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    Bargeld aus Luxemburg holen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.04 22:03:35 von
    neuester Beitrag 26.11.04 20:52:05 von
    Beiträge: 29
    ID: 902.961
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      Avatar
      schrieb am 12.09.04 22:03:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mit wieviel Barem darf ich mich beim Verlassen Luxemburgs "erwischen" lassen, ohne Probleme zu bekommen.

      Nach meiner Meinung 15.000 Euro (Geldwäschegesetz)
      nach Meinung meiner Bank 20.000 Euro (Aussenwirtschaftsgesetz)

      Was passiert bei Überschreiten um geringen Betrag , sagen wir 150 Euro mehr als o.a.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 22:06:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      15k
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 22:36:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Immer ruhig bleiben, die Zollfahndung sucht dort vor allem nach Benzinkanistern!
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 22:41:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      d.h. Geld nicht im Benzinkanister verstecken ;)
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 22:58:11
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 12.09.04 23:07:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wieso sollte man Probleme bekommen? Man darf soviel Bargeld mithaben, wie man will. Nur wenn man von den netten Zollbeamten gefragt wird, wieviel Bargeld man dabei hat, muß man wahrheitsgemäß antworten und wer alle Kapitalerträge bei seiner Steuerklärung angibt, was ihr ja sicherlich macht, hat nichts zu befürchten.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 09:37:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      korrektur:
      es sind 14.999,99 euro - bei 15.000,00 haben sie dich im zweifel dran. tatsächlich darfst du aber auch mit viel mehr bargeld durch die gegend fahren, nur musst du dann erklären, wo das geld her kommt, du musst nachweisen können, dass es korrekt versteuert wurde, etc.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 10:04:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es sind 14999 INCL Brilli im Ohr, d.h. es zählt nicht die beförderte Summe, sondern die Summe aller im aaktuellen Besitz dieser Person befindlichen Werte inkl. Schmuck, Schecks etc......

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 10:25:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Von deiner Bank bin ich begeistert... Also wir geben eigentlich keine Tips dieser Art. GwG-verdächtig bist du, wenn du Sorten, Edelmetalle, effektive Wertpapiere etc. von einem Wert ab 15T€ mit dir führst, d.h. du musst deinen Perso vorzeigen, und den Beamten die Nummer abschreiben lassen. Mehr passiert nicht, aber das wird dir wahrscheinlich wohl schon zu viel sein...
      Schau einfach, dass du nur 14.900,- einstecken hast.
      Übrigens: Früher waren es mal 20.000,- DM, wahrscheinlich ist deine Bank deshalb auf diesen Betrag gekommen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 11:58:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 1 lass Dich von einem luxemburger Auto hin und her fahren, dann hast Du keine Probleme.;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 12:14:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      lebensänglich oder strick :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:15:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn ich das richtig verstehe willst Du einfach wissen ab wann Du keine "Schwierigkeiten" kriegst.

      Guter Rat: Vergiss es, diese 15k Euro sind glaub ich nur die Summe AB der die Zollfahndung Dir die Kröten gleich vor Ort abnimmt. Wenn Du mit "zufällig" einigen Tausend Euro erwischt wirst und dies noch "zufälliger" nahe 15k Euro liegt werden sie sowieso deinem Finanzamt nen Brief schicken und Du hast morgen die Steuerfahndung im Haus.

      Übrigens ist es durchaus bekannt dass sich die dt. Finanzbehören schon mal per Auto in Luxemburg gegenüber den bekannten Banken postieren und einfach mal die Autokennzeichen der dort "auf Urlaub" befindlichen Deutschen notieren - auch diese sollen kurze Zeit darauf unangenehme Post bzw. Besuch bekommen haben....
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:31:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ all

      Warum eigentlich mutmaßen und rumrätseln, wenn das Procedere
      doch leicht und verständlich aus profunder Quelle
      nachzulesen ist:

      http://www.zoll-d.de/d0_zoll_vor_ort/h0_zollfahndung/c0_geld…

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:36:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe im Geldwäschegesetz keine Bestimmungen über Anmeldepflichten für Bargeld beim Grenzübertritt gefunden.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:39:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel

      Auch bei Reisen innerhalb der EU führen Zoll und Bundesgrenzschutz Bargeldkontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr durch. Diese Kontrollen verfolgen das Ziel, die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen.

