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    Kaufmiete einer Gewerbehalle??? steuerlich Interessant - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.04 18:08:06 von
    neuester Beitrag 01.09.04 20:19:27 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 01.09.04 18:08:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich möchte eine gewerbehalle, die ich im rahmen einer gbr gesellschaft gebaut habe verkaufen. Nach lage der dinge wäre ein verkauf steuerfrei( differenz buchwert verkaufserlös) weil dieses objekt länger als 15 jahre in meinem privatbesitz ist.

      Ich möchte dem potenziellen käufer das objekt selber finanzieren indem ich eine art kaufmiete angedacht habe.

      Soll heißen, ich bleibe rechtlich eigentümer bis der kaufpreis einschließlich der vereinbarten zinnsen bezahlt ist.
      Der käufer hätte m.e. den vorteil alle kosten sofort geltend machen zu können. Auf der anderen seite hätte er jedoch den verlust der abschreibung??

      Wer hat erfahrungen mit dieser art der finanzierung (kaufmiete)

      wäre für typs sehr dankbar und freue mich auf eine interessante debatte um das pro und kontra.
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 18:57:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise ist die Leasingrate nicht voll abschreibbar, wenn eine Kaufabsicht besteht. Das heißt, das Betriebsgebäude muß über den vorgeschriebenen Zeitraum abgesetzt werden. Zumindest ist es so bei uns in Österreich, und ich denke, dass die deutschen Finanzämter mindestens so findig sind, wie unsere.

      Ich hatte die gleiche Situation und hatte mit meinem Mietkäufer eine notarielle Vereinbarung getroffen, dass er das Betriebsgebäude auf drei Jahre normal mietet (Zwei Drittel des Kaufpreis wurden durch 36 Monate geteilt und bankmäßig verzinst) und für das Ende der Mietzeit hatte ich ihm eine Kaufoption überlassen, womit er das Objekt dann zum Restwert (Einem Drittel) kaufen konnte. Natürlich wurde der Restwert auch verzinst.

      In meinem Fall ging der Mietkäufer nach zwei Jahren in den Konkurs und ich bekam mein Betriebsobjekt, ohne Rückforderung der Kaufmieten, wieder zurück und konnte es dann nocheinmal verkaufen.

      Na ja, wie bei Wertpapieren: was der Eine verliert gewinnt der Andere.

      Das war mein Beitrag, ich hoffe du kannst ein wenig profitieren.

      Viele Grüße

      MrVienna
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 20:00:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Lösung ist:

      Die Gewerbehalle ist steuerlich dem Mieter zuzurechnen. Er hat Anschaffungskosten in Höhe der Mietraten (abgezinst) und kann diese über die Abschreibung steuerlich geltend machen. Abschreibungsfähig ist aber nur der Gebäudeanteil, nicht der Anteil für den Grund und Boden.

      Die Halle ist bei ihm zu aktivieren und die Mieten sind zu passivieren.

      Tja, so ist das.:cool:

      Gruß
      Pewastb:)
      Avatar
      schrieb am 01.09.04 20:19:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 von MrVienna

      Vielen dank für die antwort. Ich rechne übrigens weitblickend ebenfalls mit einem möglichen konkurs meines interessenten. Dieser machst heute mit billigen importen aus china sehr viel geld. Ich halte dieses modell langfristig aus vielen gründen für nicht zukunftsträchtig.

      Die partner haben inzwischen auch die bodenhaftung verloren usw.

      deshalb wette ich ich darauf meine halle eines tages wieder zurück zubekommen.

      Einen kaufpreis in cash möchte ich nicht weil ich das problem der dann notwendigen anlage scheue und außerdem mittelfristig mit einem kollaps unseres geldsystems rechne.

      Bei meiner halle weiß ich was ich habe. Ich möchte die kaufmiete deshalb auf ca. 10 jahre oder länger ziehen.

      die jährlichen zahlungsbeträge jeweils verzinnst ähnlich wie bei wechselfinanzierungen. 1. teilbetrag ist der billigste. Der 10. teilbetrag dann der teuerste.

      evtl. eine wechselfinanzierung??????

      Vielleicht kennt jemand noch eine bessere variante


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