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    Mietvertrag - Unglaublich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.01 18:08:12 von
    neuester Beitrag 21.11.01 13:19:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 508.790
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      Avatar
      schrieb am 20.11.01 18:08:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Miet/Vermietexperten.

      Wie kommt nach 9 Monaten man aus einem Mietvertrag heraus, welcher auf 3 Jahre abgeschlossen wurde. Egal wie!!!!

      Unsere Wohnung ist feucht (die Komplette Wand zur Wetterseite - ja sogar die Blätter im Ordner fühlen sich feucht an), der Rolladen kaputt, die Balkontür klemmt,
      usw. Aufgetreten sind die Schäden erst nach Einzug, soweit wir als Laien das beurteilen können.

      Den Vermieter haben wir schriftlich mehrmals darauf hingewiesen und nichts ist passiert. Jetzt haben wir die Miete um 20 % gekürzt.

      Was könnte man tun, um aus dem Mietvertrag entlassen zu werden?

      Vielen Dank im voraus.
      Trotzdem:D
      Naguli
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 18:13:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stell ein Ultimatum zum Abstellen der Schäden,
      mit Bekanntgabe der entsprechenden Konsequenzen.
      Am besten gleich übern Anwalt.


      B.
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 18:15:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      setze Ihm eine Frist, bis wann er die Sachen in Ordnung zubringen hat. Geschieht dies nicht, dann drohe ihm mit Kündigung, denn du hast (denk ich mal) Räume angemietet die in einen Einwandfreien Mietzustand sind. Und für diese zahlst Du auch Deine Miete.

      Mal auch als Tip bei feuchten Wänden (hab auch die Sorge), dann schau mal hier rein, auch das Forum ist interessant:

      http://www.schimmelpilz.de

      Gruß,
      Matze
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 18:30:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zeitmietverträge. Typische Bauernfängerei.

      Das beste ist, Du setzt mit Deiner Frau/Freundin ein Kind an. Dann kann man vor Gericht argumentieren, daß die Wohnung zu dritt zu klein ist und man deswegen aus der Wohnung raus muß. Nebenbei tut man noch was positives für die Sicherung der Altersvorsorge.

      Möglicherweise hat auch die Mietrechtsreform am. 1.9.2001 Änderungen bezüglich Kündigungsfristen gebracht. Informationen dazu findest Du auf der Internetseite des Justizministeriums unter Materialien als pdf-Dateien. Dort gibt es auch eine Broschüre für Laien.
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 18:48:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      Habe gerade ein ähnliches Problem durch.
      Du kannst versuchen außerordentlich zu kündigen, da Dir der Mietzweck (Wohnen)entzogen ist (durch Feuchtigkeit).
      Die Whg. hatte also versteckte Mängel und erfüllt damit den Vertragszweck nicht.
      Dann kannst Du kündigen und gleich ausziehen oder noch drinbleiben und ein evtl. Urteil abwarten,sollte der Vermieter gegen die Küdigung klagen.

      Ich habe meinen Proßes verloren - ist vieleicht nicht gerade ermutigend für Dich - aber bei mir wars Gewerbe. Bei privat. wohnen sollen die Richter menschlicher sein - habe ich gehört.


      Grüße AM

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      Avatar
      schrieb am 20.11.01 19:33:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      gleich zum anwalt ! es gibt übrigens ganz aktuell eine änderung im gesetz betreffend zeitmietverträge. habs nur gehört, noch nicht gelesen. schimmelpilzschäden etc. können in der regel nicht so einfach beseitigt werden ! Ich selbst habe so eine sache hinter mir und auch den prozeß verloren. obwohl meine tochter wegen allergischer atemnot mehrfach den notarzt brauchte. die immobilie ist unbewohnbar gewesen, aber die 3 richter vom olg hatten offenbar alle ähnliche probleme am hals (als vermieter). auf die rechtsprechung kannst du nicht vertrauen. das ist wie würfeln. Vieleicht bringt ein anwalt den vermieter vor einer klage zum einlenken.
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 23:58:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die spontanen Antworten. Also mit dem neuen Mietgesetz ist es doch wohl so, daß unbefristete Verträge, wenn mann schon lange darin wohnt, erst nach einem Jahr gekündigt werden konnten und nun durch die Änderung schon nach 3 Monaten. Bereits abgeschlossene Zeitmietverträge sind doch davon nicht betroffen, oder?

      Es muss doch auch noch anders finktionieren.

      SR
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 13:19:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Naguli,

      da ich mich täglich, auf Arbeit, mit solchen Sachen rumärgere, hier mal ein Tip.
      Wenn der Vermieter nach mehrmaliger Anmahnung die Mängel in Deiner Wohnung nicht abstellt verstößt er gegen seine Überlassungspflicht. Diese Pflicht ist eine Hauptpflicht eines Vermieters. Weiter hat er, Dich als Mieter, vor "Störungen" an der Mietsache zu schützen.
      Wenn Du jetzt zu einen Anwalt oder Mieterbund gehen würdest hättest Du die besten Karten. Diese Jungs holen noch Kohle für Deinen Umzug raus.

      MfG
      tucker
      (bin hoffentlich nicht Dein Verwalter)


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