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    Frage zu Kfz-Unfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.01 10:45:31 von
    neuester Beitrag 23.01.02 11:31:40 von
    Beiträge: 28
    ID: 522.865
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      schrieb am 17.12.01 10:45:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein PKW wurde bei einem Unfall beschädigt (mich trifft keine Schuld).
      Gegener ist größere Firma.
      Die Firma sagt mir, sie hätte den Vorfall am gleichen Tag ihrer Versicherung gemeldet.
      Ich habe das Auto eine Woche später reparieren lassen.
      Jetzt bekomme ich von der Versicherung ein Schreiben, worin ich aufgefordert werde den Unfallhergang zu beschreiben, und meine Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu nennen.

      Was soll das denn?
      Der Unfallhergang müßte doch von ihrem Versicherungsnehmer gemeldet worden sein und was geht denen meine Versicherung an?
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 10:53:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Austausch von Daten unter den Versicherungen ist durchaus normal. Eine Nachfrage kann aber nichts schaden.
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 10:57:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist ganz normal so. Die woolen deine Darstellung hören ob Sie sich deck ( Vers. Betrug) und dann noch deinen Versicherer damit Du nicht nochmals eine Vollkasko inanspruch nimmst.

      so long Cali
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 10:58:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du nicht in dieser Reihenfolge vorgegangen bist:

      1. Polizei
      2. Sachverständiger
      3. Anwalt
      Irgendwann Werkstatt

      …Kann man dir – nach meinen Erfahrungen – jetzt nur Glück bzw. einen klaren Sachverhalt wünschen!
      Gruß
      Striker
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 11:11:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      völlig normaler Vorgang-
      keine Sorge

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      Avatar
      schrieb am 17.12.01 11:13:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bevor Du jetzt noch irgend etwas an die schickst, nimm Dir bloß einen Anwalt !!!!
      Die reissen Dir sonst den Ar... auf.
      Ich kenne solche Fälle sowohl aus eigener Erfahrung,
      als auch zur genüge aus meinem Bekanntenkreis.
      Soll keine Panikmachge sein, aber nur noch per Anwalt.
      Der ADAC kennt gute ! Verkehrsanwälte !

      Gruß TOAW
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 11:17:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Tipp
      sofort an anwalt übergeben und Gegner mitteilen
      dass Du rechtsschutzversichert bist.
      Gruss
      Thomfly
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 12:31:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich hab da mal angerufen. Die sagten mir, das ich verpflichtet bin, mitzuhelfen den Sachverhalt aufzuklären. Ich sagte, daß ich dazu auch bereit bin, ich aber nicht weiß, wozu die meine Versicherung haben wollen, zumal mich keine Schuld trifft. Man sagte mir darauf, es sei bei den Versicherungen üblich, sich Schäden aufzuteilen. Das verstehe ich zwar nicht, soll aber nicht mein Problem sein.

      Dann sagte man mir, daß ich so ein Schreiben erhalten habe, weil der Versicherungsnehmer den Schaden wahrscheinlich noch nicht gemeldet habe. Das wundert mich dann aber doch sehr. Dann sollen die doch ihren Kunden mal auf den Pott setzen!

      Ich fragte, in welcher Höhe ich denn eine Rechnung an die Versicherung für die Ausfüllung und Zurücksendung des Formulars schicken dürfe. Man sagte mir, daß ich pauschal bis zu 50 DM berechnen dürfe.
      Weiß jemand, was man der Versicherung alles berechnen kann? Was kann man z.B. pro Kilometer zur Werkstatt berechnen?

      Aber zunächst einmal ein herzliches Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 13:28:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      1. setz dich sofort mit deiner Versicherung in Verbindung.
      2.Schreibe auf gar keinen Fall persönlichen Stellungnahmen ohne Absprache mit deiner Versicherung.

      Grüßle
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 18:37:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Spricht aus deiner Sicht was dagegen, einen Anwalt zu nehmen?
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 18:40:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du schreibst, dass du von der (gegnerischen) Versicherung ein Schreiben erhalten hast. Danach muss der Gegner doch den Unfall gemeldet haben oder weiss die Versicherung vom Unfall durch ein Schreiben von dir?
      Avatar
      schrieb am 17.12.01 18:41:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 09:28:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ NATALY

      # 10
      Ein Anwalt kostet Geld. Ich kenne den Unfallgegner (die Firma) recht gut und kann mir nicht vorstellen, daß ich von denen verarscht werde. Es muß also an deren Versicherung liegen.

