checkAd

    Steuerliche Behandlung von OS und was dabei rauskommt?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.02 13:04:52 von
    neuester Beitrag 09.01.03 18:25:46 von
    Beiträge: 19
    ID: 677.587
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 569
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:04:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo @ all

      Habe ein frage, wie werden meine Gewinne versteuert?

      Bis jetzt werden 50% vom halben Gewinn versteuert.
      Ergo 25% vom ganzen Gewinn.

      Bsp.

      Gewinn in 2002 : +36.000€
      -spekusteuer(25%): -9.000€
      bleiben: +27.000€ Gewinn

      Dies wäre mein Gewinn??

      Davon kann ich ja noch Werbungskosten abziehen.
      Wie Seminare, Börsenzeitung, Flatrate und vorallem
      die Transaktionsgebühren.

      Bei 100 Trades im Monat macht es 1200 Trades im Jahr.
      Bei Fimatex 17,40€
      Ergo
      1200 Trades x 17,40€
      = 20.880€ Transaktionsgebühren
      +weitere Werbungskosten circa 2.000€

      gesamt Werbungskosten 22.880€

      Gewinn: 27.000€
      Werb.k.: -22.880€
      = 4120€

      Das bedeutet ja das mein zu versteuernder Gewinn (Einkommen) gerade mal 4.120€ beträgt, worauf ich dann Steuern zahlen muss.
      Dies ist ja wirklich wenig.
      Das heißt man könnte es sogar locker schaffen, das ein Fehlbetrag rauskommt und man garkeine Steuern bis auf die Spekusteuer zahlt.


      Sieht die Rechnung wirklich so aus oder ist da ein grober Fehler drin???????????

      Bis jetzt hat ja die Regierung einen besonderen Schmakl.
      Wenn die Spekusteuer auf 15% gesenkt werden soll, dann wäre das ja das Paradise für DAYTRADER.

      Da kann man fast hauptberufl. zum daytrader werden
      :-)


      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:10:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jawohl....Hans im Unglück....so is dat.....
      So werdet Ihr DEUTSCHEN schön VERARSCHT.....
      Ich als LUXEMBURGER zahle 0 % !!!!:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:25:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Als Vergleich dazu muss man sich nur mal anschauen, was ein lediger an Steuern abdrückt mit einem Jahregehalt von Brutto : 36.000€
      Kirchensteuerpfl.: 41,7% = 15.012€ Steuern
      nicht Kirchnesteuerpf. 39,9% = 14.364€ Steuern.

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:27:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      @harry

      mmmmmmmhh. da werd ich auch Luxemburger :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:37:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genau.....:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      in einem ordentlich geführten Land wie Luxemburg....habe
      ich als Lediger einen Totalsteuersatz von 19 %.....Ihr mit Eurem Solibeitrag....Rentensystem....Krankensystem.....Ihr könnt Euch bald umtaufen lassen DEUTSCHLAND ---> AUSBEUTERLAND.....ABER
      es gibt ja offensichtlich genug BESCHEUERTE Deutsche die
      das mit sich machen lassen.....GENAU !!! Ausländer leben
      auf EURE kosten.....arbeiten nichts.....ziehen sich von
      Eurem Geld am besten noch Premiere in die Birne....inkl.
      Stoff und Alk.......Ihr seid ein sooooooooo SOZIALES VOLK!!!!!!! In Luxemburg läuft die Sache etwas anders !!!!
      So gut wie gar keine Arbeitslosen ! Alle Ausländer hauptsächlich Italiener und Portugiesen ARBEITEN !!!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Der geheime Übernahme-Kandidat?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 13:46:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      nach deiner Rechnung versteuerst du den Gewinn ja doppelt.

      so sollte die Rechnung aussehen :

      Gewinn.....................36000
      -Werbungskosten -22800
      ...................................---------
      ...................................13200
      -spekuSteuer 25% - 3300
      ...................................--------
      verbleiben.................9900 netto

      so rechne ich jedenfalls, kann aber auch falsch sein,
      bin kein Profi.

      --- 17,40€ pro Trade sind aber ein stolzer Preis.
      ist hier die DAB nicht günstiger
      (7,95 im Direkthandel) ??
      real time push Kurse kannst du auch über onvista
      bekommen
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 14:19:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      m.e. gilt das halbeinkünfteverfahren ldgl für anteile an kapitalgesellschaften. d.h. anteile an sondervermögen (fonds) und sonstiges wie termingeschäfte oder aber auch optionsscheine unterliegen nicht diesem verfahren.

      in deinem bsp hieße das:

      bruttogewinn 36.000,--
      werbungskosten ./.22.800,--
      nettogewinn 13.200,--

      diese 13.200,-- unterwirfst du deinem persönlichen einkommenssteuersatz (so du weiteres einkommen hast)von ca 22-50%. bedenke das dieser nettogewinn der progression unterliegt!

      bedeutet: minimalsteuern 0,00 w/grundfreibetrag, maximalsteuern ca. 6.600,-- in der spitzenprogression.

      schön: so du gesetzlich sozialversichert bist zahlst du auf den nettogewinn keine sozialabgaben.

      mfg

      danny
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 14:59:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      habe es gerade gemerkt.

      Ziehe die Transaktionskosten doppelt ab.