      Auf Verlangen der Kontrollorgane sind Sie verpflichtet, mitgeführtes Bargeld und andere Zahlungsmittel, wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Schmuck, anzugeben, sofern diese einen Gesamtwert von DM 30.000,00 oder mehr haben. Ferner haben sie darzulegen, woher das mitgeführte Geld stammt, wer darüber verfügen darf und wozu es verwendet werden soll.
      http://www.bagso.de/720/04_3_13.htm
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:44:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Rechtsgrundlagen für die Bargeldkontrolle finden sich nicht im Geldwäschegesetz, sondern in anderen Gesetzen und Verordnungen. Siehe hierzu z.B.:
      http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap13/13_05.html
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:48:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Strafrecht: Geldwäsche ist für jeden ein Thema





      Beim Thema Geldwäsche wird jeder zunächst denken ???Damit habe ich nichts zu tun!“ Unter Geldwäsche versteht man im juristischen Sinne die Verschleierung von Wertgegenständen und Gewinnen aus schweren Straftaten. Der klassische Fall ist die Wäsche sogenannter Mafiagelder.

      Tatsächlich kann aber jeder im Alltag schnell mit den Vorschriften, die eingeführt wurden, um das Aufspüren solcher Gelder und Wertsachen zu ermöglichen, Bekanntschaft machen. Immer häufiger werden Reisende beim Grenzübertritt von Deutschland in die Schweiz oder nach Luxemburg bzw. umgekehrt am Zoll befragt, ob sie Bargeld oder Wertsachen von mehr als 30.000,00 DM mit sich führen. Nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung müssen auf Verlangen der Zollbediensteten diese Wertsachen angezeigt und ihre Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte und der Verwendungszweck dargelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unter Wertpapiere auch Schecks, Wechsel, Edelmetalle und Edelsteine fallen. Wer also teuren Schmuck trägt, kann schnell die Wertgrenze überschreiten, ohne auch nur ansatzweise daran zu denken, dass er anzeigepflichtige Wertsachen mit sich führt.

      Der Bundesfinanzminister hat im Hinblick auf die Euroumstellung zum Jahresende verstärkte Grenzkontrollen angeordnet. Er geht offensichtlich davon aus, dass vor dem Umtausch von größeren Beträgen bei deutschen Kreditinstituten viele Gelder ins Ausland gebracht werden. Derzeit sieht es an den Grenzübergängen in die Schweiz und nach Luxemburg bisweilen so aus, als wären mehrere Reisebusse gleichzeitig gestrandet. Autos müssen entladen werden. Ehepaare werden unter Umständen getrennt befragt. Durchsuchungen werden akribisch vorgenommen, wobei durchaus von den Reisenden verlangt wird, dass sie sich bis auf die Unterwäsche ausziehen. In solche Kontrollen können auch Personen kommen, die nichts zu verbergen haben und für die eine solche Begegnung mit der Staatsgewalt allenfalls unangenehm und zeitraubend ist.

      Die Nichtanzeige von Bargeldern oder gleichgestellten Zahlungsmitteln in Höhe von DM 30.000,00 oder darüber stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann bei vorsätzlichem Handeln, also bei bewusstem Verschweigen, bis zur Hälfte, bei fahrlässigem Handeln bis zu einem Viertel des Wertes der mitgeführten, nicht angezeigten Wertsachen geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann die Geldbuße sogar bis zur Höhe des mitgeführten Wertes gehen. Ein besonders schwerer Fall liegt schon dann vor, wenn die Wertsachen am Körper oder in der Kleidung versteckt werden.

