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    Handy und Transportschäden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.02 19:34:01 von
    neuester Beitrag 31.10.02 23:15:04 von
    Beiträge: 9
    ID: 654.134
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      Avatar
      schrieb am 31.10.02 19:34:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute,
      ich habe vor, mir übers Internet (www.cell4you.de) ein Handy mit Vetrag zu bestellen. Die sind ziemlich günstig und wirken seriös. Jedoch steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes:

      Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen. Transportschäden, sowie Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen, Eindringen von Flüssigkeiten, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden oder einen Dritten verursacht werden, ebenso wie Schäden durch höhere Gewalt, Schäden durch Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufenen Batterien, Mängel durch Überbeanspruchung mechanischer Teile oder durch Verschmutzung.

      :confused:

      Ich kann dem Text keinerlei Aussage zu Transportschäden entnehmen.

      Was passiert denn nun, wenn mein neues Handy beim Transport kaputtgeht- ersetzt mir der Verkäufer dann Schaden oder nicht?

      Im Voraus danke für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 19:43:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      der verkäufer übernimmt keine gewährleistung ... für transportschäden, ..., die durch den kunden oder einen dritten entstehen.

      bis die ware nicht im einwandfreien zustand beim käufer angekommen ist, wird der verkäufer und/oder transporteur in haftung zu nehmen sein.

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 19:44:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      In den AGBs von denen steht unter §9a, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, wenn der Verkäufer das Handy dem Spediteur übergibt! Viel Spaß beim Kauf! :p

      Ob diese Regelung überhaupt zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich würde da nicht bestellen...
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 19:52:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Musst es ja nicht annehmen und bezahlen, wenn es defekt ist. Zurückschicken, keiner macht dir dann Probleme!
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 20:02:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sg83 Dürfte aber kein Problem sein, der Spediteur ist verpflichet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Bei der Post sind pakete generell mit 500 € versichert, bei DPD und UPS bis 1000 €. Wenn du eine zusätzliche Sicherheit haben willst, schliess eine Zusatztransportversicherung ab. Die Kosten liegen hier bei ca. 2,50 € je 1000 € Warenwert.
      Ansonsten hat der Verkäufer das Recht, die Gefahr eines Transportschadens an den Käufer weiterzugeben.
      Verursacht der Spediteur einen Schaden, muß er dafür haften.
      Du mußt nur beim Empfang der Ware " Unter Vorbehalt inhaltlicher und unsichtbarer Schäden " angeben. Dann hast du einen Vorbehaltlichen Warenempfang bescheinigt, der dich berechtigt, wenn du die Ware ausgepackt und kontrolliert hast, die Schäden beim Spediteur oder beim versender zu reklamieren.
      Dann liegt die beweispflicht, das die Ware unbeschädigt bei dir angekommen ist beim versender bzw. beim Frachtführer.

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      Avatar
      schrieb am 31.10.02 20:07:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      In der regel dürfte es aber kein problem sein, das Gerät dann auch zurückzuschicken und umgetauscht zu bekommen.

      @mausschubser ist rechtens, steht sogar im HGB.
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 20:08:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3

      beim kauf eines handys oder eines anderen gegenstandes, gibt der verkäufer den transport in auftrag. dieser läßt sich i.d.r. die kosten hierfür vom kunden bezahlen. der transporteur ist für beschädigungen, abhandenkommen etc. versichert. ansonsten hat der auftraggeber den entstandenen schaden zu ersetzen. ganz sicher nicht der käufer. im gegenteil. laut allgemeiner geschäftsbedingung hat der verkäufer für die lieferung einwandfreier ware zu sorgen. einzige ausnahme, aber nicht praktikabel, der käufer bestellt ein handy und hat dies abzuholen oder selbst für den transport zu sorgen. dann läuft das spiel mit dem transporteur andersherum. der käufer gibt den auftrag und hat sich im schadensfall durch transport an diesen zu halten.

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 20:17:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ rembrandt

      das würde heißen, der käufer muß in jedem fall die rechnung gegenüber dem verkäufer bezahlen, selbst wenn sie durch den transport beschädigt wurde. er muß sich dann mit dem spediteur bzgl der versicherung auseinandersetzen ?

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 23:15:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      :cool:
      @all
      Nochmals danke für eure Hilfsbereitschaft. Werd` es wohl mal riskieren das Teil zu bestellen- und frag` die Leute gleich nach einer zusätzlichen Transportversicherung, damit müßte ich eigentlich auf der sicheren Seite sein.

      Schönen Abend noch,
      SG


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