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    Abschied vom (Schweizer)Gold - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.02 15:37:14 von
    neuester Beitrag 24.01.02 19:42:40 von
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      schrieb am 24.01.02 15:37:14
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      Abschied vom Gold

      Garant für Unabhängigkeit und Neutralität
      von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich

      Vor anderthalb Jahren hat die Schweizerische Nationalbank begonnen, 1300 Tonnen Gold (ungefähr die Hälfte des Bestandes) zu verkaufen. In Kürze wird eine Volksabstimmung stattfinden über die Verwendung des Erlöses. Dieses Gold ist nicht einfach ein Geldwert, wie es zum Beispiel die Millionen sind, die für die Alpentransversale oder für die neue Fluggesellschaft bezahlt werden müssen. Das Gold hat in der Geschichte unseres Landes seinen besonderen Platz und auch seine Bedeutung für die Zukunft.

      Die Industrielle Revolution ist im 18. Jahrhundert von England ausgegangen. Technische Erfindungen und neue Arbeitsformen haben einen beispiellosen wirtschaftlichen Aufschwung eingeleitet. Fast ebenso wichtig waren die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die einen relativ freien Handel ermöglichten, und vertrauenswürdiges Geld, mit dem der Güteraustausch abgewickelt und Investitionen getätigt werden konnten. Wie in der ganzen neueren Kulturgeschichte der Menschheit hat auch in den letzten zwei Jahrhunderten das Gold eine zentrale Rolle gespielt. 1823 hatte England, anlässlich der Neuordnung seines Geldwesens nach den Napoleonischen Kriegen, die Goldwährung eingeführt. Die andern Industrieländer schlossen sich nach und nach an. Grössere Beträge wurden mit Goldmünzen und zunehmend - weil bequemer - auch mit Banknoten bezahlt. Sie wurden vor allem von vielen privaten Banken herausgegeben. Dies war insofern keine Gefahr, weil die Noten bei der herausgebenden Bank jederzeit in Goldmünzen oder Barrengold eingetauscht werden konnten. Es zirkulierte eine Vielzahl von Banknoten und Goldmünzen - auch innerhalb eines Landes. Die Einheitlichkeit des internationalen Währungssystems war gegeben durch den gemeinsamen Bezugspunkt des Goldes, das auch einen Schutz vor willkürlicher, staatlicher Manipulation des Geldwertes bot.

      Um 1900 wurde das Geldwesen in vielen Staaten mit der Gründung von National- oder Zentralbanken vereinheitlicht. Aber auch die meisten dieser Banken verpflichteten sich, die Banknoten gegen Gold einzutauschen. Die Jahre des ausgehenden 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts waren Jahre der Stabilität und der Wirtschaftsblüte. Der Handel mit Gütern wurde zudem an den Grenzen kaum mit Zöllen behindert. Die riesigen Kolonialreiche vor allem Englands und Frankreichs waren zudem einheitliche Wirtschaftsräume, die den Güteraustausch weiter begünstigten. In der Schweiz waren es die goldenen Jahre der Textil- und insbesondere der Stickerei-Industrie, die die meisten ihrer Produkte in alle Welt exportierten.

      Der Sündenfall von 1914: Von der Goldbindung zum blossen Papiergeld
      Zu Beginn des Ersten Weltkrieges änderte sich dies schlagartig: Die Einlösepflicht der Nationalbanken von Noten in Gold wurde überall - auch in der Schweiz - mit Notrecht aufgehoben. Das Geld wurde dadurch zum staatlich verordneten, das heisst «gesetzlichen Zahlungsmittel». Damit machten die europäischen Völker keine guten Erfahrungen. Die Verlockung, den eskalierenden Krieg mehr und mehr mit dem Druck neuer Noten zu finanzieren, war für die kriegsführenden Regierungen viel zu gross. Die Preise verdoppelten und verdreifachten sich, und das Volk verlor so seine Ersparnisse. Die deutsche Mark verlor in den Nachkriegswirren vollständig ihren Wert und wurde durch neues Geld ersetzt. Auch der Schweizer Franken verlor in diesen Jahren deutlich an Wert - wenn auch in geringerem Masse als ausländische Währungen.

      In der Zwischenkriegszeit gewann das Gold wieder an Bedeutung. Die verschiedenen Nationalbanken begannen ihre Goldbestände als Währungsreserve zu äufnen [schwzdt. für aufzustocken], um das Vertrauen in das Papier-Geld zu stärken, die meisten jedoch, ohne die Einlösepflicht «Noten gegen Gold» - wie vor dem Ersten Weltkrieg - wieder einzuführen. Die Banknoten waren so zumindest teilweise durch Gold gedeckt, ohne dass Goldmünzen als Zahlungsmittel verwendet wurden. Die Schweiz führte in den dreissiger Jahren die Einlösepflicht von Noten gegen Gold für wenige Jahre wieder ein. 1936 wurde sie in der Wirtschaftskrise notrechtlich wieder abgeschafft und der Schweizerfranken abgewertet. Damit verschwanden die zirkulierenden Goldmünzen endgültig aus den Portemonnaies. Der aufziehende Zweite Weltkrieg verhiess für das Papiergeld nichts Gutes. Wer konnte, versuchte, seine Ersparnisse in Sachwerten anzulegen - nicht zuletzt in Gold.

