Ferienwohnung im Eigenheim! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.01.05 08:36:01 von
neuester Beitrag 08.01.05 22:47:21 von
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Hallo,
ich möchte in meinem Eigenheim eine Ferienwohnung einrichten, hat jemand schon Erfahrung von Euch damit, welche steuerlichen Vorteile dies bringt und was ich alles noch beachten muß?
Erbitte Eure Hilfe!
Vielen Dank im voraus
Ehjay
ich möchte in meinem Eigenheim eine Ferienwohnung einrichten, hat jemand schon Erfahrung von Euch damit, welche steuerlichen Vorteile dies bringt und was ich alles noch beachten muß?
Erbitte Eure Hilfe!
Vielen Dank im voraus
Ehjay
Ferienwohnung im Ossiland
Hallo,
ich möchte dir vor allem in Rundfunk und Fernsehgebühren einen Hinweis geben.
Hast du in deiner Ferienwohnung auch nur einen Radiowecker
so ist Vorsicht geboten.
Ich kenne Ferienwohnungsbesitzer die hier tolle Nachzahlungen an die GEZ zu leisten hatten, weil sie diese nicht angemeldet hatten und auch nicht gedacht haben dies tun zu müssen.
ich möchte dir vor allem in Rundfunk und Fernsehgebühren einen Hinweis geben.
Hast du in deiner Ferienwohnung auch nur einen Radiowecker
so ist Vorsicht geboten.
Ich kenne Ferienwohnungsbesitzer die hier tolle Nachzahlungen an die GEZ zu leisten hatten, weil sie diese nicht angemeldet hatten und auch nicht gedacht haben dies tun zu müssen.
@hgnm! Was hat das mit Ossiland zu tun? Es kommt immer auf die Region an und da haben wir hier auch einiges zu bieten!
@wellen vielen Dank
@wellen vielen Dank
Wenn Du aussagekräftige Antworten haben, stell die
Frage doch im Forum Immobilien, da lesen die Profis.
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MDR.DE | Unternehmen | Rundfunkgebühren
Rundfunkgebühren
Radios in Zweitwohnungen, in der Laube oder im Wohnwagen
Radios und Fernseher in Gartenlauben müssen angemeldet werden
Radios und Fernseher, die in Zweitwohnungen stehen, müssen angemeldet werden. Das gleiche gilt für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und Wohnwagen.
Ausnahmen gibt es aber auch hier, z. B. wenn tragbare Geräte nur zeitweise in die Zweitwohnung, die Ferienwohnung oder Wohnwagen mitgenommen werden. Die Ausnahme gilt aber nur, wenn die Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Bleiben die Geräte auf Dauer in den genannten Räumen, müssen sie angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob z.B. die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Geräte genutzt werden. Entscheidend ist, dass sie genutzt werden können. Auch die Art des Empfangs spielt keine Rolle.
Rundfunkgebühren
Radios in Zweitwohnungen, in der Laube oder im Wohnwagen
Radios und Fernseher in Gartenlauben müssen angemeldet werden
Radios und Fernseher, die in Zweitwohnungen stehen, müssen angemeldet werden. Das gleiche gilt für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und Wohnwagen.
Ausnahmen gibt es aber auch hier, z. B. wenn tragbare Geräte nur zeitweise in die Zweitwohnung, die Ferienwohnung oder Wohnwagen mitgenommen werden. Die Ausnahme gilt aber nur, wenn die Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Bleiben die Geräte auf Dauer in den genannten Räumen, müssen sie angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob z.B. die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Geräte genutzt werden. Entscheidend ist, dass sie genutzt werden können. Auch die Art des Empfangs spielt keine Rolle.
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