Erbschaft und kein Ende - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.03 07:32:57 von
neuester Beitrag 20.06.03 18:28:11 von
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Im Jahr 1979 stirb die Mutter von 4 Kindern ( 3, 5 und 7 Jahre alt). Es ist Haus- und Grundbesitz vorhanden. Somit sind doch der Vater und die 4 Kinder eine Erbengemeinschaft. Im Jahr 2003 stirbt auch der Vater nachdem er 1983 nochmals geheiratet hat und aus dieser Ehe
eine jetzt 13 jähriger Sohn stammt. Doch nun kommt ein Testament des Vaters zum Vorschein in dem die zweite Ehefrau zur Alleinerbin von Haus und Grundstücken eingesetzt wird. Die Kinder aus erster Ehe sollen mit einem
Grundstück, das Ihnen ja bereits zur Hälfte gehören müsste (Erbengemeischaft) abgefunden werden. Meiner Ansicht nach müsste doch den 4 Kindern das Haus und die restlichen Grundstücke auch bereits zur Hälfte gehören. Da wird man wohl einen Rechtsanwalt brauchen, oder?
eine jetzt 13 jähriger Sohn stammt. Doch nun kommt ein Testament des Vaters zum Vorschein in dem die zweite Ehefrau zur Alleinerbin von Haus und Grundstücken eingesetzt wird. Die Kinder aus erster Ehe sollen mit einem
Grundstück, das Ihnen ja bereits zur Hälfte gehören müsste (Erbengemeischaft) abgefunden werden. Meiner Ansicht nach müsste doch den 4 Kindern das Haus und die restlichen Grundstücke auch bereits zur Hälfte gehören. Da wird man wohl einen Rechtsanwalt brauchen, oder?
auf jeden fall, bei geld hören freundschaft und familie auf !
Moin, Mutter Teresa !
auf wen war Haus-u.Grundbesitz eingetragen ?
Nur auf einen der Eheleute oder auf beide ?
Bei Eintragung im Grundbuch auf Eheleute ist die Situation wie folgt: 50 % des Grundbes. gehört dem
Vater(fällt nicht unter die Erbschaft), von der anderen Hälfte stehen ihm weitere
50 % als Erbe zu, also inges. 75 % des Grundbesitzes sind sein Eigen .
Nur die restlichen 25 % gehörten also bei oben angeg. Situation den Kindern nach dem Versterben der Ehefrau zu gleichen Teilen.
auf wen war Haus-u.Grundbesitz eingetragen ?
Nur auf einen der Eheleute oder auf beide ?
Bei Eintragung im Grundbuch auf Eheleute ist die Situation wie folgt: 50 % des Grundbes. gehört dem
Vater(fällt nicht unter die Erbschaft), von der anderen Hälfte stehen ihm weitere
50 % als Erbe zu, also inges. 75 % des Grundbesitzes sind sein Eigen .
Nur die restlichen 25 % gehörten also bei oben angeg. Situation den Kindern nach dem Versterben der Ehefrau zu gleichen Teilen.
Wenn es zutreffen sollte, dass die Kinder nach dem Tod der Mutter Miteigentümer von Haus- und Grundbesitz geworden sind, fände ich es sehr seltsam, dass sie bisher davon offensichtlich nichts wissen.
Hallo NATALY,
genau das ist auch meine Meinung und deshalb habe ich mich als zukünftige Schwiegermutter einer der Söhne auch ein "klein bischen" eingemischt. Termin bei Rechtsanwalt hat er heute bereits vereinbart.
Informationen wurden Ihnen von Ihrem Vater grundsätzlich verweigert und um die Familie zusammenzuhalten haben Sie sich nie dagegen gewehrt.
Traurig aber wahr.
genau das ist auch meine Meinung und deshalb habe ich mich als zukünftige Schwiegermutter einer der Söhne auch ein "klein bischen" eingemischt. Termin bei Rechtsanwalt hat er heute bereits vereinbart.
Informationen wurden Ihnen von Ihrem Vater grundsätzlich verweigert und um die Familie zusammenzuhalten haben Sie sich nie dagegen gewehrt.
Traurig aber wahr.
@teresamaria: Die Eigentümer eines Grundstücks ergeben sich aus dem Grundbuch. Wenn die Kinder Miteigentümer von Grundstücken wären, wären sie doch auch steuerpflichtig (Grundsteuer). Wenn sie nie einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, spricht dies dagegen, dass sie Miteigentümer sind.
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