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    20%Beteiligung in einer Gmbh und CoKg/Ohne Rechte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.03 13:20:52 von
    neuester Beitrag 13.09.03 14:37:19 von
    Beiträge: 5
    ID: 775.473
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      Avatar
      schrieb am 13.09.03 13:20:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Halte 20% an einer Gmbh und CoKg,es gibt 3 Gesellschafter,einer davon ist Gesellschafter Geschäftsführer und hält 65%.
      Bilanzen werden selten und nur nach massivem Druck vorgelegt,
      Geschäftsführer arbeitet seit Jahren im Minus,interessiert ihn aber wenig bekommt eh seine Bezüge,die er jetzt noch erhöhen will.
      Wie können die 2 Minderheitsgesellschafter(35%) Druck aufbauen oder sich am besten loslösen?
      Gruss Biokonom
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 13:58:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die CoKG hat ja einen Gesellschaftsvertrag - wie sind denn die Beschlüsse da geregelt?

      Die Gesellschaft in der Du Komplementär bist bestellt ja den Geschäftsführer ......
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 14:20:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt einen Gesellschaftsvertrag und die 2 Minderheitsgesellschafter können zwar den Geschäftsführer abwählen,aber bei einer Neuwahl zieht die Mehrheit.
      Das ganze ist eine Never Ending Story,man hat sich schon an einen Tisch gesetzt und Kaufpreise mit dem Geschäftsführer verhandelt,die dann wieder zurückgezogen wurden,dann wollten die Minderheitsgesellschafter kaufen,was der Geschäftsführer wiederum nicht zulassen wollte obwohl die Relation von Kauf und Verkauf im Verhältnis 3:1 angeboten wurde.Die Minderheiten
      Gesellschafter erwägen nun eine Kündigung der Gesellschaften.
      Anwaltskosten hat das ganze schon ohne Ende produziert mit dem Ergebnis,daß die Fronten noch härter werden und ein Ende des Rechtsstreits ist nicht abzusehen.
      Gruss Biokonom
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 14:27:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      In einer GmbH + CoKG ist die GmbH Komplementär und hat das Sagen.
      Die Kommanditisten haben (fast) nichts zu melden.

      Entscheidend für den Einfluß sind die Mehrheitsverhältnisse der GmbH.

      Wenn der Geschäftsführer die Stimmenmehrheit hat, ist wenig zu machen.

      In diesem Fall bleibt wohl nur, die KG-Anteile zu verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 14:37:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tja,das scheint wohl die bittere Wahrheit zu sein,man ist hilflos ausgeliefert,schrieftliche Geschäftsvorgaben und mündliche Absprachen sind Schall und Rauch und über Lohnentnahmen,kann man fast jeden Betrieb zu einem wenig lukrativen Objekt verkommen lassen.
      Werde zukünftig mit Venture Kapital vorsichtiger umgehen.
      Danke Biokonom


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