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    Frage zur Einkommenssteuererklärung. PC -Zubehör - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.03 23:50:22 von
    neuester Beitrag 01.03.03 15:37:09 von
    Beiträge: 7
    ID: 702.811
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      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:50:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine Frage. Ich schreibe nun im zweiten Jahr meinen PC ab. Nun ist mir dieses Jahr meine Tastatur und mein Ram den Bach runtergegangen. Ich habe also beides neu gekauft. Nun meine Frage. Kann ich diese beiden Sachen, obwohl ich meinen PC momentan noch abschreibe als Computerzubehör von der Steuer absetzen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:30:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin zwar kein Steuerberater, aber warum sollte das nicht gehen, wenn der PC anerkannt wurde ?
      Die Ausgaben die zur Aufrechterhaltung der Funktionalität notwendig sind,
      müssten dann auch ohne Probleme als Werbungskosten anerkannt werden.

      Viele Grüsse
      Mysti

      PS:
      Argumentation:
      Du hast ja weniger für den PC bezahlt und damit auch abgesetzt, weil du auf 5 oder 10 Jahre Garantie verzichtet hast.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:41:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      PC Büroausstattung abschreibung auf 4 Jahre

      Locher Papier Maus Radierer Tesa Tastatur

      Laufender Bürobedarf
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:24:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      direket komplett angeben bei der steuer, nix mit
      ueber 3-4 jahre. ausgaben als arbeitnehmer - arbeist-
      mittel - anschaffungskosten bis 475,60€ ncl. bzw. 410€
      ohne USt. als geringwertiges wirtschaftsgut (oder
      auch als repratur, inspektion und reinigung von
      arbeitsmitteln).


      #3

      dem kann ich so nicht zustimmen. PC wird auf 3 jahre
      angesetzt.


      GGG
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:29:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      mein FA sagte 4 Jahre

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      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:36:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde davon ausgehen, dass die Zubehörteile als "geringwertige Wirtschaftsgüter" im Jahr des Kaufs voll absetzbar sind. Zumindest würde ich zunächst so vorgehen. Falls das FA damit nicht einverstanden sein sollte, kann man immer noch über 3 Jahre abschreiben.
      3 Jahre sind die aktuelle Frist. Früher war das anders.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:37:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich stimme GGG zu.


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