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    Steuerliche Frage zu Medienfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.01 20:33:45 von
    neuester Beitrag 27.01.02 20:31:55 von
    Beiträge: 5
    ID: 526.509
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      Avatar
      schrieb am 26.12.01 20:33:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es handelt sich dabei sicherlich um eine Anfängerfrage, aber für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

      Beispiel:

      - Kauf eines geschlossenen Medienfonds für TDM 100.
      - Volle Abschreibung im 1. Jahr.
      - Da der Film nicht erfolgreich ist, greift im zweiten Jahr die Versicherung ein und zahlt TDM 75 zurück.

      Fragen:

      1.) Muss ich diese TDM 75 jetzt in voller Höhe als Gewinn versteuern, da ich ja die investierten TDM 100 voll im ersten Jahr abgeschrieben und als Verlust geltend gemacht habe?

      2.) Welche Spekulationsfrist gilt bei geschlossenen Fonds?

      3.) Wie verhält es sich, wenn ich nach 8 Jahren die eingesetzten TDM 100 zurückbekommen?
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 08:30:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      was ist das für eine dumme frage von einem angeblichen banker, dessen jobd besser ist, als 90.000 plus ein A6??

      arme bank, in der du da arbeitest!
      Avatar
      schrieb am 02.01.02 11:56:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. Da durch die Versicherung bzw. Schuldübernahme die jeweiligen Mindestlizenzeinnahmen übernommen werden, ist
      es eher unwahrscheinlich, dass bereits nach einem Jahr 75% zurückgezahlt werden, da die Lizenzeinnahmen über die
      gesamte Laufzeit generiert werden. Aus jeden Fall sind die Lizenzeinnahmen und somit auch Versicherungsleistungen
      steuerpflichtig.

      2. Die Frage als solche ist nicht sinnvoll. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen
      mit in diesem Fall gewerblichen Einkünften. Spekulationsgeschäfte ist aber "Private Veräußerungsgeschäfte". Unabhängig
      davon sollten unternehmerische Beteiligungen immer langfristig geplant sein.

      Ein frühzeitiger Verkauf würde zudem zum Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen führen, da die die Finanzbehörden die
      fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen würden. Eine Weiterveräußerung der Beteiligung ohne die Verlustzuweisung,
      die nicht ein 2. mal in Anspruch genommen werden könnte, dazu noch mit Gewinn ist wohl eher unwahrscheinlich.

      3. Den Teil der Frage verstehe ich nicht. Da bei Medienfonds nach Steuern ca. 40% des Kapitals gebunden sind, solltest
      Du deine TEUR 100 schon wesentlich früher wieder haben.....
      Avatar
      schrieb am 26.01.02 13:23:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie wird die Verlustzuweisung aus einer unternehmerischen Beteiligung, wie z.B. einem geschlossenem Fond, gerechnet ?

      Beispiel:

      100K Euro Einlagezumme zzgl Agio
      90% Verlustzuweisung = 90k Euro

      Wird die Verlustzuweisung in prozentual in Höhe des persönlichen Steuersatzes genehmigt ? Wenn z.B. Steuersatz von 50% = 45K Euro Verlustzuweisung ? Oder wie funktioniert das.

      Bitte kurz Info.

      Moonie
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 20:31:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      TEUR 100 Zeichnungssumme bei 90% Verlustzuweisung bedeutet, TEUR 90 Verluste in der entsprechenden Einkunftsart. Bei einem individuellen Spitzensteuersatz von 48,5% auch nach Verlustzuweisung bedeutet das, dass das Finanzamt Euro 43.650,-- Steuern erstattet. Aber Vorsicht, es gibt einige Fallstricke.


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