      Strategische Zukunftsplanung im Zweiten Weltkrieg
      Noch während im Zweiten Weltkrieg die Schlachten an allen Fronten tobten, machten sich die strategischen Planer der Westmächte Gedanken über den Wiederaufbau und die Wirtschaftsordnung nach Beendigung des Krieges. 1941 trafen sich der Präsident der Vereinigten Staaten, F.D. Roosevelt, und der Premierminister von England, Winston Churchill, auf einem Kriegsschiff und unterzeichneten die sogenannte «Atlantik-Charta». Unter Punkt 5 verpflichteten sich die USA und England, nach dem Kriege «eine möglichst vollständige Zusammenarbeit aller Nationen und Wirtschaftsgebiete herbeizuführen, mit dem Ziel eines für alle verbesserten Lebensstandards, der wirtschaftlichen Anpassung und sozialen Sicherheit». Dies gab den Anstoss für die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der heutigen Weltbank in Bretton Woods (USA) bereits im Jahre 1944 sowie des Gatt, des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (der heutigen WTO), im Jahre 1948. Während das Gatt mit der Senkung von Zöllen und der Abschaffung von Handelshemmnissen den Welthandel fördern sollte, hatten der IWF und die Weltbank die Aufgabe, die dazu nötigen währungspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese beiden Institutionen wurden zu Spezialorganisationen der Uno erklärt und nahmen ihre Tätigkeit 1946 und 1947 auf.

      Das Abkommen von Bretton Woods
      In Bretton Woods wurde ein Abkommen abgeschlossen, das den Goldstandard einführte: 1 Unze Gold wurde mit 35 Dollar bewertet. Die amerikanische Notenbank, das Federal Reserve Board (Fed), verpflichtete sich gegenüber den anderen Notenbanken, den Dollar jederzeit zu diesem Kurs in Gold umzutauschen. Auf dieser Basis wurden die Wechselkurse aller beteiligten Länder bemessen (= System der festen Wechselkurse). Änderungen waren nur bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten vorgesehen. Der US-Dollar als Leitwährung war als internationales Zahlungsmittel und auch als Reservewährung für andere Länder vorgesehen. Die amerikanische Notenbank hatte in der neuen Ordnung eine besondere Stellung. Einerseits garantierte sie mit ihren Goldreserven für die Stabilität des Systems, andererseits hatten die USA als einziges Land die Möglichkeit, mit ihrem nationalen Geld auf der ganzen Welt zu bezahlen. Das bedeutete aber auch, dass die USA im Geschäftsverkehr mit anderen Ländern gesamtwirtschaftlich mehr ausgeben als einnehmen und die Differenz mit neu geschaffenen Dollars bezahlen konnte. Der Dollar als Leitwährung ebnete den USA den Weg zur dominierenden Wirtschaftsmacht.

      Die Schweiz trat 1945 der Uno und auch dem Internationalen Währungsfonds nicht bei. Gründe dafür waren die Neutralität und die schlechten Erfahrungen mit dem Völkerbund in der Zwischenkriegszeit: Die vom Völkerbund seinerzeit beschlossenen Sanktionen gegen Italien hatten das Nachbarland Schweiz ausserordentlich hart getroffen. Beim IWF kam ein Unbehagen gegenüber der Dominanz und dem faktischen Vetorecht der USA dazu. Nach Einschätzung der Nationalbank waren durch die Nichtmitgliedschaft keine ernstzunehmenden Nachteile zu befürchten, und unser Land könnte sich freiwillig an die Spielregeln des IWF halten.

      Zur gleichen Zeit bemühten sich Bundesrat und Nationalbank, die Verfassungsgrundlage zu legen für eine eigenständige, die Unabhängigkeit und Neutralität wahrende Währungspolitik. Umstritten war insbesondere der Stellenwert des Goldes. Bundesrat und Parlament entwarfen einen Währungsartikel, der u.a. dem Bund die umfassende Kompetenz gab, den Schweizerfranken als «gesetzliches Zahlungsmittel» zu erklären. Die Golddeckung war jedoch darin nicht enthalten. (Gesetzlich war allerdings bereits vorgeschrieben, dass Banknoten zu 40% mit Gold gedeckt sein müssen.)

      Auseinandersetzung um eine eigenständige Währungspolitik
      In der Folge fand im Volk eine rege Auseinandersetzung über das Gold und die Goldreserven statt. Die liberal-sozialistische Partei, die sogenannten «Freiwirtschaftler», die die Lehren von Silvio Gsell vertraten, sammelten fast 90000 Unterschriften für eine Volksinitiative (verlangt waren lediglich 50000). Sie wollten die Schweiz und ihre Währung in der Verfassung ganz vom Gold lösen. Ihre Initiative enthielt Elemente, die heute - 50 Jahre später - in vielen Ländern realisiert sind. Die Nationalbank sollte nach ihrer Ansicht den Schweizerfranken stabilhalten, indem sie die Geldmenge entsprechend veränderte: Eine Ausweitung der zirkulierenden Geldmenge sollte der wachsenden Volkswirtschaft die nötigen Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, eine Verknappung des Geldes den Preisauftrieb eindämmen. Die Hauptschwierigkeit in diesem Modell war damals, in einer Welt der festen Wechselkurse den Wechselkurs ständig zu ändern.

      Als erstes kam 1949 der oben erwähnte Währungsartikel von Bundesrat und Parlament zur Abstimmung, der dem Bund die umfassende Kompetenz gab, den Schweizerfranken zum «gesetzlichen Zahlungsmittel» zu erklären, ohne jedoch zu bestimmen, dass dieser mit Gold gedeckt sein müsse. Das Volk lehnte ab. Viele Völker hatten in den vergangenen Jahrzehnten mit dem staatlich verordneten Geld keine guten Erfahrungen gemacht. Misstrauen war auch in der Schweiz verbreitet. Mancher Familienvater kaufte damals «Goldvreneli» (Goldmünzen zu je Fr. 20.-), um im Notfall damit Brot kaufen zu können.