      Sind erst einmal große Geldmengen gefunden worden, werden Fragen gestellt und weiter - z.B. nach Unterlagen über die Existenz eines Auslandskontos - gesucht. Hat der Reisende keine plausible Erklärung für das Mitführen größerer Werte bzw. ist ein Auslandskonto ???entdeckt“, wird der Fund dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Dort wird überprüft, ob der Betreffende Zinserträgnisse im Ausland in der Einkommensteuer angegeben hat. Bei bislang nicht erklärten Zinseinnahmen sollte man sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, um abzuwägen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich und gegebenenfalls sinnvoll ist. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Die Tat, nämlich die Steuerhinterziehung, wird aber nicht durch den Zöllner entdeckt, sondern erst dann, wenn der zuständige Finanzbeamte beim Blick in die Einkommensteuerakten feststellt, dass die ausländischen Zinsen nicht erklärt wurden. ???In vielen Fällen lässt sich also durch die Hinzuziehung eines sachkundigen Rechtsanwaltes noch das Schlimmste abwenden“, rät die Strafrechtspezialistin Ulrike Paul.
      http://activepager.syynx.de/rak_presse/modul1e3.asp?spr=1&In…
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 16:59:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was übrigens die wenigsten wissen: Die 15 K Grenze gilt nicht nur bei Grenzübertritt sondern auch in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, FFm, nicht aber in Wiesbaden, Mainz, Köln und München:

      Sie gilt nämlich auch im Inland im Umkreis von 30 km von internationalen Flughäfen.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 17:01:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Rechtsgrundlage findet sich im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG):


      ZollVG § 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs


      (1) Auf Verlangen der Zollbediensteten haben Personen Bargeld oder
      gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 15.000 Euro oder mehr, die sie in
      die, aus den oder durch die in § 1 Abs. 3a Satz 1 bezeichneten Gebiete
      verbringen oder befördern, nach Art, Zahl und Wert anzuzeigen sowie die
      Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck
      darzulegen. Abweichend von der Wertangabe in Satz 1 gilt bis zum 31.
      Dezember 2001 ein Wert von 30.000 Deutsche Mark. Institute im Sinne des § 1
      Abs. 4 des Geldwäschegesetzes und ihre Beauftragten sind von den
      Verpflichtungen nach Satz 1 ausgenommen. Zur Ermittlung des Sachverhaltes
      haben die Zollbediensteten die Befugnisse nach § 10. Im Bereich der Grenzen
      zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet § 10 Abs. 1
      entsprechende Anwendung.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 20:08:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aha - bundesdeutsche Steuerfahndungsbeamte ermitteln also `inkognito´ in Luxemburg, treiben sich vor Bankgebäuden herum und notieren die Kfz-Kennzeichen parkender deutscher Wagen.
      Dürfen die das?
      Was sagt die Luxemburger Polizei dazu?
      Sind die deutschen Beamten dort versichert, d.h. was passierte wenn den Jungs dort mal jemand einen Gummiknüppel über die Rübe zieht?
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 23:57:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das is nicht nur in Luxemburg und bei "Geld" so, auch auf tschechischen "Basars", auf denen deutsche Waffennarren illegal das gekauft haben was sie in D nicht erwerben konnten, ist mir bekannt, dass auch dort vor Ort einfach die Kennzeichen vieler Deutscher auf diesen Parkplätzen notiert und bei Einreise vom Zoll "auseinandergenommen" wurden - leichter und effizienter kann Fahndung ja kaum sein.

      Ob die in Tschechien oder Luxemburg ihre Beamten versichern weiß ich nicht und ist mir auch egal, aber gibt ja für alles ne Verordnung bei uns, dann dafür bestimmt auch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 15:01:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich habe gehört, daß die Freigrenze für Bargeld von 15k auf 10k reduziert wurde! Kann das jemand bestätigen???

      Definitiv wurde darüber beratschlagt, ich weiß nur nicht, ob es schon beschlossene Sache ist.

      Wie sieht es eigentlich aus, wenn zwei Leute im fahrzeug sind? Dürfen Eheleute dann 15k oder 30k mitführen? Wie sieht es aus bei Mutter und Sohn oder einfach Freunden?

      Ich habe mal in einem Fernsehbericht gesehen, daß den Beamten bei weniger als 15k die Hände gebunden sind, sie also keine Mitteilungen an das Finanzamt schreiben dürfen und eigentlich auch keine Fragen stellen. Kennt sich jemand damit aus?
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 18:10:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      1. 15 k pro Person
      2. Die person muss dies SELBsT in der Tasche haben.

