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    1,9 Mio Euro verzockt, na und? Verlust wird zzgl. Zinsen erstattet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.02 19:08:39 von
    neuester Beitrag 03.03.02 01:44:36 von
    Beiträge: 7
    ID: 559.579
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      schrieb am 02.03.02 19:08:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      unglaublich, aber wahr:

      Originalnachricht:
      http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.lennestadt.vollt…


      Freitag, 01.03.2002


      Aktien-"Deal" lässt Stadtkasse unberührt



      Lennestadt. Die Stadt Lennestadt kommt aus ihrem millionenschweren Aktienanleihe-Geschäft ungeschoren heraus: Das teilte die Stadtverwaltung den Ratspolitikern im Rechnungsprüfungsausschuss detailliert mit. Bürgermeister Heimes informierte darüber, dass sich die beteiligte Commerzbank der Rechtsauffassung der Stadt nicht habe verschließen können.


      Nach Informationen der WR räumte Heimes in der nichtöffentlichen Sitzung aber auch selbst Fehler ein. Eigentlich hätte man den Aktiendeal früher erkennen müssen. Heimes hatte offenbar ein internes Papier abgezeichnet, auf dem die erste geglückte Aktienanleihe mit Lufthansa-Papieren angedeutet war - mit dem Hinweis "Festgeld (Lufthansa-Anleihe)".

      Das machte jedoch offensichtlich nicht so stutzig, dass eingegriffen wurde, und die zweite Anleihe mit Bayer-Aktien im Wert von 1,912 Mio. Euro wurde auf den Weg gebracht.

      Genau diese Summe werde "in den nächsten Tagen von der Bank auf ein Konto der Stadt" zurückgezahlt, so Heimes in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem trage die Bank alle weiteren (Papier)-Verluste, so dass die Stadt unter´m Strich das herausbekommt, was sie eingenommen hätte, wäre das Geld von Anfang an als Festgeld angelegt worden. Damit einher geht ein millionenschweres Kreditgeschäft über vier Jahre, bei dem die Bank auf eine 0,25 Prozent-Marge verzichtet, was rund 45 000 Euro ausmacht.

      Eine exakte Information, warum die Bank zu der Rückabwicklung bereit gewesen sei, steht in dem Heimes-Schreiben nicht. Vermutet wird im Umfeld des Stadtrates, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Geschäft offensichtlich nicht erfüllt waren.

      Heimes versichert, dass der seinerzeitige Kassenverwalter (inzwischen pensioniert) die "Geschäfte ohne Einbindung seiner Vorgesetzten eigenverantwortlich durchgeführt und dabei gegen gesetzliche und innerdienstliche Vorschriften verstoßen" habe. Vorsatz scheide aber aus. Eine Kontrolle der Vorgänge sei nicht möglich gewesen, die Stadtkasse erhalte ihre Post stets ungeöffnet. Durch die telefonische Abwicklung zwischen Kassenverwalter und Anlageberater der Bank seien auch keine Vertragsunterlagen ausgetauscht worden. Ab März 2001 habe es zwar "undeutliche Hinweise" gegeben, niemand habe aber "das tatsächliche Ausmaß der Geschäfte erkannt". Das sei möglicherweise mit der 35-jährigen untadeligen Kassenführung des fraglichen Mitarbeiters zu erklären.

      Eindeutig stellt Heimes klar, dass er die Anleihe grundsätzlich für ungeeignet und unzulässig halte.

      01.03.2002 Von Josef Schmidt



      In diesem Zusammenhang halte ich den Begriff "Kuhhandel" noch für reine Schönfärberei.
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      schrieb am 02.03.02 20:53:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Fretter

      Ich glaube nicht, dass Du etwas dagegen hast, wenn ich den Beitrag in den Thread: Brauche Hilfe beim Anleihenkauf unter "Allgemeines" reinstelle.

      Gruß und schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 02.03.02 21:48:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Konnte es nicht unterlassen, zu dem o.g. Zeitungsartikel noch folgenden Leserbrief auf den Weg zu bringen (Kommentare erwünscht!):

      Bereits vor einigen Wochen konnte man die ersten Berichterstattungen über diese Affäre lesen. Schon damals hat mich die Aussage erstaunt, dass der Stadt Lennestadt kein finanzieller Schaden drohen wird. Schliesslich würde das entsprechende Kreditinstitut das eingesetzte Kapital zurückzahlen.

      Der aktuelle Stand der Dinge muß dem sogenannten Kleinanleger aber wie ein Schlag ins Gesicht erscheinen. Nicht nur das eingesetzte, "verzockte" Kapital (immerhin fast 2 Mio. Euro) wird ersetzt, jetzt gibt es darauf sogar noch Zinsen!

      Unklar bleibt nach wie vor, warum die Bank zu dieser Rückabwicklung bereit ist. Hilfreich ist möglicherweise in diesem Zusammenhang der Hinweis auf ein "millionenschweres Kreditgeschäft über vier Jahre". Hier verzichtet die Bank auf eine 0,25 Prozent-Marge, die "rund 45000 Euro" ausmacht. Nach meiner Rechnung muß es sich dann um eine Kreditsumme von ca. 4,5 Mio. Euro handeln, die sicher nicht als zinsloses Darlehen gewährt wird.

