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    Pflege einer Tante als außergewöhnliche Belastung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.02 21:23:11 von
    neuester Beitrag 18.05.02 22:01:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 587.553
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      schrieb am 16.05.02 21:23:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe eine Tante (89 Jahre, alleinstehend, keine weiteren Verwandten, kleine Rente jedoch eigenes Häuschen, sie zahlt keine Steuer da Sie nicht über genügend Einkommen verfügt)
      Im letzten Jahr , während eines Kurzurlaubs im Schwarzwald hat sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Danach war Sie total verwirrt ins Krankenhaus eingeliefert worden. Da ich der einzige Verwandte bin, musste ich mehrmals in den Schwarzwald fahren um viele Sachen mit den Ärzten und Pflegepersonal klären. Nach dem Krankenhausaufenthalt folgte die Reha. Auch dorthin bin ich des öfteren gefahren und habe Sie besucht. Durch diesen Unfall, ausgelöst vielleicht durch eine Schockreaktion (nach Aussage der Ärzte) ist sie jetzt auch noch erblindet. Ende letzten Jahres konnte Sie sich auch nicht mehr in Ihrem Haus zurechtfinden. Also war ich wieder aktiv: Organistion von Essen auf Rädern und Sozialstation, Einkäufe, Telefon- und Schriftverkehr etc. danach Suche eines Altersheimplatzes.
      Für all diese Tätigkeiten habe ich von Ihr keinerlei Gegenleistung bekommen und auch verlangt. Grund: Ihre Rente und ihr gespartes Geld wird jetzt fürs Altersheim benötigt.

      Kann ich diese mir wirklich entstandenen Kosten in meiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen?.
      Denn wenn ich heute das Häuschen vielleicht erben werde, will das Finanzamt ja auch Erbschaftssteuer haben.

      Danke für Eure Ratschläge
      Dampeil
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 22:44:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sofort Antrag auf Einstufung bei der Pflegeversicherung stellen.Wenn du der einzige Verwandte bist und sie dir vertraut: Lass dir eine notariell beurkundete Generalvollmacht geben. Diese zwei Dinge sind zur Zeit absolut vorrangig. Die Kosten kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da du als einziger Verwandter sittlich verpflichtet bist und dir die Aufwendungen daher zwangsläufig entstanden sind. Wenn du der einzige Verwandte bist, wirst du Alleinerbe, wenn nicht testamentarisch etwas anderes bestimmt ist.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 14:26:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Nataly,

      Danke für die Info,
      Antrag auf Pflegeversicherung wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass man sich im Altersheim intensiv um die Tante kümmert. Vollmachten hat sie mir bereits schriftlich erteilt, auch ein Testament ist gemacht (jedoch nicht notariell beurkundet).
      Glaubst Du trotzdem dass das Finanzamt diese außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anerkennt?

      Gruß Dampeil
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:01:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @dampeil: Mir scheint, man will dich für dumm verkaufen. Wenn deine Tante blind ist, hat sie mit Sicherheit Anspruch auf Einstufung in die Pflegeversicherung. Falls ein Ablehungsbescheid vorliegt mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, ist innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Gerade deshalb, weil intensive Betreuung im Altersheim erforderlich ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. WER hat eigentlich Leistungen abgelehnt? War es die Pflegekasse? Oder wer sonst?
      Du kannst (und solltest) auch einen Antrag auf Anerkennung deiner Tante als schwerbehindert beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Wenn die Tante blind und pflegebedürftig ist, hat sie Anspruch auf 100 vH GdB (Grad der Behinderung) sowie auf die Merkzeichen "H" (Hilflos), Bl (Blind) und "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebühr).
      Ich rate dringend zu einer notariell beurkundeten Generalvollmacht.
      Ich bin gerne bereit, dir zu helfen. Schicke mir doch eine Board Mail.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 16:04:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #3: Zutreffend ist, dass DU SELBST aus der Pflegeversicherung deiner Tante keine finanziellen Leistungen erhalten kannst. Dies würde nämlich voraussetzen, dass du selbst deine Tante pflegst. Du wärst dann "Pflegeperson" nach § 19 SGB XI:;
      Pflegepersonen ... sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen."
      Da die Pflege im Altersheim erfolgt, ist dies nicht der Fall. Hast du dies mit "Pfegeversicherung wurde abgelehnt" gemeint?

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      schrieb am 18.05.02 19:45:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Nataly,

      Leistungen aus der Pflegeversicherung hat die Pflegekasse abgelehnt. Einspruch kann ich wahrscheinlich nicht mehr einlegen, weil die Ablehnung mittlerweile schon über 2 Monate alt ist. (auch habe ich vom Altersheim her, wenig Unterstützung!!)
      Einen Schwerbehindertenausweis (100 %) hat die Tante bereits.
      Zu #3 und #5 unter „außergewöhnlichen Belastungen“ verstehe ich nur meinen angefallenen Fahrtkosten ins Krankenhaus und in die Reha, Telefonkosten etc., die mir wirklich entstanden sind.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 21:41:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Sache mit der Pflegeversicherung ist mir unklar. Nach deiner Schilderung hat die Tante ganz klar Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere, wenn sie blind ist. War ein Gutachter vom MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) da? Liegt ein Gutachten vor?. Gibt es einen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung?
      Wenn die Widerspruchsfrist verpasst ist, hilft nur ein erneuter Antrag, den du mit Verschlechterung der gesundheitlichen Situation (Erhöhung des Pflegeaufwands) begründen kannst.
      Mir ist schleierhaft, warum das Altersheim nicht hilfreich ist. Gewöhnlich sind die Heime sehr an einer möglichst hohen Einstufung durch die Pflegeversicherung interessiert, da sich nach der Pflegestufe auch der Tagessatz für die Pflege bemißt.
      Zum Schwerbehindertenausweis: Auch wenn bereits 100 vH anerkannt sind, lohnt sich ein Antrag dann, wenn bisher nicht die Merkzeichen "H" (Hilflos) und Bl (Blind) eingetragen sind. Dies hat auch steuerliche Auswirkungen, denn die Feststellungen des Versorgungsamtes sind für das Finanzamt bindend.
      Zur notariell beurkundeten Generalvollmacht: Für den Fall, dass deine Tante handlungsunfähig oder geschäftsunfähig wird, bietet nur diese volle Sicherheit, dass du alles für sie erledigen kannst. Eine solche Vollmacht wird überall problemlos anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 21:55:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu den Fahrtkosten: Ich meine, dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden können. Aber: Bevor du dich allzu sehr freust: Diese Kosten können nur in insoweit geltend gemacht werden, als sie die "zumutbare Belastung" übersteigen. Diese richtet sich nach dem "Gesamtbetrag der Einkünfte", der in deinem ESt-Bescheid ausgewiesen ist. Wenn deine Kosten die "zumutbare Belastung" nicht übersteigen, bleiben sie voll an dir hängen.Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen 30.000 und 100.000 DM liegt und du nicht verheiratet bist, beträgt die zumutbare Belastung 6 vH des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 DM müsstest du also 3.600 DM Fahrtkosten selber tragen.
      Viel effektiver wäre es IMHO, dafür zu sorgen, dass deine Tante Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Dadurch erhöht sich der Nachlass.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 22:01:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn du mir die Begründung der Pflegekasse für die Ablehnung mitteilen könntest, würde ich sie darauf abklopfen, ob und ggf. wo Fehler sind.


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