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    Frage zur Förderung von Ehegatten bei der Riesterrente ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.02 16:23:35 von
    neuester Beitrag 13.03.02 08:30:40 von
    Beiträge: 2
    ID: 564.645
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      schrieb am 12.03.02 16:23:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe gestern einen interesanten Beitrag in der Sendung Markt im wdr Fernsehen gesehen.
      Dort wurde behauptet, das auch Ehegatten die mit einem riesterfähigen Ehegatten verheiratet
      sind selber kein Einkommen haben.

      Zitat Anfang:

      Riestern als Ehepartner

      Die Förderquote lässt sich sogar noch weiter steigern. Im Extremfall auf 100 Prozent.
      Und zwar im Rahmen der so genannten Ehepartnerförderung. Das heißt, der Staat bezahlt
      alles. Null Eigenanteil. Und das geht so: Wer mit einem riestergeförderten Arbeitnehmer
      verheiratet ist, bekommt auch wenn er selbst nicht arbeitet und nichts einzahlt eine
      eigenständige Riester-Rente.

      Beispiel: Ein Ehepartner bekommt für sich und beispielsweise zwei Kinder zunächst
      (2002/2003) 130 Euro und in der Endstufe (ab 2008) 524 Euro Zulagen jährlich.
      Das funktioniert allerdings nur dann, wenn der andere Ehepartner auch riestert.

      Gedacht war die Ehepartnerförderung eigentlich für die klassische Ehefrau,
      die zumindest zeitweise nicht erwerbstätig ist. Auch sie sollte eine eigenständige
      Riester-Rente erhalten.

      Zitat Ende

      der Link http://www.wdr.de/tv/markt/20020311/b_3.phtml

      Frage:

      bekommen dann beide Ehegatten die Kinderförderung, oder nur einer ?


      MFG

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 08:30:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer einen Ehepartner hat, der die Voraussetzungen für die Riester Rente erfüllt, kann damit auch gefördert werden, somit stimmt Deine Aussage schon mal. Kinder können nur einem derEhepartner zugerechnet werden, normalerweise der Mutter, man kann sie aber auf Wunsch dem Vertrag des Vaters zurechnen. Aber die Förderung für die Kinder gibt es nur einmal.
      Eine Förderung ganz ohne Eigenanteil der Ehepartner gibt es nicht, hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und den sogenannten Sockelbeitrag eingeführt, bei einem Single liegt dieser bei zur Zeit 46 Euro, je mehr Kinder Kinder dazukommen, desto niedriger wird der Sockelbeitrag.
      Beispiel:
      Vater: 38 Euro Grundzulage, für 2 Kinder je 46 Euro = 130 Euro Förderung, maximal kann er dann (und sollte er auch) einen Eigenbetrag von 357 Euro leisten, damit er die volle Förderung für 2002 erhält - die Ehefrau (hausfrau) erhält eine Grundzulage von 38 Euro, wenn sie einen eigenen Vertrag abschliesst, in den dann diese 38 Euro fließen - sie muss keinen eigenen Beitrag dafür leisten.
      Das Ehepaar bekommt also 168 Euro an Förderung, wenn sie eine Eigenleistung von 357 Euro einsparen - dazu kommt dann noch der Steuervorteil.


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