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    Mehr Rente für Eltern und ........... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.03 12:52:25 von
    neuester Beitrag 08.09.03 17:37:45 von
    Beiträge: 82
    ID: 768.422
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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:52:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mehr Rente für Eltern ...
      ... und weniger für Kinderlose

      Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat eine Besserstellung für Menschen mit Kindern bei der Rente gefordert. Der "Rheinischen Post" sagte er: "Wer Kinder erzieht, muss bei der Rente einen Vorteil davon haben im Vergleich zu demjenigen, der das nicht tut - auch auf der Leistungsseite." Abstriche für Kinderlose seien unausweichlich.

      Paare mit zwei Einkommen und ohne Kinder seien schließlich eher in der Lage, kapitalgedeckte Alterssicherung zu betreiben als Familien, so Müller. "Erziehungsleistungen müssen sich im gesamten Sozialsystem beitragsmindernd und leistungserhöhend auswirken."

      Halbierung der Rente für Kinderlose?

      Die Forderung Müllers deckt sich mit dem Vorschlag seiner Parteichefin Angela Merkel, die Rente für Kinderlose zu kürzen. Im März hatte die CDU-Vorsitzende vorgeschlagen, dass Kinderlose mehr in die Rentenkassen einzahlen oder deutlich weniger Rente bekommen sollten als Eltern.

      Konkret plädierte sie für die Vorschläge des Präsidenten des Münchener ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn. Sinn hatte angesichts der Überalterung der Gesellschaft gefordert, für durchschnittliche Rentner ohne Kinder die Bezüge zu halbieren. Auch Rentnern, die nur ein oder zwei Kinder erzogen hätten, sollten die Zahlungen anteilig gekürzt werden. Nur wer mindestens drei Kinder großgezogen und durchschnittliche Beiträge gezahlt habe, solle die gesetzliche Rente im erwarteten Umfang weiter erhalten.

      Union wieder mal uneins

      Die Vorschläge stoßen jedoch nicht überall in der Union auf Beifall. Niemand denke ernsthaft daran, das Konzept eins zu eins umzusetzen, sagte der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Storm. Unionsfraktionsvize Horst Seehofer (CSU) bezeichnete eine Kürzung der Rentenbezüge als das falsche Instrument, um ein richtig erkanntes Problem zu beheben.

      Zugleich betonten Seehofer und Storm, es gäbe über das Thema keinen Streit mit Merkel. Storm schlug vor, Familien in Erziehungszeiten durch abgesenkte Rentenbeiträge zu entlasten. Seehofer erklärte, keine Rentenreform werde Bestand haben, die nicht dem Umstand gerecht werde, dass auch mit der Kindererziehung ein Beitrag zur Sicherung der Rente geleistet werde.

      Unterstützung bekam Merkel von CSU-Generalsekretär Thomas Goppel. Er vertrete seit langem diese Position, so Goppel. Ausdrücklich bezog er Paare ein, die Kinder bekommen wollen, aber nicht können: Er sei überzeugt, "dass die, die keine Kinder haben und keine kriegen wollen und keine kriegen können, nicht ein Leben lang immer auf der Tasche der anderen fröhliche Urzeiten feiern und dann anschließend von den Kindern derselben die Renten bekommen sollen ".

      Beiträge sind entscheidend

      Nach Ansicht von Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, verstoßen derartige Vorschläge "gleich gegen mehrere Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung". Einer der Grundsätze sei, dass die Höhe der Altersbezüge von den gezahlten Beiträgen abhänge. Ruland sprach sich dafür aus, dass der Staat Familien besser fördere
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:53:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      von der grundidee her, ist das schon diskussionsfähig!:cool:

      irgendetwas seriöses in der richtung sollte es sein.

      ein guter anreiz wieder kinder in die welt zu setzen!;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:02:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      kinderlose zahlen aber auch in der regel mehr in die rentenkasse ein, also was soll der schwachsinn mal wieder.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:05:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      so ein UNSINN !!!

      da wird mal wieder eine leistung, die zuhause getätigt wird ( kinderzeugen ) belohnt

      tägliches malochen im job hingegen wird weiterhin bestraft
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:20:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      :cry:
      Ihr habt anscheinend alle das Prinzip der gesetzlichen Rente noch nicht begriffen: Unsere Kinder zahlen später unsere Rente, d.h. wer viele Kinde zeugt sorgt dafür das später mehr Kohle in die Kasse fließt.

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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:28:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bekommen dann kinderlose Beamte auch nur die halbe Pension???
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:29:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...aber dafür müssen die Kinder erstmal nen Arbeitsplatz haben......:-)
      Ich habe als Teil einer kinderlosen Partnerschaft keinen Bock von meinen horrenden Abzügen noch mehr zu opfern, geschweige denn mir meine kümmerliche Rente kürzen zu lassen.
      Wenn das so weit kommt, dann steige ich aus dem Arbeitsleben aus und werde auch zum Sozialfall....laß mich nicht mehr verarschen!!!!:mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:35:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu #5
      Kinderkriegen gehörte nie zum Prinzip der gesetz. Rentenver-
      sicherung. Das Hauptprinzip lautet beitragsbezogene Rente.

      Klar, daß Politiker, nachdem sie die Rentenkasse ständig geplündert haben für div. Sozialleistungen, jetzt die Verantwortung auf die Beitragszahler abschieben wollen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:36:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5: tja so ist das.

      das grundprinzip der rente wird schon nicht verstanden:mad:

      keiner hat mehr bock auf kinder und somit auf verantwortung der gesellschaft gegenüber:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:05:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was ist mit all denen, die z.B. unfruchtbar sind?

      "Ups, ich habe mich gerade sterilisieren lassen, hätte ich das gewusst...Jetzt würde ich gerne 10 Kinder in die Welt setzen. Muss ich jetzt Verfassungsklage einreichen?"

      Prima, muss ich nur genug Kinder "produzieren". Denn als Erntehelfer in Polen werden die nicht so toll verdienen...


      Sind ja geniale Ideen.

      Haben unsere Politiker mal darüber nachgedacht, dass das Prinzip einer immer größer werdenden Bevölkerung, bei den selben Resourcen, nicht funktioniert? Oder wie hoch ist die Rente in Indien???????
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:25:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Astur
      Du mußt das gar nicht so sarkastisch darstellen.
      Aber die Frage finde ich sehr berechtigt. Die ging mir auch durch
      den Kopf.
      Wenn jemand unverschuldet kinderlos ist, kann es doch nicht angehen,
      daß er dafür noch zusätzlich bestraft wird.
      Wie ja auch schon geschrieben wurde, zahlen die Leute ohne Kinder
      ohnehin überwiegend mehr in die Kasse ein.

      Vielleicht muß man künftig beweisen, daß man eigentlich Kinder haben
      wollte, aber keine bekommen konnte?

      Die Politiker lassen sich beim Versuch, ihr ganzes unbrauchbares
      System zu retten, wirklich nur noch den größten Mist einfallen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 16:09:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Definiere "unverschuldet"

      Wenn einer medizinisch bedingt keine Kinder bekommen kann, ist das unverschuldet?
      Wenn einer deshalb keine eigenen Kinder zeugt, weil er z.B. ob einer Erbkrankheit weiß, und die niemandem zumuten möchte - aber bereit wäre, Kinder zu adoptieren, was ihm jedoch verweht wird, ist das unverschuldet?
      Wenn einer Schwul ist und auch keine Kinder wenigstens adoptieren darf, ist das unverschuldet?
      Wenn einer gerne Kinder hätte, jedoch den passenden (andersgeschlechtlichen) Partner nicht findet, ist das auch unverschuldet?

      Und niemand wird sich hinstellen und sagen: Ich will bewusst keine Kinder - bitte streicht mir doch einen Teil der Rente...
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 16:23:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich lasse dies zu gegebener Zeit meine Kinder selbst entscheiden.

