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    Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.05 16:52:09 von
    neuester Beitrag 02.02.05 23:39:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 950.204
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      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:52:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Ist es für die Genehmigung der Eigenheimzulage erforderlich am betreffenden Objekt seinen Erstwohnsitz anzumelden oder reicht es auch wenn man seinen Zweitwohnsitz dort anmeldet?

      Weiß das jemand?

      Schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:12:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das müsste egal sein! Hauptsache Du nutzt es selber, bzw. Deine Familie. Bei mir wohnt zum Beispiel meine Schwester in einer Wohnung für die ich EHZ bekomme. Mietfrei natürlich! ;-)

      Gruß
      Kalkofe
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:21:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist egal. Ich hatte dasselbe Problem, war mit Zweitwohnsitz angemeldet und es war kein Problem. Habe dann aber gewechselt, weil ich sonst Zweitwohnsitzsteuer hätte bezahlen müssen.

      Gruß,Jocki
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:22:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ #2

      Interessanter Denkansatz :)
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:23:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist egal. Solange du Anschaffungskosten hattest und das Objekt bewohnst bzw unentgeltlich an nahe Angehörige verdingst gibt es Eigenheimzulage. Irgendwo so.

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      schrieb am 02.02.05 17:49:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ #3

      Zweitwohnsitzsteuer? Wo gibts denn sowas ... Sowas kann es "nur" in unseren Pleite-Großstädten geben :) die haben es dringend nötig :)
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:02:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zweitwohnsitzsteuer soetwas gibt es in Bayern-Nürnberg.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:06:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ #6

      Gibt es leider in einigen Städten. Mich hat´s in Aachen fast erwischt. Denen reicht es nicht, dass wir (30000 Studenten) einiges an Kohle mitbringen und z.B. die gastronomische Szene fast komplett finanzieren. Die haben da gar keinen Hehl draus gemacht, alle bekamen ein Brief in dem ziemlich deutlich stand:

      "Melde dich um, damit wir ca. 800 € pro Jahr aus Bundestöpfen für Dich kriegen. Tust Du´s nicht, holen wir uns die Kohle von Dir."

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:13:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...einen Brief... natürlich

      my bad.

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:54:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      nochmal eine ergänzende Frage, wo hier soviel
      Resonanz kommt.:)

      Kann ich als Pendler vielleicht am Arbeitsort die
      Eigenheimzulage für eine Eigentumswohnung erhalten?
      Für das Erstobjekt am Familienwohnsitz ist die
      Erstförderung (1 Objektverbrauch für meine Frau und
      mich) vor 2 Jahren ausgelaufen.
      Habe etliche Kinder, wäre also sehr interessant trotz
      Zweitwohnsitzsteuer :cry:

      Danke für Eure Bemühungen.
      immergruene Grüße.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 23:39:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ #10

      Also ich denke Du kannst das schon machen, aber die Kinderzulage wirds für die Wohnung wohl nicht geben, da die nicht zu diesem Haushalt gehören.

      Gruß, Jochen


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