      3.Also Papa, Mama, 2 Gören , jeder 15 k in der Tasche OK
      ABER nicht Papa hat für alle 4 die 60 k in der Tasche, das geht schief.

      4. VORSICHT, Klunker und Brilli werden mitgerechnet, alleine für die Rolex sind schnell 10 k weg.

      Fröhliche Fahrt und schön auf der einspurigen (Berg runter kurz vor Trier) aufpassen.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 23:09:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      #8 Es sind 14999 INCL Brilli im Ohr, d.h. es zählt nicht die beförderte Summe, sondern die Summe aller im aaktuellen Besitz dieser Person befindlichen Werte inkl. Schmuck, Schecks etc......

      Und was, wenn Du Rolexträger und Porschefahrer bist? :eek:
      Die können ja nirgends mehr hinreisen... :(

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 12:58:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aber wie sieht das denn aus, wenn zwei Leute in einem Wagen sitzen und jeder ca. 14.500 Euro dabeihat???

      Dürfen die Beamten dann trotzdem fragen, woher das Geld kommt bzw. was man damit will, und dürfen sie auch in diesem Fall eine Mitteilung an das Finanzamt schicken?

      Wie sollte man sich verhalten, wenn man kontrolliert und NICHT mehr als erlaubt dabei hat?
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 19:32:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zu #22 @Zaturn:


      ein weiterer Schritt hin zum deutschen Überwachungsstaat. Vor 14 Tagen berichtete ich Ihnen von verschärften Kontrollen bei der Umsatzsteuer. Jetzt muss ich Ihnen leider eine weitere Maßnahme vorstellen, mit der die EU den Schwarzgeldbesitzern das Leben schwer machen wollen: die Einführung einer Meldepflicht bei der Ausreise für Bargeld und sonstige Wertpapiere im Wert von über 10.000 Euro.

      Nach außen verkauft die EU-Kommission dies als Werkzeug gegen Geldwäsche und internationalen Terrorismus. Doch hinter vorgehaltener Hand verraten die EU-Politiker den wahren Grund: der Kampf gegen das Schwarzgeld.

      Folgendes ist geplant:

      die derzeit unterschiedliche Überwachung und Kontrolle in den EU-Staaten soll vereinheitlicht werden,
      Sie müssen Bargeld, Wertpapiere und andere Wertgegenstände über einem Höchstbetrag in einem speziellen Formblatt beim Grenzübertritt offen legen,
      die Höchstgrenze Ihrer dann anmeldefreien Reisekasse sinkt auf 10.000 Euro. Zur Erinnerung: Bislang müssen Sie Ihre Reisekasse nur auf Nachfrage des Zolls und bei Überschreiten von 15.000 Euro mündlich angeben.
      In dem neuen Formblatt müssen Sie Angaben zur Ihrer Person oder zum Eigentümer des Geldes machen, den Verwendungszweck angeben, Ihren Reiseweg und das benutzte Transportmittel.

      Wenn ich mir diese Schnüffelei betrachte, erinnert mich dies an die ehemalige DDR. Auch dort musste man bei der Ein- und Ausreise seine Reisekasse offen legen.

      Ich bin wirklich gespannt, was man sich sonst noch alles einfallen lässt ? in der EU aber auch in Deutschland

      Mit den besten Grüßen aus dem Rheinland

      Ihr

      Lutz Schumann

      Chefredakteur Steuer-Schutzbrief
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 19:48:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ NATALY

      Sehr verwirrend! Gilt das jetzt schon oder nicht??? Man muß das doch offenkundig machen, sonst fährt doch jeder in die "Falle" in dem Glauben, er dürfe noch 15K mitführen.

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 20:12:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Mit Schwarzgeld niemals über die D-LUX-Grenze.
      Lieber via Belgien oder NL, da gibt´s ´ne Menge "kleiner" Grenzübergänge. In den Pendlerverkehr einreihen + mit örtl. Kennzeichen, ggf. Leihwagen.
      Niemals innerhalb weniger Tage über den selben Grenzübergang, egal in welcher Richtung.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 20:52:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Zaturn: Es gilt noch nicht, es ist "geplant".


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      Bargeld aus Luxemburg holen