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    Nächtlicher Lärm in Hotelzimmer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.03 16:52:48 von
    neuester Beitrag 11.06.03 17:46:31 von
    Beiträge: 8
    ID: 741.813
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      Avatar
      schrieb am 11.06.03 16:52:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich mietete mir ein Hotelzimmer. Noch nach 24 Uhr kam "von unten"
      unerträglicher Lärm von einer Feier (Mein Zimmer war genau darüber).

      Mehrmaliges Anmahnen bringt nichts. Ein Ersatzzimmer war nicht frei.

      Nun bin ich zum Zählerschrank gegangen und habe für den betreffenden
      Raum die Sicherung abgeschalten.

      Plötzlich war Ruhe (und ein Raunen - störte mich aber nicht weiter)
      Allerdings war in dem Partyraum es jetzt auch etwas dunkel
      geworden - die Tür war offen.

      Plötzlich meldete sich der "Chef" und meinte, er finde den Lärm
      auch nicht in Ordnung, aber, das was ich gemacht habe, sei nicht
      in Ordnung....

      Nach 5 Minuten ging es wieder los.

      Wie ist die rechtliche Lage? War das ok, was ich gemacht habe?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich nehme mal an, das es rechtlich NICHT ok war, sondern eher Richtung Selbstjustiz geht.

      Obwohl persönlich finde es OK :D

      Hotel verlassen, Rechnung NICHT bezahlen und neues Hotel suchen. Evtl. die Polizei rufen bzw. vom "Chef" etwas unterschreiben lassen, dass es eben so laut war.

      Sonst kommt nachher noch ne Mahnung für die Hotelrechnung auf Dich zu.

      Zeugen?!?!? sollte es wohl genug geben?!?!?
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:11:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Partypooper!!!
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:15:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schriftliche Beschwerde mit Darstellung des Sachverhalts an den örtlichen Fremdenverkehrsverein, bzw. Tourismusbüro. Zusätzlich an die lokale Presse, sowie Reiseveranstalter, die dieses Hotel vermitteln, z. B. DER, TUI etc....

      Ggf. ist das Hotel Mitglied in einer bestimmten Vereinigung, z. B. Veranstaltungshotel des örtlichen Rotary Club, der Lions, Schwarzwaldverein o. ä.

      Jedes Schreiben natürlich zur Kenntnis an den Hotelmanager :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:18:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bürgermeisteramt, Hotel- und Gaststättenverband und Guide Michelin habe ich natürlich vergessen....

      Die Liste läßt sich beliebig verlängern, ist nur eine Frage der Phantasie und des Arbeitsaufwandes

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      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:28:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      nächstes mal die sicherung besser gleich mitnehmen
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:34:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      zur festlegung einer verteidigungsstrategie fehlen noch einige angaben:
      1. fingerabdrücke am sicherungskasten hinterlassen?
      2. dort von jemanden gesehen worden?
      3. dem chef gegenüber das abschalten eingestanden? und wenn ja unter zeugen?
      4. dein beruf? bei elektriker könnten wir auf zwanghafte neigungen plädieren
      5. schon mal geschlafwandelt?
      6. und wichtigste frage: warum hotelzimmer genommen? allein dort gewesen? verheiratet?- jaja aber ich muß das fragen der staatsanwalt wird versuchen uns darüber als unglaubwürdig darzustellen
      :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 17:46:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      In den Gettoblaster `ne Metallica-CD reinlegen, Ortopax in den Gehörgang einführen, die Kiste bis hinten aufdrehen, geniessen und nach spätestens 10 Minuten ist Ruhe in der Hütte..........wetten ???;)



      H_S


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