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    Frage zur Eigenheimzulage bei Genossenschaftsanteilen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.02 10:02:41 von
    neuester Beitrag 05.12.02 19:08:52 von
    Beiträge: 5
    ID: 667.741
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      Avatar
      schrieb am 02.12.02 10:02:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin Alleineigentümer einer Eigentumswohnung und erhalte die Eigenheimförderung mit Baukindergeld.

      Frage:

      Wenn meine Ehefrau Wohngenossenschaftsanteile zeichnet,
      bekommt Sie dann

      a) die volle Eigenheimzulage für Neubauten

      b) die Eigenheimzulage für Altbauten

      d) zusätzlich das Baukindergeld

      c) garnichts


      Vielen Dank für eure kopmpetenten Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 10:23:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin,

      sie bekommt...

      e) die Förderung für Wohnungsgenossenschaftsanteile,
      d.h. bei 2 Kindern ca. 674,-- Euro.

      Solltet Ihr später mal ein Haus bauen oder eine neue
      Wohnung kaufen, wird die Eigenheimzulage dafür ledig-
      lich um die bereits für die Wohnungsgenossenschafts-
      anteile erhaltene gekürzt. Es geht also nicht viel verloren.

      MfG

      runzelbär
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 10:29:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steuerförderung für den Wohnungsbau( Hausbau, Hauskauf
      etc)das ausschließlich für Eigennutzung verwendet wird,
      kann man ( wenn man verheiratet ist ) 2 mal im Leben
      bekommen.( Früher zb. § 7b, oder § 10e ESTG ) jetzt als
      Eigenheimzulage. Also kann jeder Ehegatte das beantragen.
      Wenn z.b. ein Ehegatte dies schon mal bekommen hat (s.o.)
      kann der andere Ehegatte das selbstverständlich auch noch
      bekommen. Dann ist aber nach der jetztigen Rechtslage
      Schluß. Es ist also zu überlegen, ob man für einen
      Genossenschaftsanteil( der ja nicht so viel ist )seine
      Eigenheimzulage des anderen Ehegatten verwirkt. Es geht
      also z.B. dann später nicht mehr, sollte man ggfs. noch
      einmal ein eigengenutztes Wohngebäude kaufen oder bauen.

      Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 10:32:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich möchte noch hinzufügen, nach Ablauf einer
      Frist von 8 Jahren natürlich. Sonst wird angerechnet
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 19:08:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ohne im Gesetz nachzuschauen bekommt die Frau die Grundförderung für die Genossensschaftsanteile (die ist nicht besonders hoch)neben der Eigenheimzulage des Mannes.
      Die Kinderzulage bekommt sie hingegen nicht.

      Besonders lukrativ ist dies nicht.

      cu
      pegru


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