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    Teizeitjob + Nebenjob - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.06.03 21:58:09 von
    neuester Beitrag 08.12.03 14:43:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 748.399
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      schrieb am 30.06.03 21:58:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo ihr wissenden horden;)

      meine hübsche nachbarin fragte mich heute, ob sie ihren 26 stunden/woche teilzeitjob und ihren zusätzlichen nebenjob (ab 1.4.03 maximal 400 € ) in der jährlichen einkommensdsteuererklärung zusammenfassend angeben muss.
      wenn ja, wie?:eek:

      konnte ihr als freiberufler leider keine paragraphische antwort geben:(

      vielleich wisst ihr mehr? :confused:

      surv:)
      in steuerfragen unwissend:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 09:52:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für den Nebenjob zahlt sie
      a) keine Steuer wenn der AG die PauschSteuer übernimmt
      b) 2% PauschSteuer wenn der AG sie nicht übernimmt
      c) über Stkl 6 Steuer wenn sie und AG nicht aufpaßt oder es nicht der einzige Nebenjob ist.

      in der EstErklärung:
      a und b) nichts zu tun
      c) angeben und steuer (teilweise) zurückholen, da Stkl 6 zu hoch war
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 16:00:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen dank (s)pecunia:kiss::)

      der arbeitgeber zahlt eine pauschalsteuer...

      also muß sie nebenjob nicht angeben, falls sie nicht mehrere ausübt (entzieht sich meiner kenntnis)

      bin schon mit gaffee und himbeerguchn:lick: zur nachbarin unterwegs:lick: :lick:

      gruß,
      surv:)
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 16:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      so ist es seit 1.4.03.

      Guten Appetit
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 13:21:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Frage an die Experten!
      Vor wenigen Wochen ist der Schwiegervater verstorben.Die Schwiegermutter hat einen Nebenjob und würde den auch weiterhin gerne behalten.Bei der Behörde hat man ihr jedoch gesagt das sie ihn kündigen muss,ansonsten gibt es weniger Witwerente.Deshalb die Frage an die Experten.Wie hoch darf die (Rente+Witwerente)sein damit man trotzdem einen Nebenjob ausüben kann.
      Rente der Schwiegermutter zur Zeit, liegt bei 450Euro.
      Witwerente ist in höhe von 400 Euro zu erwarten.

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      schrieb am 08.12.03 14:12:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Hellwig1

      ich kann Deine Frage zwar nicht beantworten....aber....
      bei meiner Schwiegermutter ist es ähnlich. Sie ist erst 62 J. bekommt eine Witwenrente seit ca. 19 J. und ist vor kurzem Rentnerin geworden. (Ich nehme an, daß Deine Schwiegermutter auch unter 65 J. ist - oder?)
      Meine Schwiegermutter darf monatlich nur ca. 40EUR dazu verdienen - ansonsten gibt es eine Rentenkürzung. Ab 65J. kann meine Schwiegermutter unbegrenzt dazu verdienen - und dann wird gar nichts gekürzt. (Aber da Schwiegervater vor 1986 gestorben ist, gilt auch eine günstigere Regelung bezüglich der Witwenrente.)

      Die BfA sollte eine korrekte Auskuft geben können.....

      d
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 14:43:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      digame
      65 ist sie schon.Die Witwerente ist jetzt in Bearbeitung.Man hat alle Unterlagen verlangt und dann war eben die Sache mit dem Nebenjob.Man sagte ihr das die Witwerente niedriger sein wird wenn sie den Nebenjob weiter behält.Was ich jetzt nicht weiss wie hoch das Einkommen eigentlich sein darf.Wie gesgagt Rente der Schwiegermutter ist 450 Euro.Witwerente(60%) ist in höhe von 400 Euro zu erwarten und Nebenjob sind nochmal 320Euro.Insgesamt wären das 1170 Euro.Wird da schon die Grenze überschritten oder nicht?
      Nochmals Vielen Dank an alle!


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