      1951 kam es zu einer zweiten Abstimmung: Das Volk lehnte die Initiative der «Freiwirtschaftler» ab und stimmte der überarbeiteten Fassung des Währungsartikels 39 in der Verfassung zu, der neu folgende Bestimmungen enthielt:

      Absatz 6: «Der Bund kann die Einlösepflicht für Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen nicht aufheben [ ... ] ausgenommen in Kriegszeiten oder in Zeiten gestörter Währungsverhältnisse.»

      Absatz 7: «Die ausgegebenen Banknoten müssen durch Gold und kurzfristige Guthaben gedeckt sein.»

      Der Berichterstatter der Kommission hatte das Prinzip der Golddeckung im Nationalrat wie folgt erklärt: «Es soll der Notenbezüger die Sicherheit haben, dass ein bestimmter Gegenwert seiner Noten in Gold vorhanden ist. [ ... ] Zwar sind die Noten bis auf weiteres nicht mehr einlösbar. Hingegen bleibt für weiteste Kreise der Bevölkerung ein Grossteil des Vertrauens in die Währung mit der Notendeckung verknüpft. Insbesondere ist es die Golddeckung, nach der die Währung am häufigsten beurteilt wird. [ ... ] Wenn dazu in einem Land Vorschriften über eine Mindestgolddeckung existieren, scheint mir, wird damit auch eine Garantie geschaffen, dass ein Goldvorrat in entsprechendem Masse geäufnet und erhalten wird.»

      Für andere Parlamentarier war das Gold jedoch veraltet und nicht mehr zeitgemäss. Man könne sich auch auf den Dollar abstützen. Volksvertreter, die traditionelle Werte hochhielten, sahen dies jedoch anders: Sie erinnerten daran, dass noch vor wenigen Jahren im Krieg zum Teil mit Gold die notwendigen Rohstoffe und Nahrungsmittel gekauft werden konnten, die das Überleben des Landes sicherten. Der Thurgauer Ständerat Stähli ergänzte: «Voraussetzung für eine gesunde Währung ist nicht allein eine dekretierte Golddeckung, sondern insbesondere ein gesunde Wirtschaft, klare Rechtsverhältnisse und vor allem ein steter Arbeitswille des Volkes.»

      Weiter kam zum Ausdruck, dass der National- und der Ständerat gewillt waren, ausserhalb des IWF die verfassungsmässigen Grundlagen für eine unabhängige Währungspolitik zu schaffen. Auf die Frage, wie man sich zu verhalten gedenke, wenn die USA inflationieren und ihre Währung abwerten, erwiderte Bundesrat Nobs: «Die Antwort ist klar. Wir behalten die volle Handlungsfreiheit. Wir sind keinem Automatismus verschrieben. [ ... ] Wir sind vollständig frei, die volkswirtschaftlichen Konsequenzen für unser Land abzuwägen und danach, wie das höchste nationale Interesse es gebietet, die entsprechenden währungspolitischen Massnahmen zu treffen.» «Die Währung ist ein kostbares Gut», führte er weiter aus, «man muss ihr Sorge tragen, aber sie ist kein Götze, sowenig wie das Gold.»

      Dollarschwemme in den sechziger Jahren
      In der Ordnung von Bretton Woods waren die USA das einzige Land, das mit eigenem Geld in der ganzen Welt bezahlen und so auch Zahlungsbilanzdefizite gegenüber dem Ausland mit der Notenpresse decken konnte. Diese stellten sich in der Nachkriegszeit schnell ein und wuchsen von Jahr zu Jahr. Die auf der ganzen Welt zirkulierenden Dollars nahmen entsprechend zu. Diese Entwicklung hatte anfänglich keine negativen Auswirkungen. Ein vertrauenswürdiges internationales, zudem mit Gold gedecktes Zahlungsmittel wurde für den wiedererstehenden Welthandel in zunehmenden Masse gebraucht. Die US-Defizite und damit auch die weltweit zirkulierende Dollarmenge nahmen allerdings in den sechziger Jahren im Gleichschritt mit der Ausweitung des Vietnamkrieges in immer bedrohlicherem Ausmasse zu. Die ganze Welt begann den Krieg mitzufinanzieren, indem sie Waren gegen Dollars verkaufte, die mit der Dollarschwemme ihren Wert zunehmend verloren. Die 1945 zwischen dem Dollar und den andern Währungen festgelegten Relationen stimmten nicht mehr. Als das Abkommen von Bretton Woods anfangs der siebziger Jahre nicht mehr zu halten war, wurde die Goldbindung des Dollars aufgegeben, und die Wechselkurse wurden freigegeben. Der US-Dollar verlor im Vergleich mit anderen Währungen in kürzester Zeit etwa 30% an Wert. Bis heute sind es gegenüber dem Schweizer Franken bis zu 70% Wertverlust: Der Dollarkurs betrug damals Fr. 4.30. Er fiel zeitweise bis auf Fr. 1.20 und beträgt heute ungefähr Fr. 1.60.

      Wie verhielt sich die Schweizerische Nationalbank? Nach der Volksabstimmung von 1951, die die Golddeckung in der Bundesverfassung verankerte, begann die Nationalbank die Goldreserven zu äufnen. Sie betrugen nach dem zweiten Weltkrieg 800 Tonnen und hatten einen Wert von etwa 4,5 Mrd. Franken. Die Krise des Koreakrieges, der die Welt an den Rande eines Atomkrieges brachte, und später auch die Ungarn- und Kubakrise werden die Nationalbank bestärkt haben, ihr Vorhaben weiterzuführen. Als die «Dollarschwemme» in den folgenden Jahren immer mehr zunahm, fuhr sie damit in weiser Voraussicht fort. Der Goldbestand verdreifachte sich bis Mitte der sechziger Jahre auf 2600 Tonnen (damaliger Wert etwa 12 Mrd. Franken). In der Folge veränderte sich der Goldbestand bis in die heutige Zeit nicht mehr.

