerdings froh darüber sein,
      dass wenigstens Herr Dr. Sturany ebenfalls dazu gehört, der im Gegensatz zu
      anderen richtig rechnen und hart sanieren kann.

      Weitere Informationen zur Verschmelzung finden sich unter
      www.babcockborsig.de.


      Kontaktadresse

      BDAG Balcke Dürr AG
      Homberger Str. 2
      40882 Ratingen

      Postfach 1240
      40832 Ratingen

      Tel.: 02102/855-0
      Fax: 02102/855-617

      Email: info@borsig-energy.com
      Internet: www.bdag.de




      31.05.2001 16:19 Redakteur:
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      © 2001 GSC Research


      Gruß Agio


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      A
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 19:01:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hier geht`s zum vollständigen Bericht:

      http://www.gsc-research.de/hvberichte/amtlicher/artikel/2001…

      Gruß Matthias Schrade

      P.S.: wo sich der Michael doch SOLCHE Mühe gegeben hat, könnt Ihr ruhig dafür mal vorbeischauen.... oder? ;)

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      Fax: 0211 / 179 374 - 44
      Email: m.schrade@gsc-research.de

      Internet: www.gsc-research.de (Deutschland)
      www.gsc-research.at (Österreich)
      www.gsc-research.ch (Schweiz)
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 16:33:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Vielen Dank für den ausführlichen Bericht.

      Nun weiß ich aber immer noch, wann meine DBAG im Depot in Babcock getauscht werden. - Wer kann Auskunf geben ???
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 16:51:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Dabbeljuh
      Die Babcock-Bande hat hierzu noch keinen Termin genannt. Man spricht lediglich vom zeitlicher Nähe zur Durchführung der Fusion. Es kann also nicht mehr lange dauern, bis die Umtauschfrist beginnt ...
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 08:43:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hat schon jemand Infos, wann die Umtauschfrist beginnt ???

      Gruß, wisi.
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 19:32:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      Irgendwie habe ich das Gefühl, daß die Babcock-Bande die Umtauschfrist hinauszögern will. Aber warum??
      Was z. B. ist, wenn möglichst viele freien BDAG-Aktien durch einen Treuhänder (West LB?) eingesammelt werden und dieser bereitwillig auf eine Barabfindung nach dem Schiedsverfahren verzichtet?? Zu bedenken ist, daß für Barabfindung nicht der Zeitpunkt der Fusion, sondern der Beginn der Umtauschfrist maßgeblich ist. Man sucht die Lösung bei BDAG immer am besten beim schlimmsten anzunehmendem Übel für die Aktionäre, das war bisher auf jeden Fall immer die Strategie von Lederer, Fechner & Co. Und so lange BDAG-Aktien börsennotiert bleiben werden, wird die Bande versuchen die Aktionäre abzuzocken - im Namen des Deutsche Aktiengesetzes.
      Leider weiß ich im Moment gar nicht wie es nach der Fusion mit der Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien steht, vielleicht benötigt man gar keinen Treuhänder??

      Übrigens sind vom Unternehmen keine konkreten Informationen zum Beginn der Frist zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 19:40:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo zusammen,

      heute habe ich von meiner Bank die Mitteilung erhalten, daß per 16.07.2001 (Ex-Tag) der obligatorische Umtausch in Aktien der Babcock Borsig (neu) WP Kenn-Nr. 663 834 erfolgt. Für je 1 BDAG Aktie erhält man 1 Babcock Borsig (663 834) Für eine Babcock Borsig (alt 550700) erhält man 3 Babcock Borsig neu (663 834) Die Aktionäre der BDAG erhalten eine bare Zuzahlung von 0,18 Cent als Dividende vergütet.

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 11:47:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Agio

      Nochmal im Klartext

      D.h. für jede BDAG Aktie die i.M. ca. 14,30 Euro wert ist
      bekomme ich 1 Babcock Borsig Aktie die i.M. ca. 40 Euro
      wert ist.

      Wäre ein Gewinn von 200%:confused::confused:

      Bitte berichtige, wenn ich falsch liege.

      Use
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 17:35:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      @use

      schön wär`s. Aber leider bekommen die Altaktionäre der Babcock Borsig
      für eine alte Aktie drei neue. Entsprechend ändert sich die Parität der Babcock Borsig
      (neu) Vereinfachte Rechnung: Kurs Babcock Borsig (alt) z.Zt. 44 dividiert durch
      3 ergibt ca. 14,66 - Bdag notiert derzeit bei 14,60.