      Ob sie, ja aus einer kinderreichen sparsamen Familie stammend, aber einst bereit sein werden, kinderlosen Doppelverdiener ihre Doppel-Rente zur Weltreisen-Finanzierung zu zahlen, weiß ich nicht.

      Kann sie ja mal fragen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 16:27:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @8: Soso, schon mal was vom Begriff Generationenvertrag gehört? Dies beinhaltet doch wohl implizit, daß die junge Generation die Rente der alten Generation bezahlt

      @10: Was bedeutet für Dich denn Ressource? Arbeitskraft ist auch eine Ressource oder meinst Du einfach nur Bodenschätze? Dann müssten wir ja bettelarm sein und in Südafrika nur Millionäre rumlaufen!
      Und Dein Argument das jedes Kind dann prinzipiell sofort zum Erntehelfer in Polen wird ist ja wohl auch ein wenig an den Haaren herbeigezogen: Jedes Kind ist nunmal auch ein potentieller Nachfrager, irgendwann hat er/sie eine eigene Wohnung, muss eine Einrichtung kaufen, ein Auto, etc. etc. etc.

      Sicherlich ist es nicht so einfach, wie der gute Herr Müller sich das vorgestellt hat, aber nichtsdestotrotz muss etwas getan werden, die Zeit der Laberei ist vorbei: Fakt ist, daß unsere schöne Alterspyramide in einigen Jahren einen fetten Wasserkopf haben wird.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 18:20:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was passiert denn, wenn die Kinder Beamte werden und keinen Beitrag zur Rentenversicherung leisten?
      Ich halte den Vorschlag für einen ziemlichen Unfug. Eine Kürzung der Rente für derzeitige Rentner dürfte aus Gründen des Vertrauensschutzes (Art. 20 III GG) ohnehin nicht in Frage kommen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 19:08:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      @machaeberle

      Noch schlimmer:
      Meine Kinder gehen alle in die Politik und streichen Dir Deine DINK-Rente schon zusammen. Art. 20 GG hin oder her.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 19:58:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      @GoodJob
      Genau die von Dir genannten Punkte würde ich als "unverschuldet" ansehen,
      und es gibt sicher noch mehr.

      "...Und niemand wird sich hinstellen und sagen: Ich will bewusst keine Kinder -
      bitte streicht mir doch einen Teil der Rente..."

      Es gibt Leute, die sich bewußt gegen Kinder entscheiden. Aber ob
      man die herausfindet, ist natürlich die Frage. Deshalb alle
      Kinderlosen zu bestrafen, kann allerdings m.E. nicht angehen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:10:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #14
      Auch wenn der Generationenvertrag besagt, dass die erwerbstätige Generation für die Rentnergeneration zahlt, folgt daraus keine Verpflichtung des Einzelnen für das Gebären von Kindern. Liest man etwa die Stichpunkte Umlageverfahren und Generationenvertrag im Rentenlexikon der BfA, so wird dort keineswegs von einer Verpflichtung des Beitragszahlers zum Kinderkriegen gesprochen.

      Auch das Sozialgesetzbuch weiß nichts von einem Zusammenhang zwischen Kinderanzahl und Rente:
      „Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.“ (SGB 6 § 63 Grundsätze).

      Der Beitragszahler hat daher aufgrund des in den letzten Jahrzehnten geltenden Rechts Anspruch auf die erworbenen Versicherungsansprüche. Nachträglich lässt sich das vermutlich nicht ändern, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen ( Vertrauensschutz, Eigentumsgarantie).

      Auch für die Zukunft wird man kaum nennenswerte Abschläge für Kinderlose einführen können. Die Rendite für künftige Beitragszahlungen sind vermutlich negativ, die Rente gerät in Gefahr das Sozialhilfeniveau kaum zu überschreiten. Da ist kein Platz mehr für weitere Belastungen. Wenn Beitragszahler( bei knapp 20% vom Brutto ) das gleiche erhalten wie Nichtleistende lässt sich die Rentenversicherung nicht mehr rechtfertigen. Zwangsbeiträge ohne Gegenleistungen wird nur noch mehr veranlassen, aus versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeiten zu fliehen.

      Der Beamte Professor Hans Werner Unsinn kennt vermutlich nicht die durchschnittliche Rentenhöhe, wenn er die halbe Rente für Kinderlose fordert. Daß die Osttante Merkel keinen Bezug zur Eigentumsgarantie hat, wundert mich nicht. Und ob der saarländische MP Müller ein großes Licht ist, frage ich mich seit der Bundesratssitzung zum Zuwanderungsgesetz.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:10:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      #5
      Ihr habt anscheinend alle das Prinzip der gesetzlichen Rente noch nicht begriffen: Unsere Kinder zahlen später unsere Rente, d.h. wer viele Kinde zeugt sorgt dafür das später mehr Kohle in die Kasse fließt.

      Ministry, kommen bei Dir Kinder mit viel Geld oder einem Arbeitsplatz auf die Welt? :rolleyes:

      Das Problem ist, daß kaum einer der Verantwortlichen begreift daß mehr Kinder nicht die Lösung sind.

      Was nützen uns in zwanzig, dreißig Jahren viele potenzielle Einzahler wenn ein großer Teil davon Arbeitslos ist?
      Merke: Nur Erwerbstätige zahlen in das (umlagenfinanzierte) Rentensystem ein.
      Unser Problem ist, daß wir zuwenig Arbeit (oder Geld) haben. Wenn wir einen Mangel an Arbeitskräften hätten oder in Zukunft haben würden (sieht derzeit wohl nicht danach aus), dann wäre das tatsächlich ein Teil der Lösung.

      Wer das nicht bedenkt und "mehr Kinder" fordert, der hat unser Rentensystem wirklich nicht begriffen. :mad:

      Forderungen wie "weniger Rente für Kinderlose" sind völliger Unfug und gehen am Problem vorbei.
      Weniger Rente/Pension für unfähige Politiker, das wäre mal was.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:14:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Spock,


      "Wenn jemand unverschuldet kinderlos ist, kann es doch nicht angehen, daß er dafür noch zusätzlich bestraft wird"

      Wird er ja nicht. Er spart über Jahrzehnte die Kosten der
      Kindererziehung. Er hat keinen Arbeitsausfall, muss nie-
      manden ernähren, kleiden, usw., usw..

      Dieses gesparte Geld kann er auf die hohe Kante legen.

      Wenn er das tut hat er eine prima Altersversorgung.

      Aber ganz klar, wer keine Kinder in die Welt setzt verletzt
      den Generationenvertrag der für den Erhalt unserer Rente
      einfach erforderlich ist. Der ist nämlich dreistufig.

      1. Du wirst geboren und wirst von deinen Eltern ernährt.
      2. Du bist im Arbeitsleben und ernährst deine Eltern.
      3. Du bist in Rente und deine Kinder ernähren dich.

      Ist doch eigentlich einfach. Jetzt verstanden? Und wenn da
      auf einer Stufe einer schummelt, dann geht das System den
      Bach runter.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:17:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      @detektivrockford (#19)
      Völlig richtig erkannt!!!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:40:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      # 20 goldless

      stimmt, daß Kinderlose eher die Möglichkeit haben, für ihre private Altersvorsorge zu sparen.

      Dennoch ist bei ihnen eine Kürzung unangebracht, nur durch die überproportionalen Beiträge der Kinderlosen in das Renten- und Sozialsystem selbiges schon heute zusammenbrechen würde !!!!

      - Familien zahlen nie kostendeckend in die Krankenversicherungen ein
      - aus den Steuern der Familien (reduzierte Sätze) ließen sich nicht einmal Schulen und Universitäten bezahlen
      - verrechnet man die Kindergelder mit den Steuern, die Familien bezahlen, so bezahlen eh nur noch Gutverdiener effektiv Steuern
      - und schließlich: Bei den Sozialhilfeempfängern finanzieren ja jetzt schon die übrigen Steuerzahler den Kindersegen. Da kostet eine 4-köpfige Familie locker 500 000 Euro in 20 Jahren. Dennoch sind die Sozialhilfesätze im Alter fast so hoch, wie wenn man als Durchschnittsverdiener über 35 Jahre gearbeitet hat.

