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    Wie lange darf das Finanzamt für die Bearbeitung meiner Steuererklärung brauchen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.03 11:14:28 von
    neuester Beitrag 27.06.03 16:33:59 von
    Beiträge: 12
    ID: 747.153
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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:14:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das dauert jetzt schon fast 3 Monate?! Gibt es da eine Obergrenze, bis wann die die Erklärung bearbeiten dürfen?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:19:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      kannst denen ja mal ne Mahnung schicken.. die lachen sich dann tot :)

      Meine habe sie gerade mit Nachfrist zum 24.07 angefordert, hätten die besser nicht gemacht, gibt reichlich Kohle zurück... also eher kontraproduktiv oder der Sachbearbeiter hat gerade Langeweile die ihm dann schnellstens vergehen wird :)

      Im Ernst: NEIN, gibt es im Gesetz m.W.n. nicht....
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:20:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du anspruch auf erstattung hast, dürfen sie sich 3 jahre, 2 monate und 18 tage zeit nehmen :)

      so ist das leben.....
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:20:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frag doch mal bei der EZP nach !

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:26:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 Das stimmt nicht ganz. Es sind 3 Jahre, 2 Monate und 16 Tage!

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      schrieb am 26.06.03 11:28:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      nein, harry, da irrst du dich..... :)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:34:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Jahr.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:34:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn du eine Rückerstattung erwartest und gleichzeitig etwas zahlen mußt, kannst du eine Verrechnung beantragen. Dann gehts in der Regel sehr schnell.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:56:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Lange Bearbeitungszeit läßt auf gründliche Prüfung schliessen. Hast Du Freistellungsaufträgeetc. erteilt ?
      Dann wühlen die vermutlich gerade in Deinen Konten herum !!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 12:04:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      es wird dir ja der Betrag der rückvergütet wird verzinst also ist nichts verloren
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 12:14:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      Hallo Money,

      schau mal im § 233a der AO nach.

      2) Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Er beginnt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 21 Monate nach diesem Zeitpunkt, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte überwiegen. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

      Also gibt es für das Kalenderjahr 2002 erst ab dem 01.04.2004 Zinsen.

      Gruß Mask;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 16:33:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Peter,
      falls du Arbeitnehmer bist, hast du deine Erklärung zu der Zeit abgegeben, als dies fast alle taten.
      Aus diesem Grund ist bei Abgabe der Erklärung im März/April mit einer Wartezeit zu rechnen.
      Nach drei Monaten sollten sie aber dann doch schön langsam fertig werden.
      Gib deine Erklärung über das Internet ab (Stichwort Elster) und deine Erklärung wird sofort bearbeitet. So jedenfalls in Bayern laut Versprechen des bay. Finanzministers (wer`s glaubt).

      cu
      pegru


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