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    Eigenheimzulage bei 3 Personen die eine Wohnung für TDM 50 Kaufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.01 10:07:57 von
    neuester Beitrag 21.06.01 02:17:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 423.840
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      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:07:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich habe folgende Frage:

      Wenn 3 Personen eine Wohnung für TDM 50.000,- Kaufen würden diese Eigenheimzulage bekommen und wie hoch wäre diese?

      Gibt es Mindestkaufpreise für eine Wohnung damit eine Eigenheimzulage gewährt wird?

      Nach meiner Rechnung müßten für 3 Personen * 2500 DM*8 Jahre insgesamt TDM 60 bezahlt werden.

      In welchen §§ des EStG ist es geregelt?

      Gruß
      karbigac
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:22:47
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:23:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Willst Du die Wohnung selbst nutzen ? Sind die drei Personen eine Familie (Vater, Mutter, Kind) ? Ich wohne selbst in Schleswig-Holstein und bin dort bei der Investitionsbank sehr gut beraten worden. Diese finanziert nicht nur komplett Eigenheimzulagen und Kinderfreibeträge vor sondern vergibt auch selbst Darlehen zu extrem günstigen Zinsen an Auflagen gekoppelt, die von Familien sehr gut eingehalten werden können. Die Beratung dort entsprach auch nicht dem Beratungsmuster der Allgemein-Banken sondern war sehr viel mehr Verbraucherorientiert.
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:23:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ihr würdet erhalten:
      3x 416,67 x 8 Jahre = DM 10.000,-- (2,5 % auf die Bemessungsgrundlage nach Bruchteilen) und alle 3 euren Anspruch auf EigZul verlieren! Ein schlechtes Geschäft... Nachzulesen nicht im EStG, sondern Eigenheimzulagengesetz -EigZulG -
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:26:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Maximal werden für altbau 2,5% von max. 100000 dm gewertet...Wenn ihr zu dritt kaufen wollt,müßen das auch 3 eigenständige wohnungen sein.ein haus z.B kann man so teilen
      so doof sind die beim amt nun auch nicht :(

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      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:27:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      na na na, Bodo!

      Wenn die Wohnung nur von einer Person (z.B. Vater) gekauft wird, ist nur die EF für 1 Person weg!
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:33:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stimmt! Bin aber nach der Fragestellung davon ausgegangen, dass die drei eine Wohnung je zu 1/3 kaufen!
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:43:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      vielen Dank für die schnellen Ausführungen.

      War also eine Schnappsidee die sich selbst finazierende Wohnung( für TDM 50 kann man zwar auch keine Wohnung kaufen, aber es ging ums Prinzip) existiert nicht

      Gruß
      Karbigac
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 02:17:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ karbigac

      die "selbstfinanzierende" Wohnung gibt es schon - funktioniert aber nur bei Vermietung und Absetzen der Belastungen von der Steuer.

      Im Einzelfall durchzurechnen !

      Viel Spaß damit!

      behavioral


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