      Also: Da die mit Kindern praktisch den Sozialstaat nicht finanzieren können, aber im Gegenzug Leistungen beziehen, ist es notwendig, daß es Kinderlose gibt, die das System überhaupt finanzieren - ohne die Kinderlosen würde dieses System schon heute zusammenbrechen

      Und sonst ist dieses Geschwafel vom Kürzen der Renten typischer Politiker-Populismus, weil ein Recht auf Sozialhilfe haben wir ja alle - selbst diejenigen, die so blöd waren, das ganze System zu finanzieren.

      Somit gilt: Keine Angst machen lassen, und einfach die Rente vergessen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:44:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Danke Denali!
      Das war jetzt bitter nötig.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:46:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      "Aber ganz klar, wer keine Kinder in die Welt setzt verletzt
      den Generationenvertrag der für den Erhalt unserer Rente
      einfach erforderlich ist. Der ist nämlich dreistufig.

      1. Du wirst geboren und wirst von deinen Eltern ernährt.
      2. Du bist im Arbeitsleben und ernährst deine Eltern.
      3. Du bist in Rente und deine Kinder ernähren dich."

      Wir wollen hier nichts durcheinander bringen. Diese drei
      Sätze beschreiben ev. das private Altersversorgungsmodell, das vor der gesetzl. Rentenversicherung galt. Es mag noch in den Entwicklungsländern gelten. Die gesetzliche Rentenversicherung hat den Zwang zum Kinderkriegen aufgehoben, indem der Erwerbstätige Versicherungsansprüche gegen die Rentenversicherung erwirbt. Eigene Kinder waren für die Altersversorgung nun nicht mehr nötig.

      Der Generationenvertrag besagt nur allgemein, daß die erwerbstätige Generation für die Rentnergeneration aufkommt.
      Eine Verpflichtung des Versicherten zum Kindergebären war darin bislang nicht enthalten
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:51:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Du bist im Arbeitsleben und ernährst deine Eltern.

      Ja genau. Aber nur wenn man auch Arbeit hat.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 20:58:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Denali

      Welchen überproportionalen Beitrag zahlen Kinderlose in das Rentensystem oder sonstige steuerfinanzierte Sozialsystem?

      Welche reduzierte Steuern gibt es für Familien mit Kinder?
      (Meine Gewerbesteuer,EKST, KFZ- Umsatz- Ökosteuer etc. zahle ich mit oder ohne Kinder, mit Kindern bei verbrauchsbezogenen Steuern eher mehr).

      Welchen (Sonder-)Beitrag leisten kinderlose Indidividuen in eine auf generationenübergreifender Solidiarität basierenden menschlichen Gemeinschaft?

      oder anders ausgedrückt:

      Hast Du den Roboter schon gebaut, der Dir später in der Geriatrie Deinen A.... putzt?

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:04:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ ulfur,

      dein Vortrag ist in sich nicht schlüssig.



      Der Generationenvertrag besagt nur allgemein, daß die erwerbstätige Generation für die Rentnergeneration aufkommt.Eine Verpflichtung des Versicherten zum Kindergebären war darin bislang nicht enthalten

      Sag ich doch. Die erwerbstätige Generation ernährt ihre Eltern. Damit sind die Beiträge futsch. Kinderkriegen
      mußt du nicht. Keine Verpflichtung! Rentekriegen auch nicht.
      Keine Verpflichtung! Ohne Kinder.

      Und lies mal, was z.B. Biedenkopf dazu meint. Übrigens schon
      1970!!!!




      @DENALI,

      wir reden hier von Rente. Also, bleib beim Thema.
      Krankenversicherung gehört da nicht rein. Finanzierung von
      Bildungseinrichtungen auch nicht. Und so weiter.

      Es bleibt dabei, wer keine Beitragszahler produziert hat
      den Generationenvertrag nicht erfüllt und einen etwaigen
      Anspruch auf Rente verwirkt.

      So hart, so einfach!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:22:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Goldless
      Ulfur hat mit seinem Statement (#24) recht.
      Kinder (als zukünftige Rentenbeitragszahler) wurden mit Einführung der staatlichen Rentenversicherung quasi "sozialisiert". Mit den bekannten langfristig signifikanten demographischen Begleiterscheinungen. (Wie bei allen sozialisierten Wirtschaftsfaktoren entsteht rasch Mangel).

      Was hat Biedenkopf 1970 gesagt?

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:27:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      #16,
      Semi,
      Meine Kinder gehen alle in die Politik und streichen Dir Deine DINK-Rente schon zusammen. Art. 20 GG hin oder her. ;)
      die werden einen Sch...dreck tun. Wenn sie mal in der Politik sind, werden sie sich verhalten wie Politiker sich verhalten und denen was Gutes tun, mit deren Stimmen sie gewählt werden. Und wenn die demographische Prognosen korrekt sind, gehören dazu die Rentner - DINK oder nicht.
      Aber mal im Ernst.
      Komplexe Probleme sind mit einfachen Lösungen nicht zu bewältigen und das gegeneinander Ausspielen von einzelnen Gruppen der Bevölkerung sind Lösungen vom Typ "ultra light". Ein Aufheben des Art. 20 GG hätte überall negative Wirkung, wo der Staat das Vertrauen seiner Bürger braucht; es würde dem ganzen System das Vertrauen entziehen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:35:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      @machaeberle
      Ich gönne Dir ja die DINK-Rente. Die "staatliche" wird sowieso, ob DINK oder nicht, bald alles andere als stattlich sein. ;laugh;

      Nein, ich will niemand gegeneinander auspielen. Sehe dies genauso wie Du.

      Die Fehler wurden schon viel viel früher gemacht. Und meine bald halbe Fußballmanschaft wird daran auch nichts ändern. Auslöffeln werden wir es wohl alle auf die eine oder andere Art.

      Gruß

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:49:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      ;

      Biedenkopf hat genau das gesagt, was ich in #20 dargestellt
      habe.

      Das der Generationenvertrag 3-stufig ist und, daß eine
      Nichterfüllung zu Leistungsminderung führen muss.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:59:19
      Beitrag Nr. 32 ()
      @goldless,

      und warum wurde er dann nicht so, wie du ihn beschriebst in Gesetze gepackt.

      Ich muß wiederholen, dass ulfurs Darstellung der (historisch gewachsenen) Rechtslage entspricht, nicht Biedenkopfs Politiker-Gewäsch.

      Wo steht z. B. das mit der "Nichterfüllung"? Bitte nenne mir die RVO- oder SGB-Paragraphen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:09:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      ;,

      du bist ja ein ganz Schlauer (oder eine ganz Schlaue?).

      Stimmt, im Gesetz steht nicht, das jemand für seine Alters-
      vorsorge vögeln muss.

      Es steht aber auch nicht drin, daß bestimmte Beitrags-
      zahlungen bestimmte Ansprüche rechtfertigen.

      Der Generationenvertrag ergibt sich aus der Logik. So, wie
      von Bismarck angedacht.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:10:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ ; und goldless

      das Rentenproblem ist nicht isolierbar von den anderen sozialen Leistungen. Denn schließlich müssen ja alle finanziert werden.

      Oder anders formuliert:

      Hätten alle potentiellen Paar Kinder, wären die Defizite der Rentenversorgung nur auf andere Sektoren verschoben.
      Die Kinderlosen leisten also durchaus ihren finanziellen Beitrag zur Erziehung von Kindern (anderer) und deren Qualifikation. Somit haben sie auch Anspruch auf Leistungen aus dem Rentensystem.

      Krankenversicherungen, aktuelle Rentenkassen, und Steuereinnahmen wären noch mehr in der Klemme als jetzt.
      Dafür ginge es den Rentenkassen in der Zukunft VIELLEICHT besser, wenn die Wirtschaft produktiv genug ist.