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:01:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Agio

      Schade:cry::cry::cry::cry::cry:

      Use
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 23:48:17
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo BDAG`ler,
      hat jemand eine Idee,wohin sich der Kurs der "Neuen" in den
      nächsten Tagen hinentwickeln könnte?
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 09:58:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo Wasserzeichen,

      in den nächsten Tagen gibt es noch ein rütteln, doch dann dürfte es mit der neuen Babock Borsig aufwärts gehen. Sicher hat man die eine oder andere positive Nachricht schon parat. Nordex entwickelt sich prächtig - immerhin hat die neue BB noch 25% der Anteile und die Kohle aus dem IPO.

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 13.01.02 14:16:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 23:04:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      >an Duftwolke & co .....
      vergesst mal nicht das der Lederer schon mal alle Aktionäre beschissen hat.!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.02 19:54:20
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die betrogenen Aktionäre warten ja immer noch auf das Ergebnis des laufenden Schiedsverfahrens. Wie ein solches Schiedsverfahren ausgehen kann zeigt folgende Adhoc-Meldung der Orenstein & Koppel AG. Wir wollen hoffen, daß es bei BDAG besser läuft ... ;)

      "O&K Orenstein & Koppel AG, Berlin ISIN: DE 0006865009 // WKN: 686 500

      Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG

      Gutachten im Spruchstellenverfahren vorgelegt.

      CNH Global N.V. (vormals New Holland N.V.) hat den außenstehenden Aktionären von O&K 1999 anläßlich des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages gemäß § 305 AktG angeboten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 26,77 DM (13,69 EURO) je Aktie zu erwerben. Außerdem hat CNH Global N.V. den außenstehenden Aktionären eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von 0,50 DM (0,26 EURO) je Aktie garantiert. Die Angemessenheit der angebotenen Abfindung und der Ausgleichszahlung sind Gegenstand eines vor dem Landgericht Berlin anhängigen Spruchstellenverfahrens. Die vom Landgericht Berlin beauftragten Gutachter Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, haben nunmehr ihr Gutachten vorgelegt, das mit folgender Schlußbemerkung endet:

      "Auf Basis der durch uns überprüften Bewertungsrechnungen des Gutachters Schitag Ernst & Young sowie unserer alternativen Bewertung kommen wir zu dem Ergebnis, daß die Minderheitsaktionäre der O&K im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungsvertrags zwischen New Holland und O&K am 28. Juni 1999 weder bei der Festsetzung der jährlichen Ausgleichszahlung in Höhe von DM 0,50 noch bei der Ermittlung eines angemessenen Barabfindungsangebots in Höhe von DM 26,77 je Aktie im Nennwert von DM 50,00 eine Benachteiligung erfahren haben. Von einer Nachzahlung ist daher abzusehen."

      Berlin, 31. Januar 2002

      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.01.2002"
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 19:11:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      In diesen Tagen offenbart sich wie sehr die Aktionäre der Balcke-Dürr AG durch die Babcock-Bande, vornheran die Herren Lederer und Fechner, betrogen wurden. Wer nicht bei rd. 27 EUR ausgestiegen ist und die erzwungenen Fusion miterleiden mußte, hat über 80% seiner Werte verloren. Ein unglaublicher Skandal keines gleichen. Nicht nur die Vorstände, sondern auch Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer haben sich hier schwere Vergehen gegen die Aktionäre zu Schulden kommen lassen. Ich hoffe, daß es keinen Konkurs vor dem Ende des Schiedsverfahrens gibt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 23:45:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      Das Ergebnis von O&K ist sicher nicht repräsentativ. In einer der lezten Börse Online stand, daß ca. 70 % dieser Verfahren mit einer Nachbesserung enden. Und bei der aktuellen Entwicklung ist BDAG sicher auch bei diesen 70 % dabei. (auch wenn natürlich der Verschmelzungszeitpunkt bewertet wird)

