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    Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.05.02 19:53:51 von
    neuester Beitrag 09.05.02 12:01:06 von
    Beiträge: 7
    ID: 584.895
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      schrieb am 08.05.02 19:53:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fall:
      Jemand zieht daheim aus nach Frankfurt und arbeitet dort als normaler Angestellter. Dort hat er auch seinen ersten Wohnsitz. Kann er die doppelte Haushaltsführung ansetzen und dem FA mitteilen, dass sein Lebensmittelpunkt daheim bei den Eltern ist, obwohl Frankfurt sein erster Wohnsitz ist?. Wenn ja wo gibt er die Steuererklärung ab. In Frankfurt oder daheim in der Heimatstadt der Eltern.
      Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben kann.
      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:08:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      doppelte Haushaltführung mit einem Haushalt geht eigentlich nur 3 Monate (bei Probezeit kann man 6 probieren).

      Voraussetzung ist jedoch, dass der Lebenssmittelpunkt am Hauptwohsitz ist, dafür ist der gemeldete Wohnsitz (nur)ein Indiz.

      Die Steuererklärung muss unabhängig davon beim Finanzamt in Frankfurt abgeben werden.

      MfG TommH
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:10:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja doppelte Haushaltsführung geht !! Die Steuererklärung gibste in Frankfurt ab !! Für die Steuer ist dein 1. Wohnsitz die Heimat, ansonsten ist Frankfurt dein 1. Wohnsitz !! Was ich sagen will: Obwohl Du in Frankfurt arbeitest und daher dort Dein 1. Wohnsitz sein muß, kann für die Steuer der 1. Wohnsitz deine Heimat sein !!!!!! Allerdings geht das bei der Steuer nur ca. 2 Jahre durch !!
      Du bekommst alle Fahrtkosten wieder, also alle Belege aufheben und beim Finanzamt einreichen !! Und Du mußt Deinen Eltern ne Miete zahlen, laß Dir ne Quittung von Deinen Eltern ausstellen !!!

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:12:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Lebensmittelpunkt daheim ist übrigens Deine Verlobte oder Freundin ;) - nicht die Eltern :laugh: :rolleyes: ;)
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:13:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      genau, Hauptwohnsitz = Lebensmittelpunkt, aber dazu zwingen kann Dich keiner ;)

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      schrieb am 08.05.02 20:19:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Probierst du die Variante: es gibt 2 Wohnungen, solltest du beachten, dass die Wohnung bei deinen Eltern eine echte eigene Wohnung ist, also eigene Eingangstüre usw.

      Eine "Verlobte" ist da wesentllich praktischer, allerdings sollte sie nicht gerade Bafög Empfängerin sein oder einen anderen Zuschuss zur Miete bekommen.

      Gruß TommH
      Avatar
      schrieb am 09.05.02 12:01:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      Rechtsgrundlage ist § 9 EstG Richtlinie 43.
      In den ersten 3 Monaten kannst du allerdings die Kosten im Rahmen einer Dienstreise geltend machen:
      Dazu gehören:
      1)Fahrtkosten als Reisekosten, d.h. entweder sammelst du die tatsächlich angefallenen Kosten für die Fahrten(mit Nachweis mittels Quittungen) oder du nimmst Pauschal 0,58 DM je gefahrenen Kilometer.
      2)Verpflegungsmehraufwendungen:
      gestaffelt nach Abwesenheit von deinem ersten Wohnsitz
      3)Übernachtungskosten(die tatsächlichen) mit Quittung nachzuweisen.
      Du solltest auf jeden Fall auch die Umzugskosten geltend machen. Kannst du mit 1027 DM pauschal ansetzen, wenn sie nicht höher sind.
      Nach den 3 Monaten führt die Abwesenheit zur doppelten Haushaltsführung.
      Vorraussetzungen:
      Richtlinie 42 Abs 1 Satz 7: Die persönlichen Beziehungen können sein: Eltern, Verlobte, Freundes oder Bekanntenkreis, Vereinszugehörigkeit und anderen Aktivitäten. Du musst aber nach Satz 8 mindestens 2 mal im Monat dort sein.
      Wenn du keinen eigenen Hausstand(alleinige Verfügungsmacht) hast, dann gilt R 43 (5).
      Dann solltest du dich in einem Ausbildungsverhältnis befinden...
      Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steht dir zu:
      1.) Erste Hinfahrt
      2.) wöchentliche Heimfahrt oder Aufwendungen für Telefongespräche
      3.) Aufwendungen für Verpflegung
      4.) Aufwendungen für die Zweitwohnung
      Alles in allem geht sowohl die Dienstreise als auch die Mehraufwendungen insgesamt 2 Jahre. Du solltest aber die Fahrten von deiner Zweitwohnung zur Arbeitsstätte nicht vergessen-das sind ebenfalls Werbungskosten.
      Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben...
      Gruss


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