      Und hier zeigt sich, daß wirtschaftliche Aspekte viel wichtiger sind, als demografische. Denn das Rentensystem ist kein Naturgesetz, sondern ein Konstrukt mit Verfallstermin. Damit es funktioniert, müßte die Bevölkerung beständig ins unermeßliche anwachsen !!!! Es sei denn, die Lebenserwartung nach Eintritt ins Rentenalter verbleibt auf dem Niveau von 1900 - und das wollen wir doch auch nicht.

      Die Alten werden also immer älter, dazu kommt noch die Frühverrentung, Ossi-Rentner, Aussiedler-Rentner, die nichts einbezahlt haben, und die verminderte Anzahl der Beitragszahler durch Alo.
      Darin liegen die Hauptprobleme im System.

      ; #26

      stimmt, ich war unpräzise. Nur Verheiratete zahlen die günstigen Steuersätze. Familien bestehen zumeist aus Verheirateten Paaren. So war´s gemeint.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:24:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      Denali,

      also eins mal vorweg, ich finde unser Rentensystem alles
      andere als Klasse.

      Leistung und Ertrag stehen in einem derart krassen Mißverhältnis,
      daß der Vorwurf des Betruges zulässig sein muß!

      Aber die Logik, die hinter unserem Rentensystem steht, ist
      nun einmal die von mir geschilderte. Ob das gerecht ist,
      das ist eine berechtigte Frage.

      Wie auch die Frage berechtigt sein muß, ob man die Begünstigten
      aus dieser Kasse so mir nichts, dir nichts um rd. 50 %
      erhöhen kann. Ohne daß diese jemals Beiträge geleistet haben
      ( Ehemalige DDR, Russland-Deutsche).

      Fals es dein Fazit ist, daß Rentenversicherte verarscht
      werden, dann haben wir sofort einen Konsenz!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:25:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      @goldless,

      Dein Diskussionsstil lässt spürbar nach. Das nur mal so am Rande.
      Wenn Du Dein letztes (anzügliches) Posting mal noch mal in Ruhe durchliest, fällt Dir das sicher auch auf.

      Zur Sache:
      Was Bismarck mal (an)gedacht haben mag, weiss Gott oder wer sonst weiss, ob Politiker des "Denkens" fähig sind. In den Gesetzen, die wohl auf Bismarck zurückführen, steht nunmal nichts von dieser angeblichen "Denke" drin.

      Im Gegenteil:
      Der potentielle Ertrag bezüglich der künftigen zu erwartenden individuellen Altersversorgung durch Zeugung und Erziehens von Kindern wurde mit Einführung der staatlichen Rentenversicherung sozialisiert , übrigens schon immer ohne Regelung der "Leistungsminderung bei Nichterfüllung", die Du nun wiederholt behauptet hast. Und so wurde es Gesetz. Ob Bismarck dies nun "andachte" oder nicht, überlasse ich historischen Andachtsforschern.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:27:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      #36 bezieht sich auf #33
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:32:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      ;

      wenn ich dein Feingefühl verletzt haben sollte, dann bedauere
      ich das. Aber eigentlich bevorzuge ich eine Sprache, bei
      der jeder sofort weiß was gemeint ist. Ist aber wohl Geschmackssache.

      Nun gut, wenn das alles so in den Gesetzen steht, wie von
      dir geschildert, worum machst du dir dann Sorgen.

      Dann läuft Müller vor die Pumpe und Biedenkopf und meine
      Wenigkeit sind gleich mit die Blödmänner.

      Gratuliere!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:44:31
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Denali (#34)
      Du warst nicht unpräzise, sondern unwissend. Verzeihe mir diese Spitze, aber anders ist Dein #22 mit # 34 nicht zu verstehen.

      Das Steuersystem (Einkommensteuer) hat ein von der Kinderzahl (O bis unendlich) unabhängiges "Ehegattenspiltting" , kein schon seit Jahrzehnten gefordertes "Familiensplitting". Somit wird nur der rechtliche Familienstand gefördert, nicht die Kinderzahl. Optimal gestellt sind kinderlose gleich- oder heterosexuelle Ehepaare mit einem Einkommenbezieher oder mit unterschiedlichen Einkommen.

      Dein Hinweis (#34), dass mit der steuerlichen Förderung von (auch kinderlosen) Ehe auch gleichzeitig die Kinder gefördert werden, nehme ich Dir angesichts Deiner sonstigen qualitaven hochwertigen Postings nicht ab.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:53:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      @goldless (#38)

      wüßte nicht, was es da zu gratulieren gäbe,

      dass ich den seit Generationen bestehenden Gesetzesstand beschrieben habe, der nunmal ulfurs Darstellung entspricht, bedeutet doch nicht, dass dieser wünschenswert oder gar unabänderbar ist.

      Wie Du meinen Postings in diesem Thread unschwer entnehmen kannst, lehne ich eine Änderung im Sinne dieses Herrn Müller nicht ab. Oder, hast Du meine Beiträge da etwa mißverstanden?

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 23:04:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      ;

      ja.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 23:16:24
      Beitrag Nr. 42 ()
      @goldless

      ;D

      Na sixt, klärt sich doch alles auf.
      Goldige Träume noch.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 23:20:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      ;

      dir auch, sleep well!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 23:22:55
      Beitrag Nr. 44 ()
      ;

      Daß man mit Kindern nicht weniger Steuern zahlt, war mir durchaus bekannt.;)

      Und natürlich verringern die Steuersätze für Ehepaare den anteiligen Beitrag zur Ausbildung ect. der Nachkommen (anderer), womit deren individueller, proportionaler Anteil an der finanziellen Zukunftssicherung abnimmt gegenüber Unverheirateten, die die vollen Sätze zahlen.
      Ansich eine unverständliche Regelung - aber die Ehe steht ja unter dem besonderen Schutz des Staates.

      Hm, sich steuerrechtlich präzise auszudrücken, ist garnicht so einfach:D
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 00:27:50
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ihr habt in diesem thread schlicht und einfach eines vergessen:

      Die Alternative ....k.l.o.n.e.n..........


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 08:07:35
      Beitrag Nr. 46 ()
      Tja, bleibt die Frage, die schon ein paar Mal ohne Antwort gestellt wurde:

      Sollen kinderlose Beamte und kinderlose Politiker ihre Altersbezüge auch gekürzt bekommen oder sollen die Kinder der Arbeitnehmer dem kinderlosen, volle Pensionen beziehenden Lehrer-Ehepaar dann als billige Arbeitsslaven dienen?
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 08:40:13
      Beitrag Nr. 47 ()
      es wird um etwas gestritten, daß sich überlebt hat: rente auf basis des generationsvertrages.

      notwendig und für mich das einzig zukunftsweisende modell ist eine grundrente aus steuermittel für alle, zu dem ein jeder seinen beitrag leisten muß (ähnlich schweizer modell).

      dazu eine verpflichtende kapitalgedeckte betriebsrente, damit die arbeitsleistung des einzelnen honoriert wird.

      darüber hinaus wäre jedem einzelnen freigestellt, für sein alter weiteres kapital anzusammeln.

      1.+2. nicht bei arbeitslosigkeit anrechenbar (bestandsschutz).

      alles andere sind traumbilder, die die besitzstandswahrer der meute zum fraß vorwirft.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 08:49:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      April! April!

      08:00 Uhr: Zeitung: Rentenbeitrag soll 2004 auf 19,7 Prozent steigen

      Berlin: Die Bundesregierung wird Zeitungsinformationen zufolge den Rentenbeitrag im kommenden Jahr nicht wie angekündigt stabil halten. Die Bild-Zeitung berichtet unter Berufung auf Regierungskreise, der Beitrag werde zum 1. Januar von jetzt 19,5 auf 19,7 Prozent steigen
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 08:56:47
      Beitrag Nr. 49 ()
      etwas vergessen
      @ denali...zur steuerzahlung:

      alleinstehend, guter verdienst, steuersparende gesetzgebung, z.t. dm 0,00 gezahlt.

      verheiratet, 4 k, guter verdienst, hohe konsumausgaben, keine möglichkeit mehr, die st.gesetzgebung optimal zu nutzen, steuerzahlungen.

      das ist die wirklichkeit!

      darum liegt die steuerquote bei den "leistungsträgern" auch nur bei <30%, außnahmen gibt es natürlich
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 10:12:24
      Beitrag Nr. 50 ()
      würde ein privates Unternehmen das Rentensystem so aufgebaut haben wie der Staat wäre es schon längst als Kettenbriefbetrüger verurteilt.