      Ein weiterer Grund für die wachsenden Währungsreserven (neben dem Gold vor allem US-Dollars) war die gute Wirtschaftslage bereits in den fünfziger Jahren. Unser Land war eines der wenigen Länder, das nach dem Krieg über eine intakte Wirtschaft verfügte und sich nicht über mangelnde Aufträge beklagte. Dazu kamen ein Arbeitsfriede und eine Arbeitsmoral, die bald sprichwörtlich werden sollten, eine Arbeitswoche, die für viele erst samstags um 16 oder 17 Uhr endete, unzählige Überstunden, die geleistet werden mussten, und kaum mehr als zwei Wochen Ferien im Jahr. Die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz war dermassen gut, dass das Land bald mit einem grossen Mangel an Arbeitskräften zu kämpfen hatte und für viele Arbeitssuchende aus den kriegsversehrten Ländern (vor allem aus Italien und Österreich) zu einem Einwanderungsland wurde. Im Gegensatz zu den USA hatte die Schweiz wachsende Überschüsse: Zuerst 20, dann 30, später 40 Prozent des Sozialproduktes (Güter und Dienstleistungen) wurden exportiert, ohne dass dem wertmässig entsprechend grosse Importe gegenüberstanden. Die Einnahmen waren gesamtwirtschaftlich entsprechend grösser als die Ausgaben.

      Was geschah mit den stark gewachsenen Währungsreserven am Anfang der siebziger Jahre? Als das System der festen Wechselkurse wegen der Dollarkrise zusammenbrach, erlitt die Schweizerische Nationalbank in kürzester Zeit einen Verlust von vielen Milliarden Franken auf ihre Dollarreserven. Die Buchverluste stiegen in den nächsten Jahren mit dem fortschreitenden Kursverfall des Dollars weiter an. Die in den fünfziger und sechziger Jahren angelegten Goldreserven dagegen waren bis in die neuere Zeit unverändert vorhanden und hatten einen Marktwert von etwa 40 Milliarden Franken (bei einem Einstand von 12 Mrd. Franken). Zwischenzeitlich (um 1980) ist ihr Wert mit dem steigenden Goldpreis auf über 80 Mrd. Franken angestiegen.

      Währungsordnung nach Bretton Woods
      Nach dem Zusammenbruch der Währungsordnung von Bretton Woods veränderte sich die Welt währungspolitisch massiv. Die Zeit der freien, sich täglich ändernden Wechselkurse begann. Der Internationale Währungsfonds löste sich vollständig vom Gold. Der offizielle Goldpreis wurde abgeschafft, der IWF begann, die eigenen Goldreserven zu verkaufen, und verbot sogar in einer Statutenänderung von 1978 seinen Mitgliedern, die eigene Währung in Gold zu bemessen. Das Gold als Währungssicherung sollte ersetzt werden durch die Sonderziehungsrechte, das heisst mit Geld, das «ex nihilo» (aus dem «Nichts») geschaffen wurde. Diese Kunstwährung des IWF ist vergleichbar mit dem ECU und später dem EURO. Sie hat allerdings nie deren Bedeutung erlangt. Anfänglich wurde sie den Mitgliedsländern als Währungsreserve zugeteilt, ohne dass diese direkt eine Einzahlung machen mussten. Die Sicherheit des Geldes sollte also nicht mehr durch einen Sachwert wie das Gold garantiert werden, sondern durch andere Währungen und vor allem durch das Funktionieren des IWF und der Notenbanken in den einzelnen Ländern, die die Geldmenge regulieren.

      Von diesem Zeitpunkt an war die Schweiz das einzige Land mit einer in der Verfassung verankerten und in verschiedenen Spezialgesetzen definierten Golddeckung sowie einer entsprechend grossen Goldreserve. Dies hinderte das Land jedoch nicht, faktisch eine freie Währung zu haben. Sie war überhaupt das erste Land, das am 23. Januar 1973 autonom die Währung freigegeben hatte, um mit einer massiven Aufwertung die Fluchtbewegungen aus dem Dollar und aus anderen Währungen in den Schweizerfranken einzudämmen.

      Die unabhängige Währungspolitik hatte sich in schwierigem Umfeld bewährt. Die Landesregierung und die Nationalbank haben sich rückblickend so verhalten, wie es Bundesrat Nobs im Jahr 1951 vorausgesehen hatte. Er hatte in der Debatte um den Währungsartikel auf die Frage, was man zu tun gedenke, wenn die USA inflationiere, wie folgt geantwortet: «Wir sind keinem Automatismus verschrieben [ ... ]. Wir sind vollständig frei, die volkswirtschaftlichen Konsequenzen für unser Land abzuwägen und danach, wie das höchste nationale Interesse es gebietet, die entsprechenden währungspolitischen Massnahmen zu treffen.»

      1992 trat die Schweiz mit einer Volksabstimmung dem Internationalen Währungsfonds IWF bei. Nach Einschätzung der Schweizerischen Nationalbank und des Bundesrates waren die Gründe weggefallen, die bisher einen Beitritt verhindert hatten.

