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    Phenomedia-HV mit Anhebung der Prognosen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.01 18:51:59 von
    neuester Beitrag 23.05.01 16:46:26 von
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      schrieb am 22.05.01 18:51:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Man hört immer öfter aus Kreisen des Online-Spielemarktes von hervorragenden Verkaufserfolgen von Gothic. Im Herbst wird Cultures II erscheinen. Das neue Spiel "catch the sperm" in Zusammenarbeit mit der Schweizer Aids-Hilfe hat den Bekanntheitsgrad von Phenomedia weiter erhöht.

      Die konservativen Planzahlen des Vorstandes könnten schon nächste Woche deutlich angehoben werden.

      Das erhöhte Umsatzvolumen bei Phenomedia deutet auf kräftige Insiderkäufe hin. Phenoemdia ist dazu weiterhin sehr günstig bewertet und hat wohl durchaus noch ein gewaltiges Potential.

      Hier die gefundene Einladung zur HV:
      --------------------------------------

      Einladung zur Hauptversammlung

      Phenomedia AG
      Wertpapier-Kenn-Nummer 541490

      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Phenomedia AG, Bochum

      Am Montag, 28. Mai 2001, um 11.00 Uhr
      In der Rheinterrasse Düsseldorf,
      Joseph-Beuys-Ufer 33,
      40479 Düsseldorf


      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2000, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtrats für das Geschäftsjahr 2000

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von DM 4.182.839,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, Entlastung für das Geschäftsjahr 2000 zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2001

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2001 zu wählen.

      6. Satzungsänderungen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

      a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bereits genehmigte Kapital von 1.765.108 Euro um 484.892 Euro auf 2.250.000 Euro zu erhöhen. Dementsprechend soll § 4 Abs. (2) der Satzung wie folgt neugefasst werden:

      (2) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. September 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu 2.250.000,- Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und / oder Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,

      a) soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind,

      b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsscheinen bzw. Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde,

      c) soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn vom Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, oder

      d) soweit es zur Gewährung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen und Beteiligungen, notwendig ist.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern.

      b) § 10 Abs. 3 der Satzung, der die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat betrifft, wird wie folgt neugefasst:

      (3) Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

      c) § 11 Abs. 2 der Satzung, der die Aufsichtsratsvergütung betrifft, wird wie folgt neugefasst:

      (2) In den Folgejahren erhält jedes Aufsichtratsmitglied eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von EUR 12.500 pro vollem Geschäftsjahr; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 20.000.

      Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahrs in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.

      Für die Aufsichtsratsmitglieder wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

      7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Die Ermächtigung des Vorstands bis zum 31. Dezember 2001 bis zu maximal 420.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 420.000 Euro zu erwerben, wird verlängert, so dass der Vorstand hiermit ermächtigt wird, bis zum 28. November 2002 bis zu maximal 420.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 420.000 Euro zu erwerben.

      Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien darf den Mittelwert der Einheitskurse der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Handelstagen bzw. beim öffentlichen Kaufangebot den Einheitskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag vor der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre an Dritte zu veräußern, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

      Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, bei Veräußerung erworbener eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf die Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts zustehen würde. Für diese Fälle und in diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Aktien zur Ausgabe als Belegschaftsaktien an Mitarbeiter und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen oder soweit sie zur Bedienung von Mitarbeitern der Gesellschaft eingeräumten Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden sollen.

      Zu TOP 7.

      Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs.

      4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung:

      Im Punkt 7 der Tagesordnung wird die Phenomedia AG ermächtigt, eigene Aktien im Markt zurückzukaufen und auch wieder zu veräußern, wobei der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen ist.

      Die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien dient der erneuten Beschaffung von Eigenmitteln. Neben der die Gleichbehandlung der Aktionäre sicherstellenden Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung stehen, um diese beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten oder bei institutionellen Anlegern platzieren zu können.

      Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, an nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.

      Die weiter vorgeschlagene Möglichkeit, eigene Aktien zu einem Preis zu veräußern, der nicht wesentlich unter dem Börsenkurs der Aktien gleicher Ausstattung liegt, entspricht dem Interesse der Gesellschaft, die Aktien zu einem möglichst hohen Preis wieder veräußern zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre entspricht dabei der gesetzlichen Regelung in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Diese erlaubt es der Gesellschaft, die Aktien ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts zu veräußern. Den Aktionären entstehen dabei keine Nachteile, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die entsprechende Anzahl von Aktien zu im Wesentlichen identischen Konditionen an der Börse erwerben können.

      Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Veräußerung der Aktien durch Angebot an alle Aktionäre zugunsten der Inhaber von Optionsscheinen und möglicher zukünftiger Wandelschuldverschreibungen teilweise auszuschließen. Dies hat den Vorteil, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- und Wandelpreis für die Inhaber bereits bestehender Options- bzw. Wandelrechte nicht nach den Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermächtigt zu werden braucht.

      Schließlich wird durch die Ermächtigung die Möglichkeit geschaffen, die Aktien als Belegschaftsaktien oder zur Bedienung von Mitarbeitern eingeräumten Optionsrechten zu verwenden. Für diese Zwecke verfügt die Gesellschaft über genehmigte und bedingte Kapitalien, zum Teil wird auch bei Einräumung der Optionsrechte die Möglichkeit eines Barausgleiches vorgesehen. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Ermächtigung soll den insoweit verfügbaren Freiraum vergrößern.



      ANMELDUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Phenomedia AG berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung durch die Vorlage einer Aktie der Phenomedia AG oder durch die Vorlage einer Hinterlegungsbescheinigung einer Depotbank, einer Wertpapiersammelbank, eines sonstigen Kreditinstitutes oder eines deutschen Notars legitimieren oder die Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 21. Mai 2001 (Änderung wegen NaStraG -verkürzte Frist) bei der Gontard & MetallBank AG, Frankfurt / Main, einreichen.

      Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht, die schriftlich im Original vorliegt, ausweisen. Kopien oder Telefax-Vollmachten werden nicht anerkannt.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden kann.

      Bochum, im April 2001

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 23.05.01 16:46:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      @fanthomas

      Planzahlen anheben ? Ich glaube nicht, dass die zur "Halbzeit" schon angehoben werden wenn überhaupt. Mir reicht ein Unternehmen, dass sich an die Prognosen hält, schon völlig aus :-)
      Wo hast du denn deine Infos des "ONLINE MARKTES " bezgl. der hervorragenden GOTHIC Verkäufe her, damit ich da auch mal nachsehen kann......

      Gruß
      Dr.DENT


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