      Bei einem Kettenbrief ist derjenige der Dumme, der demjenigen, der ihm den Brief geschickt hat, Geld gibt und dann den Brief nicht weiterschickt. Kinderlose (bin selbst einer) schicken den Brief nicht weiter.

      Ich will damit Eltern aber nicht unterstellen, Betrüger zu sein.

      Klartext: für mich gehören Kinderförderung und alles andere an Sozialem in das Steuerrecht und sonst nirgends hin.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:06:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      Man kann ja jetzt nicht einfach hergehen und zu einer 45jährigen kinderlosen Frau sagen. Tja hättest Du > 3 Kinder großgezogen, würdest Du auch mehr Rente beziehen. Das kann man, wenn überhaupt, zu jemanden sagen, der vielleicht gerade 18 geworden ist. Sowas wird ja nicht über Nacht eingeführt. Schließlich gibt es ja auch einen gewissen "Bestandsschutz".
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:22:36
      Beitrag Nr. 52 ()
      #51...bestandsschutz, das reklamiert jeder für sich. jedoch ist es doch tatsächlich so, daß beim arbeitnehmer(rentner) pro forma dieses auch besteht, aber durch erhöhungen, z.b. zuzahlungen in der gkv, nicht nur eine faktische, sondern eine tatsächliche kürzung erfolgt.

      siehe auch steuerreform. bei ca. € 25.000 ist die grenze.
      darunter wird draufgezahlt, darüber ergibt es ein plus.

      nur der bekannte personenkreis, der die gesetze selber macht, machen läßt, erhält erhebliche vorteile.

      darum: extrem wählen!!!
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:34:49
      Beitrag Nr. 53 ()
      @goldless,

      Einen gute Übersicht über die Themaitk unseres gestrigen "Disputs" findet sich hier.

      Hier wird das Rentensystem von Bimarck an vorzüglich erklärt.

      http://www.swg-hamburg.de/Deutschland_Journal/Soziale_Leistu…

      Auszug unser Thema betreffend:

      "...
      Die horizontale Leistungsgemeinschaft wird gebildet durch die Leistungsfähigen innerhalb
      einer Zeitperiode, das heißt durch die zur gleichen Zeit Lebenden und Verdienenden.

      Der Sündenfall besteht heute nun darin, daß eine liberalistisch-sozialistische Sozialpolitik,
      von der angestrebten Auflösung der Familie und damit der Entbindung einer sozialen
      Mitverantwortung der Familienangehörigen ausgehend, einen immer höheren
      Versorgungsanspruch der horizontalen Gesamtgemeinschaft aufgebürdet hat, der von dieser
      nicht mehr getragen werden konnte.

      Damit entstand die Notwendigkeit der Überwälzung auf
      die vertikale Generationengemeinschaft, was zwangsläufig zu dem sogenannten
      "Generationenvertrag" führte. Dieser ist in Wirklichkeit kein Vertrag, sondern ein Diktat der
      heutigen Generation über eine Generation, die noch gar nicht existent und handlungsfähig ist.

      Wenn aber die vertikale Leistungsgemeinschaft aufgrund einer negativen demographischen
      Entwicklung abzureißen droht, werden die schwächer werdenden Generationen den Tribut
      durch Wohlstandsverlust, sozialen Abstieg und Armut bezahlen müssen. Deshalb ist auch der
      soziale Anspruch auf Ausgleich und Unterstützung innerhalb der Familie maximal auf die
      Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Generationen im Rahmen einer eigenen zumutbaren
      Lebensgestaltung begrenzt. Insoweit der innerfamiliäre Leistungsausgleich objektiv nicht
      mehr möglich ist, weil der nachfolgenden Generation dazu die wirtschaftliche Kraft fehlt oder
      weil es keine nachfolgenden Generationen mehr gibt, muß die Gesamtgemeinschaft zur
      Abwendung unverschuldeter Not eintreten. Die vertikale, familiäre Sozialverantwortung
      wurde auch schon immer ergänzt durch die kommunale Sozialfürsorge der gleichzeitig
      Lebenden, das heißt also durch eine verantwortliche horizontale Leistungsgemeinschaft.
      Entweder die aktive Generation muß Kinder haben, die ihre Eltern im Notfall oder im Alter
      ernähren, oder sie muß Kapital bilden, das sie im Ernstfall verzehren kann. In beiden Fällen
      bedeutet es Konsumverzicht zugunsten der Zukunftssicherung. Mit der gesetzlichen
      Sozialversicherung, insbesondere der Arbeiterrentenversicherung als Höhepunkt der
      Bismarckschen Sozialversicherung, wurde der Lohnabhängige von dem Zwang befreit, durch
      eigene Kinder vorsorgen zu müssen.
      Dementsprechend wurde der Rückgang der
      Geburtenraten durch Kapitalbildung, eben dem Versicherungskapital begleitet.

      Seit Mitte der sechziger Jahre beobachtet man in der Bundesrepublik eine ganz andere
      Entwicklung als Ende des 19. Jahrhunderts. Damals begann die Geburtenrate zu sinken, und
      es stieg die Kapitalbildung. Eine Form der Zukunftsvorsorge wurde durch eine andere ersetzt.
      Seit Mitte der sechziger Jahre haben sich jedoch sowohl die Geburtenrate der deutschen
      Bevölkerung als auch die Kapitalbildung etwa halbiert. Hier liegt nicht ein Wechsel der
      Vorsorgeformen vor. Hier scheint das ganze Vorsorgesystem zusammenzubrechen – eine
      Entwicklung, für die es keine historische Parallele gibt.
      Das Altersvorsorgesystem in der Bundesrepublik wird von der gesetzlichen
      Rentenversicherung geprägt.

      Die Rentenversicherung verlor ihr Vermögen durch Kriege und
      Währungsreform. Sie mußte auf das Umlageverfahren umgestellt werden. In der
      Rentenreform von 1957 wurde die Rente dann in der Form dynamisiert, daß die Renten nach
      Maßgabe des Arbeitseinkommens der Aktiven zunehmen sollen. Weil man als
      Bezugsgrundlage den Bruttolohn gewählt hatte und weil der Bruttolohn schneller als der
      Nettolohn stieg, so stieg auch der Lebensstandard der Rentner schneller als der der Aktiven.
      "Damit hatte das Rentenversicherungssystem seinen Charakter völlig gewandelt. Es handelte
      sich nun wieder um einen neuen Generationenvertrag mit dem Unterschied zum
      ursprünglichen Generationenvertrag, daß nicht die eigenen Kinder ihre Eltern im Alter
      versorgen, sondern jedermanns Kinder alle Eltern bzw. Alten (also auch die, die keine
      eigenen Kinder hatten) unterhalten.
      Ökonomisch bedeutet das eine Sozialisierung der Kinder mit dem Unterschied zu anderen
      Formen der Sozialisierung, daß die Kosten der Kinder nach wie vor privat getragen werden
      müssen, daß nur deren Erträge der Allgemeinheit zugute kommen.


      Im ökonomischen Kalkül der einzelnen Familie ergibt sich ein sehr drastischer Unterschied
      zwischen dem Generationenvertrag innerhalb der Familie und dem allgemeinen
      Generationenvertrag. Eine Familie mit mehreren Kindern hat nicht nur viel weniger
      Einkommen als eine kinderlose Familie, weil die Frau nicht mehr erwerbstätig sein kann, sie
      hat überdies wesentlich höhere Lebenshaltungskosten. Diese Diskrepanz setzt sich im
      Rentenalter fort. Die kinderreiche Familie muß überdies – weil die Frau keine Beiträge zur
      Rentenversicherung zahlt – mit einer niedrigeren Rente auskommen."