      US-Kampagne gegen den Finanzplatz Schweiz
      1996 wurden die Schweiz und insbesondere ihre Banken aus den USA überraschend angegriffen. Eine noch nie dagewesene Kampagne gegen den Finanzplatz Schweiz brach los. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Edgar Bronfman, und andere griffen die Schweiz und die Banken wegen der nachrichtenlosen Konten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges und auch wegen angeblich dubioser Goldgeschäfte aus jener Zeit massiv an und verlangten 50 Jahre später wie aus heiterem Himmel Entschädigungszahlungen in astronomischer Höhe: «Wenn die Schweizer stur bleiben, werde ich alle amerikanischen Geschäftsleute aufrufen, ihre Geschäftsbeziehungen zu diesem Land abzubrechen. Es ist die Zeit gekommen, um diese Sache zu erledigen, oder es kommt zu einem totalen Krieg.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 11.3.1997) Mitglieder der Clinton-Regierung schlugen daraufhin in die gleiche Kerbe (Eizenstat-Bericht). Schliesslich reichten Anwälte eine Sammelklage in Höhe von 500 Mrd. Franken ein. Viele Schweizer Medien doppelten nach mit haltlosen Selbstbezichtigungen im Zusammenhang mit der Rolle unseres Landes im Zweiten Weltkrieg.

      Reaktion des Bundesrates
      Die Landesregierung reagierte mit Aufregung und übereifrigen Bemühen. Mit riesigem Aufwand untersuchte die sogenannte Volker-Kommission das Innenleben der Schweizer Banken nach nachrichtenlosen Konten. Die Funde waren bescheiden. Man schätzt die Kosten dafür auf über 800 Mio. Franken! Die Schweizerische Nationalbank errichtete einen Fonds von 100 Mio. Franken aus dem Volksvermögen. Schliesslich verpflichteten sich die Schweizer Banken zu einem Vergleich, der sie zur Zahlung von etwa 1,5 Mrd. Franken verpflichtete. Rückblickend wirkt der gigantische Aufwand masochistisch. Im übrigen sind die Ansprüche gegenüber der Nationalbank aus jener Zeit bereits 1946 im Washingtoner Abkommen geregelt worden.

      Am 5. März 1997 schlug der damalige Bundespräsident Koller im Einvernehmen mit dem Direktorium der Nationalbank vor, einen Teil der Goldreserven zu verkaufen und mit dem Erlös die sog. «Solidaritätsstiftung» zu bilden. Sie war eine Art Befreiungsschlag, um die Angreifer zu besänftigen. Der Verkauf der Goldreserven war jedoch ohne Aufhebung der Golddeckung in der Bundesverfassung nicht möglich. Darüber musste das Volk befinden.

      Goldverkäufe der Schweizerischen Nationalbank
      Wie kam es schliesslich zu den Goldverkäufen der Schweizerischen Nationalbank? 1998 bearbeiteten Bundesrat und Parlament das Projekt «nachgeführte Bundesverfassung». Sie gaben vor, das gesamte geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht in moderne Sprache und in neue, überzeugende Systematik zu fassen. Inhaltliche Neuerungen sollten darin nicht enthalten sein. Es zeigte sich jedoch bald, dass dem nicht so war. Ein Beispiel unter vielen war der neu formulierte Währungsartikel 99 der neuen Bundesverfassung (BV): Im Entwurf schaffte der Bundesrat sowohl das Gold wie auch die Golddeckung einfach ab.

      National- und Ständerat einigten sich schliesslich darauf, das Prinzip der Golddeckung wegzulassen und durch den Satz zu ersetzen, dass ein «Teil der Währungsreserven» in Gold gehalten werde (Art. 99 der neuen BV). Mit dieser inhaltlichen Änderung war jedoch grünes Licht gegeben für den Verkauf grosser Teile der Goldreserven.

      Im Parlament fand eine währungspolitische Diskussion kaum statt. Vorherrschend war die Meinung, Goldreserven grösseren Ausmasses seinen nicht mehr zeitgemäss, und die Golddeckung sei ein Relikt aus der Zeit der festen Wechselkurse und deshalb veraltet.

      Einen Einfluss hatte auch die mediale Berichterstattung in der Schweiz über das Gold im Zweiten Weltkrieg. Jenes wurde in Verbindung gebracht mit Raub, Hehlerei und unanständigen Geschäften und sogar mit Zahngold aus den Konzentrationslagern. Dies hat unterschwellig den Eindruck erzeugt, das Gold der Nationalbank sei eigentlich etwas Unanständiges, das der Schweiz mehr schade als nütze. Die Erinnerung, dass in der Not des Krieges mit dem Gold Nahrungsmittel, Saatgut und Rohstoffe gekauft werden konnten, um das Überleben des Landes zu sichern, schien ganz verlorengegangen zu sein. Auch ist das im Volk verankerte Bewusstsein, dass das Gold für die Stabilität des Schweizerfrankens eine wichtige Rolle spielte und noch immer spielt, in den Hintergrund gedrängt worden. So weiss in der Schweiz heute kaum jemand aus der jüngeren Generation, dass das Gold der Nationalbank zum grössten Teil gar nicht aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammt - wie viele auf Grund reisserischer Medienberichte glauben -, sondern aufgrund einer Volksabstimmung in der Nachkriegszeit in den fünfziger und sechziger Jahren geäufnet wurde.

      Weiter eine Rolle spielte die Meinung, dass mit der Verbreitung des elektronischen Geldes (z.B. EC-, Kreditkarten und ähnliches) die Verbindung zu Gold nicht mehr wie bei den Banknoten gegeben sei und jenes deshalb nicht mehr gebraucht werde.

      Angebliches «Verbot» der Golddeckung von seiten des IWF
      Bundesrat Koller hatte im Ständerat anlässlich der Behandlung des neuen Währungsartikels in der neuen Bundesverfassung von einer Expertengruppe gesprochen, die festgestellt habe, dass die Hälfte der Goldreserven nicht gebraucht würde und aus der Bilanz der Nationalbank ausgegliedert werden könnte. Wir hätten uns zudem mit dem Beitritt zum IWF im Jahr 1992 verpflichtet, die Goldbindung abzuschaffen. Sonst müssten wir wieder austreten, führte Koller weiter aus. Diese Stellungnahme wirkt seltsam. Wenn man nämlich die Botschaft des Bundesrates und der Nationalbank von 1991 zum IWF-Beitritt konsultiert, liest man es anders. Darin steht klipp und klar, dass der IWF-Beitritt aufgrund des Art. 39 der alten BV (der die «historische» Golddeckung enthält) durchgeführt werden könne (Schweizerisches Bundesblatt 1991, S. 1248). Nirgends steht auch nur ein Wort, dass dieser geändert werden müsse - ebensowenig in den Abstimmungsunterlagen vor der damaligen Volksabstimmung (wenn schon, hätte der Art. 39 vor dem Beitritt zum IWF geändert werden müssen).

