Chart-Check Allianz: Anstieg bis über 300 Euro realistisch - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 18.03.02 00:08:07 von
ID: 559.759
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25.04.24 · dpa-AFX |
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Chart-Check Allianz
Mittelfristiger Wochenchart ALV:
Mit dem September-Tief wurden das letzte markante Low vom Herbst 1998 kurzzeitig unterschritten. Letztlich stellte sich dieser Kursbereich aber als signifikante Unterstützung heraus. Charttechnisch ist sowohl der mittelfristig primäre, als auch sekundäre Abwärtstrend intakt.
Die Abwärtsbewegung der vergangenen Wochen ist bislang als Zwischenkorrektur einzuordnen. Grund ist unter anderem der verteidigte Support bei 227 Euro. Charttechnisch begrenzen zwei Widerstände mögliche Avancen: Einerseits das November-Hoch bei 287 und eine breite Resistance-Zone im 350-er Bereich.
Wellentechnisch ist der Abstieg seit dem Allzeithoch als Impuls abzählbar. Entscheidend für die Einordnung dieses Move ist aber die Höherbewertung bis November. Dieser Anstieg ist eindeutig korrektiv (Zigzag). Folglich kann mit dem September-Low kein mittelfristiges Korrekturende (irreguläres Flat) erkannt werden.
Die beste Abzählmöglichkeit liegt in einer laufenden Welle (B) aufwärts. Sofern nicht schon geschehen, sollte die Allianz in den nächsten Tagen bzw. Wochen ein Tief markieren. Im Rahmen der Welle C von (B) sind Preissteigerungen bis 325 Euro möglich. Die primäre Abwärtstrendgerade wird aber nicht überwunden.
Alternativ wäre auch ein Triple-Zigzag im Rahmen einer mittelfristig, komplexen Korrektur denkbar. In diesem Fall würde die o.g. Hausse bereits im oberen 200-er Bereich stoppen.
Ein wichtiger Support kann bei 226 Euro ausgemacht. Ein Break generiert kurzfristige weiteres Rückschlagspotenzial.
Fazit: In den nächsten Monaten kann die Allianz bis in den unteren 300-er Bereich steigen. Langfristig überwiegt jedoch die Skepsis, ob im September bereits ein signifikantes Tief markiert wurde.
Montassér, Reza Darius | ||
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Autor: Mathias Onischka (© wallstreet:online AG),18:31 03.03.2002
Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH vom 09.05.2001 (AZ: IV ZR 138/99) entschieden:
Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft. Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit kündigen und die volle Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer Verzinsung von 7% zurückfordern.
Zitat aus diesem Urteil:
"Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes ‑ und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ‑ oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 500.000 DM, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) verboten, beim Abschluß von Kapital‑Lebensversicherungen die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensversicherungsverträge auf die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."
Frage:
Die letzte Bilanz, Geschäftsberichte, ... verschweigen dieses Urteil. Der Allianz drogt ein Liquiditätsabfluss von mehreren Millianrden EURO.
Für jeden Allianzkunden bedeutet dies Urteil doch:
Eine Rückzahlung aller Beträge inkl. 7%-Verzinsung ist mehr als er je aus diesen Lebensversicherungsverträgen erwarten kann. Viele Finanzdienstler, welche alternative Produkte vertreiben kennen dieses Urteile. Die Stornowelle ist schon angelaufen und wird eskalieren.
Warum sind diese Risiken, welche durch obiges Urteil manifestiert sind, nicht in den Rückstellungen der letzten Bilanz ausgewiesen?
Glaubt man, dass man sich nach wie vor auf die Passivität und Dummheit seiner Kunden verlassen kann.
M.E. kostet dies den Allianzkonzern in den nächsten 3 Jahren min. 8 Milliarden an Liquidität. D.h. die große Allianz muss ihr Silberbesteck verkaufen.
Was dies für den Kurs bedeutet? Wie weit er sinken wird, kann niemand vorher sagen. Aber es ist mit sehr dramtischen Kursverlusten zwangsläufig zu rechnen!
Wer sich das Urteil etwas näher anschauen möchte:
http://www.bundderversicherten.de/BGH_090501.htm
so ein Schwachsinn hdmeyer!
Das hat der BGH garantiert nicht entschieden.
Selbst bei unwirksamen Klauseln in den AGB kann nicht jederzeit gekündigt werden! Bei einer außerordentlichen Kündigung braucht es einen wichtigen Grund, der nicht in den AGB begründet liegt!
