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    Abfindungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.03 10:19:28 von
    neuester Beitrag 03.05.03 22:39:22 von
    Beiträge: 11
    ID: 727.733
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      schrieb am 03.05.03 10:19:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann weiterhelfen?

      Hat der Beamte Anspruch auf eine Abfindung, wenn er aus eigenem Antrieb sein Dienstverhältnis kündigt, um sich selbstständig zu machen?
      Danke für Eure Mithilfe;

      Gruss
      Birkenhonig
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 10:30:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie kommste denn darauf?

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 10:41:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Deutschland kann ich mir auch das vorstellen, ist bestimmt in einem zweibändigen Gesetzestext geregelt:eek:
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 10:42:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sowas sollte belohnt werden!!:eek:
      Jedoch müsste man für diesen Ausnahmefall wieder eine neue Behörde einrichten und das würde sich dann nicht mehr rechnen.
      Denn mehr als ein "Beamtenunternehmer" wirds in D kaum werden!!:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 10:44:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...kann ich mir nicht vorstellen, aber wie schon erwähnt: In Deutschland ist alles möglich!:rolleyes:

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      schrieb am 03.05.03 12:34:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      ....sicher gibt es die, und das Bundesverdienstkreuz noch dazu:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 12:37:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused: :eek: :look: also manche scheinen nur noch drauf aus zu sein, abzuzocken....gott sei dank gibt es das nicht...wäre ja noch schöner!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 13:22:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      tja, wenn er politiker wäre,

      und dem staat wie herr

      scharping einige privat-flüge

      mit bundeswehrmasc hinen

      untergejubelt hätte,

      dann gäbe es als belohnung

      noch die abfindung . . .
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 14:45:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eigentlich ist es ganz einfach. Der Beamte kann jederzeit auf eigenem Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden.
      Eine Abfindung gibt nicht, jedenfalls nicht für Beamte, die nicht zum Bereich Post, Bahn usw. gehören.
      Die Pensionsanwartschaft ist selbstverständlich weg, der bisherige Dienstherr muss den Ex-Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 22:08:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Abfindung gibts doch nur bei betriebsbedingter Kündigung, wenn die Sozialauswahl nicht paßt, aber niemals bei eigener Kündigung. Nach Vorstelleung von Clement soll übrigens die Abfindungsregelung stark reduziert werden d.h. nur noch wenn der Arbeitgeber freiwillig (!!) dazu bereit ist, dann haben wir bald endgültig amerikanische Verhältnisse von "hire-and-fire"
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 22:39:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Beamter mit antrieb?

      -abfindung ist ausgleich für verlust des arbeitsplatz, daher wohl nicht frei freiwilligem abgang

      -aber gab s nicht mal so was , das jedem , der seinen arbeitsplatz aufgab, eine zahlung zukam, wurde natürlich anders benannt.

      - ich habe eine bekannte, der mal ein arbeitsplatz bei einer größerren versicherung angeboten wurde, der sei, so wie eben auch bei beamten, todsicher; so etwas wollte sie auf keinen fall.( sie lebt noch)

      - kannst du die tätigkeit nicht erst mal nebenbei machen mit erlaubnis des dienstherrn?

      - frag mal bei den grünen nach, kriegst vielleicht ne extra prämie, solche leute braucht das land


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