Thema Girosammelverwahrung und Konkurs - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.01 17:37:36 von
neuester Beitrag 16.11.01 17:57:56 von
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ID: 506.860
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Der zitierte Thread hat abgesichts der aktuellen Lage
eine neue Qualität bekommen.
Ich stelle ihn desswegen hier nochmal zur Diskussion, da ich der Ansicht bin, das er für ein breiters Publikum als im "Einsteiger" Board interessant ist.
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#1 von dasvirus [Userinfo] [Nachricht an User] 12.11.01 11:18:22 Beitrag Nr.:4.857.687 Posting versenden 4857687
Hallo,
hier mal die Frage eines Börsenneulings: was passiert mit Wertpapieren in (Giro-) Sammelverwahrung, der "normalen" Aufbewahrungsart für Wertpapiere, im Falle eines Konkurses des Depot-führenden Kreditinstituts?
Aus einem Börsenlexikon zum Stichpunkt Sammelverwahrung:
"Der Kunde behält seinen Anspruch auf die Wertpapiere; aber im Gegensatz zum Streifbanddepot (Sonderverwahrung) hat er kein Eigentumsrecht an den von ihm hergegebenen Wertpapieren, sondern ein Miteigentum zu Bruchteilen an dem Sammelbestand der Wertpapiere gleicher Gattung. In diesem Bestand sind die von ihm hinterlegten Wertpapiere enthalten. Im Konkurs besteht ein Aussonderungsrecht."
Was bedeutet dies konkret? Sind Konstellationen denkbar (Verpfändungen oder so), bei denen das Depot im Falle eines Konkurses futsch ist?? Wie lange würde man im Falle einer Beanspruchung des "Ausgliederungsrechts" warten muessen, bis man über die Wertpapiere wieder frei verfügen kann?
Vielen Dank!
Das Virus
<http://www.wallstreet-online.de/img/trans.gif>
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Auch ich, als Consors Kunde bin an diesem Thema brennend interessiert.
HG
eine neue Qualität bekommen.
Ich stelle ihn desswegen hier nochmal zur Diskussion, da ich der Ansicht bin, das er für ein breiters Publikum als im "Einsteiger" Board interessant ist.
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#1 von dasvirus [Userinfo] [Nachricht an User] 12.11.01 11:18:22 Beitrag Nr.:4.857.687 Posting versenden 4857687
Hallo,
hier mal die Frage eines Börsenneulings: was passiert mit Wertpapieren in (Giro-) Sammelverwahrung, der "normalen" Aufbewahrungsart für Wertpapiere, im Falle eines Konkurses des Depot-führenden Kreditinstituts?
Aus einem Börsenlexikon zum Stichpunkt Sammelverwahrung:
"Der Kunde behält seinen Anspruch auf die Wertpapiere; aber im Gegensatz zum Streifbanddepot (Sonderverwahrung) hat er kein Eigentumsrecht an den von ihm hergegebenen Wertpapieren, sondern ein Miteigentum zu Bruchteilen an dem Sammelbestand der Wertpapiere gleicher Gattung. In diesem Bestand sind die von ihm hinterlegten Wertpapiere enthalten. Im Konkurs besteht ein Aussonderungsrecht."
Was bedeutet dies konkret? Sind Konstellationen denkbar (Verpfändungen oder so), bei denen das Depot im Falle eines Konkurses futsch ist?? Wie lange würde man im Falle einer Beanspruchung des "Ausgliederungsrechts" warten muessen, bis man über die Wertpapiere wieder frei verfügen kann?
Vielen Dank!
Das Virus
<http://www.wallstreet-online.de/img/trans.gif>
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Auch ich, als Consors Kunde bin an diesem Thema brennend interessiert.
HG
Und? Wo ist das Problem?
Wertpapiere (der Kunden) gehören nicht zur Konkursmasse (da Sondervermögen); Cash ist über Einlagensicherungsfonds, rate mal , gesichert.
Die Verwahrungsform ist in dieser Hinsicht völlig uninteressant.
Ergebnis: Da ist keins.
wbb
BTW.: Consors ist kein Saftladen alla Systracom...
Wertpapiere (der Kunden) gehören nicht zur Konkursmasse (da Sondervermögen); Cash ist über Einlagensicherungsfonds, rate mal , gesichert.
Die Verwahrungsform ist in dieser Hinsicht völlig uninteressant.
Ergebnis: Da ist keins.
wbb
BTW.: Consors ist kein Saftladen alla Systracom...
Solche Dinge passieren ja nicht über Nacht. Da sollte man eben
rechtzeitig alles zu Geld machen und dieses überweisen.
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