Wie lange darf das Finanzamt für die Bearbeitung meiner Steuererklärung brauchen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.06.03 11:14:28 von
neuester Beitrag 27.06.03 16:33:59 von
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Das dauert jetzt schon fast 3 Monate?! Gibt es da eine Obergrenze, bis wann die die Erklärung bearbeiten dürfen?
kannst denen ja mal ne Mahnung schicken.. die lachen sich dann tot
Meine habe sie gerade mit Nachfrist zum 24.07 angefordert, hätten die besser nicht gemacht, gibt reichlich Kohle zurück... also eher kontraproduktiv oder der Sachbearbeiter hat gerade Langeweile die ihm dann schnellstens vergehen wird
Im Ernst: NEIN, gibt es im Gesetz m.W.n. nicht....
Meine habe sie gerade mit Nachfrist zum 24.07 angefordert, hätten die besser nicht gemacht, gibt reichlich Kohle zurück... also eher kontraproduktiv oder der Sachbearbeiter hat gerade Langeweile die ihm dann schnellstens vergehen wird
Im Ernst: NEIN, gibt es im Gesetz m.W.n. nicht....
wenn du anspruch auf erstattung hast, dürfen sie sich 3 jahre, 2 monate und 18 tage zeit nehmen
so ist das leben.....
so ist das leben.....
Frag doch mal bei der EZP nach !
#3 Das stimmt nicht ganz. Es sind 3 Jahre, 2 Monate und 16 Tage!
nein, harry, da irrst du dich.....
Ein Jahr.
Wenn du eine Rückerstattung erwartest und gleichzeitig etwas zahlen mußt, kannst du eine Verrechnung beantragen. Dann gehts in der Regel sehr schnell.
Lange Bearbeitungszeit läßt auf gründliche Prüfung schliessen. Hast Du Freistellungsaufträgeetc. erteilt ?
Dann wühlen die vermutlich gerade in Deinen Konten herum !!
Dann wühlen die vermutlich gerade in Deinen Konten herum !!
es wird dir ja der Betrag der rückvergütet wird verzinst also ist nichts verloren
#10
Hallo Money,
schau mal im § 233a der AO nach.
2) Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Er beginnt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 21 Monate nach diesem Zeitpunkt, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte überwiegen. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.
Also gibt es für das Kalenderjahr 2002 erst ab dem 01.04.2004 Zinsen.
Gruß Mask
Hallo Money,
schau mal im § 233a der AO nach.
2) Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Er beginnt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 21 Monate nach diesem Zeitpunkt, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte überwiegen. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.
Also gibt es für das Kalenderjahr 2002 erst ab dem 01.04.2004 Zinsen.
Gruß Mask
Hi Peter,
falls du Arbeitnehmer bist, hast du deine Erklärung zu der Zeit abgegeben, als dies fast alle taten.
Aus diesem Grund ist bei Abgabe der Erklärung im März/April mit einer Wartezeit zu rechnen.
Nach drei Monaten sollten sie aber dann doch schön langsam fertig werden.
Gib deine Erklärung über das Internet ab (Stichwort Elster) und deine Erklärung wird sofort bearbeitet. So jedenfalls in Bayern laut Versprechen des bay. Finanzministers (wer`s glaubt).
cu
pegru
falls du Arbeitnehmer bist, hast du deine Erklärung zu der Zeit abgegeben, als dies fast alle taten.
Aus diesem Grund ist bei Abgabe der Erklärung im März/April mit einer Wartezeit zu rechnen.
Nach drei Monaten sollten sie aber dann doch schön langsam fertig werden.
Gib deine Erklärung über das Internet ab (Stichwort Elster) und deine Erklärung wird sofort bearbeitet. So jedenfalls in Bayern laut Versprechen des bay. Finanzministers (wer`s glaubt).
cu
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