      # 11
      Die gegnerische Versicherung schreibt, sie hätte von der Leihwagenfirma, von der ich, während der Reparatur, einen Ersatzwagen bekommen habe und die jetzt mit der Versicherung abrechnen will, von dem Unfall erfahren.

      # 12
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 15:04:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      So, hab jetzt das Formular für die Versicherung ausgefüült und abgeschickt.
      Rechnung über 50 DM für mir entstandene Kosten liegt bei.

      Mal sehen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 21:17:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hattest du eine Aufstellung gefunden,
      welche Kosten du geltend machen kannst?


      Wenn nicht, gebe Bescheid,
      ich poste das morgen sonst mal...


      Grüße
      SBI
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 22:32:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      die lassen sich für alle fälle den versicherungsgegner nennen, zum einen, weil bei mehreren geschädigten die versicherungen unter sich nach dem teilungsabkommen die anderen versicherungen anteilmäßig beteiligen, zb auffahrunfall mit 3 fahrzeugen und einfacherweise nur je 1 insasse, der nicht verletzt wurde, dann wird alles gedrittelt, wenn die versicherungen dem abkommen beigetreten sind. 80 % des marktes sind dabei.

      sachverständigengutachten bitte erst nachdem man mit dem anwalt gesprochen hat und dann nur dekra oder tüv-gutachter, vor gericht werden auch nur die wieder herangezogen. vor der reparatur wenigstens fotos machen und die karre nicht gleich verschrotten lassen.

      geltend zu machende positionen:

      Auslagenpauschale 50,-
      Fotokosten
      Mietwagen wie eigene fahrzeugklasse
      Reparaturen

      werkstattreparaturn bis 20 % über akt. marktwert ohne beule. was drüber geht, wird als totalschaden gewertet.
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 22:34:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      verschrottungsgebühren nicht zu vergessen und gutachterkosten als weitere posten
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 09:51:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ sittin bull inv

      Hab keine Aufstellung gefunden. Bitte poste deine Liste.
      Vor allem interessiert mich, wieviel man pro Kilometer Fahrt zur Werkstatt berechnen kann.

      Ich hatte bei der gegnerischen Versicherung angerufen.
      Die sagten, ich könnte pauschal 50 DM berechnen.
      Dies habe ich auch getan, mit dem Hinweis, daß ich weitere Kosten geltend machen werde, falls mir tatsächlich höhere Kosten entstehen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 09:58:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ erkilein

      Mein Auto ist nicht einmal ein Jahr alt und es wurde nur die Motorhaube beschädigt, also keine Verschrottung. Trotzdem guter Hinweis für andere Fälle.

      Aber wieso teilen sich Versicherungen Unfallschäden?
      Sind bei deinem Beispiel
      a) 3 Fahrzeuge aufgefahren, oder
      b) hat ein auffahrendes Fahrzeug insgesamt drei Fahrzeuge beschädigt?

      Bei a) könnte ich eine Drittelung nachvollziehen, bei b) nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:02:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Jetzt beschreibe ich dann meinen Unfallhergang.

      Ein Traktor mit Anhänger hält vor einer Kreuzung.
      Ich halte hinter dem Traktor.
      Auf einmal legt der Traktor vor mir den Rückwärtsgang ein (wieso weiß ich nicht). Ich hupe, aber er fahrt trotzdem weiter rückwärts. Dabei zerdrückt er meine Motorhaube.
      Ich konnte nicht selber nach hinten ausweichen, da hinter mir ein weiterer Traktor war.

      Die Lage ist doch wohl eindeutig, oder?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:40:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich hatte mal einen Unfall, der ähnlich eindeutig war. Der Gegner sah das am Unfallort genauso und meinte, Polzei sei nicht notwendig. Habe aber trotzdem Polizei verlangt, die dann auch kam und den Unfall aufnahm. Als mein Anwalt bei der gegnerischen Versicherung den Schaden geltend machte, behauptete der Gegner plötzlich, ich sei rückwärts gefahren! (Tatsächlich war der Gegner mir auf das Heck gefahren). Glücklicherweise hatte die Polizei damals den Gegner mit einer Verwarnung belegt, darüber waren noch Unterlagen vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 12:35:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Sorry, habs erst jetzt gesehen,
      mache ich morgen,
      muß erst wieder ins Büro dafür


      ;)


      Diese Rückwärtsfahren-Unfälle werden gerne zum tricksen genutzt,
      aber keine Bange...
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 12:55:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ja, ich hab auch gedacht, daß der Fahrer plötzlich sagt, ich sei ihm hinten rauf gefahren, zumal der Fahrer hinter mir ein Kollege von dem vor mir ist.

