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    Steuer auf Zusatzeinkünfte bei Rentner?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.05 07:06:28 von
    neuester Beitrag 04.08.05 12:20:54 von
    Beiträge: 7
    ID: 997.709
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      Avatar
      schrieb am 04.08.05 07:06:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ein Rentnerehepaar bezieht eine Rente von 1200.- + 200.-/ Monat.
      Hinzu kommen Zinseinkünfte von 1500.- / Jahr.
      Wie sind diese Zinsen zu versteuern d.h. wieveiel bleibt
      von diesen 1500 netto übrig??

      danke

      Jürgen
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 07:23:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Zinsen müssten völlig steuerfrei zu fliessen, da es sich im Rahmen des Sparerfreibetrages bewegt.
      Hierfür ist lediglich der Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 09:11:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo,
      danke für die schnelle Antwort,
      aber ich hatte vergessen zu erwähnen dass der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist...

      Grüße

      Jürgen
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 10:54:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @bombenleger

      bei 1200+200 = 16.800 p.a
      davon sind seit 2005 50% also 8.400 steuerpflichtig.
      Dazu kommen nun die 1500 -> Summe 9900
      der Grundfreibetrag ist aber ca. 8000 pro Ehepartner.
      Also bleibt es steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 11:59:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie kann bei Zinseinkünften von 1500 Teuros bei einem Ehepaar der Freibetrag ausgeschöpft sein?

      Bei der Berechnung des Einkommens muß alles eingerechnet werden, also alle Zinsen, nicht nur die über dem Freibetrag liegenden.

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      Avatar
      schrieb am 04.08.05 12:17:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Renten in Höhe von 1400 EUR/Monat sind zu 50 vH steuerpflichtig, ergibt 12 x 700 = 8400 EUR. Dazu kommen noch die Zinseinkünfte in Höhe von 1500 EUR, die voll zu versteuern sind. Zusammen kommen wir damit auf 9.900 EUR.
      Der Grundfreibetrag für ein zusammen veranlagtes Ehepaar beträgt 2 x 7663 EUR = 15.326 EUR.
      Nachdem das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt die Einkommensteuer -0- EUR.
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 12:20:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry, hab mich vertippt. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2005 7664 EUR/Person = 15.328 EUR.
      Ändert aber nichts daran, dass keine Einkommensteuer anfällt.


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