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    BUV und Unfallversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.05 09:09:12 von
    neuester Beitrag 08.06.05 23:17:11 von
    Beiträge: 14
    ID: 965.893
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      Avatar
      schrieb am 16.03.05 09:09:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gibt es BUV-Versicherungen in die man einzahlt und
      im Falle wenn kein Versicherungsfall eintritt irgend
      etwas vom Eingezahlten wieder ausgezahlt bekommt.

      Versicherungsnehmer: 38 Jahre, ledig


      Wie hoch sollte man die BUV abschliessen?
      Das Bruttojahresgehalt des Versichernehmers liegt
      derzeit bei ca. 70.000

      Falls eine BUV zu teuer kommt wäre die Unfallversicherung eine Alternative um mindstens das Unfallrisiko abzusichern.
      Auf was ist bei einer Unfallversicherung zu achten?
      Wer ist ein günstiger udn guter Veersicherer?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 09:25:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man soll das Gefühl haben, wenn Versicherungen etwas zurückzahlen, dass man nicht ausgenommen wird. Es ist ein Marketingtrick.

      Jedoch schenken einem derartige Versicherungen nichts. Es ist durchkalkuliert. Letzendlich kommst Du auf eine ähnliche Summe, wie bei Versicherungen ohne Rückvergütung.

      Es gibt Punkte auf die man bei BUVs achten muss, daher nur bei entsprechenden Versicherungen abschliessen. (mach dich im Internet schlau) z.B. wann ist man berufsunfähig, oder arbeitsunfähig (gibts da einen Unterschied)

      BUVs sind relativ teuer. Um Dich richtig zu versichern musst Du monatlich einen enormen Beitrag leisten.

      Unfallversicherungen sind günstig, sind aber keine Alternative zu BUV. Sie versichern NICHT:
      krankheit wie Diabetes, Aids, Krebs, Bandscheibenvorfall und ähnliches, und das kommt wesentlich häufiger vor als ein Unfall

      Lass Dich am besten von einer Fachperson intensiv beraten
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 09:40:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      #grobschnitt

      Absolut fundierte Aussagen. Schön auch hier mal so eine Qualität der Aussagen zum Thema Versicherung zu hören.

      #nearshore04

      nicht ganz unwichtig bei der Kalkulation einer Versicherung im Bereich der Absicherung der Arbeitskraft ist natürlich der Beruf !?
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 10:03:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      man kann eine buv in eine unfallversicherung integrieren, die dir die eingezahlten beiträge verzinst zurückzahlt, sollte während der laufzeit kein versicherungsfall eintreten ( "prämienrückgewähr" ).
      buv ist m.e. aber, seit es die verweisbarkeit gibt, nicht mehr so lohnenswert - zu teuer - arbeitsunfähigkeit hingegen kann schon eher interessant sein; der unterschied liegt eigentlich nur darin, ob du nicht mehr in deinem erlernten beruf arbeiten kannst ( z.b. bäcker mit mehlstauballergie = bu ) oder ob du überhaupt noch arbeiten kannst (au) - dies ist gestaffelt je nach std., die du pro tag arbeitsfähig bist ( es gibt halbe au und volle au ).
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:59:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2good

      Fachlich einfach falsch !

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      schrieb am 16.03.05 18:19:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ninajan: ein besonderer teil oder so ganz generell...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 20:54:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ 2good:

      man kann eine buv in eine unfallversicherung integrieren, die dir die eingezahlten beiträge verzinst zurückzahlt, sollte während der laufzeit kein versicherungsfall eintreten ( " prämienrückgewähr" ).

      Du bekommst eben nicht DIE eingezahlten Beiträge zurück, sondern NUR den (auf den risikogerechten Beitrag aufgeschlagenen) Sparanteil Deines Beitrages.

      Mit anderen Worten:

      Gesamtbeitrag = Sparbeitrag + eigentlicher BU-Beitrag

      Zurück bekommst Du bei Nichteintritt des Leistungsfalles IMMER nur den verzinsten Sparbeitrag.

      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 20:59:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ 2good:

      Oder einfach logisch nachgedacht:

      Wovon sollte denn eine Versicherung die Versicherungsleistung an Berufsunfähige zahlen, wenn all diejenigen, die nicht berufsunfähig geworden sind, ihre Beiträge zurückbekämen???

      Das bedeutete, daß sich die Berufsunfähigen alle selbst finanzieren müßten. Das geht nicht.