      Aber er hat seine Schuld anerkannt (mündlich). Auserdem bringt ihm das ja nichts, falls der Unfall gefaket ist, denn an seinem Anhänger ist ja nichts kaputt, so daß er von meiner Versicherung nichts bekommen könnte. Den einzigen Vorteil, den er hätte, wenn sie mich jetzt beschuldigen aufgefahren zu sein, ist, daß die Versicherungsprämie nicht steigt. Aber das geht ja wohl zu weit.

      Der Mechaniker bei der Werkstatt sagte übrigens zu mir : "Hat vor Ihnen ein LKW zurückgesetzt?" Er hat dies wohl an den Verformungen erkannt, da ich ihm den Hergang zu dem Zeitpunkt noch nicht erzählt hatte. Davon gibts jetzt aber wohl nur noch die Fotos.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 23:45:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nasbi, lt. teilungsabkommen wird nur gefragt, ob eine gesamtschuld bei verunfallten Pkw,Lkw usw. besteht. es wird nicht gefragt, wer schuld ist. dies deshalb, weil es günstiger ist, pauschal sich zu beteiligen als jahrelange prozesse über schuldfragen zu finanzieren, wo am ende jede versicherung mal gewinnt und verliert, so dass sich das wieder ausgleichen würde, aber nur auf kosten der volkswirtschaft. die zahlungen haben aber limits i.d.R. 50.000 DM pro schadenfall.

      Km-pauschal mit 0,42 DM jeder gefahrene km abrechenbar zzgl 50,- Pauschale, die für schreibkram und stress/unannehmlichkeit herhalten soll.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 10:08:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      So, nun aber:


      Grundsätzlich gilt:
      Der Geschädigte muß alle Schäden ersetzt bekommen,
      die mit dem Unfall zusammenhängen- aber nicht mehr...

      Im einzelnen:

      Personenschäden

      - Heilungskosten

      - Kosten für

      - Besuche
      - Telefon
      - Trinkgelder
      - Pflegekosten

      - Erwerbskosten

      - entgangener Urlaub

      - im Todesfall:

      - entgangener Unterhalt
      - Beerdigungskosten
      - Ausfall eines der Ehepartner im Haushalt

      - Schmerzensgeld



      Sachschäden

      - Reparaturkosten

      - Ersatzwagen

      - Wertminderung

      - Mietwagen

      - Nutzungsausfall

      - Nebenkosten:

      - Taxi
      - Abschleppkosten
      - Gutachterkosten
      - verlorener Schadenfreirabatt
      - Mehrwertsteuer
      - Standgeld
      - Kostenpauschale


      Sonstige Schäden

      - Rechtsanwaltkosten

      - entgangener Gewinn





      Zur Höhe der jeweiligen Beträge:

      entweder Rechnungen vorlegen, oder mit deiner Versicherung/ deinem Anwalt
      nach den möglichen Pauschalen erkungigen...


      MfG
      SBI:)
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 10:09:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      So, nun aber:


      Grundsätzlich gilt:
      Der Geschädigte muß alle Schäden ersetzt bekommen,
      die mit dem Unfall zusammenhängen- aber nicht mehr...

      Im einzelnen:

      Personenschäden

      - Heilungskosten

      - Kosten für

      - Besuche
      - Telefon
      - Trinkgelder
      - Pflegekosten

      - Erwerbskosten

      - entgangener Urlaub

      - im Todesfall:

      - entgangener Unterhalt
      - Beerdigungskosten
      - Ausfall eines der Ehepartner im Haushalt

      - Schmerzensgeld



      Sachschäden

      - Reparaturkosten

      - Ersatzwagen

      - Wertminderung

      - Mietwagen

      - Nutzungsausfall

      - Nebenkosten:

      - Taxi
      - Abschleppkosten
      - Gutachterkosten
      - verlorener Schadenfreirabatt
      - Mehrwertsteuer
      - Standgeld
      - Kostenpauschale


      Sonstige Schäden

      - Rechtsanwaltkosten

      - entgangener Gewinn





      Zur Höhe der jeweiligen Beträge:

      entweder Rechnungen vorlegen, oder mit deiner Versicherung/ deinem Anwalt
      nach den möglichen Pauschalen erkungigen...


      MfG
      SBI:)
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 10:59:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Danke.

      Werde über den Ausgang berichten.
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 11:31:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zur Info:

      Fall ist erledigt.
      Allianz hat an die Werkstatt, an den Fahrzeugverleiher und an mich (50 DM Kostenpauschale) gezahlt.

      Danke an alle, die hier ihre Meinung gepostet haben.


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