checkAd

    Ferienwohnung im Eigenheim! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.05 08:36:01 von
    neuester Beitrag 08.01.05 22:47:21 von
    Beiträge: 6
    ID: 941.464
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 315
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 08:36:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte in meinem Eigenheim eine Ferienwohnung einrichten, hat jemand schon Erfahrung von Euch damit, welche steuerlichen Vorteile dies bringt und was ich alles noch beachten muß?

      Erbitte Eure Hilfe!

      Vielen Dank im voraus

      Ehjay
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 08:42:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ferienwohnung im Ossiland:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 08:47:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ich möchte dir vor allem in Rundfunk und Fernsehgebühren einen Hinweis geben.
      Hast du in deiner Ferienwohnung auch nur einen Radiowecker
      so ist Vorsicht geboten.
      Ich kenne Ferienwohnungsbesitzer die hier tolle Nachzahlungen an die GEZ zu leisten hatten, weil sie diese nicht angemeldet hatten und auch nicht gedacht haben dies tun zu müssen.;)
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 09:24:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @hgnm! Was hat das mit Ossiland zu tun? Es kommt immer auf die Region an und da haben wir hier auch einiges zu bieten!

      @wellen vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 20:12:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Du aussagekräftige Antworten haben, stell die
      Frage doch im Forum Immobilien, da lesen die Profis.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR +1,34 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 22:47:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      MDR.DE | Unternehmen | Rundfunkgebühren
      Rundfunkgebühren
      Radios in Zweitwohnungen, in der Laube oder im Wohnwagen


      Radios und Fernseher in Gartenlauben müssen angemeldet werden
      Radios und Fernseher, die in Zweitwohnungen stehen, müssen angemeldet werden. Das gleiche gilt für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und Wohnwagen.

      Ausnahmen gibt es aber auch hier, z. B. wenn tragbare Geräte nur zeitweise in die Zweitwohnung, die Ferienwohnung oder Wohnwagen mitgenommen werden. Die Ausnahme gilt aber nur, wenn die Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.

      Bleiben die Geräte auf Dauer in den genannten Räumen, müssen sie angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob z.B. die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Geräte genutzt werden. Entscheidend ist, dass sie genutzt werden können. Auch die Art des Empfangs spielt keine Rolle.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ferienwohnung im Eigenheim!