      In meinen Tabellen wird immer der Nettogewinn ausgerechnet = nach Kosten.

      So sind die 36.000€ Nettogewinn
      Bruttogewinn wären 36.000€ +20.880€ = 56.880€

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:00:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      1 aufgabe, 3 rechenansätze, 3 ergebnisse.
      sinnbild für dieses steuer"system".
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:01:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      @clarel

      die 17,40€ beziehen sich auf kauf und verkauf
      ergo 8,70€ pro trade

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:31:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      da werde ich wohl nicht drum rum kommen einen Steuerberater zu fragen.

      Mein Kumpel hat gerade diese Daten:

      Bruttogewinn 56.880€
      Transaktionskosten: 20.880€
      Nettogewinn: 36.000€

      eingegeben in ein Steuerprogramm und da kommen als
      Nachzahlung ans Finanzamt 5.143€ raus.
      Das Programm rechnet anscheinend nicht mal vom Gewinn die 25% ab.
      Da muss wohl doch ein steuerberater her.:confused:

      hier mal ein Text der zu Veräußerungsgewinnen stand.

      Neu eingeführt ist die Besteuerung der Termingeschäfte. Auch für diese Art von Veräußerungsgeschäfte gilt eine Frist von einem Jahr zwischen dem Erwerb und der Beendigung des Rechts auf Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil. Hierunter fallen auch Optionsscheine und Zertifikate, die Aktien vertreten (z. B. Partizipationsscheine)!

      Bei Termingeschäften gilt als Gewinn oder Verlust der Differenzbetrag zwischen dem Einsatz und dem Geldbetrag oder Vorteil, der bei Beendigung des Termingeschäfts erzielt wurde abzgl. der Kosten, die bei der Durchführung entstanden sind.

      Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung und Veräußerung
      Die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Geschäfts entstanden sind, welches zu dem Veräußerungsgewinn oder -verlust geführt hat können Sie bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlustes geltend machen. Hierzu zählen Fahrtkosten, Courtagen, Bankgebühren, Provisionen, Grunderwerbsteuern usw.


      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:42:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wer es doch rausbekommt, hier nochmal die Eckdaten.

      Bruttogewinn: 56.880€
      Transaktionskosten: 20.880€
      Nettogewinn: 36.000€

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 15:50:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na da habe ich doch noch was anderes zum Halbeinkünfteverfahren gesehen.

      Private Veräußerungsgewinne aus Aktien und ähnlichem
      Bei Aktien und ähnlichen Anteilen an körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden ist die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

      Für ausländische Aktien und ähnlichen Anteilen wird ebenfalls das Halbeinkünfteverfahren angewendet!

      Da heißt theoretisch

      von meinen 36.000€ gewinn
      werden 18.000€ mit meinem pers. Steuersatz versteuert.
      der beträgt dort circa 28,6%
      = 5148€ steuern

      kommt hin mit dem was das Steuerprogramm (wiso) ausgerechnet hat.

      Würden theoretisch 30.852€ netto übrig bleiben :eek::eek:

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 01:59:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      wenn ich richtig informiert bin, dann gilt beim Halbeinkünfteverfahren, dass auch die Werbungskosten nur zur Hälfte herangezogen werden dürfen....!?
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 10:43:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      zu #14: Stimmt. Steht so in § 3 c Abs. 2 EStG:

      EStG § 3c Anteilige Abzüge

      (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.

      (2) 1Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nr. 40 zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden; Entsprechendes gilt, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert mindernd zu berücksichtigen sind. 2Satz 1 gilt auch für Wertminderungen des Anteils an einer Organgesellschaft, die nicht auf Gewinnausschüttungen zurückzuführen sind. 3Satz 1 gilt auch in den Fällen des § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4. 4Soweit § 3 Nr. 40 Satz 3 anzuwenden ist, sind die Sätze 1 und 3 nur auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, soweit sie die Betriebsvermögensmehrungen, Einnahmen oder Werte im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a oder den Veräußerungspreis im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe b übersteigen und mit diesen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang im Sinne des Satzes 1 stehen; Entsprechendes gilt in den Fällen des Satzes 1 Halbsatz 2.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 10:45:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das wird aber von den Steuerprogrammen "automatisch" berücksichtigt, so z.B. vom Programm "Steuer 2002" von Aldi (4,99 EUR).
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 13:34:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Stimmt, beim Halbeinkünfteverfahren werden nur die hälfte der Werbungskosten abziehbar.

      Da hat man"eine einfache" Aufgabe. und durch nachforsten in gesetzestexten kommen immer neue Sachverhalte zum vorschein und das Ergebnis ist jedesmal anderst.

      Habe schon angst, wenn ich nochmal nachrechne, das ich garkeine steuern bezahlen muss.;)

      Wünsche alle einen guten Rutsch

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 17:56:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bei Derivaten gilt(galt) das Halbeinkünfteverfahren meines Wissens nicht (ohne Gewähr),
      also Gewinne aus DERIVATEN sind VOLL zu versteuern!

      ... bzw. in Zukunft mit 15% (nicht 7,5% wie bei Aktien und dergleichen)!!!
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 18:25:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #18: Das ist richtig. HEV nicht bei Derivaten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerliche Behandlung von OS und was dabei rauskommt??