      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 01:51:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      gebe dir da recht - es war unpräzise ausgedrückt, da der bu-anteil natürlich risikobeitrag ist und somit nicht erstattet wird - mein fehler, fiel mir beim erneuten durchlesen des postings auch auf.
      allerdings muss man hier noch ergänzen, dass der unfall-anteil zu 100% + zinsen zurückgezahlt wird, selbst wenn ein unfallschaden auftritt, d.h., leistung aus dem vertrag bei unfall (ggf. lebenslang) + geld-zurück-garantie; hervorragend als depotabsicherung.
      und hierbei finanzieren sich die unfallopfer, die ja auch die minderheit der vers.-nehmer darstellen, nicht selbst, sondern die zu zahlenden versicherungsleistungen werden aus dem mehrertrag dargestellt, den die versicherung während d. laufzeit mit dem geld erwirtschaftet, was selbst abzüglich der verzinsung noch billig geliehenes geld ist.
      sollten aber dennoch wesentlich mehr vers.-nehmer anspruch auf leistung haben, als im voraus kalkuliert, kann man dies über konzernverrechnung ausgleichen - im schlimmsten falle über eine kürzung / streichung der überschuss-beteiligung etc.

      viel erfolg noch bei der passenden produktwahl
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 10:36:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 9

      Bei der von Dir beschrieben Unfallversicherung dürften die Beiträge dann aber entsprechend höher sein als bei reinen Risikoversicherungen, bei denen man nichts zurückbekommt. Daher würde ich davon abraten, "Geld zurück" zu bekommen und damit einen unrentablen Sparvertrag mit abzuschließen. Lieber eine höhere Unfallsumme vereinbaren.

      Gruß :)
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 13:34:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Weiß eigentlich jemand, ob die Rückerstattung (bei heutigem Vertragsabschluss) noch später steuerfrei bleibt? So gäbe es wenigstens u.U. eine kleine Argumentation pro Rückerstattung....Obwohl ich dem Gesagten natürlich zustimme.
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 18:46:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 11: ertragsanteil ist seit 01.01.05 auch nach 12 jahren zu versteuern.

      #10: kommt natürlich zum einen auf die summen an, die einem vorschweben.
      halte es aber vor dem hintergrund von haftpflicht, hausrat, kfz und rechtsschutz, die alle risikokapital darstellen schon für überlegenswert, falls man unfall und / oder das eigene Vermögen absichern will -
      ab ca. € 5.000,- pro person (als einmalbeitrag in ein beitragsdepot, das seperat "vorverzinst" wird) kommt man schon auf summen, die im schadensfall auch helfen.
      zugegeben: als reiner sparvertrag natürlich in etwa so interessant wie bundesschatzbriefe.;)
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 23:59:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      # nearshore04
      Bei 70.000 Jahreseinkommen (=> ca. 5.830/Monat) solltest Du als Basis für die Berechnung Deinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Beziehung zum Nettoeinkommen setzen, dann erhälst Du die monatlich zu versichernde BU-Rente. Bei rd. 5.830 Brutto erhälst Du bei VOLLER Erwerbsminderung ca. 1.768 aus der GRV, bei teilweiser Erwerbsminderung nur etwa 884 monatlich. Die volle Rente steht Dir aber nur dann zu, wenn Du weniger als 3 Stunden pro Tag IRGENDEINE bezahlte Tätigkeit ausüben kannst (Ausbildung, Fähigkeiten, Einkommen spielen keine Rolle mehr)!
      Wenn Du mit einem überschaubaren Risiko leben kannst, sichere die Differenz zwischen Netto und voller EM-Rente ab => dann bleibt auch der Beitrag überschaubar.
      Ob man einen niedrigen Beitrag durch Sofortabzug der Gewinnanteile oder einen konstanten (höheren) Beitrag mit abschließender Auszahlung der Gewinne bevorzugt, ist eher Geschmackssache. Tatsache ist, dass eine BUV eine elementare Existenzabsicherung darstellt - KEINE Geldanlage.
      Ich verdiene mein Geld damit, deshalb werde ich hier natürlich keine Gesellschaften nennen.
      Grundsätzlich halte ich jedoch überhaupt nichts davon, eine BUV mit einem Sparvorgang zu koppeln - oder würde irgendjemand eine Hausratversicherung mit Prämienrückgewähr abschliessen wollen :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 23:17:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      also Bu mit geld zurück lohnt echt nur selten aber gibt fälle wo es so ist, bei der BU höhe ist zu abdenken das ab 1600€ pro monat meißt eine gesonderte prüfung stattfindet bei den gesellschfaften wegen überversicherung und man sein gehalt der gesellschaft mitteilen muß aber bei 70000€ brutto kein problem.


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