Steuer auf Zusatzeinkünfte bei Rentner?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.08.05 07:06:28 von
neuester Beitrag 04.08.05 12:20:54 von
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Hallo,
ein Rentnerehepaar bezieht eine Rente von 1200.- + 200.-/ Monat.
Hinzu kommen Zinseinkünfte von 1500.- / Jahr.
Wie sind diese Zinsen zu versteuern d.h. wieveiel bleibt
von diesen 1500 netto übrig??
danke
Jürgen
ein Rentnerehepaar bezieht eine Rente von 1200.- + 200.-/ Monat.
Hinzu kommen Zinseinkünfte von 1500.- / Jahr.
Wie sind diese Zinsen zu versteuern d.h. wieveiel bleibt
von diesen 1500 netto übrig??
danke
Jürgen
Die Zinsen müssten völlig steuerfrei zu fliessen, da es sich im Rahmen des Sparerfreibetrages bewegt.
Hierfür ist lediglich der Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.
SOM
Hierfür ist lediglich der Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.
SOM
hallo,
danke für die schnelle Antwort,
aber ich hatte vergessen zu erwähnen dass der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist...
Grüße
Jürgen
danke für die schnelle Antwort,
aber ich hatte vergessen zu erwähnen dass der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist...
Grüße
Jürgen
@bombenleger
bei 1200+200 = 16.800 p.a
davon sind seit 2005 50% also 8.400 steuerpflichtig.
Dazu kommen nun die 1500 -> Summe 9900
der Grundfreibetrag ist aber ca. 8000 pro Ehepartner.
Also bleibt es steuerfrei.
bei 1200+200 = 16.800 p.a
davon sind seit 2005 50% also 8.400 steuerpflichtig.
Dazu kommen nun die 1500 -> Summe 9900
der Grundfreibetrag ist aber ca. 8000 pro Ehepartner.
Also bleibt es steuerfrei.
Wie kann bei Zinseinkünften von 1500 Teuros bei einem Ehepaar der Freibetrag ausgeschöpft sein?
Bei der Berechnung des Einkommens muß alles eingerechnet werden, also alle Zinsen, nicht nur die über dem Freibetrag liegenden.
Bei der Berechnung des Einkommens muß alles eingerechnet werden, also alle Zinsen, nicht nur die über dem Freibetrag liegenden.
Die Renten in Höhe von 1400 EUR/Monat sind zu 50 vH steuerpflichtig, ergibt 12 x 700 = 8400 EUR. Dazu kommen noch die Zinseinkünfte in Höhe von 1500 EUR, die voll zu versteuern sind. Zusammen kommen wir damit auf 9.900 EUR.
Der Grundfreibetrag für ein zusammen veranlagtes Ehepaar beträgt 2 x 7663 EUR = 15.326 EUR.
Nachdem das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt die Einkommensteuer -0- EUR.
Der Grundfreibetrag für ein zusammen veranlagtes Ehepaar beträgt 2 x 7663 EUR = 15.326 EUR.
Nachdem das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt die Einkommensteuer -0- EUR.
Sorry, hab mich vertippt. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2005 7664 EUR/Person = 15.328 EUR.
Ändert aber nichts daran, dass keine Einkommensteuer anfällt.
Ändert aber nichts daran, dass keine Einkommensteuer anfällt.
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