      Für BDAG Aktionäre ist der gegenwärtige Kursverlauf wirklich hart. Der aktuellen Kurs hätte BDAG auch als Sonderdividende ausschütten können....
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 00:19:02
      Beitrag Nr. 42 ()
      Es ist oft das gleiche, die kleinen Aktionäre werden von den Bossen gelinkt! Und die sind darauf noch stolz. Nein danke!
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 14:05:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Was ich in #40 befürchtet habe, scheint in greifbare Nähe zu rücken. Nachdem der Bandenführer Lederer das sinkende Schiff frühzeitig verlassen hat, meldet BBX heute drohende Zahlungsschwierigkeiten. Unfassbar was sich hier abspielt. Nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner in ihrem Bewertungsgutachten (=-schlechtachten?) einen Wert für BBX von 948 Mio. EUR ermittelt haben (BDAG mit 509 Mio.), steht der Konzern rd. ein Jahr später vor der Zahlungsunfähigkeit. Marktkapitalisierung (nach der Fusion!) heute nur noch rd. 80 Mio.
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 17:58:29
      Beitrag Nr. 44 ()
      Immer wieder nach oben. Es kann gar nicht oft genug angeprangert werde, welche Sauerein hier mit den freien Aktionären abzogen wurden.

      Wer weiß an dieser Stelle zu berichten, vor welchem Amts- bzw. Registergericht das Schiedsverfahren zur BDAG-Fusion abgehalten wird? Wahrscheinlich Ratingen oder Oberhausen. Mit welchem Rang werden im Rahmen einer Insolvenz von BBX die Ansprüche der Alt-BDAG-Aktionäre bedient, falls diese im Schiedsverfahren einen Zuspruch erhalten???
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 18:07:43
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich glaube, daß das Thema UFZ-Studie für den weiteren Kursverlauf nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat.

      Im Wesntlichen ist die Sachlage jetzt bekannt.

      Kursfristig wird es WCM sehr schwer fallen, auf das Kursniveau vor Veröffentlichung zurückzukommen.

      azu ist derzeit schlicht die allgemeine Marktverfassung zu instabil. Abgabedruck ist auch weiterhin von Zockern zu erwarten, die in der zurückliegenden Zeit auf diesen Wert mit trading-Absichten aufgesprungen sind und den Wert kaum langfristig halten werden.

      Sehe auch deutliches Erholungspotential. Aber alles nur in kleinen Schritten. Ein wenig Geduld ist wohl schon erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 18:20:26
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Zwangsliquidator2 Haaallooooo!?!?!?
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:24:11
      Beitrag Nr. 47 ()
      Was hilft dir ein anderes Umtauschverhältnis, Syrtakihans?
      Du bekommst dann vielleicht eine wertlose BBX-Aktie mehr! Gratulation!
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 14:18:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ztrewq Es wird eine Barzahlung erstritten, bzw. die nachträgliche Erhöhung der bereits gezahlten Abfindung in Höhe von 0,30 Cent je Aktie.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 21:03:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      Lies mal Seite 5, §2 des Verschmelzungsvertrages.
      Was ist das für eine "Abfindung"?
      Ich habe nur einen Spitzenausgleich in Höhe von 18 Cent brutto pro Aktie erhalten.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 13:04:24
      Beitrag Nr. 50 ()
      Verschmelzungsvertrag §2 Absatz 3

      Falls in einem Spruchverfahren die Babcock Borsig AG (neu) verpflichtet werden sollte, [...], wird die Babcock Borsig AG (neu) allen Aktionären von BBX oder BDAG [...] diesen Ausgleich gewähren. Die Babcock Borsig AG (neu) ist berechtigt, den Ausgleich entweder in Form einer baren Zuzahlung oder, [...], durch Ausgabe weiterer Aktien an der Babcock Borsig AG (neu) zu erbringen.

      Die erfolgte Zuzahlung betrug 0,18 Euro, die letzte Dividende von BDAG 0,30 Euro (gut aufgepaßt ztrewq!!!).
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 01:08:27
      Beitrag Nr. 51 ()
      Danke Syrtakihans,
      aber es hilft nix, wir bekommen da nix raus, weil, is nix mehr da!!
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 13:15:20
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ich habe leider noch keine Informationen bekommen können, mit welchen Rang im Insolvenzverfahren die Ansprüche der ehm. BDAG-Aktionäre bedient werden. Es ist noch nicht aller Tage Abend!!!
      Avatar
      schrieb am 14.09.02 22:48:16
      Beitrag Nr. 53 ()
      @Duftwolke,

      vorsicht Staubwolke!!!! uralter Thread

      Gruß Agio


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      BDAG: Skandalträchtige Wirtschaftsverbrechen?