      Was wir heute haben – bei einem veränderten generativen Verhalten, das heißt rückläufigen
      Kinderzahlen und einem gleichzeitig überproportionalen Konsum –, ist ein Absinken der
      Sparquote. Also eben keine Kapitalbildung. Das steigende Sparvolumen privater Haushalte
      wird bei weitem überkompensiert durch die steigende Staatsverschuldung. ... "

      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:13:42
      Beitrag Nr. 54 ()
      Ich lese immer wieder, daß Ossi-Rentner, " die nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben" die Rentenkasse plündern. Ist das denn so richtig? Auch bei der Wiedervereinigung war doch höchstens eine Monatsrate als Kapital vorhanden im Westen(ich glaube jetzt noch nicht mal mehr eine Monatsrate). Aber seit die Ossis Rente erhalten, zahlen doch auch die Ossi-Arbeitnehmer - und Geber in die Rentenkasse ein. Natürlich wird die Rentenkasse durch die höhere Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern höher belastet als im Westen, aber das kann m.E. nicht die große Misere ausmachen.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 19:45:41
      Beitrag Nr. 55 ()
      @ 54

      Richtig. Wer den Ost-Rentnern Schuld an der Rentenmisere gibt hat das Prinzip nicht begriffen.
      Ein Umlagefinaziertes Rentensystem bedeutet ja gerade, daß keine Kapitalpolster aufgebaut werden, sondern daß das eingezahlte Geld postwendend wieder an die Rentner ausgezahlt wird.
      Vorteil: Ein solches System kann paktisch von Heute auf Morgen in Gang gesetzt werden.
      Nachteil: Funktioniert nur solange es mehr Beitragszahler als Rentenempfänger gibt.

      Leider kapieren einige hier nicht, daß nicht jeder im erwerbsfähigen Alter automatsch auch Beitragszahler ist.
      Mancher zwischen 20 und 60 Jahren ist auch Leistungsempfänger z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc..
      Deshalb, einfach mehr Kinder zu fordern und zu meinen damit unser derzeitiges Rentensystem auch auf lange Sicht am Leben halten zu können ist dumm.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 19:50:05
      Beitrag Nr. 56 ()
      #55...nicht ganz richtig...
      für arbeitslose werden renten/gkv beiträge abgeführt.

      zahlt herr gerster (leider nicht privat).
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 20:01:59
      Beitrag Nr. 57 ()
      @ 56

      Na gut. Ist aber auch egal, da man auch gleich weniger Arbeitslosengeld auszahlen könnte.
      Sicher die Rentenkasse und die Kassen aus der Beispielsweise Arbeitlosengeld oder Sozialhilfe gezahlt werden sind offiziell getrennt.
      Aber im Grunde genommen bleibt es sozusagen doch in der "Familie".
      Oder seh ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 20:03:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      Der Vorschlag ist wenigstens ein Anreiz, mehr Kinder zu produzieren. Das sind die Beitragszahler von morgen. Allerdings wird es nicht ohne ein eigenes Finanzpolster nicht klappen.
      Aber es müssen noch mehr familienfreundliche Schritte getan werden. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Anschaffung eines Eigenheimes. Auch wenn das nicht auf dem ursprünglichen Niveau bleiben kann. Darüberhinaus muß auch was bei der Bildungspolitik gemacht werden. Beiden Elternteilen muß es ermöglicht werden, arbeiten zu können, um so schließlich auch den Sozialstaat zu stärken.
      All das und noch viel mehr wird allerdings nicht mit dieser Pappnasen-Regierung durchzusetzen sein.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 20:25:19
      Beitrag Nr. 59 ()
      Der Vorschlag ist wenigstens ein Anreiz, mehr Kinder zu produzieren.
      Das sind die Beitragszahler von morgen.


      Nur wenn´s Wirtschaftlich gut bis sehr gut läuft.
      Sonst sind das nur die Arbeitslosen von Morgen.
      Und die kosten mehr als sie zahlen.

      Da kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 20:35:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      Natürlich können die Frischlinge auch zu den nächsten Arbeitslosen gehören. Einige werden das vermutlich auch. Nämlich wenn sie von ihren Eltern ein bestimmtes Verhaltensmuster vorgelebt bekommen. Ein Kind aus einem Haushalt, in dem es nur Sozialhilfeempfänger gibt, die das auch nicht zu ändern gedenken, wird sich warscheinlich ganz ähnlich verhalten, sofern dieses Verhalten auch von Erfolg gekrönt ist. Dies gilt es zu ändern. Ein weiterer Punkt wäre zudem die Bildungspolitik. Ein gut ausgebildeter Mensch wird in seinem Leben stets weniger Probleme mit der Arbeitslosigkeit haben, als ein schlecht ausgebildeter. Nicht umsonst ist die Arbeitslosenrate unter Akademikern immer noch erheblich geringer als die des Durchschnitts. Aber ein weiterer postiver Effekt ist zudem, daß Mami bzw. Papi bei ausreichend vorhandenen Kitas und Ganztagsschulen auch mindestens halbtags arbeiten gehen können und somit auch eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen, anstatt sich den Vormittag mit Arabella und Bärbel um die Ohren zu hauen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 20:52:48
      Beitrag Nr. 61 ()
      Ist schon mal jemandem ausser mir aufgefallen, dass diese Vorschläge, konsequent umgesetzt, auf eine Abschaffung der Rentenversicherung schlechthin hinauslaufen?

      Kinder versorgen ihre Eltern im Alter - wer keine hat, wird nicht versorgt. Wer viele hat, wird relativ gut versorgt.

      Das war doch exakt die Situation vor Erfindung der staatlichen Rentenversicherung.

      Warum wurde die denn eigentlich eingeführt?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 00:44:47
      Beitrag Nr. 62 ()
      #55, zum Nichtverstehen des umlagefinanzierten Systems.

      Die Frage der Finanzierung der Rentenzahlungen hat erst einmal nichts mit den durch Beitragszahlungen erworbenen Rentenansprüchen zu tun. Wer Beiträge einzahlt, hat Ansprüche auf entsprechende Rentenzahlungen. Ob die Rentenversicherung bzw Staat zur Finanzierung ein kapitalgedecktes oder umlagefinanziertes Verfahren wählt, hat auf die Beziehung Beitragszahler/Rentner und Versicherungsträger keinen Einfluß. Die Beiträge könnten auch direkt in den Staatshaushalt fließen, wenn der Staat dann später die Rente aus dem Staatsbudget zahlt.

      Ein umlagefinanziertes Verfahren muß auch nicht bedeuten, dass die Beiträge verschwendet werden. Die 1889 eingeführte beitragsbezogene Rentenversicherung hat auch sofort mit den Auszahlungen begonnen, in den ersten 10 Jahren aber schon ein Vermögen in Höhe des 17fachen der jährlichen Auszahlungen angehäuft! (Wissenschaftl. Beirat bei BM für Wirtschaft).

