checkAd

    Ansetzen von Umnsatzsteuer als Betriebsausgabe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.03 22:48:04 von
    neuester Beitrag 03.08.03 09:09:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 758.674
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 420
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 22:48:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach zusammen,

      saudumme frage - kann ich bei meiner jahressteuererklärung als selbstständiger die an das finanzamt abgeführte umsatzsteuer als betriebsausgabe ansetzen ? :confused:

      mein wiso steuer behauptet das.

      jemand ne antwort ?

      gruß

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 23:15:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, als Einnahmen-Überschuß-Rechner ist die USt eine Betriebsausgabe und die Vorsteuer eine Einnahme. Als Bilanzierender wäre beides ein durchlaufender Posten.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 23:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      thx für die info

      gn8

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 23:53:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      @stenoll, seit wann ist denn in der E/A Überschuß-Rechnung die USt. eine Betriebsausgabe? und die Vorsteuer eine Einnahme?:laugh:

      Die Umsatzsteuer läuft unter Betriebseinnahmen und die Vorsteuer und USt-Vorauszahlungen unter Betriebsausgaben.

      dpunkt soll doch keinen Ärger mit Eichels Schergen bekommen.
      :laugh: :D
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 13:32:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi depodoc,
      die eingangs aufgeworfene Frage bezog sich auf das Verhältnis mit dem Finanzamt.
      Insoweit ist die an das FA gezahlte USt eine Betriebsausgabe und eine etwaige Erstattung eine Betriebseinnahme.

      cu
      pegru

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +5,90 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 09:09:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gibt`s im Kontenrahmen ein spezielles Konto für.

      Ist ein Unterschied als Freiberufler gegenüber der GmbH. Bei der GmbH ist das ein durchlaufender Posten, bei Dir musst die die Vorsteuer-Vorauszahlung ans FA getrennt verbuchen.
      Vorsteuer, die Du dann im Januar 2003 für Dezember 2002 bezahlst, gehört dann auch erst in die 2003-Auswertung.

      Und vergiss wiso. Geht zum Steuerberater und besorg Dir eine Buchungssoftware, oder arbeitest Du noch mit dem "Schuhkarton"?

      krachelmaier


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ansetzen von Umnsatzsteuer als Betriebsausgabe