Fazit: es droht kein milliardenschwerer Liquiditätsabfluss!
Falls dein komischer Verband und du tatsächlich solche Folgerungen veröffentlichen und verbreiten, so könnt ihr kurzfristig auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Also überlege dir das!
lass dir das von einem promovierten Juristen einfach gesagt sein...
Amaluga
gruss
jo_ker
der andere hat natürlich recht. das urteil ist rechtswirksam.
und weil wir gerade dabei sind. die eigentliche bombe ist das " heininger urteil " des Europäischen gerichtshof, daß auf anfrage des 2. " bankensenat " entschieden wurde. oder will mir da der herr werte kollege auch das gegenteil andichten.
hier gehts um ein vielfaches der allianzentscheidung und trifft voll alle banken querbeet
DUF.. der baurechtler ...
Wen wird es dabei noch erwischen - Konzerne wie die Allianz sind an vielen Konzernen beteiligt, welche im DAX gelistet sind; es ist deshalb überhaupt nicht zu verstehen, dass man dieses Problem nicht löst, sondern aussitzen will.
es geht in dem Urteil im Wesentlichen um die sog. Überschussbeteiligungsklausel in den AGB des VersVertr, die nach § 9 AGB geprüft wurde.
Gegenstand des Verfahrens war nicht (!) der etwaige Kündigungsgrund!
Daher bleibt die Aussage von hdm.. falsch und unsinnig, dass der Versicherungsnehmer jederzeit kündigen darf!
Falsch ist auch deine Behauptung, dass die Beklagte ihre alten AGB bei Abschluss neuer Verträge weiterverwendet!
Konsequenzen zu diesen Falschbehauptungen s.o.....
@Kollege DUF:
dein angesprochenes EuGH-Urteil behandelt die Problematik der sog. Überrumpelung bei Geschäften iSd HaustürWG, ist also ein ganz anderes paar Schuhe...
(Baurecht- ist das nicht dröge?)
hoffe, etwas zur Klarstellung beigetragen zu haben (denn die Dax30 Unternehmen werden durch dieses Urteil nicht untergehen )
Amaluga
in diesem Forum war bis gestern tote Hose; bereits 10 Minuten, nachdem das erste Posting plaziert war, wurde der Bullterrierer des Allianzkonzerns in die Arena geschickt;
nach Auffassung der Allianz kann man das Thema hier nicht ausdiskutieren; nein: der Bullterrier droht gleich mit Abmahnung - seine Aufgabe: das Urteil muss unter der Bettdecke bleiben;
zur Erinnerung an den promovierten Juristen:
Urteile werden meines Wissens immer noch im Namen des Volkes und nicht im Namen der allmächtigen Allianz verkündet;
Dein Ablenkungsmanoever, es gehe nur, um die Überschussbeteiligung, ist nur falsch. Es ging u.a. um die Überschussbeteiligung, es ging jedoch im wesentlichen um den Rückkaufswert von LV`s bei vorzeitiger Kündigung. In den Versicherungsbedingungen war nämlich hier - vereinfacht ausgegedrückt - geregelt, dass es im willkürlichen Belieben der Versicherungsgesellschaft steht, was sie dem Kunden in diesem Falle auszahlt; dem hat der BGB einen Riegel vorgeschoben, mit der Folge, dass der Kunde wegen dieser absolut unbestimmten Regelung alle Beiträge mit einer angemessenen Verzinsung vom m.E. 7 % zurückfordern kann.
Das Urteil schmeckt Euch sicherlich nicht; max. 5,5% - 6% gesteht Ihr dem Kunden zu, wenn er Euch über die volle Laufzeit die Treue hält; man darf Euch zwar durch den BGH gedeckt als legale Betrüger bezeichnen, was Euch aber nicht daran hindert Euer Geschäft (=legaler Betrug nach BGH) weiterzubetreiben, jetzt noch mit Steilvorlage von Riester.
Lassen Sie doch alle hier interessierte das Urteil lessen, und wiegeln Sie nicht immer mit "falsch und unsinnig ab".
Übrigens: die Aussagen sind doch nicht von mir - sondern vom BGH; versuchen Sie doch mal den abzumahnen!
... und passen Sie weiterhin gut auf, dass hier niemand ein falsches Wort gegen Ihren Bröthengeber verbreitet ...
manche lernen`s nie....
getreu dem Motto "hallo, ich weiss was..!" wird hier einfach nur Schwachsinn verbreitet!
es ist alles gesagt.
geruhsamen Sonntag!