      Es stimmt, dass der IWF bereits 1978 - nach den grossen Währungsturbulenzen um den Dollar - in seinen Statuten die Bestimmung aufgenommen hat, dass die Währungen der Mitgliedsländer nicht mehr in Gold gemessen werden dürfen. Dies ist in der Schweiz auch seit 1973 nicht mehr der Fall. Die verfassungsmässig verankerte Golddeckung hatte von diesem Zeitpunkt an eine andere Aufgabe. Sie verpflichtete die Nationalbank zu einer geld- bzw. «gold»politischen Disziplin, da das Gold nicht so einfach verkauft werden konnte, wie der IWF selber und viele andere Länder es getan hatten. Auch in der Schweiz hatte damals mancher Politiker gefordert, Goldreserven zu verkaufen, um dies oder jenes zu finanzieren. Schliesslich hatte die Golddeckung psychologisch - namentlich auch im Ausland - eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf das Vertrauen in den Schweizerfranken.

      Die Bestimmung des IWF von 1978, die Währungen seiner Mitglieder nicht mehr in Gold zu bemessen, muss heute im Kontext der damaligen Weltwährungskrise gesehen werden. Es macht heute keinen Sinn anzunehmen, dass der IWF ein Land, das mit seiner Währung weltweit stabilisierend wirkt, zwingt, die «historische» Golddeckung aus der Verfassung zu streichen, die ohnehin innenpolitisch vor allem eine rechtliche Wirkung hatte: nämlich zu verhindern, dass das Gold verkauft werden konnte. Der IWF hat heute in der Zeit der Asien-, der Russland-, der Türkei- und neuerdings der Argentinienkrise ganz andere Sorgen.

      Andere Stimmen aus den USA
      Mehr Licht in den zum Teil rätselhaften Ablauf der Ereignisse bringt ein Artikel von Jane H. Ingraham mit dem Titel «Good-bye gold», der bereits im Oktober 1997 in den USA in der Zeitschrift New American erschien (vgl. Zeit-Fragen vom 4.1.2002). Die Autorin schrieb, der Schweizerfranken sei die einzige Währung der Welt, die noch die Golddeckung kenne. Gebunden an die strenge Disziplin des Goldes, könnten die Schweizer Politiker die Geldmenge weniger manipulieren als in anderen Ländern. Resultat sei ein ständiges wirtschaftliches Wachstum über lange Zeit und wirklicher Wohlstand. Diese Garantie gebe ausländischen Investoren grosses Vertrauen. Ungefähr 30% der weltweit investierten Anlagen würden von Schweizer Banken verwaltet.

      Ingraham weist darauf hin, dass der amerikanische Dollar durch schrittweise Lösung vom Gold seit 1913 99% und seit 1987 45% an Wert verloren habe. Der Wertverlust in der Schweiz sei viel geringer gewesen. Der Schweizerfranken sei «the last bastion of real money». Die Bindung an das Gold gebe dem Schweizerfranken Stabilität und erkläre die unglaubliche Entwicklung der Schweizer Banken, die in Konkurrenz mit den mächtigsten Finanzhäusern der USA stehen. Dies sei der eigentliche Grund für die Angriffe von Edgar Bronfman und auch von den Leuten aus der Clinton-Regierung gewesen - und nicht die Unterstützungszahlungen für die relativ kleine Gruppe Holocaust-Überlebender.

      Unter dem Titel «Who really helped the Jewish people?» stellt Ingraham zudem fest, die Schweiz sei überhaupt das Land gewesen, das in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren vor dem Krieg - gemessen an der Zahl der Bevölkerung - am meisten Juden aufgenommen habe, insbesondere mehr als die USA.

      Strategische Planung?
      Die in martialischem Ton vorgetragenen Angriffe von Bronfman und Gleichgesinnten, schrieb Ingraham weiter, würden deshalb insbesondere von den Juden in der Schweiz und in Israel nicht verstanden. Diese Angriffe hätten einen ganz andern Grund gehabt, als den noch wenigen Überlebenden des Holocaust zu Unterstützungszahlungen zu verhelfen. Sie hätten sofort aufgehört, als die Landesregierung zugesagt habe, die Goldbindung des Schweizerfranken zu lösen und die Hälfte der Goldreserven zu verkaufen. Dies sei der wahre Grund gewesen und nicht - wie allgemein angenommen - die relativ geringe Zahlung von 1,5 Mrd. Franken der beiden Grossbanken UBS und CS. Der goldgebundene Schweizerfranken und die grossen Goldreserven der Nationalbank, die währungspolitisch nationale Eigenständigkeit garantierten, seien für die strategischen Planer in den USA ein Hindernis auf ihrem Weg, längerfristig ein globales, das heisst übernationales Finanzsystem zu errichten, wozu die Einführung des Euro nur eine Vorstufe sei. Dieses Hindernis zu beseitigen, sei das eigentliche Ziel der Angriffe gewesen.

      Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung vom März 1999
      Im März 1999 - drei Wochen vor der Abstimmung - schickte der Bundesrat die überarbeitete Bundesverfassung (mit fast 200 Artikeln) allen Stimmbürgern zu. Im Begleittext stand kein Wort davon, dass das Parlament die Golddeckung herausgestrichen hatte. In den Wochen vor der Abstimmung betonte der Bundesrat in allen Medien fast gebetsmühlenhaft, in der neuen Bundesverfassung stehe nichts Neues - es sei lediglich eine Nachführung von bereits Bestehendem. So kam es, dass praktisch niemand - ausser einem kleinen Kreis interessierter Finanzspezialisten - merkte, dass die 1951 in der Verfassung verankerte Golddeckung aufgehoben wurde. Das Volk merkte es erst nach der Abstimmung: Das Parlament änderte das Gesetz über Währung und Zahlungsmittel, und die Nationalbank begann mit dem Verkauf der Hälfte der Goldreserven: 1300 Tonnen Gold aus dem Volksvermögen mit einem Wert von etwa 20 Mrd. Franken. Dem gegenüber sind die Swissair-Millionen heute eine Bagatelle! Manch ein Bürger fühlte sich von dieser Vorgehensweise der «Classe politique» in Bern zu Recht hintergangen. Eine breite Auseinandersetzung, wie sie am Anfang der fünfziger Jahre stattgefunden hatte, wurde so verhindert.

      In diesem Jahr kommt es nun trotzdem zu einer Volksabstimmung. Es geht aber nicht mehr um die langfristige Wertbeständigkeit des Schweizerfrankens und die geldpolitische Glaubwürdigkeit der Nationalbank, sondern lediglich noch darum, wie der Erlös aus dem bereits verkauften Gold verwendet werden soll. Gemäss Vorschlag des Parlamentes soll mit dem Erlös eine Stiftung geäufnet werden, deren Ertrag zu je einem Drittel auf die AHV, die Kantone und die Solidaritätsstiftung aufgeteilt wird. Demgegenüber steht die Volksinitiative der SVP, die alles für die AHV verwenden will.

      Auffallend widersprüchlich ist die Informationspolitik des Bundesrates: Während über die Bedeutung des geänderten Währungsartikels praktisch gar nicht informiert wurde, sondern im Gegenteil der Bundesrat immer wieder betont hat, in der nachgeführten Bundesverfassung stehe nichts Neues, wird in diesen Tagen im Vorfeld der Abstimmung über den Uno-Beitritt mit Steuergeldern und unter Einsatz eines grossen Stabes von Medienberatern einseitig und übermässig «informiert».

      Weitere Goldverkäufe geplant?
      In der Herbstsession 2001 erklärte Rudolf Strahm, Präsident der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), der Ausschuss sei sich darüber im klaren, dass die Höhe der nötigen Gold- und Währungsbestände eine politische Ermessensfrage sei, die auch politisch entschieden werden müsse. Der weitere Abbau der Goldbestände könne durchaus überprüft und neu aufgerollt werden. Gemäss dem Entwurf zum neuen Nationalbankgesetz soll zudem das Direktorium der Nationalbank über die Höhe der notwendigen Goldreserven künftig selbst bestimmen können.

      Entmündigung des Bürgers?
      Der Verkauf der Hälfte der Goldreserven ist mit vielen Merkwürdigkeiten und Fragen verknüpft: Warum verkauft die Nationalbank gerade heute grosse Teile der Goldreserven, obwohl keinerlei Not herrscht - im Gegenteil, die Wirtschaft gut läuft? Das biblische Bild aus der Josefs-Geschichte im Alten Testament drängt sich auf: Jehova hatte Josef, dem Verwalter des Pharaos in Ägypten, sieben fette und sieben magere Jahre vorausgesagt, worauf Josef in den fetten Jahren die Kornspeicher füllte - heute dagegen werden in der Schweiz die Reserven in den fetten Jahren verkauft!

      Eine Expertengruppe und der Bundesrat kamen vor kurzem zum Schluss, es sei volkswirtschaftlich vertretbar, die Hälfte der Goldreserven zu verkaufen. Tatsache ist jedoch, dass die Goldreserven seit Mitte der sechziger Jahre unverändert geblieben sind. Das Bruttosozialprodukt hat sich dagegen in dieser Zeitspanne etwa verdoppelt. Es fällt weiter auf, dass die USA schon seit längerer Zeit kein Gold mehr verkauft haben.

      Warum haben Bundesrat und Parlament die Abschaffung der Golddeckung in der nachgeführten Bundesverfassung «versteckt» und so eine direkte Volksabstimmung vermieden? Man hört heute oft die Meinung, viele Fragen insbesondere wirtschafts- oder währungspolitischer Art seien zu kompliziert, um sie in einer Volksabstimmung zu entscheiden. Tatsache ist es jedoch, dass das heutige direkt-demokratische «Modell Schweiz» 150 Jahre alt ist. Das Volk hat sich immer wieder mit komplizierten Fragen auseinandersetzen müssen und diese an der Urne entschieden. Dies hat sich zu einer Tradition verfestigt und war für jede Generation eine Schulung in Demokratie. Wenn man das Resultat heute betrachtet, muss dieses Modell als eigentliche Erfolgsgeschichte betrachtet werden. Das Volk hat oft den richtigen «Riecher» gehabt und auch anders entschieden, als Expertengruppen oder die Landesregierung geplant hatten. Ein typisches Beispiel ist die Abstimmung über den Währungsartikel im Jahr 1951. Das Volk hat damals darauf beharrt, das Prinzip der Golddeckung in die Verfassung aufzunehmen und in der damaligen Welt der festen Wechselkurse ein Stück weit eine unabhängige Währungspolitik zu betreiben. Dies hat die Schweiz in den siebziger Jahren - in den Wirren der Dollarkrise - dank der Goldreserven vor Verlusten in Höhe von vielen Milliarden Franken bewahrt!

