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    Illegale Aktienrückkäufe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.02 22:56:30 von
    neuester Beitrag 14.05.02 23:03:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 582.978
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      schrieb am 02.05.02 22:56:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle gehört habe, ist ein Rückauf eigener Aktien einer AG gemäß Aktiengesetz nur zulässig, wenn ein Bilanzgewinn, bzw. eine Gewinnrückstellung besteht.
      Damit dürften die Aktienrückkäufe von I-D-Media und anderen NM-Klitschen illegal sein.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:48:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Legal ist ein Tun, Dulden, Unterlassen m. W. dann, sofern es nicht gegen die Rechtsordnung verstösst. Der Kauf eigener Aktien ist in den Fällen des § 71 ff. AktG erlaubt, sofern 10% des Grundkapitals nicht überschritten werden. Anbei stehen der Gesellschaft keinerlei Rechte zu. Der Ausweis im Umlaufvermögen ist geboten; somit gilt das strenge Niederstwertprinzip.(Vorsichtsprinzip: allerdings die Problematik der doppelten Verlustauswirkung beachten) Andererseits ist innerhalb der Gewinnrücklagen eine Rücklage für eigene Anteile entsprechend § 272 Abs. 4 HGB zu bilden, die eine Ausschüttungssperre bewirkt(Kapitalerhaltungsgrundsatz).

      Eine Gewinnrückstellung kenne ich nicht!!!
      Was ist denn nun d.E illegal?? Rechtsgrundlage?
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 14:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich meine natürlich Gewinnrücklage.

      Im §71 Aktiengesetz heißt es in Absatz 2:
      Dieser Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf.

      Das heißt doch: Wenn keine Gewinnrücklage, dann kein Aktienrückkauf.
      Oder seh ich da was falsch?
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 15:24:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit der Regelung soll im Grunde nur verhindert werden, dass Aktienrückkäufe fremdfinanziert werden (echter Schuldenaufbau).
      Notwendige Bedingung sind entsprechend hohe freie Gewinnrücklagen. Cash ist nicht Bedingung.
      Angesichts der Fundamentaldaten vieler Nemax - Gesellschaften dürfte ein Rückkaufsprogramm über die "Ankündigung" kaum hinausgehen.
      Falls ID - Media bereits unzulässigerweise "ausgeübt" haben sollte: siehe SER
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 15:36:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag:

      Die SER beabsichtigt gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG fristgerecht 275.230 Stück ihrer eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 275.230 (entspricht 1,8%) über die Börse zu veräußern.

      Diese Aktien sind im Lauf des Jahres 2001 erworben worden. Zum Erwerbszeitpunkt ist der Vorstand davon ausgegangen, dass zum Jahresende freie Mittel zur Bildung einer Rücklage für die eigenen Anteile gemäß Par. 272 Abs. 4 HGB vorhanden sein werden. Diese Annahme hat sich auf Grund der weiteren Entwicklungen des Jahres 2001 als falsch herausgestellt. Daher werden gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG in Verbindung mit Par. 71 Abs. 2 AktG die in 2001 erworbenen Aktien veräußert.

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      schrieb am 14.05.02 23:03:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      In n-tv ging es gerade auch um illegale Aktienrückkäufe.
      Erwähnt wurde SER und Trius, die, wie hier auch schon erwähnt wurde, ihre Käufe wohl rückabwickeln müssen.
      Lustig für betroffene Aktionäre ist das nicht, wenn die trotz Aktienrückkäufen eh schon schwächelnden Kurse, auch noch mit Rückabwicklungen belastet werden.


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      Illegale Aktienrückkäufe