Amaluga
Sie sollten jedoch nicht versäumen die einschläge Presse auf breiter Front in den nächsten Wochen zu verfolgen.
Und was Schwachsinn ist, werden Ihnen in Kürze auch Ihre Kunden und Anleger erzählen, welche sich nicht weiter hinters Licht führen lassen.
wenn hdmeyer sich gestern ausschliesslich zur Verbreitung dieses Schmarrns hat registrieren lassen, bereue ich allerdings jede Sekunde, die ich zur Aufklärung anhand juristischer Argumente investiert habe...
Amaluga
also wenn sie schreiben, das im heininger urteil die problematik behandelt wurde muß ich ihnen wirklich befangenheit andichten. hier wurde endlich klar stellung bezogen. endgültig!!! die verzweifelten anträge von bank und staat, wenigstens die verjährung kurz zu halten, im hinblick auf die zu erwarteten horrenden rückanforderungen wurden ebenso verworfen.
wissen wir doch beide, daß das urteil VERNICHTEND für den ganzen bankenapparat ist. dagegen sind doch die möglichen zahlungen der allianz nur taschengeld.
DUF
aber das maß von einem fettnäpfchen zum anderen ist ja ; ein breuer
DUF
Wo kann ich als Nichtjurist das Urteil finden? Vielen Dank.
I-u.
unter www.rws-verlag.de nachschlagen. müßte hier mehrfach aufgeführt sein.
DUF
schätze, Du hast Deine kleinen Scheine schon (nicht böse gemeint..). Jedenfalls bist du noch weit vor dem 1. Staatsexamen, sonst wüsstest du, dass ein Urteil nicht "rechtswirksam" sondern "formell rechtskräftig" wird (#9).
Ein kleiner Tip für deine weitere Karriere:
versuche objektiv zu bleiben und beleuchte immer beide Seiten der Medallie. Lies dir immer erst das volle Urteil (oder den EuGH Vorlagebeschluss) durch und lass dir nix von Sekundärliteratur oder Hampelmännern wie hdm.. erzählen.
Sachlichkeit und Präzision sind die Waffen der Juristen!
Amaluga
18 jahre baurecht, da geht mir deine schreibe vorbei
erstens war es in #8, daß nur zum thema sachlichkeit und präzesion.
und zweitens nannte ich im zusannenhang den " bankensenat " das hast du halt einfach nicht kapiert.
KÖDER GELEGT, UND DU HAST IN NICHT BEMERKT
magst zwar ein guter allgemeinanwalt sein, aber vom recht bist du doch ein gutes stück ebtfernt.
analog gilt das zu allianz
DUF
1. warum schreibst du deine postings immer fettgedruckt? ich glaube alle boardteilnehmer können auch normalgedruckt lesen.
2. warum ist die aussage dass ein versicherungnehmer jederzeit kündigen darf falsch? natürlich darf man eine KLV jederzeit kündigen, die frage ist nur wie viel man dann nach 3, 10, 15 jahren als "rückkaufaufswert" ausgezahlt bekommt. i.d.r viel zu wenig (deshalb meine auffassung "legaler betrug".
ich wüsste als nicht-jurist ganz gerne mal, inwiefern sich das urteil denn nun tatsächlich mit dem sogenannten "rückkaufswert" bei kündigungen auseinandersetzt.
schönen sonntag noch
jk
http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/05/09/ak-wi-fi-55809…
http://www.online-leben.de/site/bananen.htm
http://www.bundderversicherten.de/BdVAktuelles/Allianz_Absch…
Das konnte ich schon nach 5 Minuten Google-Suche finden!
Danke allen Beteiligten, dass das Problem überhaupt angesprochen wurde.
Als Aktionär weis ich, was ich zu tun habe.
Als Hausjurist der Allianz können Sie mir als Anlager vielleicht doch noch einige Fragen beantworten:
- Wie steht die Allianz zu den o.g. Urteilen?
(bitte keine Sprüche wie oben, sondern klare nachvollziehbare Argumente)
- Sind die wirtschaftlichen Risiken dieser Urteile abgesichert? Wenn ja - wie?
- Sind diese Risiken bilanziell berücksichtigt?
Wurde auf diese Risiken in den Geschäftsberichten
hingewiesen? Wenn ja - wo und wann? Wenn nein - warum nicht?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
danke für deine linksammlung, wobei ich den tagesspiegel artikel für einen alten hut halte (die kündigungsmöglichkeit innerhalb eines jahres ist glaube ich allgemein bekannt). interessanter schon die anderen.
gruss
jk
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