Illegale Aktienrückkäufe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.05.02 22:56:30 von
neuester Beitrag 14.05.02 23:03:40 von
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Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle gehört habe, ist ein Rückauf eigener Aktien einer AG gemäß Aktiengesetz nur zulässig, wenn ein Bilanzgewinn, bzw. eine Gewinnrückstellung besteht.
Damit dürften die Aktienrückkäufe von I-D-Media und anderen NM-Klitschen illegal sein.
Damit dürften die Aktienrückkäufe von I-D-Media und anderen NM-Klitschen illegal sein.
Legal ist ein Tun, Dulden, Unterlassen m. W. dann, sofern es nicht gegen die Rechtsordnung verstösst. Der Kauf eigener Aktien ist in den Fällen des § 71 ff. AktG erlaubt, sofern 10% des Grundkapitals nicht überschritten werden. Anbei stehen der Gesellschaft keinerlei Rechte zu. Der Ausweis im Umlaufvermögen ist geboten; somit gilt das strenge Niederstwertprinzip.(Vorsichtsprinzip: allerdings die Problematik der doppelten Verlustauswirkung beachten) Andererseits ist innerhalb der Gewinnrücklagen eine Rücklage für eigene Anteile entsprechend § 272 Abs. 4 HGB zu bilden, die eine Ausschüttungssperre bewirkt(Kapitalerhaltungsgrundsatz).
Eine Gewinnrückstellung kenne ich nicht!!!
Was ist denn nun d.E illegal?? Rechtsgrundlage?
Eine Gewinnrückstellung kenne ich nicht!!!
Was ist denn nun d.E illegal?? Rechtsgrundlage?
Ich meine natürlich Gewinnrücklage.
Im §71 Aktiengesetz heißt es in Absatz 2:
Dieser Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf.
Das heißt doch: Wenn keine Gewinnrücklage, dann kein Aktienrückkauf.
Oder seh ich da was falsch?
Im §71 Aktiengesetz heißt es in Absatz 2:
Dieser Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf.
Das heißt doch: Wenn keine Gewinnrücklage, dann kein Aktienrückkauf.
Oder seh ich da was falsch?
Mit der Regelung soll im Grunde nur verhindert werden, dass Aktienrückkäufe fremdfinanziert werden (echter Schuldenaufbau).
Notwendige Bedingung sind entsprechend hohe freie Gewinnrücklagen. Cash ist nicht Bedingung.
Angesichts der Fundamentaldaten vieler Nemax - Gesellschaften dürfte ein Rückkaufsprogramm über die "Ankündigung" kaum hinausgehen.
Falls ID - Media bereits unzulässigerweise "ausgeübt" haben sollte: siehe SER
Notwendige Bedingung sind entsprechend hohe freie Gewinnrücklagen. Cash ist nicht Bedingung.
Angesichts der Fundamentaldaten vieler Nemax - Gesellschaften dürfte ein Rückkaufsprogramm über die "Ankündigung" kaum hinausgehen.
Falls ID - Media bereits unzulässigerweise "ausgeübt" haben sollte: siehe SER
Nachtrag:
Die SER beabsichtigt gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG fristgerecht 275.230 Stück ihrer eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 275.230 (entspricht 1,8%) über die Börse zu veräußern.
Diese Aktien sind im Lauf des Jahres 2001 erworben worden. Zum Erwerbszeitpunkt ist der Vorstand davon ausgegangen, dass zum Jahresende freie Mittel zur Bildung einer Rücklage für die eigenen Anteile gemäß Par. 272 Abs. 4 HGB vorhanden sein werden. Diese Annahme hat sich auf Grund der weiteren Entwicklungen des Jahres 2001 als falsch herausgestellt. Daher werden gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG in Verbindung mit Par. 71 Abs. 2 AktG die in 2001 erworbenen Aktien veräußert.
Die SER beabsichtigt gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG fristgerecht 275.230 Stück ihrer eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 275.230 (entspricht 1,8%) über die Börse zu veräußern.
Diese Aktien sind im Lauf des Jahres 2001 erworben worden. Zum Erwerbszeitpunkt ist der Vorstand davon ausgegangen, dass zum Jahresende freie Mittel zur Bildung einer Rücklage für die eigenen Anteile gemäß Par. 272 Abs. 4 HGB vorhanden sein werden. Diese Annahme hat sich auf Grund der weiteren Entwicklungen des Jahres 2001 als falsch herausgestellt. Daher werden gemäß Par. 71c Abs. 1 AktG in Verbindung mit Par. 71 Abs. 2 AktG die in 2001 erworbenen Aktien veräußert.
In n-tv ging es gerade auch um illegale Aktienrückkäufe.
Erwähnt wurde SER und Trius, die, wie hier auch schon erwähnt wurde, ihre Käufe wohl rückabwickeln müssen.
Lustig für betroffene Aktionäre ist das nicht, wenn die trotz Aktienrückkäufen eh schon schwächelnden Kurse, auch noch mit Rückabwicklungen belastet werden.
Erwähnt wurde SER und Trius, die, wie hier auch schon erwähnt wurde, ihre Käufe wohl rückabwickeln müssen.
Lustig für betroffene Aktionäre ist das nicht, wenn die trotz Aktienrückkäufen eh schon schwächelnden Kurse, auch noch mit Rückabwicklungen belastet werden.
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