      Wenn das Finanzierungsmodell nicht funktioniert, ist dafür in erster Linie der Staat haftbar, der dieses Verfahren ja auch bestimmt hat. Dies halte ich auch unter dem Gesichtspunkt für gerechtfertigt, dass gerade der Staat durch seine katastrophale Wirtschaftspolitik für den Wegfall der Beitragseinnahmen durch Arbeitslosigkeit verantwortlich ist. Auch der demografische Faktor ist seit Jahrzehnten bekannt und es wäre Aufgabe des Staates gewesen, die Rentenversicherung rechtzeitig umzusteuern. Jetzt den kinderlosen Beitragszahler/Rentner als Verantwortlichen für die Misere zu bezichtigen, ist nichts als ein Ablenkungsmanöver der eigentlich schuldigen Politik.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 00:47:36
      Beitrag Nr. 63 ()
      Zu #54 Wilbi

      Betrachten wir das Umlageverfahren im Fall der Ostrenten für sich: Das würde bedeuten, dass die erwerbstätigen Ostler für die Ostrenten aufkommen. Aber das klappt nicht, die Höhe der Ostrenten übersteigt die entsprechenden Beiträge. Deswegen gibt es ja auch einen West-Osttransfer in den Sozialversicherungen. „Die kumulierten Defizite der Rentenversicherungsträger in den neuen Bundesländern beliefen sich im Zeitraum 1991 bis 1999 auf 111,9 Mrd. DM. Davon wurden knapp 80 Mrd. DM aus den laufenden Überschüssen der westdeutschen Träger finanziert. Der Restbetrag ging zu Lasten der in Westdeutschland aufgebauten Rücklagen der Rentenversicherungsträger.“ (DIW-Wochenbericht aus 99).


      Nach Hans-Peter Schwintowski hätten die früheren DDR Arbeitnehmer nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark Rentenbeiträge gezahlt, gleichwohl lägen die Ostrenten statistisch über dem Westniveau. Wenn von der Politik die Rentenkassen nicht zugunsten der Ostrentner geplündert worden wären, hätte man im Umlageverfahren die Beitragssätze senken können . Damit wäre mehr Raum für private Vorsorge geblieben. Die hohen Ansprüche der Ostrentner erschweren es auch für die Zukunft, Beiträge für den Aufbau eines Kapitalstocks zu nutzen, um die künftigen demografischen Einflüsse zu dämpfen.


      Noch ein Zitat aus dem erwähnten DIW-Bericht aus 99 :“Die Sozialversicherung ist unvermindert in der Kritik. Die Belastung der Versicherten wird als zu hoch angesehen. Mit dieser Begründung werden weitreichende Änderungen des Systems und Kürzungen der Leistungen gefordert. Diese Argumentation verkennt, daß die finanzielle Schieflage vor allen Dingen durch die Vereinigungslasten bedingt ist: Allein im Jahre 1999 werden Transfers in Höhe von 40 Mrd. DM für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung geleistet.“
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 00:52:57
      Beitrag Nr. 64 ()
      und wer hat sie mit der banane als wähler für seine partei gelockt?
      der ist heute dick und fett und streicht als "berater" dicke kohle ein.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 09:43:59
      Beitrag Nr. 65 ()
      Wieder eine dieser unsinnigen Ideen einer unserer hochbezahlten Politiker.

      Warum?
      Da der Generationenevertrag sich überholt hat und die Lage in Zukunft noch dramatischer wird.

      Die Leute werden immer älter und das Verh. Rentner/Arbeiter kleiner.

      Es muß mehr dafür gesorgt werden, daß jeder für seine eigenen Rente einzahlt.
      Dann kann auch ein kinderloser der 40-50 Jahre Beiträge abgedrückt hat eine entsprechende Rente bekommen ohne "Gewissensbisse".
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:09:45
      Beitrag Nr. 66 ()
      #63 ulfur, ich habe doch geschrieben, daß, wenn man die Ostzahlungen und die Ostrenten gegeneinander rechnet, daß durch die höhere Arbeitslosigkeit ein Defizit besteht. Die Höhe kenne ich nicht ist mir auch zu kompliziert.
      Aber einen Deckungsstock und Rücklage hat es sicherlich seit Blüm nicht mehr gegeben, vielleicht mal 2 Monatsrenten.
      Ich weiß, daß Anfang der 70er Jahre die Rentenversicherung noch Gelder für den Wohnungsbau an Privatleute verliehen hat.Ob das Ostrentenniveau höher ist als West, wird wohl unterschiedlich gesehen.Fest steht, das bei Ostrentnern die jährlichen Steigerungsraten geringer sind als bei Westrentnern und es soll noch Jahre dauern bis sich dieses angeglichen hat.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:00:53
      Beitrag Nr. 67 ()
      warum sollen eltern mehr rente bekommen. sie zahlen ja viele jahre weniger steuern, bekommen kindergeld, entnehmen mehr geld aus der krankenversicherung und ich bezahl das alles mit.
      wenn man sieht wieviele eltern mit ihren kindern jetzt ins ausland fliegen zum urlaub machen, dann gehts denen eigentlich zu gut!
      ich wär für völlige privatisierung der rente!
      ich spare für meine rente und die eltern für ihre rente und zahlen für ihre kinder aus eigener tasche. ich kann nichts dafür wenn sie nicht verhüten! außerdem gibt es eh zuviele menschen bei uns!
      :p
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:11:36
      Beitrag Nr. 68 ()
      @stockbaby

      Genau, bezahl Du (vermutlich selbst kinderloses, erbendes, Einzelkind) mal die Rente Deiner Eltern und Großeltern alleine und lass uns in Ruhe.

      ;
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:58:53
      Beitrag Nr. 69 ()
      "Nach Hans-Peter Schwintowski hätten die früheren DDR Arbeitnehmer nur bis zu
      einer Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark Rentenbeiträge gezahlt, gleichwohl
      lägen die Ostrenten statistisch über dem Westniveau..."

      Diese Statistik möchte ich gern einmal sehen.
      Es handelt sich m.E. um eine bewußte Falschdarstellung (wahrscheinlich sollte man
      es ganz deutlich Lüge nennen!), mit der wohl immer wieder versucht wird, insbesondere
      der Bevölkerung in den alten Bundesländer vorzumachen, die Ostrentner wären an der
      Finanzmisere der Rentenversicherung schuld.
      Schon die Anpassung der Ostrenten an das Westniveau ist auf den
      Sankt Nimmerleinstag verschoben. Von "höherem Niveau" kann überhaupt
      keine Rede sein.

      Ich finde es allerdings "großartig", daß die Politik nach der Wende (eigentlich
      auch schon vorher) den Rentern der ehemaligen DDR immer erzählt hat, wie sehr
      sie doch vom Staat um ihre Ansprüche betrogen würden.
      Mir scheint, man bereitet jetzt mit solchen Darstellungen den
      nächsten Betrug vor. :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:59:26
      Beitrag Nr. 70 ()
      Die Rentenversicherung hat doch größtenteils die Kinder von ihren Unterhaltsansprüchen gegenüber ihren Eltern/Großeltern befreit und die ungerechten Zufälligkeiten, die sich aus solchen Unterhaltsansprüchen ergeben können, weitgehend beseitigt.
      Zufälligkeiten/Ungerechtigkeiten für die Kinder:
      1.Es ist nur ein Kind vorhanden oder nur eines ist unterhaltsfähig und muß somit die ganze Last tragen. oder
      2. Die Eltern können sparsam oder verschwenderisch oder krank gewesen, reich oder arm sein. Je nachdem müssen die Kinder viel, wenig oder gar nichts zahlen.

      Zufälligkeiten/Ungerechtigkeiten für die Eltern:
      1. Sie haben keine Kinder bekommen und können somit keine Unterhaltsansprüche geltend machen.
      2. Die Kinder sind wenig oder zahlreich, haben gutes oder schlechtes Einkommen und die Unterhaltsansprüche sind dementsprechend hoch oder niedrig.

      Die Rentenversicherung gleicht solche Umstände weitgehend aus. Auch Kinderlose erwerben durch ihre Beiträge Rentenansprüche.

      Voraussetzung für das Funktionieren des Systems sind natürlich erwerbstätige Kinder. Die nicht Erwerbstätigen können letztlich nur von dem leben, was die Erwerbstätigen produzieren. Dies gilt auch ohne Rentenversicherung oder bei einer völlig kapitalgedeckten Rentenversicherung.

      Dennoch kann man Rentenansprüche nicht von der Kinderzahl abhängig machen (abgesehen von Gutschriften für Zeiten der Kindererziehung).

