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    Hilfe! Ab wann gilt das HEK - Verfahren bei Gesellschften mit gebroch. Geschäftsjahr? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.02 16:33:38 von
    neuester Beitrag 27.08.02 09:54:59 von
    Beiträge: 14
    ID: 624.009
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      Avatar
      schrieb am 23.08.02 16:33:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist das Ende des Geschäftsjahres 2001/2002 maßgebend, oder gilt das HEK-V. bei diesen erst ab 2003 ?

      Habe nämlich heute Südzucker Dividende erhalten (GJ Ende bis 30.3. und die wurde bereits nach HEK-V. berechnet ??!

      ok, ich meine für Spekulationsgewinne, aber eigentlich müsste das ja gleich laufen...

      VIELEN DANK !

      Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 16:43:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Nick,

      das HEK gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2001 begonnen haben, also erst recht ab dem 30.3.2001!

      Für Südzucker ist damit der Fall auch für die Spekulationsgewinnen klar.

      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 17:15:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, ich bin da wirklich etwas durcheinander gekommen.

      Es war doch so, dass bei Gerry Weber ect. noch länger Dividende mit Körperschaftssteuergutschrift gezahlt wurde als bei anderen, oder ?? ... Und somit auch erst später mit halber Steuerpflicht verkauft wurden konnte ?!?

      Ich habe einige Südzucker im Februar 2002 verkauft, was ist also damit ?? (Da lief ja noch das GJ 2000/2001)

      Ist es dann anders, wenn ich Südzucke rim Mai verkauft habe ?? (nur zur Klarheit, bin echt durcheinander)

      Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 17:15:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo pantha !

      vielen Dank noch für die Antwort !!
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 19:02:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      P.S.: Nichts desto trotz weiter unklarheit siehe #3

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      Avatar
      schrieb am 23.08.02 19:19:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Nick,

      >Ich habe einige Südzucker im Februar 2002 verkauft, was ist also damit ?? (Da lief ja noch das GJ 2000/2001)

      Nicht wirklich, oder? Da war 2001/02 fast zu Ende!

      ciao
      panta rhei

      P.S. Bei G. Weber endete das GJ 2000/01 erst am 31.10. und die Ausschüttung auf der letzten HV bezog sich noch darauf.
      Südzucker hat bereits für 01/02 ausgeschüttet.
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 18:03:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Pantha !

      Versteh ichs also richtig, dass Spekulationsgweinne immer ab dem Tag nur noch halb zu versteuern sind, an dem ein Geschäftsjahr beginnt, in dem NICHT mehr die Jahreszahl 2000 steht ???

      Und bei Dividenden ist entscheidend, auf welches GJ sie sich beziehen, nicht wann sie ausgeschüttet werden ?

      Danke, Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 00:51:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Pantha,

      sag doch nochmal kurz, obs jetzt stimmt...

      Besten Dank, Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 10:39:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Nick,

      wenn du es so formulierst, kommen mir jetzt auch Zweifel. Die Verwirrung in diesem Punkt ist ansteckend.

      Ich glaube, das GJ nach dem neuen Steuerrecht muss abgeschlossen sein, so dass dein Februar-Verkauf von Südzucker doch noch unter die alte Regelung fällt.

      sorry, wegen der falschen Auskunft oben. :rolleyes:

      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 10:55:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Patha !

      Ich habe mich in meiner Aussage # 7 bei der Jahreszahl verhauen. Meinte 2001 !


      Ansonsten stimmen hier doch alle bisher gemachten Aussagen überein...
      Februar 2002 lief bei SZ noch das GJ 2001 (!) /2002.
      Daher noch kein HEKV.
      Ab 1.4.2002 läuft 2002/2003 (also nichts mehr mit 2001), ab da gilt das HEKV.

      Ciao Nick


      Ist es jetzt stimmig ?!?
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 14:19:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also Leute, ich hab dass so verstanden gehabt:
      Ob`s den Körperschaftssteuer-bonus gibt oder nicht hängt vom Geschäftsjahr des Unternehmens ab- wie oben bereits beschrieben.

      >>Ich habe einige Südzucker im Februar 2002 verkauft, was ist also damit ?? (Da lief ja noch das GJ 2000/2001)<<

      DAS ist was Anderes- bei Spekulationsgewinnen/-verlusten fällt alles unters HEV, was seit 01.01.2002 verkauft wurde- also egal ob Februar oder Mai.

      Mal eine Frage an dieser Stelle: Ich hab im Juni Dividende ohne Steuergutschrift bekommen (quasi schon nach HEV) - diese wurde aber nicht wie früher auf den Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte ( Zinsen, Div.) angerechnet- zählt das jetzt zu Spekulationsgewinnen oder fällt das steuerliche Erfassen von Dividenden ganz weg oder wie?

      MFG,
      SG

      PS: Werft doch mal einen Blick ins "Steuern/Recht"-Forum - da wimmelt es von Experten und einige Threads zu HEK gibts auch. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 04:21:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      @sg83

      Normalerweise ist es so, daß, bei ausreichendem Freistellungsauftrag, der halbe Bruttobetrag der Dividende mit dem Freistellungsbetrag verrechnet wird. KESt und Soli-Zuschlag werden vergütet.

      Eine Möglichkeit, warum der Freistellungsauftrag bei der von Dir genannten Ausschüttung unberührt geblieben ist, könnte sein, daß es sich um eine steuerfreie Ausschüttung gem. §20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG handelte.
      Die Ausschüttung zählt in diesem Falle nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, da für sie Eigenkapital als verwendet gilt. KESt und Soli-Zuschlag werden nicht abgezogen.

      Das müßte eigentlich alles ganz genau auf der Dividendenabrechnung Deiner Depotbank stehen.

      Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 09:18:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      "DAS ist was Anderes- bei Spekulationsgewinnen/-verlusten fällt alles unters HEV, was seit 01.01.2002 verkauft wurde- also egal ob Februar oder Mai."

      -> Voll daneben... Leider.

      Ciao Nick
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 09:54:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Nick,

      mit #10 bin ich einverstanden!

      ciao
      panta rhei


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