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    Eigenheimzulage fällt weg - wie ist es mit "Altfällen"? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.03 10:13:20 von
    neuester Beitrag 27.06.03 16:21:28 von
    Beiträge: 9
    ID: 747.526
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      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:13:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Eigenheimzulage soll ab 2004 völlig gestrichen werden.

      Bezieht sich dies nur auf "Neue Fälle" oder auch auf Bauherren, welche letztes oder vorletztes Jahr gebaut haben?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:18:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Genaues ist noch nicht bekannt. In den Medien ist zu lesen, dass genehmigte Anträge auch weiterhin die Zulage bekommen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:23:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 keine Ahnung . Bisher ist mir nichts näheres bekannt.

      Verlass Dich nicht darauf.
      Diesem rot-grünen Chaotenhaufen kann man sowieso nicht über den Weg trauen !

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:25:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      du hast einen Bescheid vom FA bekommen, in dem steht, daß du die Eigenheimzulage für 8 Jahre bekommst...

      Basta.

      Wenn der Gesetzgeber das nachträglich ändern würde, dann kann er sich gleich in Karlsruhe einquartieren...

      Also bekommst du die nächsten Jahre auch weiterhin die Zulage...
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:27:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es kann nur die Eigenheimzulage für Neufälle wegfallen, da die Finazämter den Steuerzahler die Zulage für 8 Jahre voraus mitgeteilt haben. Es gibt daher so eine Art Bestandsschutz. Sie muss nicht jährlich neu beantragt werden und wird jährlich zum 15.3. ausgezahlt.
      Gruß
      trashy

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      Avatar
      schrieb am 27.06.03 11:14:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wer die Eigenheimzulage diese Tage beantragt (d.h. noch im juni 2003) kommt der noch in Genuß derselben ?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 13:03:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ #6 --> ja
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 14:31:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7:
      "In der Kürze liegt die Würze":)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 16:21:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei den bisherigen Änderungen (bzw. Änderungsversuchen) der Eigenheizulage, gab es bestimmte Stichtage.
      Erwerb oder Baubeginn vor diesem Tag rettet die Zulage für die nächsten 8 Jahre. Das gleiche nach diesem Tag und die neuen Regeln sind anwendbar.
      So wird es auch diesmal werden, wenn es überhaupt zu einer Gesetzesänderung kommen sollte.
      Die Änderung oder Abschaffung der Eigenheimzulage bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Dort hat die Union die Mehrheit. Außerdem will ja auch NRW nicht.
      Also abwarten und Tee trinken.

      cu
      pegru


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