      Auch die Vermutungen über fehlende rechtliche Voraussetzungen und den Umstand, dass wegen der rein telefonischen Abwicklung keine Vertragsunterlagen ausgetauscht worden sind, halte ich für mehr als ungewöhnlich. Wer als Privatperson erstmals Börsengeschäfte tätigen will, muß dem jeweiligen Kreditinstitut durch seine Unterschrift u.a. bestätigen, dass entsprechende Erfahrung in der Materie vorhanden und das Risiko des Totalverlustes bekannt ist.

      Ich könnte mir vorstellen, dass viele Kleinanleger, die vor allem in den letzten Jahren auf den Börsenzug gesprungen sind, gerne von Herrn Bürgermeister Heimes erfahren würden, wie sie im Falle von Verlustgeschäften ihr eingesetztes Kapital plus Zinsen von der Bank zurückbekommen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.02 23:33:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zunächst einmal kann man vor den Aktienanleihen nur warnen, sie sind weder für den spekulativ orientierten und schon gar nicht für den konservativ orientierten Anleger vorteilhaft. Stiegt die Aktie, bekommt man nur den vereinbarten Zins, fällt die Aktie unter den sogenannten Basispreis, erhält man eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien. Für die Bank ist es ein gutes Geschäft zur sonst wesentlich teureren Absicherung ihres Aktienbestandes. Vorsicht auch bei allen sonstigen Kombiangeboten, die eine Bank macht ( z. B. Festgeld mit Umwandlungsmöglichkeit in Fonds etc. )

      Auf der anderen Seite ist es nicht einzusehen, dass Kommunen anders behandelt werden als mit solchen "Finanzinnovationen" hereingelegte Privatanleger. Die Kunden der Bank werden gleiches Recht fordern, kenne mich in justiziablen Angelegenheiten nicht aus. Aber es ist offensichtlich, dass es hier irgendwelchen Schmuh gegeben hat ( vielleicht sogar erst jetzt ). Vielleicht hat die Bank auch nur versäumt, ihren Beratungspflichten und der Risikoaufklärung nachzukommen.

      Es ist gut, dass Du die Sache hier publik gemacht hast.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 02.03.02 23:51:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dem Bürgermeister könnte eine große Karriere als Finanzrechtsberater bevorstehen. Kunden für ihn dürften sich genügend finden ...

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      schrieb am 03.03.02 01:03:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eins möchte ich noch anmerken:
      Es ist für die Kommune (und damit ihre Einwohner) nur vorteilhaft, wenn sie ihr Geld wieder zur Verfügung hat.

      Mich stört aber ungemein die Art und Weise, in der diese "Rückabwicklung" stattfindet. Falls bei dem Anleihegeschäft der erhoffte Gewinn eingetroffen wäre, halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass diese Nummer publik geworden wäre (ist ja noch mal gut gegangen).

      @Kollektor, #4: "Vielleicht hat die Bank auch nur versäumt, ihren Beratungspflichten und der Risikoaufklärung nachzukommen." -> bei 1,9 Mio. Euro alleine für die Bayer-Anleihe (der Anlagebetrag für die vorhergehende Lufthansa-Anleihe ist nach wie vor nicht bekannt) läßt sich das nur durch Gier erklären.
      Avatar
      schrieb am 03.03.02 01:44:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann sein, dass ich mich in diese Sache reinsteigere. Andererseits wollte ich das Ding rund machen...

      Zufällig unterhalte ich (noch) bei dem angesprochenen Kreditinstitut ein Depot, was mich zu folgendem Fax veranlasste:

      Westfälische Rundschau (Lennestadt-Kirchhundem) vom 02.03.02,
      Seite ROEL1, Beitrag: „Aktien-„Deal“ lässt Stadtkasse unberührt“

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit großem Interesse habe ich den o.g. Zeitungsartikel gelesen, in welchem als beteiligtes Kreditinstitut die Commerzbank genannt wird. Zur Überprüfung der Allgemeingültigkeit der dort beschriebenen Vorgehensweise bitte ich Sie um folgendes:
      Für die in unserem Depot ... (Inhaber: ...) befindlichen Aktien werden mit Kursdatum 01.03.2002 folgende Informationen im Onlinebanking-Web ausgewiesen:

      Titel WKN Anzahl Nicht realisierter Verlust Kaufdatum
      ...
      Summe der Verluste: NNNN EUR

      Ich bitte Sie um Erstattung des gesamten Verlustbetrages in Höhe von NNNN EUR auf das entsprechende Depot-Gegenkonto.
      In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir bitte, auf ein bei der Rheinischen Hypothekenbank im Mai 19NN aufgenommenes Darlehen (Nr. ...) in Höhe von NNNNNN DM hinzuweisen. Die Summe der für dieses Darlehen von uns gezahlten Zinsen beläuft sich bis Februar 2002 auf ca. NNNNN EUR.

      Sollten Sie diesem Vorschlag nicht nachkommen können, bitte ich um Übertragung der o.g. Depotpositionen auf das Depot Nr. ..., BLZ .... Weiterhin löschen Sie bitte die Konten .... Eventuelle Guthaben auf diesen Konten überweisen Sie bitte auf das Konto ..., BLZ ....


      Mit freundlichen Grüßen





      Ich nehme jede Wette an, daß die Konsequenzen vorhersagbar sind...


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