      Fazit
      Heute versuchen Bundesrat und grosse Teile des Parlaments immer wieder, eigene Wege zu gehen und in grundlegenden Fragen das Volk nicht mehr zu konsultieren. Die strategische Ausrichtung der bundesrätlichen Politik auf den EU- und Uno-Beitritt sind solche Beispiele. Dazu gehört auch die Aufhebung der «historischen» Golddeckung in der Bundesverfassung ohne direkte Volksabstimmung. Ein solches Vorgehen lässt den Respekt vor dem Volk vermissen. Sollten damit - nach ausländischem Druck - Hindernisse für eine spätere Anbindung an den Euro oder eine andere übernationale Währung aus dem Wege geräumt werden? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn vielleicht in zehn oder zwanzig Jahren die Schulden vielen Staaten über den Kopf wachsen und - trotz IWF - wieder in grossem Stil inflationiert wird und der «gold»politische Rückhalt für eine unabhängige Währungspolitik fehlt? Die Meinung, mit der zunehmenden Verbreitung des elektronischen Geldes werde das Gold nicht mehr gebraucht, könnte sich als trügerisch erweisen.



      --------------------------------------------------------------------------------


      Gold und wirtschaftliche Freiheit sind untrennbar
      von Alan Greenspan, Vorsitzender des Federal Reserve Board der USA.

      «Gold ist ein Instrument der freien Wirtschaft. Beide, Goldstandard und freie Wirtschaft, setzen einander geradezu voraus.

      Gold hat alle bedeutsamen Vorteile von Geld. Welches Tauschmittel allen Beteiligten am Wirtschaftsgeschehen am besten genehm ist, lässt sich nicht willkürlich festsetzen. Denn erstens muss es dauerhaft sein, aber auch teilbar und vor allem kostbar. Gold hat alle diese bedeutsamen Vorteile.

      Der Goldstandard ist der Garant für die Stabilität der Wirtschaft. Ein freies Bankensystem, das auf Gold basiert, kann seinen Kredit ausdehnen und entsprechende Banknoten (Währung) schaffen, aber immer nur in Übereinstimmung mit den produktiven Erfordernissen der Gesamtwirtschaft. Daher ist ein freies Bankensystem unter einem Goldstandard der Garant für die Stabilität der Wirtschaft.

      Ein solches Bankensystem kann seine Kredite nur ausweiten und solange ausdehnen, als diese noch in einem gewissen Verhältnis zu den Goldreserven stehen. In Perioden der Überexpansion des Kreditsystems gerieten deshalb die Banken unweigerlich an dieses goldene Limit, welches die Überexpansion stoppte und jeweils rasch eine Normalisierung herbeiführte. Während des Goldstandards waren solche Anpassungsperioden immer kurz, und die Volkswirtschaft kam jeweils bald wieder auf eine solide Basis zurück, von der aus sie ihre Expansion fortsetzen konnte.

      Politiker wollen Gold darum nicht, weil sie dann keine Defizite mehr machen können. Deshalb ist es klar, dass Anhänger der Staatswirtschaft, Politiker und Dirigisten jeder Art, sich kaum je mit einem Goldstandard werden anfreunden können. Sie haben nämlich realisiert, dass sich der Goldstandard nicht mit chronisch defizitären Staatshaushalten verträgt, welche nun einmal das Merkmal jedes Wohlfahrtsstaats sind.

      Unter dem Goldstandard war jedoch das staatliche Schuldenmachen streng begrenzt, und nun wird es klar, warum sich der Goldstandard mit dem Ziel der Wohlfahrtsstaatspolitiker überhaupt nicht verträgt.

      Der Goldstandard verunmöglicht hinterlistige konfiskatorische Anschläge auf das Privateigentum. Ohne Goldstandard gibt es aber auch keine Möglichkeit, die Spargelder vor inflationärer Konfiskation zu retten. Es gibt kein sicheres Wertaufbewahrungsmittel mehr. Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaats verlangt geradezu, dass die Besitzenden sich in keiner Weise mehr schützen können.

      Das ist das ganze, schäbige Geheimnis hinter den Tiraden der Anhänger des Wohlfahrtsstaats gegen das Gold. ÐDeficit spendingð ist ganz einfach eine Methode der Ðverstecktenð Konfiskation von Reichtum. Und Gold steht diesen hinterlistigen Vorgängen im Weg. Es allein ist der Beschützer des Privateigentums. Wenn einem dies klar ist, dann fällt es nicht schwer, den Antagonismus der Dirigisten gegen den Goldstandard zu verstehen.»

      Quelle: Alan Greenspan, Gold und wirtschaftliche Freiheit. 1966.

      von http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_88b/T09.HTM
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 19:42:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      @limmi

      Die Zeichen der Zeit erkannt!

      Ein sehr subtiler Bericht der vielleicht noch einer breiteren Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte.

      Gut 450 Tonnen Gold, hat die Schweiz von den geplanten 1300 Tonnen Goldverkäufen bereits auf dem *freien* Goldmarkt, (was immer das auch heissen soll)schon getätigt.

      Sehr wichtig wäre es auch in Erfahrung zu bringen, ob wenigstens die (vorderhand?) als Goldwährungsreserven vorgesehenen 1300 Tonnen Gold, auch noch wirklich in physischer Form in den Tresoren der schweizerischen Nationalbank vorhanden sind.

      Auf der Homepage der SNB habe ich vor einigen Monaten einmal gelesen, dass die SNB ihre Goldbestände ebenfalls *verleiht*, und aus diesem Geschäft (falls mann das so nennen will), Zinseinnahmen erwirtschaftet, die in der Bilanz der SNB auftauchen.

      Danke Dir für dieses Posting

      ThaiGuru


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