      Daß genug Nachwuchs vorhanden ist und dieser Erwerbsmöglichkeiten hat, muß der Staat auf andere Weise sicherstellen (Kindergeld, Familienförderung usw., beschäftigungsfördernde Wirtschaftspolitik).

      Die absichtlich Kinderlosen sollten sich aber darüber im Klaren sein, daß ihre Haltung zum Untergang des Systems beiträgt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 21:14:22
      Beitrag Nr. 71 ()
      @Franzei,

      wer ist denn schon "absichtlich" kinderlos?

      Nenne mir, wenn es um die Verteilung des umlagefinazierten Rentenuchens geht, mal bitte einen.

      "Absichtlich" tat oder untat dies sicher niemand.
      (Wir leben doch auch nicht im 21. Jhdt.)

      Es hat halt nicht sollen sein. Hauptsache die umlagefinazierte (auf Kinderzeugung basierende) Rente ist auch für Kinderlose sicher.

      ;
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 21:18:34
      Beitrag Nr. 72 ()
      @Franzei: Genau. ( Ne Kapitalgedeckte Vers. kann aber noch teilweise auf ausländischen Kapitalmärkten investieren, insofern nicht so abhängig von der nationalen Kinderzahl wie Umlageversicherung)

      @ Spock : Guckst Du z.B. hier:

      "Die Durchschnittsrente benennt den Wert, der sich aus dem Durchschnitt aller zu einem Zeitpunkt in Deutschland gezahlten Renten ergibt.

      Nach den letzten Zahlen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte lag im Jahr 2001 die Durchschnittsrente für Versicherte/Männer bei 1.157 Euro in den alten und bei 1.165 Euro in den neuen Bundesländern. Versicherte/Frauen bekamen eine durchschnittliche Rente von 593 bzw. 706 Euro."
      http://www.bundesregierung.de/artikel,-513725/RENTEN-GLOSSAR…
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 21:36:24
      Beitrag Nr. 73 ()
      @ulfur.

      Danke für den Link. (72)

      Das heißt doch jetzt dass der ostdeutsche Rentner im Durchschnitt schlauer war. Dumm war doch der Ossi, der unter Aufgabe seines Besitzes, vor 1989 noch durch die Mauer in den Westen geschlüpft ist.

      Meine Hochahchtung vor allen Ost-Bürgern. Eine solche "Gleichstellung´" politisch zu erringen, ist eine große Kusnt. Ihr dürft Euren politschen Führern dankbar sein.

      Immerhin haben die Wessis noch die Führung beim sogenannten "Standartrentner", der 45 tatsächlich eingezahlte Beitragsjahre zusammenbringt. Klar, dass da die Westdeutschen (leicht) "führen". Man sollte diesen Deppen per Automatismus das Bundesverdienstkreuz überreichen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 22:14:04
      Beitrag Nr. 74 ()
      #60 Auch wenn der in #60 geäusserte Schwachsinn nix mit der hier aufgeworfenen Frage an sich zu tun hat bitte ich dich das folgende zu lesen.

      http://www.karrierefuehrer.de/arbeitsmarkt/nachgefragt.html
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 23:14:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      Interessante Zahlen.
      Ich traue dieser Statistik zwar auch nicht (man soll schließlich
      nur den selbstgefälschten trauen ;))
      Aber der deutliche Unterschied zwischen den Renten bei west-
      und ostdeutschen Frauen zeigt mir, welcher Art die Manipulation
      ist. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 23:21:33
      Beitrag Nr. 76 ()
      Jeder.
      Aber wirklich jder der mon. Rentenbeiträge einzahlt hat später eine den einzahlungen entsprechene Rente verdient.

      Egal ob Kinder oder nicht.

      Und wer hier ernsthaft etwas anderes fordert, kann wirklich nicht ganz dicht sein.

      :mad: :mad: :D :D
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 23:26:21
      Beitrag Nr. 77 ()
      #76
      Es keimt ja immer öfter die Diskussion über die einzubeziehenden Einkommen auf.
      Was daraus konstruiert wird ist auch nicht uninteressant.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 23:27:02
      Beitrag Nr. 78 ()
      @The_Great_One
      "... eine den einzahlungen entsprechene Rente ..."
      Das ist aber eine sehr auslegungsfähige Formulierung. ;)

      Da könnte jemand auf die Idee kommen zu sagen: "Wenn Du dann
      Deine eingezahlten Beträge als Rente aufgebraucht hast, gibt`s
      nichts mehr." :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 12:38:39
      Beitrag Nr. 79 ()
      # 75 Spock, daß die Frauenrente Ost höher ist als West, ist sicherlich doch dadurch begründet, dass im Osten wesentlich mehr Frauen ganztägig gearbeitet haben, als im Westen.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 13:22:29
      Beitrag Nr. 80 ()
      Damit sollte folgendes gesagt werden.
      Wenn ein Arbeitnehmer z.B. 50 Jahre arbeitet, oder auch weniger da Studium, Mutterschaft etc. dabei waren, kann man später nicht sagen. Du bekommst jetzt weniger, da du keine Kinder hast.

      Es ist M.Meinung auch total unerheblich ob jemand Kinder gezeugt hat oder nicht.
      die Gesellschaft besteht hier aus 2 Gruppen.
      a) Denen mit kinder
      b) denen ohne kinder.
      Man könnte jetzt hypothetisch 2 Parteien bilden, die dann jede für sich selbst aufkommen muß. Das würde auch funktionieren.
      oder sehe ich hier was falsch:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 14:21:08
      Beitrag Nr. 81 ()
      @Wilbi
      Genau so ist es.
      Da viele Frauen in der DDR ganztags gearbeitet haben, ergibt
      sich in diesen Fällen ein vom absoluten Betrag her gesehen höherer
      Rentenanspruch.
      Bei den Männern in Westdeutschland gibt es häufig noch Ansprüche
      aus Betriebsrenten u.a., in Ostdeutschland ist das eher die Ausnahme.

      Jedenfalls ist der Rentenwert in den neuen Bundesländern noch deutlich
      niedriger als in den alten (und an dieser Ungleichbehandlung will die
      Regierung ja auch nichts mehr ändern, wie bereits erwähnt).

      Allein bei der gesetzlichen Rente hat nach mir vorliegenden
      Daten der "Eckrenter West" 1175.85 € (45 Jahre x 26.13 Rentenwert),
      der "Eckrenter Ost" kommt nur auf 1033.65 € (45 x 22.94)

      Zwar sind wohl die wenigsten Leute "Eckrentner", insgesamt gesehen
      dürfte das, was ein Rentner/Ost in der Hand hat in den meisten
      Fällen deutlich geringer ausfallen als die Bezüge eines Renters/West.

      Zu suggerieren, daß die Renter in den neuen Bundesländern überwiegend
      mehr bekommen als die Renter in den alten finde ich eine Unverschämtheit.
      Aber es paßt völlig ins Bild der Machenschaften dieser Regierung, die
      in allen möglichen Bereichen versucht, Sozialneid zu schüren, um
      ihre absolut unsoziale Politik durchzusetzen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 17:37:45
      Beitrag Nr. 82 ()
      Jahresbericht Wirtschaftskriminalität:

      Schneeballsysteme

      Bei Schneeballsystemen werden die Anleger zur Investition eines
      bestimmten Betrages überredet, mit dem lukrative Anlagegeschäfte
      getätigt werden sollen. Ausschüttung oder Rückzahlung
      erfolgt jedoch nicht aus den Erträgen der Investitionen,
      sondern mit den Anlagemitteln neu geworbener Kunden. Eine
      Anlage der Gelder auf dem Kapitalmarkt erfolgt nicht oder lediglich
      am Anfang. Dieses System überlebt nur, wenn kontinuierlich
      neue Kunden geworben werden können. Da hier natürliche
      Grenzen gesetzt sind, kommt es unweigerlich zum Zusammenbruch.

      Wohlweislich haben sich Beamte und Politiker aus dem System der gesetzlichen Sozialversicherungen ausgeklinkt. Die wissen warum!:mad:


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